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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 30.07.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187007308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700730
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
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!L. ocheiMtt L87«. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwochs und Sonnabends. »bonnementSpretS r 1« Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition; 11 Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer S Pf. Sonnabend, den 30. Juli. Inserate werden für die Mittwochsnummer bi« späte- stenS Dienstag früh 8 Uhr und für die Sonnabendsnummer bis spätestens Ffeitag früh 8 Uhr angenommen und die Z- spaltige EorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Nachdem die Gemeinden Dittmansdorf, Altenhain und Oberhermersdorf die Einziehung des von dem oberen Dorfthelle von Dittmannsdorf nach Altenhain und von Altenhain weiter nach der Zschopau-Chemnitzer Chaussee führenden, unterhalb der Hiller'schen Schankwirthschast in die letztgenannte Straße einmündenden, unter Nr. 606 deS DittmannSdorfer, Nr. 362 und 380 des Altenhainer, Nr, 368 des Oberhermersdorser Flurbuchs steuerfrei eingetragenen, bisher öffentlichen Weges, vorbehaltlich dessen ferneren Benutzung für landwirthschaftliche Zwecke benachbarter Grundstücksbesitzer, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft beantragt haben, so wird dies in Gemäßheit K. 14 Abs. 3 des Gesetzes über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Widersprüche gegen die beabsichtigte Einziehung des beregten Weges binnen 3 Wochen und längstens bis ^ zum 20. August dies. Jahr. allhier anzumelden sind. Chemnitz, den 25. Juli 1870. Königliche Amtshauptmannschaft. — — von Könneritz. Pltz. All die bedürftigen Familien der einberufenen Reservisten und Landwehrmänner. Gesetzlichen Bestimmungen zu Folge sollen den bedürftigen Ehefrauen und Kindern von zum Dienste einberufenen Reservisten und Landwehrmännern Unter stützungen und zwar monatlich den Ehefrauen 1 Thlr. 10 Ngr., in der Zeit vom 1. November bis 1. April aber 2 Thlr., für jedes Kind unter 14 Jahren 15 Ngr. auS StaatScaffen gewährt werden. Diejenigen hier wohnhaften, welche auf diese Unterstützung Anspruch machen zu können glauben, haben sich unter Beibringung der Trauscheine für die Ehe- ^ frauen und der Taufscheine für die Kinder, sowie unter genauer Angabe der Truppentheile, denen die betreffenden Reservisten oder Landwehrmänner angehören und deS GradeS der letzteren bei Unterzeichnetem Stadtrathe zu melden. Zschopau, den 25. Juli 1870. Der Stadtrath. H. Müller. -- Der dritte Termin der diesjährigen fällig und zahlbar. Bekanntmachung. ruudsteuer wird mit 2 Pfennigen von jeder Steuereinheit vom I bis August d. I. Zschopau, den 30. Juli 1870. Der Stadtrath. H. Müller. Reuter. Bekanntmachung. Am Morgen deS 30. vorigen Monats ist eine auf einem Holzgrundstück in Dittersdorser Flur errichtet gewesene Wachhütte in Brand gesteckt und dadurch zer stört worden, was zur Ermittelung deS ThäterS und zur Anzeige darauf bezüglicher Momente andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Zschopau, am 25. Juli 1870. Königliches Gerichtsamt. Forker. Kriegs-Nachrichten. Nichts Neues von Bedeutung — das wird noch auf mehrere Tage die Losung sein. Kleine RekognoS- zirungen und Plänkeleien zeigen nur, wo die feindlichen Heere sich am nächsten stehen. So bringt die Köln. Ztg. auS Saarbrücken, 21. Juli, nachstehende Mit theilungen: „Täglich haben wir hier kleine Knallereien, Besuche hüben und drüben; bald machen die Franzosen unS einen Abstecher, bald wir ihnen. Der Feind steht drüben in Stärke von 2 Brigaden mit etwa 16 Ge schützen, ist aber augenscheinlich noch nicht fertig. Vor gestern wurden in einer auf französischem Gebiete liegenden Schenke zwei sehr berauschte französische In fanteristen von einigen preußischen Zollbeamten betroffen. Die Franzosen warfen ihre Gewehre hin und liefen fork Einer von ihnen entkam, der Andere wurde ge faßt und dem nächsten preußischen Posten übergeben, vpn wo er nach Saarbrücken transportirt wurde. Der Franzose geb erdete sich hier wie wüthcnd. Den Helm hatte er L 1a inuuvLis suM wett auf den Hinterkopf zurückgefchoben. Den Adler, den er davon abgerissen, hielt er, den Arm ausgestreckt in der Hand und focht damit bald In der Luft umher, bald zeigte er ihn den nicht wenig verwunderten Leuten, an denen er vorbei kam. Also durchschritt er, unaufhörlich auf die Preußen schimpfend und Drohworte ausstoßend, die Straßen. Inzwischen wird dieser erste der Kriegsgefangenen wohl nüchtern geworden sein. — Gestern Nachmittag sind, wie versichert wird, noch zwei Franzosen als Gefangene hier eingebracht worden." Me „Jndependance Belge" bringt einen Kriegsbe richt au» Metz vom 19. Juli, wonach der größte Th-il der französischen Truppen zwischen Metz und Straß burg aufgestellt ist, die Besatzungen im nördlichen Frank reich dagegen um keinen Mann vergrößert werden. In Saargemünd steht die ganze Artillerie von Douai, in Saint Avold eine ganze Cavalleriebrigade, Dragoner und Chasseurs. Die Echolonnirung (Aufstellung) der Truppen geschieht wie folgt: von je zwei eintreffenden Regimentern rückt eins an die äußerste Gränze, das andere bleibt zwischen dieser und Metz, so daß zwei Linien von gleicher Stärke hinter einander gebildet wer den. Es fehlt aber Überall an Pferden, und dies wird um so bitterer empfunden, weil die Artillerie in diesem Feldzuge nach Ansicht des Kaisers „das wahre Feuer (1s vrui kvu) und die Entscheidung bringen soll," und die französischen Artillerieofficiere sich fest überzeugt be kennen, „daß die Jnfanterielinien vor dem Geschwind- feuer nicht eine Minute Stand halten, sondern ent weder fliehen, oder mit dem Bayonnet auf einander platzen werden"; in diesem Falle soll die Artillerie den Ausschlag geben. Dabei soll dann auch die „Mitrail- leuse" eine Rolle spielen. In Metz treffen „durch das deutsche Thor" indeß stündlich Reihen von Pferden ein und die Bauern sind froh, daß sie die Thiere jetzt los werden, da sie kein Futter mehr für dieselben haben. UebrigenS werden Pferde, die vor zehn Tagen kaum 80 bis 100 FrcS. Werth waren — eine schöne Sorte! — hellte mit 700 FrcS. bezahlt. AuS Mangel wer den sogar die Ställe der Kriegsschule von St. Cyr mit 500 Pferden geleert. In Metz glaubt man jetzt, daß der Feldzug ernstlich nicht vor vierzehn Tagen eröffnet wexden könne. Die Soldaten pflegen den Ungeduldigen, die sich ob dieser Langsamkeit verwundern, phlegmatisch zu antworten: „Sie verlieren ja nichts bei dem Zu warten." Der Berichterstatter wiederholt, daß selbst, wenn der Kaiser im Felde eintreffe, vor vierzehn Tagen schwerlich etwas Erhebliches werde vorfallen können. Die gesammten deutschen Streitkräfte am Rhein werden aus drei Armeen bestehen und außerdem wird noch eine Armee zur Küstenvertheidigung gebildet wer den. Auch die Ernennungen für die Hauptcommando- st-llen sind bereits erfolgt. Die Sübarmee wird unter der Oberleitung des Kronprinzen von Preußen, die Centralarmce unter der des Prinzen Friedrich Karl, die Nordarmee unter der des General Herwarth v. Bitten- feld, die Reserve unter General v. Steinmetz stehen, General Vogel v. Falckenstein wird an den Küsten commandiren. Als Generalstabs-Chefs der Operations armeen werden genannt: bei dem Kronprinzen der Generallieutenant v. Blumenthal, bei dem Prinzen Friedrich Karl der Oberst v. Stichle, beim General v. Steinmetz der Generalmajor v. Sperling. — Die Commando's der einzelnen Armeecorps des norddeutschen Bundes sind in folgender Weise vertheilt worden : DaS Gardecorps wird commandirt vom Prinzen August von Würtemberg, das erste ArmeecorpS vom General v. Manteuffel, das zweite vom General v. Fransecky, das dritte vom General v. AlvenSleben II., das vierte vom General v. AlvenSleben I., das fünfte vom General v. Kirchbach, das sechste vom General v. Tümpling, das siebente vom General v. Zastrow, das achte vom General v. Göben, das neunte vom General v. Mann stein, das zehnte vom General v. VoigtS-Rheetz, das elfte vom General v. Bosse und das zwölfte vom Kronprinzen von Sachsen. Die Feldpolizei ist für den Feldzug dem Geheimen RegierungSrath Stieber über tragen worden.
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