16. Septbr. 1839 nden die von >e im 80". O' Dr. Hering. Beförderungen, Ehrenbezeigungen und r Verordnungen und Bekanntmachungen Hofmann, Brgrmstr. Dresden, am 12. September 1839. Se. König!. Majestät geruheren am heutigen Mor gen Allerhöchst Dero Arc ll-rie Eorps auf dem Exercir- Platz bei Dresden die Revue passiren zu lassen und über die damit verbundene Uebung im Schießen und Werfen dem Corps-Commandanten Allerhöchst Ihre besondere gnädigste Zufriedenheit zu bezeigen. Von dem unterzeichneten Stadtrathe soll die hie sige Raths- und Stadlkellerwirthschaft mit dem Schanke fremden und hiesigen Bieres und in- und ausländi scher Weine nebst der Rathswaage von und mit Wal purgis 1840 anderweit auf sechs Jahre verpachtet wer den, und es ist zu dem diessallsigen Verpachtungstcr- mine künftiger Das zum Nachlasse deS verstorbenen Stadtgerichts- boten Li.bethal gehörige, an der von der Königsbrük ker nach dem Heller zu führenden Straße unter Nr " '- 'M terminlich anberaumt worden. Es haben sich daher alle diejenigen, welche auf sothane Pachtung einzuqe- hen Willens sind und die erforderliche baare Eautiott leisten können, gedachten Tages Vormittags um 10 Uhr an Rathsstelle hierselbst einzufinden und zu mel den, ihr- Gebote auf die RathskeUrrwirthschaft nebst der Waage zu thun und sodann zu gewärtigen, daß mit Demjenigen, der unter den Bietenden uns der annehmlichste scheint, da wir uns die Auswahl der Licitanten ausdrücklich Vorbehalten, der Pacht abge schlossen werden wird. Die Pachtsbedingungen liegen zu Jedermanns Einsicht in der Ralhsexpedilion aus. Hain, am 10. September 1839. gen Orten wieder aufgetretene Maul- und Klauenseuche unter dem Rind-, Schaaf- und Schweincvieh, hat bas Ministerium des Innern veranlaßt, die von der vormaligen Landes-Negierung unterm 14. Juni 1828 im Druck bekannt gemachte Belehrung über die Erkenntniß, Verhütung und Behandlung der hitzigen Maul- und Klauenseuche bei den Rindern, Schaasen und Schweinen, sowie der langwierigen und bösartigen Klauenseuche bei den Schaafen, unter Benutzung der immittelst hinzugekommenen neuen thierärztlichen Beobachtungen und Erfahrungen, revi- diren und in einer neuen Auflage im Lande verbreiten zu lassen. Während daher an die Kreis-Direktionen eine geeignete Anzahl dieser Druckschrift zur unentgeldlichen Austheilung abgesindet werden, wird solches hier durch zugleich zur öffentlichen Kenntmß der Obrigkeiten und der Vieh haltenden Einwohner gebracht. Erstere werden aber auch hierdurch ausdrücklich auf die in dem Mandate vom 13. Mai 1780 enthaltenen polizeili chen Vorschriften verwiesen und dringend aufgefordert, so viel an ihnen ist, durch pflichtmäßige Handhabung derselben, besonders durch auszuübende sorgfältige Aufsicht auf vom Auslande herkommendes Treidvieh und dessen Gesundheits-Zustand, durch Verhütung des Austreibens kranken oder verdächtigen Viehes auf gemein schaftliche Weide-Plätze, durch, so weit allenthalben ausführbar, anzuordnende und von den Orts-Polizei-Vor ständen zu überwachende Absonderung des tranken von dem gesunden Viehe, zur Verhütung der Weiterver- dreitung des Uebels nach Kräften beizutragen, wogegen auch die Amtshauptmannschaften, das thierarztliche Personal und die Gendarmerie durch die Kreis-Directionen zur thätigen Mitwirkung angewiesen werden. Dresden, den 10. September 1839. Ministerium des Innern. eri- tter- hieht^ iäsche' tj -eiten - ' ' ». i .. « Der Dresdener Anzeiger ersckeinl täglich. Insertionen werden im K. S. vr. Adreöcvmvloir ilnrÄrLLkkSr smttGiSS INr. 2L8 1 jn den E^vedilionsnundcn frnh von kalb 9 bis kalb 1 Uhr und Nachmittags von halb Z biS 6 Uhr < SonnragS blostruh) angenommen. neuem ausgebrochene Maul- und Klauenseuche unter dem Rind-, Schaaf- und Schweinevich betr. vergangenen Jahre im Lande viel verbreitete, auch «ingegangenen Anzeigen nach seil kurzem in «ini» Nr Dresdener ß !