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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.05.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190105291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010529
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010529
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-29
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.05.1901
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A. Laue. Rat« Telegrommabreffer 1901. gewählt l, Hoch mit den äten mit den mit den 8 2. >,1. mit den 3. > den Mrkrt. den Mil»» „> »>W ei. lichem e vormittag« 2. 14—18 vormittag« S, 18—21 frsth 9 Uh, früh 9 Uhr te für den 8 L *Pfg - lach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht ge bracht werden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere und noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 1 unser Herzl ammeltzum Für die hiesige Stadt ist als Jmpslokal der Ratskellersaal und als Impftermine sind folgende Tage festgesetzt worden: 1. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname Buchstaben L, 6, v, L, k beginnt: Msntns, der S. Inst, 2. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname Buchstuben 6, 8, I beginnt: Dienstag, der 4 Juni, 3. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname Buchstaben L, I, beginnt: Mittwoch, der S Juni, 4 für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname Buchstaben Ll, N, 0, k, H beginnt: Donnerstag, der V. Jnni, 6. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit Buchstaben K, 8, D beginnt: Freitag, der 7 Juni, 6. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit Buchstaben II, V, W, 2 beginnt: Sonnabend, der 8. Jnni. ichten stein, am 24. Mai 1901. Der Ltadtrat Steckner, Bürgermeister. LI. Jahrgang. Mittwoch, den 29. Mai von Anfang an das Gepräge haltloser Kombinati onen. Die durch das abermalige Scheitern der Kanalvorlage geschaffene Lage ist für die Regierung zwar gewiß nicht besonders erhebend und erquick lich, aber die Aussichten daraus, daß jetzt durch Neuwahlen die bisherige kanalfeindliche Mehrheit in der preußischen Volksvertretung im Handum drehen in eine Minderheit umgewandelt werden könnte, sind so geringfügige, daß es begreiflich er scheint, wenn die Regierung vor dem gewagten Experiment einer Auflösung des preußischen Ab geordnetenhauses und der Vornahme von all gemeinen Neuwahlen mit dem Rufe für oder wider den Mittellandkanal als Wahlparole zurück schreckt. Freilich ist es noch keineswegs ausgemacht, daß die gegenwärtige Legislaturperiode des preu ßischen Landtages in normaler Weise endet; es dürste hierbei viel von der weiteren Gestaltung des Verhältnisses zwischen der Regierung und den Konservativen abhängen. * Ein seltsamer Vorgang, der zu den Bestreb ungen, die Autorität zu heben, im krassen Gegen sätze steht, wird im preußischen Abgeordnetenhause zur Sprache kommen. Die „Germania" berichtet: „Ein Lehrer fragte beim Generalkommando an, wann in diesem Jahre die Volksschullehrer ihre Uebung abzuleisten hätten, und ob es einem Lehrer, dein die Zeit wegen einer Studienreise vielleicht gerade schlecht paffe, gestattet werden würde, zu einer späteren Zeit zu üben. 'Der Frqgsteller ist nun aber Soldat gewesen, und da hatte die Militärbehörde nichts Eiligeres zu thun, als gegen diesen Lehrer wegen Nichteinhaltung des vorge schriebenen Dimstweges «die Arreststrafe von einem Lage zu oerfügen. Die Strafe sollte der Lehrer in dem am Otte befindlichen AmtSgefängni« (Spritzenhaus) abbüßen. Man bedenke: Der Lehrer, Bekanntmachung, die unentgeltlich«» Impfungen betreffend Nach den Bestimmungen deS K 1 des RÄchsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgen den Kalenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1900 ge borenen Kinder), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (K 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat schule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpf- pflicht noch nicht oder noch nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unterziehen. Nr. 122. s-n>fv«ch-«''schl«tz T>»se« Blatt erscheint täglich (außer Sonn» und Festtag«) abend« für den folgenden Tag. Merteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 26 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmeri außer der Expeditton in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die okergespalten« KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet di« «gespaltene Zeile 16 Pfennig. Politische Tages-Ruu-schau. Deutsches Reich. * Der K a iser hat auf den Anttag des Reichs kanzlers nicht nur die Rückkehr des Panzerge schwaders aus China bestimmt, sondern auch ferner befohlen, die Auflösung des deutschen Armee-Ober kommandos in Ostasien, sowie die Reduzierung des ostasiatischen Expeditions-Korps vorzubereiten. * Die Nachricht von einer Einwirkung des Pastors v. Bodelschwingh auf den Kaiser in Sachen der Buren enthüll, wie von maßgebender Stelle mitgeteill wird, vielfache Unrichtigkeiten und wesent liche Entstellungen Ler Thatsachen. Die Nachricht trägt in allen Fällen den Stempel eines groben Vertrauensbruchs. * In Deutschland wünschen viele Leute, daß wir die Frakturschrift aufgeben und zu der bei anderen Kulturvölkern üblichen lateinischen Schrift zurückkehren, aus der sich im Zeitalter der Gotik unsere jetzige Schrift entwickelt hat. Aehnliche Bestrebungen treten auch in Rußland hervor. Dort möchte man das cyrillische Alphabet beseitigen und durch das lateinische ersetzen. Durch eine solche Reform werde den Ausländern das Erlernen der russischen Sprache und den Russen das Erlernen der ausländischen Sprachen wesentlich erleich tert werden. Einer der eifrigsten Verfechter dieser Re form ist der Schnftsteller Iwan Najiwin, welcher durch verschiedene Schriftproben den Nachweis geliefert hat, daß bei der Anwendung des lateinischen Astchabets statt de« cyrillischen auf je 4 Zeilen 6 Buchstaben erspart werden. * Die ausgesprengten Gerüchte über die an geblich für August zu erwartend« Auflösung veSpreußischenAbgeordnetenhauseS werden nunmehr von unterrichteter Berliner Sette al» grundlos bezeichnet; sie trugen ja auch der in seinem Dörflein Allen Vorbild und Beispiel sein soll, der, um recht zu wirken, als ein völlig unbescholtener Mann dastehen muß, soll auf Befehl der Militärbehörde von der Ortspolizei verhaftet und ins Amtsgefängnis eingesperrt werden. Der Lehrer — im Spritzenhaus! Auch einem gar nicht schlecht gearteten Schüler würde die Thatsache Spaß machen. Der Amtsvorsteher fragte in richtiger Würdigung der Verhältnisse bei der Militärbehörde an, ob die Strafe vielleicht als Stubenarrest ver büßt werden könne; er erhielt einen verneinenden Bescheid. Der Lehrer selbst reiste zu dem Bezirks kommando und bat um Aufhebung der Strafe, da die Anstage doch lediglich privater Natur sei. Er habe nur angestagt, wann die Volksschullehrer (nicht er) zu üben haben, ob es einem Lehrer usw., er habe auch als Lehrer (nicht mit militärischer Bezeichnung) unterschrieben. Der Bezirksadjutant stellte aber die Niederschlagung einer bereits ver- , fügten Strafe als schlecht möglich dar. Seine Aus führungen gipfelten in den Motten: „Ja, Sie glaubten, als Lehrer könnten Sie sich mehr erlauben." Zum Schluß bemerkte der Offizier, er werde die Sache dem Bezirkskommandeur vottragen und be fürworten. Nach ein paar Tagen erhielt der Lehrer den Bescheid, daß seine Bemühungen erfolglos ge wesen." — Die „Germania" kündigt an, daß die für den LHrer beleidigende Verfügung einer ent ehrenden Strafe wegen einer nicht ehrenrührigen Handlung im Parlament zur Sprache gebracht werden wird. Der Vorfall fordere zum Protest heraus, selbst wenn, wie bestimmt zu ermatten sei, infolge der Beschwerde des Lehrers nachträglich die Aufhebung oder Abänderung der Straße erfolge. G«ebie» * König Alexander und sein teure» Weib können wieder vergnügt sein; Väterchen Zar bleibt V I früh« Wochen- un- Rachrichtsvlatt zugleich HesWs-Anzeiger fir Maiors, Militz, Kerasiorf, Mors, St. Wira, Keimchsort, Wien« «. Ws«. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. Die Impfung wird an sämtliche» Tage» nachmittags von 3—1 Uhr stattfinden. Gemäß § 11 Absatz 4 der Verordnung vom 14. Dezember 1899, die anderweite Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Ettern, Pflegeeltern und Vormünder der nach § 1 unter 1 des Reichsgesetzes impf- pflichtigen Kinder hierdurch aufgefordert, mit ihren Kindern in dem vor stehend für diese festgesetzten Impftermine behufs der Impfung zu erscheinen oder die Befreiung von derselben durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. An demselben Tage der darauffolgenden Woche sind die geimpften Kinder zur Kontrolle und Erlangung des Impfscheines wieder vorzustellen. Die erwähnte» Befreiu«gsze»g»iffe find im Impftermine vor zuweifen. Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermin erfolgt nicht. Ettern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach § 14 des Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Ferner werden die Angehörigen der Impflinge auf die ßH 1—3 der von dem Königlichen Ministerium des Innern angeordneten Verhaltungs vorschriften aufmerksam gemacht. 8 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Schar«
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