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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.01.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188201192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820119
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-01
- Tag1882-01-19
- Monat1882-01
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.01.1882
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ter 7 Uh an d« Erscheint jeden Wochentag Abends 6 Uhr für den -M iM iLricqeim icocn Wvcyeniag Avcnos v vc» 1 andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Pf., zweimonatlich 1 M. 50 Pf. u. einmonatl. 7b Pf. Uhr Atttnie eipzig Md er hier, rsteher. >ors. 18 Dozuvor- setfert.^ Ober-Präsidenten gegen die Anstellung eines Geistlichen zulässig: u) wetin dem Anzustellcnden die gesetzlichen Er fordernisse zur Bekleidung des geistlichen Amtes fehlen; d) wenn der Anzustellcnde wegen eines Verbrechens oder Vergehens, welches das deutsche Strafgesetzbuch mit Zucht haus oder mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte oder dem Verluste der öffentlichen Acmter bedroht, vcrur- theilt ist oder sich in Untersuchung befindet; c) wenn gegen den Anzustellenden Tyatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß derselbe den Staatsgesetzen, oder den innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit erlassenen An ordnungen der Obrigkeit entgegen wirken, oder den össent- ichen Frieden stören würden. Der neue Artikel 4 will an Stelle dieser Bestimmungen nachstehende setzen: „Der Einspruch findet statt, wenn dafür erachtet wird, daß der Anzustellende aus einem Grunde, welcher dem bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Gebiete angehört, sür die Stelle nicht geeignet sei, insbesondere wenn seine Vorbildung den Vorschriften dieses Gesetzes nicht entspricht." Artikel 5 der neuen Vorlage ermächtigt das Staatsministerium für- bestimmte Bezirke widerruflich zu gestatten, daß Geistliche, :nde Theil- Blu««' eres, nach en Sohnes, die trost- errn Kirch- im Trauer- owic seinen en und Be- rr innigsten , ladeH Frank ia-ch«. Uhr r» rmL Hus. D. k 34. Jahrgang Donnerstag, den 19. Januar welche im Uebrigen die gesetzlichen Erfordernisse für die Ausübung geistlicher Amtshandlungen erfüllen oder von denselben dispensirt sind, zur Hilfeleistung im geistlichen Amt, ohne die nach 8 15 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erforderliche Benennung (Umgehung der sogenannten An zeigepflicht) verwendet werden. — Man kann sagen, daß mit dieser Vorlage der gcsammte Kulturkampf auf den Verwaltungsweg gewiesen werden soll. Das Zentrum wird — und dies ist das einzig Befriedigende an der Sache — von einer derartigen „Revision" am Wenigsten erbaut sein, wie sehr auch sonst die „streitende Kirche" Grund haben mag, über die Preisgebung staatlicher Hoheits rechte zu triumphiren. Unter Vorsitz des Kaisers von Oesterreich fand am Montage in Wien eine gemeinsame Ministerkonferenz statt, welcher Minister Graf Kalnocky, Graf Bylandt, Graf Taaffe, Dunajewski, Tisza und Baron Orczy beiwohnten. Die Berathung dauerte von 2 bis halb 4 Uhr. Gegen stand der Berathung bildete die endgiltige Feststellung jener Maßregeln, die zur sicheren Hintanhaltung eventueller Unruhen, welche anläßlich der bevorstehenden strengen Durchführung des Wehrgesetzes in der Krivo szie und der Herzegowina ausbrechen können, nothwendig er scheinen. Nachdem die Entsendung entsprechender Truppen körper in jene Gegenden einen nicht vorhergesehenen Auf wand erforderte, hat die gemeinsame Regierung beschlossen, von den zu einer neuen Session einzuberufenden Dele gationen die Votirung eines, wenn auch keineswegs hohen außerordentlichen Kredits zu verlangen. Der Einberufungs tag der Delegationen, denen sofort nach ihrem Zusammen tritt eine motivirte Regierungsvorlage unterbreitet werden soll, tonnte zwar noch nicht endgiltig festgestellt werden, ist aber für den 28. Januar in Aussicht genommen. Die Delegationen treten in Wien zusammen und werden die sür die Dauer der diesjährigen Delcgationssession ge wählten Präsidien und Ausschüsse sofort an die Arbeit wieder einzustellen. Abg. Frohme erklärt sich gegen eine solche Veränderung, da sonst die Arbeit nicht zu bewältigen 1 wäre. Abg. Sonnemann wünscht Auskunft, wie man die i Berufsstatistik als Grundlage sozialer Gesetze zu verwerthen gedenke. Staatssekretär Boctticher erwiedert, es sei beab- ftchtiqt, die Vorlagen so zu fördern, daß sie schon im Frühjahr eingcbracht werden könnten. Für die Unfall versicherung brauche man die Berufsstatistik nicht noth- wendig, wohl aber mache die Regierung den Gesetzentwurf über die Alters- und Jnvalidenvcrsorgung von der Berufs statistik abhängig. Aber auch ohne letzteren Entwurf werde der Reichstag Arbeit genug vorfinden. Freiherr v. Ow tritt dem Kommissionsäntrag bei. Staatssekretär v. Bötticher verthcidigt nochmals die von der Regierung vorgeschlagene Verbindung der Berufsstatistik mit der Viehzählung, indessen werde eine Trennung beider den Bundesrath voraussichtlich nicht veranlassen, dem Gesetze zuzustimmen. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Paasche wurde die Debatte geschlossen und 8 1 in Fassung der Kommission angenommen. Der Zentralverband deutscher Industrieller hat gestern folgende Petition an den Reichstag gerichtet: „Der von den Abgeordneten vr. Buhl und Genossen ein gereichte Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung bei Unfällen und die Unfallversicherung der Arbeiter, ist sür die deutsche Industrie unannehmbar. Derselbe erklärt den Unternehmer für jeden beim Betriebe sich ereignenden Un fall als haftbar, selbst wenn dieser Unfall durch grobes Verschulden des Arbeiters herbeigeführt ist; er beseitigt die nach der Erfahrung unbedingt erforderliche Karrenzzeit, N verstößt gegen das Prinzip der korporativen Selbsthilfe, weil derselbe von jeder Heranziehung des Arbeiters zu den Beiträgen und zu der Verwaltung der Unfallskasse absieht, während gerade die Mitbetheiligung des Arbeiters an der Verwaltung ähnlicher Kassen sich in ethischer und finanzieller Beziehung als segensreich erwiesen hat. Durch die neuen, in ihrer Tragweite gar nicht absehbaren Lasten, welche dieser Entwurf der deutschen Industrie aufbürdet, wird dieselbe nicht nur in ihrer Konkurrenzfähigkeit gegen das Ausland empfindlich beeinträchtigt, sondern es wird vor Allem der Unternehmungsgeist völlig gelähmt und gerade dadurch der Arbeiter am meisten geschädigt werden. Der Zentralverband deutscher Industrieller hat wiederholt die volle Bereitwilligkeit der deutschen Industrie ausge sprochen, die Frage der Unfallversicherung auf einer breiteren Basis zu lösen und erhebliche Opfer dafür zu übernehmen: in dem gegenwärtig eingeschlagenen Wege kann derselbe indeß eine gedeihliche oder auch nur erträg liche Lösung derselben nicht erkennen- Für heute auf diese Tagesschau. Freiberg, 18. Januar. Im Reichstage wurden gestern zunächst eine Reihe I von Wahlprüfungen erledigt und hierbei die Wahlen der I Abgg. Schwarzenberg, Frieß, v. Maltzahn-Gültz, vr. Dohrn, I v. Kleist-Retzow für giltig erklärt, bezüglich mehrerer in I den Wahlprotesten behaupteten Unregelmäßigkeiten bei der I Wahl sollen aber nachträglich Erörterungen angestellt wer- I den. Betreffs der Wahl des Abg. Loewe (I. Berliner I Wahlkreis), gegen welche seitens des konservativen Zen- I tralkomitecs rechtzeitig Protest cingegangen, beantragt die I Wahlprüfungskommission. 1) diese Wahl sür giltig zu er- I klären, 2) aber den Reichskanzler zu ersuchen, Ermitte- N jungen darüber anzustellen, ob in Berlin Polizei-Revier- » Vorstände auf Ersuchen von Privatpersonen nach der am I 27. Oktober 1881 stattgchabtcn Wahl Wählerlisten unter I Benutzung amtlicher Akten und Register einer Revision I unterzogen und von dem Resultate derselben i» der aus I den Protestbeilagen ersichtlichen Weise den ersuchenden I Privatpersonen Mittheilung gemacht haben — im Falle I der Feststellung dieser Thatsache aber das zur Vermeidung I der Wiederkehr solcher Vorkommnisse Erforderliche veran- I lassen und dem Reichstage von dem Geschehenen Kenntniß I geben zu wollen- Die Anträge der Kommission wurden M in beiden Punkten genehmigt, und die Wahl des Abg. vr. I Virchow (2. Berliner Wahlkreis) ohne Debatte für giltig I erklärt. Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission I über die Wahl des Abg.vr.Clauswitz(I.McrseburgerWahlkr ), I dercnBeanstandung bcantragtund vomHause beschlossen wird. I — Bei der zweiten Berathung der Berufsstatistik bc- I fürwortet Abg. Goeler die Kommissionsanträge. Bundes- I kommissar Boedccker bittet, die Viehzählung im Gesetz gehen können. Das „Wiener Tgbl." bemerkt: Im Ganzen sollen nach den gefaßten Beschlüssen ungefähr zwanzig- tausend Mann nach dem Süden der Monarchie, und zwar einerseits nach Dalmatien und andrerseits nach der Herzegowina, staffelförmig dirigirt werden. Die finanziellen Kosten dieses Unternehmens wurden mit zehn Millionen Gulden berechnet, und den Delegationen wird eine Vor lage bezüglich der Bewilligung dieser Summe gemacht werden. Man glaubt, daß sie hinreichen wird, um die Kosten einer Expedition von zwanzigtausend Mann für die Dauer von zweieinhalb bis drei Monaten zu bestreiten. Das ist der wesentliche Inhalt der Forde rungen, welche die Delegationen am 28. Januar vorfinden werden. — In der gestrigen Wiener Gemeinderathssitzung erschien ein Vertreter der Statthaltcrei, welcher eine Zu schrift des Statthalters verlas, in welcher ausgeführt wird, daß die Jnterpellationsbeantwortung seitens des Bürger meisters in Sachen der feuerpolizeilichen Vorkehrungen mangelhaft und unverantwortlich lückenhaft sei und Er lässe verschweige, die sür die Verantwortlichkeitsfrage wichtig seien. Der Erlaß schloß mit einer scharfen Krim des Gemeindegebahrens. Bürgermeister Newald erklärte, er wolle auf die Zuschrift des Statthalters nichts ent gegnen, sondern den Gemcinderäthen sämmtliche Akten vorlegen. Mehrere italienische Blätter sind in großer Aufregung. Dieser Tage hat ein in Paris ansässiges französisch-ultra- montanes Finanz-Institut eine Anzahl hervorragendster italienischer Zeitungen verschiedenster Parteischattlrungen angekauft. In Italien macht dieses Vorkommniß erklär licher Weise einen großen Lärm und wird als wichtiges politisches Ereigniß behandelt. Wie ein Privat-Telegramm aus Rom berichtet, war keine einzige der betreffenden Re daktionen von dem Verkauf der Zeitungen vorher unter richtet. In Folge dessen erklärt „Fanfulla" — eins der verlausten Blätter den Verkauf nicht anzuerkennen, da )er betreffende Zwischenhändler Oblieght gar nicht zur Abtretung seines Antheils ohne Zustimmung der anderen Theilhabcr berechtigt war. Die Redaktion erklärt daher, daß sie keine Notiz nehme von der Umwandlung des Be- itzes. Die Redaktion des ebenfalls verkauften „Diritto" )ält die Thatsache für hochcrnst und den öffentlichen Ein druck für einen außerordentlichen. Der Chefredakteur dieses bisher ministeriellen Blattes sagt, er werde keines falls kapituliren, sondern abwarten, daß man ihm die Ent lassung aufzwinge Die Redaktionen der übrigen verkauften Blätter beobachten Schweigen. Die unabhängige Presse ist alarmirt wegen der Gefahr, welche der Besitz der ver kauften Zeitungen in französisch-klerikalen Händen bietet. Selbst König Humbert verlangte Informationen. In Frankreich ist das Revisionsprojekt noch immer die beherrschende Tagcsfrage, welche die Presse in der schon gekennzeichneten überwiegend ablehnenden Polemik zu behandeln fortfährt. Das Projekt sammt Motiven wird in allen Gemeinden Frankreichs auf Befehl der Re gierung öffentlich angeschlagen. Die Wahl der vorbe- rathcnden Kommission wird heute (Mittwoch) erwartet. Der radikale Deputirte Lokroy hat ein Gegcnprojekt auf Revision der Verfassung eingebracht, mit Amendements von Naquet auf Beseitigung des Rechts des Präsidenten der Republik zur Auslösung der Kammer, ferner auf Er klärung der Unvereinbarkeit der Funktionen eines Mi nisters mit denen eines Deputirten oder Senators und Einräumung eines Suspensivvetos an den Senat. —Die alljährliche Gedenkmesse an den Tod Napoleons III. wurde gestern in der Augustinerkirche zu Paris unter Theilnahme vieler Koryphäen der bonapartistischen Partei abgehalten. Der Prinz Napoleon war nicht anwesend. Außer einer kleinen Manifestation für den bekannten bonapartistischen Arbeiterführer Amigues, wobei einige Personen verhaftet wurden, ist die öffentliche Ordnung auf der Straße nicht im geringsten gestört worden. Die Polizei war unge wöhnlich zahlreich vertreten. Die gestrigen von dem revo lutionären Komits anläßlich des neulichen Blanqui-Putsches cinberufenen Kommunarden-Versammlungen verliefen mit den herkömmlichen Brandreden und Protestresolutionen gegen die Polizei wie die Regierung unter überaus ge ringer Betheiligung des Publikums. Der russische Rcgierungsbote publizirt das Reichs- : budget für das Jahr 1882. Dasselbe weist auf: Gewöhn- - liehe Einnahmen 654217 870, diverse Einnahmen 22165068, : extraordinäre Einnahmen aus dem Eisenbahnfonds jBüttuer. lindes Curt r, souver« nd Frau. nds 7 Uhr Rechnung ncs dritten scheidend« Mitglieder orftau». Abzugeben ergeschäft- herzlichster se unseres rl August sten Dank» 82. lassen«. und TÄgMM. Amtsblatt sür die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Verantwortlicher Redakteur Julius Brauu in Freiberg. wenigen und prinzipiellen Bemerkungen uns beschränkend, bitten wir den Hohen Reichstag, den Gesetzentwurf ab zulehnen. Dem preußischen Landtage ist nunmehr die kirchenpolitische Vorlage zugegangcn, aus welcher sich erkennen läßt, inwieweit der Staat ein Entgegenkom men der Kurie gegenüber für zulässig erachtet. Der Ent wurf besteht aus 5 Artikeln. Es handelt sich in erster Linie um Wiederherstellung der Artikel 2, 3 und 4 im Gesetz vom 14. Juli 1880, die soeben am 1. Januar d.J. außer Kraft getreten sind. Der zweite Artikel ist der vor zwei Jahren abgelehnte sogenannte Bischofs-Paragraph. Einem Bischof, welcher durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte entlassen worden ist, soll vom König die staatliche Anerkennung als Bischof wieder erthcilt werden können. Der dritte Artikel betrifft die Dispens und die Zulassung ausländischer Geistlicher. Das Staatsministe rium soll ermächtigt sein, die Grundsätze festzustellen, nach welchen der Kultusminister von den Erfordernissen der 88 4 und ff im Gesetz vom 11. Mai 1873 dispensiren kann (Erlaß der wissenschaftlichen Prüfung), auch aus ländischen Geistlichen die Vornahme von geistlichen Amts handlungen oder die Ausübung eines der im 8 lO er wähnten Aemter (Anstaltsgeistlicher) gestatten kann. Nach dem Gesetz vom 11. Mai 1873 ist der Einspruch des 'M. r anz «l Erler, Nonna- entnehma- lleu- Jnserate werden bis Vormittags 11 Uhr angenom- men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile D oder deren Raum lb Pfennige.
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