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Zwönitztaler Anzeiger : 02.12.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188612025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18861202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18861202
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-12
- Tag1886-12-02
- Monat1886-12
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 02.12.1886
- Autor
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für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Thalheim und Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. ll. Jahrgang. Nedaction, Druck'und Eizentbum von C. B. Ott in Zwönitz. ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für 1 Mark 20 Pfg. iincl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 1^1 Donnerstag, den 2. December. 188« Bekanntmachung, die Wahlen zum Kirchenvorstande betreffend. Nachdem bereits im Mai a. c. durch Tod aus dem Kirchenvorstande Herr C. A. Schwotzer, Btechwaarenfabrikant hier auSge- schieden ist, haben nach der gesetzlichen Reihenfolge mit Ende dieses Jahres noch auszuscheiden Herr Dav. Fr. Schüller, Mühlengutsbesitzer hier, „ Wilh. Strinitz, pens. Steuereinnehmer hier, „ Wilh. Hennig, Gutsauszügler in Kühnhaide, „ Joh. Gfr. Bretschneider, Gutsbesitzer in Dittersdorf, es können jedoch die Ausscheidenden wieder gewählt werden. Für die auf Sonntag, den 12. December angesetzte Wahl sind zunächst die Wahllisten in der Weise aufzustelleu, daß alle Stimmberechtigten, welche an der Wahl sich betheiligen wollen mündlich oder schriftlich sich anzumelden haben. Stimmberechtigt sind alle selbständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Anmeldungen zur Wahl sind in der Zeit vom SS. November bis mit L December in den Stunden von früh 8 bis Abend 6 Uhr zu bewirken und zwar für die Stadt beim Pfarramte, für Kühnhaide und Dittersdorf bei den betreffenden Gemeindevorständen Insbesondere wird noch bemerkt, daß bei schriftlicher Anmeldung zwar eine größere Zahl auf einem Boge» sich melden kann, daß aber zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift des sich Meldenden erforderlich ist. Anzugeben ist dabei der vollständige Name, Beruf, Alter und Hausnummer der Wohnung. Bezüglich der Wahl selbst wird Weiteres nach Aufstellung der Listen bekannt gegeben werden. Zwönitz, den 24. November 1886. Der Kirchenvorstand. - ?. Clauß. Bekanntmachung Nach Punkt 3 des Regulativs über Erhebung des Schulgeldes in der Schulgemeinde Zwönitz vom 1. April 1884 sind die bis mit Schluß des Jahres fälligen Schulgelder in jedem Jahre bis zum 20. December zu entrichten. Wir machen darauf aufmerksam mit dem Bemerken, daß gegen Säumige nach Ablauf dieser Zeit mit dem ErinnerungS- resp. ExecutionSverfahren vorgegangen werden muß. Zwönitz, am 1. December 1886. Der Schulvorstand. ?. Clauß, Vorsitzender. Kirchclivorstaiidswahl zu Nicdcrzwönitz. Mit Jahresschluß scheiden aus dem Kirchenvorstand aus: Herr Cantor J-ähnig, Herr Kirchvater Friedrich August Decker und Herr Fabrikant Reinhard Wintermann. Daher macht sich eine Ergänzungswahl von 3 Mitgliedern nothwendig. Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar. Zum Behuf der Wahl liegen von Sonntag, den 5. December, nach beendigtem Vormittagsgottesdienst bis Freitag, den 10. De cember, Abends 6 Uhr Listen zum Einträgen der Wähler aus auf der Pfarre, bei Herrn Kirchenvorst. Louis Wetzel und bei Herrn Kirchenvorst. August Selig. Die Anmeldungen zum Eintrag in die Liste haben mündlich in den Stunden von 8 Uhr Vor mittags bis 6 Uhr Nachmittags zu geschehen und sind Name, Stand, Alter und Wohnung anzugeben. Es können sich in die Listen eintragen lassen alle selbständige Hausväter evang. luth. Conf., welche das 25. Lebensjahr über schritten haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, welche durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben oder von der Stimmberechtigung bet den Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Niederzwönitz, am 1. December 1886. Der Kirchenvorstand. R Schütz, Pf. AerMche und Sächsische Angelegenheiten. — Zwönitz. Vergangenen Sonntag wurde bei einem Fest- actuS durch Geh.-Rath Herrn Amtshauptmann Schwedler den Feucr- wehrmitgliedern, welche 25 Jahre der Freiw. Feuerwehr treu gedient, das Ehren- resp. das Verdienstzeichen überreicht. — Bei den diesjährigen Treibjagden, welche Se. Majestät der König vom Jagdschlösse zu Wermsdorf aus in den Tagen vom 9. bis 13. und vom 23. bis 26. v. M. in de» benachbarten Forsten abhielt, kamen zur Strecke: 1 Spießhirsch, 1 Junghirsch, 2 Altthiere, 71 Rehböcke, 78 Ricken, 17 Füchse, 11 Kaninchen, 6 Fasane» 2 Schnepfen, 2 Rebhühner und 190 Hasen, im Ganzen 381 Stück. Dabei wurde gelegentlich einer der Jagden in den Oschatzer Hölzern u. A. ein weißgeflecktes altes Reh niit erlegt, welches Se. Majestät, wegen der großen Seltenheit eines solchen Vorkommnisses, der zoolo gischen Sammlung an der Tharandter Forstakademie als Geschenk überweisen zu lassen geruhte. — Gewerbetreibende, welche beabsichtigen im Jahre 1887 den Handel im Umherziehen zu betreiben, werden darauf aufmerksam gemacht, ihre Gesuche um Vermittelung von Gewerbelegitimations- bez. Gewerbescheinen rechtzeitig vom Beginn des Gewerbebetriebes und, wenn das Gewerbe bereits in den ersten Tagen des Monats Januar betrieben werden soll, noch im Laufe des Monats December bei den Polizeibehörden ihres Wohnortes und zwar jn Städten bei den Stadträthen und in Dörfern bei den Gemeindevorständen unter gleichzeitiger Beibringung eines ärztliche» Gesundheitsattestes münd lich anzubriugen, da sich diese Gesuche bei den Behörden in der Regel in den ersten Wochen des Jahres derart häufen, daß mehrtägige Verzögerungen unvermeidlich sind. Unter den betreffenden Gewerbe treibenden herrscht noch vielfach die irrige Ansicht, daß schon allein die Anbringung des Gesuches um Ausstellung eines Gewerbe- legitiinationö- bez. Gewerbescheins genüge, um den Handel im Um herziehen ungehindert betreiben zu können, ohne im Besitze dieser Scheine zu sein. Nach § 16 des Gesetzes vom 1. Juli 1878, die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen betr., wird Der jenige, welcher, ohne einen Gewerbeschein gelüst zu haben, ein der Steuer am Gewerbebetriebe im Umherziehen unterworfenes Gewerbe betreibt, mit einer dem doppelten Betrag der Jahr^steuer—letztere beträgt in der Regel 50 Mk. — für das betriebene Gewerbe gleichen Geldstrafe bestraft, und es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Anbringung des Gesuches um Ausstellung des Gewerbescheines bereits erfolgt ist oder nicht.
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