Großenhainer MchMiiP- md AnzchMM. MmtSbtatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. RedigirL, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 19. Sonnabend, den 15. Februar 1868. Bekanntmachung. Nachdem das Hinderniß, das der Versteigerung des den Gebrüdern Marge!, jetzt zu Dresden, zugehörigen, auf hiesigem Kirchhofe gelegenen Erbbegräbnisses entgegengetreten, beraumt und damit eine lästige Verkaussbedingung beseitigt worden, wird hiermit Dienstag, der 18. Februar a. o., Vormittags 11 Uhr anderweit zum Licitations-Verkauf besagten Erbbegräbnisses terminlich anberaumt. Von den Verkaufsbedingungen, die im Termine besonders werden bekannt gemacht werden, aber auch vorher schon an Rathsstelle eingesehen werden können, ist die bereits jetzt hervorzuheben, daß nicht das eigentliche bürgerliche Eigenthum an der Begräbnißstätte, sondern nur das persönliche Benutzungsrecht auf den Ersteher und neuen Erwerber überzugehen hat. Kaufslustige werden nun hierdurch aufgefordert, im anberaumten Termine im hiesigen Raths- sitzungszimmer zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und des Weiteren sich gewärtig zu halten. Großenhain, den 10. Februar 1868. Die Kircheninspettion daselbst. Clauß, 8. Kunze, Bürgermeister. Bekanntmachung! —— Nachdem das unterzeichnete Genchtsamt in Gemäßheit h 7 der Verordnung vom 15. October 1861 die Wahllisten zur Handels- und Gewerbekammer revidirt hat und solche zur Einsicht der Betheiligten hier bereit liegen, so wird solches hierdurch mit der Aufforderung bekannt gemacht, etwaige Reclamationen bei deren Verlust binnen drei Wochen und spätestens bis zum 7. März 1868 mündlich oder schriftlich hier anzubringen. Großenhain, am 1. Februar 1868. Das Königliche Gerichtsamt. - — Pechmann. O. hat sich die auf den 19. dieses Monats angesetzte nothwendige Subhastation des Kießling'sehen Grundstücks Nr. 36 des Brand - Katasters und Fol. 35 des Grund- und Hypothekenbuchs für Spansberg. Großenhain, am 12. Februar 1868. Das Königliche Genchtsamt. Pechmann. Der Dienstmagd Anna Pauline Arnold von hier ist an Stelle o des ihr von der unterzeichneten Polizeibehörde zu Ostern 1854 aus gestellten, vor einiger Zeit auf dem Wege von Stauda nach hier verloren gegangenen Gesindezeugniß- buchs heute ein neues dergleichen ausgefertigt worden, was zu Verhütung des Mißbrauchs mit dem verloren gegangenen Buche andurch bekannt gemacht wird. Die Polizeibehörde. Großenhain, den 11. Februar 1868. Kunze. M. Der hier inhaftirte Maurergeselle Franz Müller aus Wolfs- / o* jhal im Königreiche Böhmen hat bei seiner Vernehmung angegeben, daß er sein unter dem 30. December 1865 von dem Kaiserlich Königlichen Bezirksamte Nimes aus gestelltes Arbeitsbuch in hiesiger Stadt verloren habe. Der etwaige Finder des gedachten Arbeits buches wird daher hierdurch aufgefordert, dasselbe unverweilt auf der Expedition der unterzeichneten Behörde abzugeben. Der Stadtrath als Polizeibehörde. Großenhain, den 14. Februar 1868. >. Weber, Rathsreferendar. Bekanntma chung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes sollen de« >8. Februar d. I. Vormittags 9 Uhr folgende zur Concursmasse des Kaufmann -Otto Jacobi in Grödel gehörige Sachen, als: ei»