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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 18.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187302180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730218
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-18
- Monat1873-02
- Jahr1873
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Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Großenhainer Unterhaltung» nndAnzeiMntt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den 18. Februar L8S» Bekanntmachung. Der 30jährige Schuhmachergeselle Franz Brückner aus Ottewich, welcher früher in Groß - Erkmannsdorf gewohnt hat und gegenwärtig in einem Dorfe zwischen Meißen und Großenhain arbeiten soll, ist in einer Untersuchung als Zeuge abzuhören, und wird hiermit aufgefordert, feinen Aufenthaltsort dem Unterzeichneten mitzutheilen. Alle Behörden und Polizeiorgane, welche von dem Aufenthaltsorte Brückner's Kennt- niß haben, werden um entsprechende Mittheilung ersucht. Dresden, den 13. Februar 1873. Das Königliche Bezirksgericht. Ass, vr. Müller, Unt.-R. Die unter der Firma Sächsische Tuchfabrik (vormals Fedor Zschille und Comp.) zu Großenhain allhier bestehende, auf Fol. 151 des hiesigen Handelsregisters eingetragene Actiengesellschaft hat in einer unterm 28. December 1872 abgehaltenen General-Ver sammlung umfassende Aenderungen ihrer Statuten insbesondere rücksichtlich ihrer zeitherigen Vertretung durch einen sogenannten Verwaltnngsrath und des Stimmrechts der Actionäre, sowie Vertheilung des Gewinns beschlossen. In Folge dessen ist auf obgedachtem Folium auf Grund Notariatsprotokolls von obigem Datum, Notariatsprotokoll vom 22. Januar und Registraturen vom 5. und 10. Februar 1873 am heutigen Tage sowohl, daß eine Abänderung der Statuten stattgefunden hat, eingetragen worden, als auch, daß die Herren Otto Kohl, Fedor Zschille, Georg August Gross, Georg Eduard Keller und Eduard Arthur Rosenkranz, welche insgesammt in den Aufsichtsrath über- gegaugen, nicht mehr Mitglieder des Vorstands sind, auch den Herren Fedor Zschille und Groos nicht mehr die Ausübung der Functionen des Vorstandes zusteht, endlich die Herren Georg Friedrich Philipp und Gottfried Friedrich Richter dermalen den Vorstand — Direction genannt — bilden, welcher die Gesellschaft nach Außen zu ver treten und derart für dieselbe zu zeichnen hat, daß zur Gültigkeit der Unterschrift die Hand schrift eines der Directoren oder zweier Bevollmächtigter erforderlich ist. Großenhain, am 11. Februar 1873. Das Königliche GerichtsamL. Pechmann. Am heutigen Tage ist auf erfolgte Anzeige die neuerrichtete Firma Ferdinand Beylich in Großenhain und als deren Inhaber Herr Robert Ferdinand Beylich daselbst auf Fol. 160 des hiesigen Handelsregisters eingetragen worden. Großenhain, am 11. Februar 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. S ! Bekanntmachung. Herr Ernst Max Hofmann aus Pirna beabsichtigt in dem von ihm erkauften Haus grundstück Nr. 680/81 des hiesigen Brandversicherungs - Catasters eine Gerberei anzulegen. Gemäß § 17 der Neichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 bringen wir daher die Absicht Herrn Hofmanns mit der Aufforderung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, etwaige Einwendungen gegen diese Gewerbeanlage binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab gerechnet, hier anzubringen, wobei wir darauf Hinweisen, daß später eingehenden Neclamationen, insoweit solche nicht auf Privatrechtstiteln beruhen sollten, keine Folge gegeben werden wird. Großenhain, am 7. Februar 1873. Der Rath daselbst. Kunze. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich auf das Jahr 1873 ist das 2. und 3. Stück er schienen. Dieselben enthalten: Nr. 902. Verordnung, betreffend die Beschaffung der Kautionen 'derjenigen Militär- bcamten, welche bei den Feldverwaltungen angestellt werden. Vom 14. Januar 1873. Nr. 903. Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen schaftliche Qualification zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 22. Januar 1873. Nr. 904. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 25. Januar 1873. Nr. 905. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungs-Anlagen. Vom 1. Februar 1873. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht im Anmeldezimmer, Kloster, 1. Etage, bereit. Großen Hain, am 10. Februar 1873. Der Rath daselbst. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich aus das Jahr 1873 ist das 4. Stück erschienen. Dasselbe enthält : Nr. 906. Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesrathes. Vom 8. Febr. 1873. Nr. 907. Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über das Urheberrecht an Schriftwerken u. s. w. vom 11. Juni 1870 in Elsaß-Lothringen. Vom 27. Januar 1873. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht im Anmelde-Zimmer, Kloster, I. Etage, bereit. Großenhain, am 14. Februar 1873. Der Rath daselbst. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Majestät der König hat auch der Universität Leipzig ein Exemplar der zur Erinnerung an das königliche goldene Vermählungsjubiläum geprägten gol denen Medaille überweisen lassen. Preußen. Im Abgeordnetenhause wurde am 14. Febr. durch den Ministerpräsidenten folgende königliche Botschaft verlesen: „Nachdem bei den jüngsten parlamentarischen Ver handlungen die bei Ertheilung von Eisenbahnconcessionen zur Anwendung gebrachten Verwaltungsgrundsätze angegriffen und die Mißstände gerügt worden sind, welche sich bei Aus nutzung ertheilter Concessionen herausgestellt haben, haben Wir beschlossen, eine Specialuntersuchungscommission ein zusetzen , um nach Maßgabe der durch ihre Ermittelungen gewonnenen Resultate übersehen zu können: 1) Ob und in wie weit die einschlägigen Gesetze und die geltenden Ver waltungsnormen die Erfüllung der bei Ertheilung von Eisenbahnconcessionen beabsichtigten Zwecke zu sichern und das Publicum gegen Täuschungen und Beeinträchtigungen zu schützen geeignet sind; 2) welche Aenderungen der Gesetz gebung und der Verwaltungspraxis erforderlich sind, um vorhandenen Uebelständen und Mißbräuchen thunlichst ab zuhelfen. Es ist unser Wille, daß die Ermittelung der be züglichen Thatsachen mit der größten Sorgfalt geschehe und die Beurtheilung der Verhältnisse und Personen ernst und unparteiisch sei. Die genannte Specialcommission wird unter dem Vorsitz des Präsidenten der Seehandlung, Günther, aus zwei von Uns zu ernennenden Justiz- und zwei VerwaltungS- beamten zu bestehen haben, und laden Wir die beiden Hän- ser des Landtages Unserer Monarchie ein, auch ihrerseits je zwei Mitglieder zu erwählen, um an den Arbeiten der unverzüglich einzusetzenden Commission Theil zu nehmen. Wir behalten Uns vor, der Landesvertretung seiner Zeit die bezüglichen Commissionsberichte zugehen zu lassen. Gegeben Berlin, den 14. Februar 1873. Wilhelm." Bei der am 15. Febr. stattgefundenen Berathung dieser Botschaft und des Laöker'schen Antrags bezeichnete Lasker die Botschaft als einen Act weiser Politik und als Zeichen des erfreulichen Einverständnisses der Staatsregierung mit dem Abgeordnetenhause; er wünscht aber eine Bürgschaft dafür, daß sowohl eine allseitige, als auch eine sehr gründ liche Prüfung erfolge, auch den Anträgen der Mitglieder der Commissionsminorität voller Spielraum gelassen werde. Der jetzige Fall sei der erste, wo das Haus zur Mitwirkung bei der Untersuchung von Verwaltungsmaßregeln eingeladen werde; dies sei ein großer politischer Fortschritt. T>er M- msterpräsident hob Lasker gegenüber wiederholt hervor, dgß jedem Commissionsmitgliede die völlige Unbeschränktheit und das Recht der persönlichen Zeugenvernehmung gestattet sei; es werde keine Majorisirung stattfinden, wie auch die Wahl und die Instruction der Commissionsmitglieder dem Zwecke der Untersuchung gemäß erfolgen soll, worauf Lasker in dieser Zusicherung die gewünschte Garantie erblickte und seinen Antrag zurückzog. Das Haus nahm schließlich die Einladung der königl. Botschaft zur Wahl zweier Com missionsmitglieder fast einstimmig an. Oesterreich. Das Leichenbegängniß der Kaiserin- Wittwe Karoline Auguste hat in Wien am 12. Februar Nachmittags unter persönlicher Theilnahme sämmtlicher Gliederndes kaiserlichen Hauses in der feierlichsten Weise stattgefunden; Prinz Adalbert von Preußen, Prinz Luitpold von Bayern und Prinz Georg von Sachsen befanden sich unter den Leidtragenden. Die Mitglieder sämmtlicher Be hörden schritten im Trauerzuge, und die Straßen, durch welche sich derselbe bewegte, waren von großen Volksmassen angefüüt. Der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses hat am 13. Februar nach dreitägiger lebhafter Debatte und nach eingehender, reiflicher Prüfung der Angelegenheit beschlossen, dem Abgeordnetenhause den Antrag auf Genehmigung der Nachtragsforderung von 9,7 Millionen für die Vollendung der Weltausstellung, zugleich aber eine Resolution zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des Reichsraths zur Annahme vorzulegen. Schweiz. Der Solothurner Regierungsrath hat an die Pfarrgeistlichen die amtliche Weisung gerichtet, zukünftig die politischen Verhältnisse bei Seite zu lassen und, gemäß den Diöcesanbeschlüssen, jeglichen Amtsverkehr mit Herrn Lachat (Bischof von Basel) abzubrechen. Die Wohnung des Letzteren wurde bis zum 14. April gekündigt. Die katholische Thurgauer Synode hatte beschlossen, dem Begehren des Regierungsraths, betreffend den Abbruch des Amtsverkehrs mit Lachat, nicht zu entsprechen und die Angelegenheit der Abstimmung des katholischen Volkes zu unterbreiten. Der Regierungsrath erklärt nun diese Sy nodalbeschlüsse für null und nichtig und verbietet die für den 16. Februar beabsichtigte Volksabstimmung unter Be rufung auf das Strafgesetzbuch. Der Große Nath von Genf, welcher sich mit Berathung eines neuen katholischen Cultusgesetzes beschäftigt, hat die ersten drei Artikel nach den von der Mehrheit der Com mission gestellten Anträgen mit einem Zusatze angenommen, wonach die katholischen Gemeinden Genfs, gemäß dem be stehenden Bisthumsvertrage, bei der Diöcese Lausanne verbleiben sollen. Da nach dem Gesetzentwurf die Pfarrer künftig von den Gemeinden gewählt werden sollen, gehen einige freisinnige Katholiken damit um, den Pater Hyacinthe zum Pfarrer von Genf, also zum Nachfolger von Mer- millod, zu wählen. Italien. Der italienische Senat nahm am 14. Febr. eine Tagesordnung an, durch welche dem König Amadeus von Spanien wegen seines wahrhaft konstitutionellen Vor gehens die Bewunderung ausgedrückt und die Versicherung ertheilt wird, daß er bei der Rückkehr in seine Heimath den steten Gefühlen der Liebe und Verehrung überall begegnen werde. Frankreich. In der Sitzung der Nationalversamm lung am 13. Februar wünschte du Temple die Regierung über die religiösen Gebäude in Rom, welche französisches Eigenthum sind, zu interpelliren. Der Minister des Aus wärtigen, Graf Rsmusat, bat, die Interpellation nicht zuzulassen, weil die Angelegenheit sehr delicat sei und eine öffentliche Besprechung derselben Jnconvenienzen herbeifüh ren würde. Du Temple verlangte, daß die Interpellation auf die Tagesordnung vom künftigen Montag gesetzt werde. Die Versammlung lehnte diesen Antrag ab, worauf du Temple seine Interpellation zurückzog. Das „Journal officiel" meldet, daß in den Tagen des 6., 7. und 8. Februar eine Summe von 200 Millionen, auf Abschlag der vierten Milliarde der Kriegskostenentschä digung, an die deutsche Regierung ausgezahlt worden sei. Das „Journal des Döbats" ergreift diese Gelegenheit, um immer wieder das Verdienst der gegenwärtigen Regie rung um die Durchführung des Befreiungswerkes rühmend hervorzuheben. Hieran schließt letzteres Journal eine kurze Bemerkung über die neue Wendung der Dinge in Spanien, worin es die Errichtung der republikanischen Regierungsform als günstige Aussichten bietend für die Wiederherstellung des Friedens und der Ordnung im Lande bezeichnet und für Frankreich kein Interesse sieht, dem vielgeprüften Spanien die Restauration einer der gestürzten Dynastien oder den Versuch mit einer neuen zu wünschen. Seit einigen Tagen ist bei der Präfectur der Seine, sowie bei den Unterpräfecturen von Sceaux und St. Denis eine Untersuchung eröffnet über das Project einer großen Gürtel bahn, welche N4 Ortschaften um Paris wie alle Eisenbahn linien unter einander in directe Verbindung setzen soll. Die Gesammtkosten dieses großartigen Unternehmens werden auf auf 49 Millionen veranschlagt. Die Fortificationscommissiotr hat sich für dieses Project ausgesprochen. England. Im Unterhause des Parlaments verlieh am 14. Februar Ayrton der Meinung Ausdruck, daß die Unterhaltung eines Gesandten beim päpstlichen Stuhle als
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