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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186610071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661007
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-10
- Tag1866-10-07
- Monat1866-10
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1866
- Autor
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Anzeiger. A«tMatt d-S Kinizl. BqiMgmchl» Md ded MP dn Stadl SchW, W 28«. Sonntag den 7. Oktober. Bekanntmachung. 1866. Am 5. OctoLer e. sind 22 Cholera-Todesfälle in der Stadt angemeldet worden und zwar 3 au- dem ersten Cholera-Lazareth im Jacob-Hospitale, 6 auS dem zweiten Cholera-Lazareth an der Turnerstraße und 13 an- Privathäusern. Die Zahl der in ärztlicher Behandlung verbliebenen Cholerakranken belief sich am heutigen Morgen in beiden Lazarethen auf 184, die Zahl der gestern als genesen Entlassenen auf 24. Der Nath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 6. October 1866. ^— vr. Koch. H. Obwohl die Cholera in unserer Stadt bereit- in einer sehr raschen Abnahme begriffen ist, so glaubten doch die akademischen Behörden zur Beruhigung und Sicherheit derjenigen, welche im bevorstehenden Winter-Semester unsere Universität zu besuchen gedenken, den Anfang der Vorlesungen auf einen Zeitpunct setzen zu sollen, an welchem da- gänzliche Erloschensein der Epidemie nach dem bisherigen Verlaufe mit Zuversicht angenommen werden kann. ES hat hiernach der akademische Senat mit Genehmigung des K. Ministern deS CultuS und öffentlichen Unterricht- beschlossen, den auf den 15. October festgesetzten Anfang der akademischen Vorlesungen, jedoch mit Ausnahme der klinischen Borträge, für welche der übliche Termin de- Anfangs eingehalten werden wird, bis zum S. November aufzuschieben, dafür aber den Schluß de- Semester- von dem 15. März auf den 23. März 1867 zu verlegen. Leipzig, am 5. October 1866. Der Rector -er Universität. I. V.: vr. W. Hankel. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Couten werden hierdurch benachrichtigt, daß die Duplicat-Certificate oder an deren Statt die Certificat-Verzeichnisse über die in der gegenwärtigen MichaeliSmeffe nach dem BereinSauSlande, resp. nach anderen ver- einSländischen Packhof--Plätzen abgesetzten Waarenposten längstens den 18. October dieses Jahres bis Abends « Uhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, den 1. October 1866. Königliches Haupt-Zoll-Amt. ' Keßler. Bekanntmachung. Da- betheiligte HandelSpublicum wird hierdurch benachrichtigt, daß eine Restitution von Meßunkosten für Propre- und Transtto- güter, die während der gegenwärtigen MichaeliSmeffe im freien Verkehr hier eingegangen sind, nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzurnchenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längsten- deu 27. October dS. IS. bis Abends V Uhr allhier abgegeben find. Später angebrachte Reclamationen können von hier auS keine Berücksichtigung finden. Leipzig, den 1. October 1866. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Keßler. Bekanntmachung. Die im Bau begriffene Fortsetzung der Plagwitzer Straße soll i» einer Länge von 225 Ellen mit einer Schleuste versehen und diese Arbeit in Accord vergehen werden. Die hiesüpn Gewerken^ welche diese Herstellung übernehmen wollen, werde» aufgefordert, die Prvsilzeichnung und die Bedingungen auf dem RathS-Bauamte eckmsehen, rhre Forderung in die AuschlagSformulare einzusetzen und letztere mit NamenSunterschrift versehe» bis de« V. October Abends 6 Uhr an vorbenannter Stelle versiegelt abzugrbev. Leipzig, den 5. October 1866. DeS Ruths Bau-Deputatio«. pflichtet, durch Besichtigung der Leiche und Ermittelung deS Krank- lieber die sauMsprUMche« Maßregel», welche auf de« Dörfern bei Leipzig während der Choleraepidemie getroffen wurden. Da zum Schutze der Bevölkerung vor der jetzt herrschenden Epidemie in den ring- um Leipzig Legenden Dörfer» die BchSr- den sich bemüht haben, da- Möglichste zu thun, so fühlt sich der Unterzeichnete stellvertretende Bezirksamt um so mehr aufgefordert, hier Einige- über die getroffenen Maßregeln mitzutheileu, al- die beunruhigenden „Mahnungen" eines ungenannte» Verfasser- in diesem Blatte in übertriebener Weise die Noth der Bevölkerung jener Ortschaften schildern. Für'- Erst« sind Vorkehrungen getroffen worden, daß der Sanitätsbehörde über sämmmche wirklich vorgekommeue Cholera- Erkrankung-- und Todesfälle Anzeige und Bericht erstattet werde». Zur möglichst genaue» Controle de- ZahleuverhältnmeS sind nicht bloS alle Gemerndevorstände verpflichtet, jede» Cholera-" welcher sich im Orte ereignete, sogleich dem betreffende» amte anzuzeigeu, sonder» e- müssen auch die Merzte jede, Lande ihnen voraekommeueu Cholera-Erkmnlnn--- u»d dem stellvertretenden kgl. Bezirksarzte mäde». Ferner sind auf dem Lande zm Assistenz de- Bezirk-arzte- bestimmte Aerzte. ver- heitSprozeffeS die Frage zu »ledigen, ob der Kranke an Cholera «verstorben ist oder nicht, damit die Sanitätsbehörde zur genauen «Kenntniß der CLolerasterblichkeit in dem betreffenden Orte gelange. (In jedem Lande sterben überhaupt ungefähr 50 Procent aller Menschen ohne ärztliche Behandlung). Ebenso find diese Aerzte verpflichtet, die sofortige Entfernung der Leichen auS der Wohnung, die örtliche DeSiufectwn und ein stille- Begräbniß anzuordnen. Innerhalb de- MedicinalberirkeS I, bestehend auS den GerichtS- ämtern Leipzig I und II, sowie den GerichtSämtern Taucha und Markranstädt, ist eine nicht geringe Anzahl auf dem Laude woh nender Aerzte alS Assistenten de- Bezirk-arzte- verpflichtet. Den selben find bestimmte Dörfer zugewiesen, und ist auch überdies dafür gesorgt worden, daß kein Ort einer ärztlichen Hülfe ent behre. — Wir glanben, daß es zur Ermittelung der Verbreitung und de- Staude- der Epidemie kein bessere- Mittel giebt, als da- genaunte, von «p- eingeschlagene Verfahre». Eine Belehrung des Volke- über da- diätetische Verhallen zur Zeit der Epidemie hielt die Sanitätsbehörde nicht um schon von S»fa»g m Kr höchst wichtig, s«d«n 1k bat »»ch schart beim Beginn der Seuche, und dann mehrmal- wiederholt dafür gesorgt, daß Jedermann auf de« Lande sich in dieser Beziehung Belehrung
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