NtcrhMW- M AnzkUblaü. Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 17. Dienstag, den 11. Februar 1868. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einMrigen öreimMgendienste keüessend. Ergangener Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums zu Folge soll für die Zuknnst zweimal im Jahre Gelegenheit zur Anmeldung und Prüfung für den einjährigen Freiwilligendienst gegeben werden, und zwar dergestalt, daß die bei dem erstmaligen Termine sich anmeldenden und zum Eintritte als einjährige Freiwillige berechtigt befundenen jungen Männer noch vor Ablauf des Monats März jeden Jahres in den Besitz des Berech tigungsscheines gelangen, beziehentlich schon am 1. April bei der Armee eingestellt werden können. Als Termin, bis zu welchem diese Anmeldung stattfinden darf, ist für dieses Jahr der 21. Februar fest gesetzt worden und werden daher diejenigen, dem Dresdner Regierungsbezirke durch Geburt oder Aufenthalt an gehörigen jungen Leute der Altersclasse 1848 aus den zum norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche nach den Vorschriften des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. December 1866 § 36 flg., beziehentlich §17 flg. der Allerhöchsten Verordnung, einige Abänderungen und Zusätze zu diesem Gesetze betr., vom 2. Januar 1868, auf die Vergünstigung zum Dienste als einjährige Freiwillige Anspruch zu machen gedenken, sowie solche, welche beim freiwilligen Eintritt wenigstens das 17. Lebensjahr vollendet haben, davon in Kenntniß gesetzt, daß es ihnen sreisteht, ihre Anmeldung bereits jetzt und bis mit dem 21. Februar d. I. zu bewirken. Die Anmeldung hat schriftlich zu geschehen und es sind derselben glaubhafte Nachweise 1) über das Lebens alter (Geburtsscheine), 2) über die Eigenschaft als Norddeutscher, 3) über die Zustimmung des Vaters oder bei Bevormundeten des Altersvormundes, 4) über Unbescholtenheit, 5) über die bisher erlangte wissenschaftliche Ausbildung (Schul-, Lehr- und Conditionszeugnisse), sowie 6) in den unter § 43 des obengedachten Gesetzes gehörigen Fällen obrigkeitliche Zeugnisse über die darnach in Betracht kommenden Verhältnisse beizufügen. Auch ist 7) die Waffengattung zu bezeichnen, zu welcher der Angemeldete für den Fall seiner Zulassung eingestellt zu werden wünscht. Dresden, am 16. Januar 1868. Königliche Kreisprüsungs-Commission für einjährige Freiwillige im Dresdner Regierungsbezirke. 4. k von ILönnoritL. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes soll den 18. Februar 1868 das Johann Carl Gottlob Kießling in Spansberg zugehörige Grundstück Nr. 36 eat., Fol. 35 des Grund- und Hypothekenbuches für Spansberg, welches ohne Berücksichtigung der Ob lasten auf 4700 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Großenhain, am 16. November 1867. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes soll den S8 Mpril 1868 das dem Maurermeister Herrn Johann Carl Gottlieb Leuschner allhier zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 4996 cat., Fol. 474 des Grund- und Hypothekenbuches für Großenhain, welches am 16. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5591 Thlr. —- —- gewür dert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 27. Januar 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Hchn. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll Sen 17. «tpril 1868 das Johann Gottlob Seiferten in Adelsdorf zugehörige Bauergut Nr. 7 des Brandcatasters, Folium 20 des Grund - und Hypothekenbuches für Adelsdorf, welches am 20. Januar 1866 ohne