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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 11.07.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187207118
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720711
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-07
- Tag1872-07-11
- Monat1872-07
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Großenhainer UMH kltunzs und AlMMM Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 8». Donnerstag, den 1t. Inti L87S Verordnung, Maaßregeln wegen der Rinderpest betr. Da officiellen Mittheilungen zufolge die Rinderpest neuerdings auch in Niederösterreich sich wieder verbreitet, so sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, in gleicher Weise, wie dies durch die Verordnung vom 5. vorigen Monats in Betreff Galiziens geschehen ist, nach Maaßgabe der Bestimmungen in 1 bis 4 der Instruction zu dem Reichsgesetze vom 7. April 1869, Maaßregeln gegen die Rinderpest betr., hiermit Folgendes anzuordnen: Bis auf Weiteres dürfen aus Niederösterreich nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werden: Rindvieh aller Art, Schafe und Ziegen; ferner frische Rindshäute, Hörner und Klauen, Talg, wenn Letzteres nicht in Fässern, ungewaschene Wolle, welche nicht in Säcken verpackt ist, und Lumpen. Schweine aus dem genannten österreichischen Kronlande dürfen nur in Etagenwagen eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 des Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängniß bis zu Einem Jahre be ziehendlich bis zu Zwei Jahren bestraft. Dresden, am 6. Juli 1872. Ministerium des Innern. Für den Minister: Koerner. L. Jochim. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst betreffend. Bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission werden vom 9. Septbr. dieses Jahres an die vorschriftmäßigen Prüfungen zur Erlangung der Be rechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste abgehalten werden. Diejenigen nach § 20 der Militär-Ersatz-Instruction vom 26. Marz 1868 im Dresdner Regierungsbezirke gestellpflichtigen jungen Leute, welche noch in diesem Jahre die Berechtigung zu erlangen wünschen, haben, voraus gesetzt, daß sie das 17. Lebensjahr vollendet, das dienstpflichtige Alter aber noch nicht erreicht haben, ihre bezügliche Anmeldung bis zum 24. August dieses Jahres mittelst schriftlicher Eingabe zu bewirken und letztere unter gleichzeitiger Beifügung a) eines Nachweises der Reichsangehörigkeit, d) einer Geburtsbescheinigung, e) eines Einwilligungs-Attestes des Vaters oder Vormundes, 6) eines Unbescholtenheitszeugnisses, welches für Zöglinge höherer Schulen von dem Direktor der betreffenden Lehranstalt, für andre junge Leute von der Polizeibehörde des Wohnortes auszustellen ist und e) eines Nachweises über die erlangte wissenschaftliche Ausbildung an das Büreau der Commission, Schloßstraße Nr. 15, 1. Etage, gelangen zu lassen. Dresden, am 1. Juli 1872. Rönigtiche Müsungs - Commission der Freiwilligen zum einjährigen Militärdienste. Stelzner, Clauß, Geheimer Regierungs-Rath. Major. HüKler. Tagesnachrichten. Sachsen. Ihre Majestät die Königin Elisabeth von Preu ßen ist am 8. Juli Abends gegen 11 Uhr von Regensburg im Hoflager zu Pillnitz eingetrosfen. — Der ehemalige Reichstags abgeordnete Drechslermeister Bebel aus Leipzig hat am 8. Juli seine Haftstrafe in Hubertusburg angetreten. Bei seiner Abfahrt hatten sich etwa hundert seiner Gesinnungsgenossen zum Abschiede auf dem Bahnhofe eingefunden; irgend eine Demonstration kam dabei nicht vor. — Auf der Gößnitz-Geraer Eisenbahn ist am Sonntag Nachmittag im Bahnhofe zu Ronneburg ein Personenzug mit einem Güterzuge zusammengestoßen, wobei ein Passagier und drei Bremser leicht verletzt, beide Maschinen und einige Wagen bedeutend beschädigt wurden. — Aus Bischofswerda erhält das „Dr. I." bezüglich der am 4. Juli daselbst beim Brunnengra- ben verschütteten zwei Arbeiter die telegraphische Nachricht, daß dieselben am Montag Mittags V4I2 Uhr, und zwar beide todt, zu Tage befördert worden sind. Nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten war man früh ^46 Uhr auf den einen Verun glückten (namens Teich) bei einer Tiefe von 21 Ellen gestoßen. Der zweite (namens Roch), welcher noch am Sonnabend, seit dem aber nicht wieder Lebenszeichen von sich gegeben hatte, lag noch eine halbe Elle tiefer. — In Leipzig wurde am 6. Juli das neue Johannishospital, dessen hervorragende Eigenschaften Reinlichkeit, Bequemlichkeit und gute Ventilation sind, unter entsprechenden Festlichkeiten feierlich eingeweiht. — In Dresden belief sich die Zahl der Schüler und Schülerinnen am 1. Juni aus 24,995 (1076 mehr als am 1. Juni v. I.), welche in 81 Schu len (7 mehr) von 861 Lehrern (102 mehr) unterrichtet wurden. Der fünfte Theil der Schüler kommt auf die Privatschulen. Die Zahl der Turnenden war 12,220 (680 mehr). — Bei dem Lim 6. Juli in Königstein stattgefundenen Schießfest hatte der Commandant der dasigen Schützen, Steinbruchsbesitzer F., das Unglück, sich mit seinem Pferde zu überschlagen, zwei Rippen zu brechen und sich auch äußere Verletzungen zuzuziehen. — Das „Chemn. Tgbl." schreibt: Am 1. Juli des Jahres 1867 ereignete sich bekanntlich in dem Kohlenwerke „Neue Fundgrube" zu Lugau das furchtbare Unglück, daß durch Bruch des Förder schachtes 102 Bergleuten der Ausweg nach oben abgeschnitten wurde und dieselben trotz aller Anstrengungen nicht gerettet werden konnten. Das Grubenfeld ist seitdem in die Hände einer neuen Gesellschaft übergegangen, welche neben dem zusammengestürzten Schachte einen neuen abteufen ließ, um die Kohlenförderung wieder aufzunehmen. Hierbei stieß man bereits zuerst im No vember, dann im December v. I. auf die Ueberreste zweier Verunglückten, die auf sogenannten Bühnen aufgefunden wurden und jedenfalls bei dem Versuche, auszufahren, von den ein brechenden Massen erdrückt worden waren. Gestern nun kam man bei den weiteren Arbeiten in einer Tiefe von 748 Ellen an einen Querschlag. In diesem lagen, vom Füllorts an bis zur Länge von 16 Lachtern zerstreut, die Ueberreste von unge fähr 50 bis 60 der verunglückten Bergleute. Der Querschlag ist eingebrochen, so daß ein weiteres Vordringen jetzt unmöglich war. In den meisten Fällen sind von den Verschütteten nur die Knochentheile, zerstreut umher liegend, erhalten; bei zweien der bis heute Nachmittag zu Tage Geförderten war die Ver bindung von Rumpf, Becken und Oberschenkel erhalten, auch waren an einigen Stellen die wachsartig veränderten Muskeln an ihrem streifartigen Ansehen noch zu erkennen. Am besten erhalten sind die Kleidungsstoffe, namentlich das Lederzeug. Außerdem wurden noch eine große Anzahl Lampen, Blenden, Füllhörner u. s. w. aufgefunden. Bei allen Lampen war der Docht weit herausgezogen, auch waren Reste von Oel noch vorhanden. Alles läßt daraus schließen, daß der Tod der Un-
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