Großenhainer Unterh altungs- und AnzchMalt. MmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. X. 3V. Donnerstag, den 28. März 18 VS Bekanntmachung, die Nachtwachen betreffend. Bei dem Königlichen Ministerium des Innern ist darüber Beschwerde geführt worden, daß die Nachtwachen in den Dörfern vielfach theils von alten, gebrechlichen und zum Nachtdienste un geeigneten, ja sogar der Armenversorgung anheim gefallenen Personen versehen, theils von den Wächtern sehr unregelmäßig und nachlässig ausgeübt würden, auch eine Controle der Wächter Seiten der Gemeinden wenig stattfinde. Die Gemeinden werden daher andurch angewiesen, soweit sich diese Uebelstände im hiesigen Amtsbezirke finden, dieselben zu beseitigen, insbesondere aber erwartet man von den Gemeinde vorständen und Ortsgerichtspersonen, daß sie die Wächter ge hörig beaufsichtigen und in ihrem Dienste controliren. Großenhain, am 22. März 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Alles unbefugte Gehen, Fahren, Reiten und Viehtreiben durch den Zabeltitzer Rittergutshof wird auf Antrag dasiger Gutsherrschaft hiermit bei Einem Thaler Geldstrafe verboten. Großenhain, am 25. März 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Hpfr. Bekanntmachung. Von dem zum Pfarrlehn zu Radeburg gehörenden, auf der Oberhufe und am Rödergraben anstehenden Holz sollen Freitag, den 12. April 1872, Vormittags 9 Uhr in einzelnen Posten ein Nadelholzbestand von Kiefern und Fichten an ca. 3 Ackern, mehrere Nutzeichen und eine Parthie Laub unterholz auf dem Stocke meistbietend versteigert werden. Kauflustige haben sich daher zur gedachten Zeit an Ärt und Stelle einzufinden und nach vorgängiger Bekanntmachung der Auctionsbedingungen der Versteigerung zu gewärtigen. Die Beschreibung der Posten und die ausgeworfene Taxe derselben, auch eine Abschrift der Auctionsbedingungen hängt im Amtshause, sowie im Gasthof zum Hirsch in Radeburg aus. Die Königliche Kircheninspection von Radeburg. Radeberg und Radeburg, am 19. März 1872. Königliche Superintendur. Königliches Gerichtsamt. Der Stadtrath. Schröder, G.-A., Weber, zugleich in vic-Mu.? des Herrn Lplioru^. Bürgermeister. Freiwillige Gutsversteigerung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll unter Auf hebung des auf den 2. April dieses Jahres deshalb bereits anberaumten Termins, der angezeigter Hindernisse wegen seinen Fortgang nicht nehmen kann, den 17. April 1872 Mittags 12 Uhr auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Johann Friedrich Traugott Kühne in Kleinböhla die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücken, und zwar: 1) das Halbhufengut, Nr. 2 des Brandcatasters und Fol. 2 des Grund- und Hhpothekenbuches für Kleinböhla, Wellerswaldaer Antheils, 7 Hektar 81,6 Ar ----- 14 Acker 37 lü Ruthen, 2) die walzende Feldparcelle, Fol. 851 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Dahlen, an 60,9 Ar — 1 Acker 30 lH Ruthen, 3) die walzende dergleichen, Fol. 156 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Lampertswalda, an 80,s Ar 1 Acker 135 m Ruthen und 4) die walzende Wiesenparcelle, Fol. 20 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Kleinböhla, an 35,4 Ar ----- 192 Hl Ruthen, welche Grundstücke am 20. Februar dieses Jahres ohne Be rücksichtigung der Oblasten, und zwar: ad 1 auf 4664 THLr. 15 Ngr. 6 Pf., ad 2 auf 225 - — - — - ad 3 auf 300 - — - — - ad 4 auf 320 - — - — - gewürdert worden sind, mit dem nothwendigsten In ventar, und zwar statt in dem gedachten Gute selbst nunmehr in der Schankwirthschaft zu Kleinböhla meistbietend versteigert werden, was unter dem Bemerken, daß die Beschreibung des Grundstücks und die Versteigerungs bedingungen aus den Anschlägen im hiesigen Gerichtsamte und im Gasthofe zu Kleinböhla zu ersehen sind, hierdurch be kannt gemacht wird. Oschatz, den 23. März 1872. Königliches Gerichts-Amt daselbst. Seyfert. Gruhle. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen den S. April 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 1193 Stück weiche Stämme, von 11—39 Centi- . Meter Mittenstärke, t 4 - - starke Wellenbäume, von 47 I bis 54 Centim. Mittenstärke, l Höker 68 - - wandelbare Stämme, > stehen'an der 174 - - Klötzer, von 11 — 31 Centi- /Sechs und im Meter oberer Stärke, I Spring, 102 - - Stangen, von 8 —15 Centi-l Meter unterer Stärke, l 8 Haufen fichtenes Deckreißig, /