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Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie : 09.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-09
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
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- Digitalisat
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- ZeitungLeipziger Monatsschrift für Textil-Industrie
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Nr. 15. XXXIV. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 9. April 1919 Handelsteil der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie X L/ Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. Handelsblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. für die gesamte Textil-Branche. vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die Weil-, Baumwolb, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Ronfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berursgenossenschaft. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie, Leipzig, Brommestr. 9. Sohrlftleltung, Geschäftsstelle u. Verlag: LEIPZIG, Brommestr. 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsprech-AnschluQ Nr. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und. bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie“. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mitteilungen aus und für Textil-Berufsgenossenschaften beträgt für Deutschland und Öster reich-Ungarn pro Halbjahr Mk. 8,—, für die übrigen Länder pro Halbjahr Mk. 12,50. Die „Wochenberichte“ können zum halbjährlichen Preise von Mk. 7,— für Deutschland u. Österreich- Ungarn, für die übrigen Länder zum halbjährlichen Preise von Mk. 10.— bezogen werden. In der deutschen Post-Zeitungspreisliste sind die Monatschrift nebst Beiblättern (auf Seite 203) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte (auf Seite 369) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen. Die B ez u gs - Geb ü h re n sind im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fortbestehend. — Die In sertions-Gebühren betragen pro Petitzeile (zirka 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 70 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif. — Beilagen nach feststehendem Tarif. Die Errichtung eines staatlichen Textil-Forschungs- Instituts. Wie wir in der vorigen Nummer unseres Blattes mitteilten, war von der Nationalversammlung die Summe von l 1 / 2 Millionen gefordert worden, um damit eine Neuorganisation auf dem Gebiete der Textilfaser-Forschung zu schaffen. Der Ausschuß hat die Regierungsforderung gestrichen mit der Begründung, daß dadurch eine Zusammenfassung der Forschungsarbeiten zur Schaffung von Ersatzstoffen in der Textilindustrie erreicht werden soll. In der Verhandlung vom 29. vor. Mts. legte Dr. Becker (D. Vp.) namens des Ausschusses der Nationalversammlung eine Entschließung vor, die Re gierung zu ersuchen, ungesäumt einen Plan für die Forschung aufzu stellen. Reichswirtschaftsminister Wissel 1 erwiderte darauf, die Regierung habe den gesamten Plan der alten Regierung für die Erzeugung von Ersatz fasern übernommen. Die Reichsstelle für Textilforschung arbeite zusammen mit Vertretern der Textilindustrie mit allem Eifer auf diesem Gebiet. Er hoffe demnächst einen Gesamtplan vorlegen zu können, der den Wün schen des Ausschusses entspricht. Andererseits hoffe er auch, daß die Tex tilindustrie selbst bereit sein werde, zu der Aufbringung der erforderlichen Mittel beizutragen. In der Aussprache betonte Abg. Krätzig (öoz.), daß der Ausschuß die von der Regierung eingestellten Sätze nicht gestrichen habe, weil er gegen die Weiterführung der Forschungsarbeiten im Interesse der Textil industrie sei, sondern weil er gerade diese Forschungsarbeiten besser zu sammenfassen wolle. Wie Abg. Ersing (Ztr.) ausführte, sei man im Aus schuß zu der Überzeugung gelangt, daß die Regierung sich selbst noch nicht über den ganzen Aufbau des Textilforschungswesens klar sei. Im Ausschuß sei gesagt worden, es sei auf dem Gebiet der Textilforschung bis jetzt noch nichts geschehen. Das sei insofern richtig, als das Reich bisher auf dem Gebiet noch nichts getan habe. Wohl aber bestehe schon eine Anzahl von Forschungsinstituten in M. Gladbach, Krefeld, Reutlingen und Karlsruhe, die Hervorragendes geleistet haben, und man dürfe erwarten daß diese Institute bei Aufstellung eines Organisationsplanes herangezogen und daß ihre Erfahrungen dabei nutzbar gemacht werden. Die Versammlung beschloß darauf, die Forderung zunächst zu streichen, stimmte aber der Entschließung des Ausschusses zu. Nach alledem ist es nun Sache der Regierung, schleunigst das nötige Material zur Auf stellung des geforderten Forschungsplanes zu beschaffen, damit der Be willigung der Kosten für eine Einrichtung, die in unserer Zeit äußerst wert voll für unsere gesamte Volkswirtschaft ist, nichts mehr im Wege steht. Die Tarifverhandlungen in der sächsischen Textilindustrie. Die Tarifverhandlungen in der sächsischen Textilindustrie haben, wie Chemnitzer Blätter berichten, dank dem seitens der Unternehmer wie der Arbeiterschaft bewiesenen Entgegenkommen erfreuliche Fortschritte gezeitigt. Für mehr als die Hälfte der gesamten Textilarbeiterschaft Sachsens sind bereits die Lohn- und Arbeitsverhältnisse durch Spezialtarife eingehend ge regelt worden. Der Abschluß weiterer Tarifverträge für den Rest der säch sischen Textilarbeiterschaft steht dem Vernehmen nach in Kürze bevor. . Bisher wurden abgeschlossen: der Tarifvertrag für die Textilindustrie in der Kreishauptmannschaft Bautzen am 22 Februar 1919; der Tarifvertrag für die Spitzenweberei am 26. Februar 1919; der Tarifvertrag für die Papier garnspinnereien und Dreizylinderspinnereien am 27. Februar 1919; der Tarif vertrag für die Tüllweberei am 1. März 1919; Tarifverträge für die Textilver edelungsbetriebe (Färberei, Bleicherei, Appretur), Kleiderfärbereien, chemische Waschanstalten und Weißwäschereien am 6., 25. und 26. März 1919; der Tarifvertrag für die Baumwollwebereien des Vogtlandes am 8. März 1919; der Tarifvertrag für die Webereibetriebe des Gebietes des Webereiverbandes für Chemnitz und Umgegend, mit Ausschluß der Tuch- und Flanellweberei am 0. März 1919; der Tarifvertrag für die Betriebe, welche geschni’tene Trikotagen herstellen, am 11. März 1919; der Tarifvertrag für die Kammgarnspinnerei a “„ 15 \ März 1 ?19; der Tarifvertrag für die Strickereiindustrie am 18. März " er Tarifvertrag für die Vigogne- und Streichgarnspinnereien im In- dustnebezirk Werdau und Crimmitschau am 22. März 1919; der Tarifvertrag für die Gardinenweberei am 24. März 1919; der Tarifvertrag für die Flach strumpfwirkerei am 28. März 1919. Sachsen nimmt damit in der Tarifbewegung eine führende Stelle im Reiche ein. Eine Kontrolle des deutschen Außenhandels! Von vertrauenswürdiger neutraler Seite sind, wie die ,B. B.-Z.“ meldet, dem Handelsvertragsverein folgende bemerkenswerte Mitteilungen gemacht worden: In den Handelskreisen der Entente hat sich ein großes und kapital kräftiges Konsortium gebildet, dem Industrielle, große Handelsfirmen, Reeder, frühere Minister und sonstige einflußreiche Leute angehören, zum Zwecke, den Handel nach Deutschland möglichst in ihre Hände zu leiten. Da dieses Konsortium in allen Weltteilen Agenten an der Hand hat, die gegen Provision in allen Handelsplätzen der Erde die benötigten Rohmaterialien oder Erzeugnisse einkaufen und bereits die Tonnage gesichert ist, hoffen die Herren die Einfuhr nach Deutschland unter ihre Kontrolle zu bringen und den unmittelbaren Einkanf der deutschen Kauf leute für die ersten Jahre verhindern zu können. Aber auch der Verkauf solcher deutschen Erzeugnisse, die das Ausland unbedingt braucht, soll unter Ausschluß des deutschen Kaufmanns möglichst durch eigene Vertreter stattfinden. Zu diesem Zwecke sollen auch nach Friedens schluß die deutschen^ reisenden Kaufleute und deutschfreundlichen neutralen Kaufleute aus den Ententestaaten ferngehalten werden. In Zusammenhang damit will man bei den Friedensbestimmungen eine Klausel durchdrücken, die eine Art Oberkontrolle des deutschen Außenhandels ermöglicht. Der Sitz dieser Vereinigung ist in Paris. Es handelt sich hauptsächlich um französische Interessenten, denen auch einige frauzosenfreundliche Schweizer Firmen beigetreten sind. Hoffentlich wissen unsere Friedensunterbändler auch diesen neuen ,völkerbundfreundlichen“ Bestrebungen der Franzosen mit dem nötigen Nach druck entgegenzutreten und die Aufnahme derartiger .Klauseln“ in den Friedensvertrag zu verhindern. Der deutsche Lumpenhandel gegen die Zwangs wirtschaft. Die in der Zentralstelle des deutschen Lumpenhandels ver einigten vier Verbände 1. Verein der Rohproduktenhändler Deutschlands E. V., 2. Verband Deutscher Lumpen-Großhändler E. V., 3. Verband Deutscher Lumpen-Sortierbetriebe E. V., 4. Verband für Ein- und Ausfuhr von Lumpen E. V. und der Verband der Berliner Hadern-Sortierbetriebe E. V., die mit ihren mehr als 500 Mitgliedern den gesamten deutschen Lumpen handel vertreten, haben in einer überaus zahlreich besuchten Versammlung am 1. ds. Mts. in Berlin einstimmig eine Entschließung gefaßt, in der es u. a. heißt: .Während der langen Kriegszeit hat der deutsche Lumpenhandel sich allen behördlichen Bestimmungen ohne Widerspruch gefügt, trotzdem er viele dieser Bestimmungen für unsachgemäß und unnötig hielt, um der Textilwirtschaft trotz Abschneidung von allen Auslandsrohstoffen das Durch halten zu ermöglichen. Abgesehen davon, daß nunmehr eine Kriegsnotwendig keit zur Anfrechterhaltung der Lumpenbeschlagnahme nicht mehr besteht, haben sich seit dem Waffenstillstand durch Absperrung der linksrheinischen Gebiete, dürch Wegnahme eines großen Teils der Provinz Po-en die Ver hältnisse so zugespitzt, daß der Lumpenhandel unter der Zwangswirtschaft nicht mehr bestehen kann. Es hat sich ein Schleichhandel in Lumpen ent wickelt, gegen den die Behörden absolut machtlos siud. Es wird im Schleich handel das vier- bis achtfache der gesetzlichen Preise gezahlt, und es gehen große Mengen des deutschen Lumpenmaterials auf diesem Wege in das Ausland oder sonstwie verloren. Die gesamte Lumpenwirtschaft muß durch eine weitere Auf rechterhaltung der Zwar gswirtschaft in kürzester Zeit zusammenbrechen. Um dem Übel abzuhelfen, gibt es nur das eine Mittel: dem ehrlichen Kaufmann zu seinem Rechte zu verhelfen und den Handel in seine frühere Freiheit wieder voll und ganz einzusetzen. Nachdem aber bisher alle Anstrengungen, die Auf hebung der Zwangswirtschaft auf dem Wege der Eingaben, Gesuche usw. zu erreichen, gescheitert siud, trotzdem die gesamte lumpenverarbeitende In dustrie in einer Vollsitzung des Deutschen Kunstspinnstoff-Ausschusses ein stimmig sich für diese Förderung des Lumpenhandels eingesetzt hat, bleibt nur noch das Mittel der Selbsthilfe. Der gesamte vereinigte Lumpenbandel erklärt deshalb, daß er die schleunige und restlose Aufhebung aller Beschlagnahmeverfügungen, der Höchstpreisgesetze und aller anderen Einschränkungen bis spätestens zum 1. Mai d. J. verlangt, andernfalls der Lumpenhandel außerstande ist, die ge setzlichen Bestimmungen weiter erfüllen zu können, und seine Betriebe schließen und seine Arbeiter entlassen muß.“
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