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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 15.07.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187307156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730715
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-07
- Tag1873-07-15
- Monat1873-07
- Jahr1873
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Monnemenl: Vierteljährlich to Ngr. Wech Mngs M AMgMM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile t Ngr. Onseratenaimahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Rcdaetion, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M 8« L8SL Dienstag, den LL. Juli Pechmann. Heinichen, Ass. Franke, stellv. Bors. Wtzschl. Franke, stellv. Bors. Schwarze, Controleur. Grün, Cassirer. Pechmann. Heinichen, Ass. Wtzschl. Mittwoch, den 23. Juli u. e abgehalten. Radeburg, den 2. Juli 1873. Weber. Der Rath daselbst Franke, stellv. Bors. Nächste Sitzung der Mrmenversorgnngsbehörde Dienstag den 15. Juli Nachmittags 4 Uhr im Rathssitzuugszimmer. Großenhain, den 14. Juli 1873. Der Vorsitzende. Ben dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 1. September 1873 das dem Schneidermeister Johann Christian Gotthelf Rothe in Skäßchen zugehörige Haus-, Feld- und Wiesengrundstück Nr. 21 des Katasters, Fol. 44 des Grund- und Hypothekenbuchs für Skäßchen, welches Grundstück am 19. dieses Monats ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 1050 Thlr. von den Ortsgerichten zu Skäßchen gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle sowie in dem Gasthose zn Skäßchen auöhängenden Anschlag hier durch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 19. Mai 1873. Königliches Gerichtsamt daselbst. Pechmann. Bekanntmachung. Nachdem beschlossen worden ist, bei Benutzung der jetzt der Stadtgemeinde gehörigen Badeanstalt in der Apothekergasse Cat. Nr. 3 insofern eine Preisermäßigung eintreten zu lassen, als durch Einführung von Abonnementsbillets und bei Entnahme eines Dutzend solcher Billets das Zinkwannenbad anstatt mit 5 Ngr. nur mit 4 Ngr., das Holzwannen bad anstatt mit 4 Ngr. nur mit 3 Ngr. abgegeben werden soll, so bringen wir solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis;, daß dergleichen Billets bei dem Badewärter und Marktmeister Krempe zu haben sind, und daß wir für dieses Jahr die Verab- reichung der Abonnement-Billets auch in halben Dutzenden geschehen lassen wollen. Großenhain, am 12. Juli 1873. Bekanntmachung. Der zeither am 2. August hier abgehaltene Viehmarkt wird in Zukunft Mittwoch nach dem Pulsnitzer Juli-Viehmarkt und daher dieses Jahr Bekanntmachung, die neue Marktordnung in Großenhain betreffend. Wie der auf die Abhaltung von Jahrmärkten bezügliche Theil der für die hiesige : Stadt neu entworfenen Marktordnung bereits am 16., 17. und 18. Juni a. e. in Geltung ! gebracht worden ist, soll nunmehr die gedachte Marktordnung ihrem ganzen Umfange j "ach mit HE i August dss. Is. ! in Kraft treten. j Wir machen hierauf alle Fieranten der Wochen-, Jahr- und Viehmärkte ausdrücklich ! mit dem Bemerken aufmerksam, daß sie sich zu Vermeidung von Bestrafungen mit den j einschlagenden Bestimmungen der Marktordnung genau vertraut zu machen haben, wobei - wir insbesondere noch darauf Hinweisen, daß vom 1. August ab alles an den Markttagen ! zur Stadt kommende Getraide, Obst, Butter und andere Lebensmittel, soweit diese Gegenstände nicht ausdrücklich durch Schlußzettel oder andere schriftliche Beweismittel er weislich von hiesigen Einwohnern bestellt wurden, für den Markt zum unbeschränkten öffentlichen Verkauf bestimmt sind, alle Gegenstände aber, welche zum Verkauf auf die Märkte gebracht werden, an keinen anderen, als an den anzuweisenden Plätzen verkauft werden dürfen, und dnH das Feilhalteu und das Kaufen vor der Stadt und in Stratzentheilen, welche für den Marktverkehr nicht bestimmt find, ver boten und mit Geldstrafe bis zu 10 Thlr., nach Befinden entsprechender Haftstrafe bedroht ist. Großenhain, am 8. Juli 1873. Bekanntmachung. Da im Publikum noch vielfach irrige Ansichten über das Befugniß zum Aehren- lesen, Kartoffelstoppeln, überhaupt zum Ginholen von Feldfrüchten, sowie über die hierauf bezüglichen Gesetzesbestimmungen verbreitet sind, so findet sich das unter zeichnete Königliche Gerichtsamt veranlaßt, hiermit darauf hinzuweisen, daß alles Aehren- lesen, Kartoffelstoppeln rc. ohne die ausdrückliche ^rlaubniß der betreffenden Feldbesitzer nach den einschlagenden Bestimmungen des Reichs-Straf-Gesetz-Buchs als gemeiner Diebstahl mit Gefängniß, und dafern ein solcher im zweiten Aückfal! begangen wird, beim Vorhandensein mildernder Umstände mit Gefängnist nicht unter drei Monaten, außerdem aber mit Zuchthaus von einem Jahre an zu bestrafen ist. Die Ortsgerichten werden hiermit angewiesen, für geeignete Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in ihren Ortschaften noch besonders Sorge zu tragen, auch thunlichst in ihren Gemeinden dahin zu wirken, daß von den Grundstücksbesitzern, welche das Aehrenlesen rc. beziehentlich unter gewissen Bedingungen auf ihren Feldern gestatten wollen, den betreffenden Personen zu ihrer Legitimation den Polizeiorganen gegenüber eine Be scheinigung hierüber auögehändigt werde. Großenhain, am 10. Juli 1873. Bekanntmachung. Nach erfolgter Aufstellung des neuen Schulgeldcatasters aus das Schuljahr Ostern 1873 bis dahin 1874 wird nunmehr das Schulgeld auf die Zeit von Qstern bis Johannis 1873 mit dem Bemerken hierdurch ausgeschrieben, daß dasselbe spätestens bis zum 17. Juli 1873 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen ist. Großenhain, am 21. Juni 1873. Der Handarbeiter Wilhelm Moritz Kühne aus Pristewitz und der Tagelöhner Gustav Oehlschläger aus Garz haben sich über eine gegen sie hier erstattete Anzeige zu verant worten. Da deren jetziger Aufenthalt unbekannt ist, so werden dieselben andurch geladen, behufs ihrer Vernehmung den 23. Juli 1873 hier an Amtsstelle persönlich zu er scheinen und des Weiteren gewärtig zu sein. Alle Polizei- und Criminalbehörden werden aber ersucht, die Genannten vorkommenden Falls auf vorstehende Ladung aufmerksam zu machen, und von ihrem Aufenthalt Nachricht anher zu geben. Großenhain, am 9. Juli 1873. Bekanntmachung. Die Servisgelder auf die Monate April, Mai und Juni 1873 sollen künftige Mittwoch, den 11». Juli ». «»., von Nachmittags 3 bis 6 Uhr ausgezahlr werden. " Die Quartierwirthe wollen sich zur Empfangnahme dieser Gelder innerhalb gedachter Zeit an Stadthauptcassen-ExpeditionSstelle einfinden. Großenhain, am 10. Juli 1873. Die Scrviscaffen-Verwaltung. Bekanntmachung. Nachdem Frau Minna Marie Höfer, Klostergasse Nr. 57 wohnhaft, unterm heutigen Tage als Hebamme für hiesigen Stadtbezirk verpflichtet worden ist, so wird dies hiermit bekannt gemacht. Großenhain, am 9. Juli 1873. Der Rath daselbst. Franke, stellv. Vors. Politische Wettschau. Die Vorbereitungen zu den nicht mehr fernen Neichs- und Landtags Wahlen sind im Gange und es ist in der That auch Zeit, daß die Gesinnungsgenossen sich über ihre Wünsche und Absichten verständigen. Wir sprachen vor acht Tagen unser Bedauern aus, daß auch bei uns die Fortschrittspartei mit einem besonderen Programm neben die National-Liberalen tritt, und damit, wie uns scheinen wollte, eine Trennung ins liberale Lager bringen dürfte. Nach einer öffentlichen Erklärung der Herren 1>c. Wigard, Ur. Minckwitz und Oehmichen haben wir dies kaum zu be fürchten, denn die erwähnten Herren sagen ausdrücklich: „Die deutsche Fortschrittspartei in Sachsen beabsichtige nicht, in Betreff der bevorstehenden Landtagöwahlen dem Central-Wahlcomite, welches im Juni d. I. in Leipzig sich j gebildet, feindlich entgegenzutreten, vielmehr werde sie darüber, wie die Wahlen der liberalen Parteien zu fördern seien, ! mit dem erwähnten Comitö sich zu verständigen suchen." i Diese Verständigung kann bei beiderseitigem guten Willen ! unmöglich schwer sein, denn die zu befolgende Taktik ergiebt ! sich von selbst. In Wahlbezirken, wo es unzweifelhaft ist, - daß die Candidaten der Fortschrittspartei unter allen Um- ! ständen Sieger bleiben, würden die National-Liberalen, thöricht handeln, durch Absonderung ihrer Stimmen den! Eindruck des Wahlsieges abzuschwächen. Einer ebensolchen Thorheit würden sich andererseits in Wahlkreisen, wo die national-liberale Partei vorherrscht, die Männer des Fort schritts schuldig machen, wenn sie durch Aufstellung eigener Candidaten den Erfolg der National-Liberalen zu verkleinern suchten. In beiden Fällen müssen die liberalen Parteien sich als ein Ganzes fühlen und als geschloffene Einheit handeln. Schwieriger wird die Sache in solchen Wahl bezirken, wo beide Parteien einander die Waage halten. Doch kann auch hier nur die Rücksicht auf die gemeinsame Gefahr das Entscheidende sein. Hat der Gegner in einem solchen kreise keinen Boden, so mögen die Parteien der Liberalen in voller Freiheit ihre Kräfte messen: je frei sinniger der Mann, auf den die Wahl fällt, um so größeren Nutzen wird das Land von seiner Mitarbeiterschaft an der Gesetzgebung ziehen. Liegt aber die Möglichkeit nahe, daß durch die Spaltung der Liberalen der gemeinsame Gegner Aussicht auf Sieg gewinnen könnte, dann fort mit aller Eifersüchtelei und die Stimmen auf einen Mann vereinigt, ob derselbe auch etwas mehr oder weniger liberal ist. Be folgt man diese Taktik, dann wird die gesonderte Programm- Aufstellung für die Wahl selbst kein Unglück sein. Die gemeinsamen Gegner sind: Die r ea cti on är - Parti en l a r i st i s ch e Partei, für welche in jüngster Zeit einige Dresdner Volksschuldirectoren in völliger Verkennung ihres Berufes als Volksbilduer Propaganda zu machen suchen,' die Ultramontanen, deren oberstes Gesetz der wunder liche Mann in Nom ist, welcher mehr Vernunft in seinem Kopf zu bergen glaubt, als die ganze übrige Menschheit zusammen genommen; und die Socialdemokraten, mit denen wir uns vor den Wahlen wohl noch öfterer zu beschäftigen Gelegenheit finden werden. Der evangelische Oberkirchcnrath in Preußen hat das auf Amtsentsetzung gegen den Prediger Oi. Sydow lautende Urtheil des brandenburgischen Consistoriums cassirt, dafür aber beschlossen, dem Angeklagten einen „geschärften Ver weis" zu ertheilen. Das ist nun freilich ein merkwürdiger Spruch. War Sydow wirklich schuldig, durch seinen außer- amtlichen Vortrag über die Geburt Jesu die Pflichten eines evangelischen Geistlichen verletzt zu haben, so mußte es bei der Ämtsentsetzung bleiben; war er nicht schuldig, wozu der Verweis, der „geschärfte Verweis?" Die Herren des Ober- kirchcnraths sind augenscheinlich durch da/Aufsehn peinlich berührt worden, welches das Consistorium mit seiner Amts entsetzung hervorgebracht; aber trotzdem konnten sie sich nicht entschließen, dem Consistorium ein förmliches Dementi zu geben und das Recht der freien Forschung anzuerkennen. Im stillen Herzen mögen sie gewünscht haben, das Con sistorium hätte von der Angelegenheit gar nicht Notiz ge nommen. Da dieselbe nun aber einmal so weit gediehen
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