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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 02.05.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187205024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720502
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-05
- Tag1872-05-02
- Monat1872-05
- Jahr1872
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Großenhainer Merh altungs- und AnzeiMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 51. Donnerstag, den 2. Mai Das unterzeichnete Gerichtsamt macht nachträglich annoch bekannt, daß als erster Vorsteher der Aktiengesellschaft: Säch sische Wollgarnfabrik (vormals Gebrüder Eckhardt) auf Fol. 152 des Handelsregisters Herr Eduard Adolph Michael Eckhardt am 4. März dieses Jahres eingetragen worden ist. Großenhain, am 26. April 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll auf Requisition des Königlichen Gerichtsamts im Bezirksgericht Dresden, als Proceßgericht, den 2. Juli a. e. das dem Restaurateur Friedrich Ehregott Silbermann zugehörige Gasthoss-Grundstück Nr. 148 des Katasters, Nr. 47 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Roda, welches Grundstück am 13. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten, je doch einschließlich der darauf ruhenden Realgerechtigkeit auf 3050 Thaler —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthofe zu Roda aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20. April 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. H^ Verbotseinschärfung! Auf Antrag des Commando vom hiesigen Königlichen Reiter- Regiment „Kronprinz" wird das schon früher erlassene Verbot des unbefugten Betretens der Reitbahnen, sowie der Wege und Plätze um dem Reithause herum, welche letzteren namentlich von Kindern zu ihren Tummelplätzen erwählt zu werden Pflegen, nachdem kürzlich wieder eine größere Anzahl Fensterscheiben im Reithause muthwilliger Weise hineingeworfen worden, hierdurch aufs Neue mit dem Bemerken eingeschärft, daß Zuwiderhand lungen gegen dieses Verbot nach 8 368 s des Reichsstrafgesetz buches Geldstrafen bis zu 20 Thalern, oder Haftstrafen bis zu 14 Tagen nach sich ziehen, und daß Kinder außer der Weg ¬ weisung von den verbotenen Plätzen durch den mit der Aufsichts führung betrauten Chargirten des Reiter-Regiments eine ihrem Alter entsprechende Ahndung zu gewarten haben. Großenhain, den 1. Mai 1872. Die Stadtpolizeibehörde. Kunze. Bekanntmachung. Es soll in der Zeit vom 6. bis 8. Mai d. I. in allen öffentlichen Schleußen in der Stadt Gift zur Ver tilgung der Ratten ausgelegt werden. Indem dieses hiermit bekannt gemacht wird, werden alle Hausbesitzer, welche Beischleußen von ihren Grundstücken nach den Hauptschleußen haben, aufgefordert, ebenfalls Gist, und zwar Phosphorlatwerge, in ihren Beischleußen während dieser Tage auszustellen, und wird noch bemerkt, daß Phosphorlatwerge in der hiesigen Apotheke vorräthig ist. Großenhain, am 1. Mai 1872. Der Rath daselbst. Kunze. Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 5. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 29. Gesetz über Abtretung von Grundeigenthum zu Wasserleitungen für Stadl- und Dorfgemeinden; vom 28. März 1872. Nr. 30. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 28. März 1872 über Abtretung von Grundeigenthum zu Wasserleitungen für Stadt- und Dorfgemeinden; vom 28. März 1872. Nr. 31. Finanzgesetz auf die Jahre 1872 und 1873; vom 8. April 1872. Nr. 32. Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1872 und 1873 betreffend; vom 9. April 1872. Nr. 33. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Freiberg betreffend; vom 3. April 1872. Nr. 34. Gesetz, einige Bestimmungen über Notariatsprotocolle ent haltend; vom 9. April 1872. Nr. 35. Verordnung, die Vollstreckung der Zuchthausstrafe betreffend; vom 18. April 1872. Ein Exemplar hängt zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Rathskeller- wirthschaft aus. Großenhain, am 29. April 1872. Der Nath daselbst. Tagesnachrichten. Sachsen. Vom 1. Mai bis 30. October werden in der königl. Porzellan- und Gefäßsammlung im japanischen Palais zu Dresden unentgeltliche Führungen stattfinden, und zwar Mon tags, Dienstags, Donnerstags und Freitags Vormittags 8 Uhr jedesmal für 12 Personen, Mittwochs und Sonnabends Nach mittags 3 Uhr jedesmal für 24 Personen. — Man macht wie derholt bekannt, daß der Umtausch der älteren, aus der Creation vom Jahre 1855 herrührenden königl. sächsischen Kassenbillets bei der Finanzhauptkasse zu Dresden und der Lotterie-Darlehns- kasse zu Leipzig nur noch bis mit 29. Juni d. I. gestattet ist. Nach diesem Zeitpunkte sind alle nicht umgetauschten derartigen Kassenbillets gänzlich werthlos. — Seit dem 15. April sind bis zum 29. April bei der Universität Leipzig 530 Studenten im- matriculirt worden, und überdies haben 29 sich zur Aufnahme angemeldet, so daß also der Zuwachs sich auf 559 beziffert. Da nun seit dem Schlüsse des Winterhalbjahrs 402 Studenten die Universität verlassen haben, so ergiebt sich gegen voriges Semester ein Zuwachs von 157 Studenten; die Gesammtzahl dürfte sich somit gegenwärtig auf 2360 belaufen. — Aus einem Fenster dritter Etage im Kupfergäßchen zu Leipzig stürzte am 26. April Vormittags ein dreijähriges Kind in einem unbewachten Augenblicke zum Fenster hinaus auf die Straße herab. Es wurde lebend und ohne namhafte äußere Verletzung aufgehoben. — Aus Kamenz wird dem „Dr. I." berichtet: Die im Dorfe Bischheim in Diensten stehende, 28 Jahre alte ledige Magd W. A. Heße aus Häslich hat auf erfolgte Erörterungen des Gendarmen Keller diesem eingestanden, ihr am 6. April Nachts 12 Uhr geborneS und lebendes Kind früh 3 Uhr derselben Nacht auf einer
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