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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 28.10.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187310280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731028
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-10
- Tag1873-10-28
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- Jahr1873
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Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. -VF Monnemeut: Vierteljährlich 10 Ngr. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Vis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Amtsblatt des Königlichen Genchtsamts und Stadtraths zu Großenhain. GroMnyatner Unlech MW- und AnzeiMM M LSS Dienstag, den 28. October 18SS Wegen -es Reformationsfestes wolle man Inserate für die nächste Sonnaben-snummer gefälligst bis NonnvL V ^I»L einsenden Viv Aufforderung zur Entrichtung der Gewerbe- nnd Personalsteuern aus den zweiten Termin 1873. Die Gewerbe- und Personalsteuern pro zweiten Termin 1873 sind zur Hälfte des festgestellten Iahresbetrages spätestens bis zum 2S. äZetober dieses Jahres an unsere Stadthauptkasse zu bezahlen, anderen Falles nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, den 11. October 1873. Der Rath daselbst. Franke, stellv. Vors. Bekanntmachung. Auf Anordnung der Königlichen Brandversicherungs-Commission zu Dresden wird dem Gutsbesitzer Karl John in Quersa für die bei dem am 11. August dieses Jahres in dem Dorfe Quersa stattgefundenen Brande bewiesene aufopfernde Thätigkeit, wodurch es nicht nur möglich geworden ist, das Zahn'sche Scheunengebäude zu erhalten, sondern überhaupt dem Feuer Einhalt zu thun, hiermit belobigende Anerkennung öffentlich ertheilt. Großenhain, am 22. October 1873. Königliches Gerichtsamt. Pechmann.Grf. Bekanntmachung. Dem Dienstknecht Wilhelm Schubert in Wantewitz und dem Erndteknecht Haupt von Kmehlen, welche sich bei dem Brande des Börner'schen Gehöftes in Wantewitz am 26. Juli ds. Js. mit großer Aufopferung und Ausdauer den Löschdienstleistungen hingegeben haben, ist von der Königlichen Brandversicherungs-Commission besondere belobende Anerkennung ihres Eifers ausgesprochen worden, was von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Großenhain, am 23. October 1873. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. Grf. Politische Weltschau. Die Situation der vergangenen Woche wurde fast aus schließlich von der Wiener Kaiserzusammenkunft beherrscht. Ist es wohl je dagewesen, daß ein Monarch mit solchem Jubel in einer Hauptstadt begrüßt worden ist, vor deren Thoren er vor sieben Jahren als Feind gestanden hat? Aber hochherzig genug erklärten die Oesterreicher, daß in diesen Tagen von Königgrätz keine Rede sein dürfe, und das gereicht dem Kaiserhause, der Presse, dem ganzen Volke zur Ehre, denn es beweist, daß man die gegenwärtige Lage ohne Leidenschaft und Nebengedanken so annimmt, wie sie ist. Zudem hat der Kaiserbrief an den Papst gerade in Oesterreich einen unermeßlichen Cindruck gemacht. Dieser Eindruck wurzelt in etwas anderen Erwägungen, als bei uns in Deutschland., Wir wußten auch vor dem Brief wechsel, was die Aufgabe des Staates dem Papstthum gegenüber sei und zweifelten nicht, daß der Staat diese Aufgabe lösen werde. Oesterreich aber ist ein Staat mit überwiegend katholischer Bevölkerung, nach dem gewöhn lichen Sprachgebrauche ein katholischer Staat, dessen Be völkerung von Kindheit an zum Gehorsam unter dem Papst gewöhnt ist. Trotzdem will man auch dort nicht länger die Eingriffe ertragen, welche das Papstthum in weltliche Ver hältnisse sich gestattet. Daher ist der zwischen Deutschland und Rom bestehende Streit auch dem Geringsten in Oester reich verständlich; man fühlt dort recht gut, daß der Sieg Deutschlands über den vaticanischen Jesuitismus auch dem habsburgischen Kaiserreich zu Statten kommen werde. Das ist der Grund, aus welchem man Kaiser Wilhelm als einen Verbündeten begrüßte, aus dem man dem Fürsten Bis marck, dessen Name vor wenig Jahren der verhaßteste in Oesterreich war, jubelnd zurief. Die Rückreise nach Berlin, woselbst der Kaiser vorigen Sonnabend Abend wieder eintraf, wurde über Görlitz und Muskau, nicht aber, wie man erst vermuthete, über Bres lau genommen. Der Besuch beim Herzog von Ratibor, von dem man sprach, scheint also vor der Hand aufgegeben zu sein, da Kaiser Wilhelm der Einladung des Prinzen Friedrich der Niederlande folgte, der gegenwärtig auf Schloß Muskau residirt. An seinen dortigen kurzen Aufenthalt knüpfen einige Blätter Muthmaßungen in Bezug auf Aus führung des Artikels V des Prager Friedensvertrags, die wir füglich auf sich beruhen lassen können. Prinz Friedrich der Niederlande, ein Schwager Kaiser Wilhelm's, ist gleich zeitig Onkel der Kronprinzessin von Dänemark; und da der Gemahl der letzteren, der Kronprinz von Dänemark, in Wien mit Kaiser Wilhelm gesprochen und der Kaiser sogar die Rückreise über Muskau nahm, so ist dies erfindungs lustigen Correspondenten Anlaß genug, Artikel V des Prager Friedensvertrages aus seiner Ruhe zu wecken. Während derselben Tage, in denen das deutsche Volk Oesterreichs dem Kaiser Wilhelm einen so festlichen Empfang bereitete, ist auch der größte Theil der österrei chischen Reichsrathswahlen vollzogen worden. Obgleich zur Zeit das Gesammtresultat noch nicht festgestellt ist, so läßt sich doch schon jetzt erkennen, daß die Majorität in dem neuen Reichsrathe der deutsch-liberalen Partei gehören wird. Wohl kann das deutsche Element Oesterreichs mit diesem Ausgange vor der Halid zufrieden sein, ohne dabei der immerhin starken anti-deutschen Minorität gegenüber die Hände unthätig in den Schoß zu legen. Denn wenn nicht alle Zeichen trügen, so wird auch in Oesterreich vielleicht in kürzerer Zeit, als man dort annimmt, die große Cultur- frage, ob Staat oder Kirche die Herrschaft führen soll, ihre endgültige Entscheidung verlangen. Bei den eigenthümlichen Schwierigkeiten, die sich gerade dort einer befriedigenden und schnellen Lösung derselben entgegenstellen, haben die Liberalen alle Ursache, auf der Hut zu sein und dem einen großen Zwecke zu Liebe alle untergeordneten Parteifragen für jetzt zu vertagen. In Frankreich gehen die Wogen für und gegen das Königthum noch immer auf und nieder und die Royalisten scheinen mit dieser Fortdauer der Ungewißheit ganz zufrieden zu sein, vielleicht in der Hoffnung, daß die von Tage zu Tage unerträglicher werdende Spannung das Volk mürbe machen werde. In dieser Erwägung stimmen sie auch mit der Abneigung der Regierung überein, vor dem 5. November die Nationalversammlung einzuberufen. Obschon nämlich der Ministerrath im Ganzen sich geneigt erklärt hatte, die Entscheidung der Frage, ob die Nationalversammlung noch vor Ablauf der Ferien einzuberufen sei, lediglich der Per manenzcommission zu überlassen, sprach sich derselbe doch gegen einen vorzeitigen Wiederzusammentritt der National versammlung aus, der durch die Lage des Landes nicht er fordert werde. Namentlich wurde vom Finanzminister geltend gemacht, daß man ihm zu den Arbeiten Zeit lassen müsse, welche die Aufstellung des Budgets in Anspruch nehme und die erst vollständig bis zum 5. November bewältigt werden könnten. Die Majorität der Permanenzcommission, der diese Ansichten bekannt waren, enthielt sich infolge dessen eines Antrages auf frühere Wiedereinberufung der National versammlung. Die Erklärung eines Mitgliedes der Linken, daß er und seine Parteigenossen die Aufgabe hätten, die Willkür-Acte der Negierung zur Sprache zu bringen und daß sie nur in der Beibehaltung der Republik das Wohl des Landes als gesichert betrachteten, wurde mit vollständigem Schweigen hingenommen und darauf die Sitzung geschlossen. Dieses Schweigen erklärt sich daraus, daß die Royalisten ihrerseits alle Vorbereitungen mit Sicherheit getroffen haben. Auf Grund der Vereinbarungen in Salzburg haben sie auch bereits den Antrag fix und fertig in der Tasche, welcher der Nationalversammlung bei ihrer Wiedereröffnung vor gelegt werden soll. Dieser Antrag besteht aus vier Artikeln und lautet: Art. 1. Die erbliche, traditionelle und constitutionelle Monarchie ist hergestellt; in Folge dessen wird der Graf von Chambord zum Könige von Frankreich unter dem Namen Heinrich V. proclamirt. Art. 2. Die Executiv-Gewalt wird vom Könige und seinen Ministern ausgeübt. Art. 3. Die organischen Gesetze der Monarchie werden gemeinschaftlich zwischen König und Nationalvertretung ausgearbeitet und folgende Principien heiligen: 1) bürgerliche Freiheiten; 2) religiöse Freiheiten; 3) Preßfreiheit; 4) freien Zulaß zu allen Civil- und militärischen Aemtern; 5) das jährliche Votum der Steuern durch Nationalvertretnng, die aus zwei Kammern bestehen wird; 6) das allgemeine Stimmrecht und 7) im Allgemeinen Alles, was das Staatsrecht der Franzosen constituirt. Art. 4 ernennt die Regierung, welche die Ge schäfte bis zur Ankunft des Königs leiten soll. Die Fahnen- srage wird in dem Anträge nicht berührt. Man versichert aber, daß in Betreff derselben Graf Chambord sich folgender maßen geäußert habe: „Ich werde die Fahne grüßen, welche die französischen Soldaten mir bei meiner Rückkehr entgegen bringen werden, denn diese mit Blut gezeichnete Fahne ist meiner Achtung würdig." So sicher nun aber auch die Royalisten über das Ergebniß der Abstimmung zu sein vor geben, so behaupten doch die Republikaner nicht minder, des Sieges gewiß zu sein und man trägt sich beiderseits mit den widersprechendsten Berechnungen des voraussichtlichen Abstimmungsresultates, worauf wir hier nicht näher ein gehen wollen. Je mehr sich die Republikaner regen, und sie thun dies jetzt mit großem Eiser, um so weniger hat das Königthum Aussicht, ohne Revolution und Bürgerkrieg sich in Frankreich etabliren zn können. Das ist unsere Meinung. Wie sich in Dänemark der Conflict beilegen wird, ist noch nicht abzusehen; denn ob die Neuwahlen im Sinne der aufgelösten zweiten Kammer erfolgen werden, ist noch gar sehr die Frage, da Regierung, Herrenhaus und die Minorität der zweiten Kammer alle Mittel aufbieten, den Wahlsieg auf ihre Seite zu wenden. Die Linke erklärt dagegen, der von ihr mit der Budgetverweigerung gethane Schritt sei der einzig correcte, um dem Volke sein Recht wiederzugeben, welches die Abänderung der Verfassung im Jahre 1866 ihm aus den Händen gewunden habe. Tagesnachrichten. Großenhain. Nach Einführung der neuen Verwaltungs gesetze, demnach, so viel jetzt bekannt, nach dem 1. October 1874, wird unsere Stadt der Sitz einer Amtshauptmannschaft. Für diese neue Behörde sind Localitäten zu schaffen und es sollen, wie man erzählen hört, von dem Ministerium des Innern schon mehrfache Schritte gethan sein, um irgend ein dazu passendes Hausgrundstück in hiesigem Orte zu er werben. Welches vorhandene oder verkäufliche Grundstück sich zu dem genannten Zwecke eignet, ist jedenfalls nicht so leicht zu sagen und nicht leicht wird auch an maßgebender Stelle die etwaige Wahl sein. Zu wünschen ist es nicht, daß hier mit einem solchen Ankäufe unangenehme Erfahrungen gemacht werden und dies um so weniger, als unsere Stadt schon fiscalische Gebäude in sich schließt, die zu gegründeten Ausstellungen mehrfach Anlaß gegeben haben und noH täglich geben. Wohl mehr zu wünschen würde es sein, wenn der Fiscus seine in hiesiger Stadt liegenden Gebäude älteren Ursprungs verminderte, anstatt vermehrte nnd dazu könnte der Mangel eines Amtshauptmannschaftsgebäudes beitragen helfen. Von den fiscalischen Gebäuden hiesigen Ortes zeichnet sich das sogenannte Schutthaus nicht allein durch sein Alter und seine Destruction, sondern auch durch seine desolate äußere Erscheinung aus. In neuester Zeit zwischen zwei stattliche Neubauten gekommen, tritt der Zustand dieses Hauses greller hervor und auf manchen Beschauer dieser salopen Häusergruppe wird es unangehme Eindrücke machen. Wenn an der Stelle des alten Schutthauses ein neues Amtshauptmannschaftsgebäude errichtet würde, so ließe sich jedenfalls ein Gebäude hervorbringen, welches allen An sprüchen genügen könnte, eine ruinöse Erscheinung in der Mitte der Stadt würde weniger nnd Großenhain zählte wenigstens ein fiscalisches Gebäude neueren Ursprungs in seinen Mauern. Ob freilich dieser Wunsch in Erfüllung gehe, mag dahin gestellt sein; Freunde oder Verehrer wird ! aber das alte Schutthaus sich nicht erwerben, selbst wenn es noch so lange Zeit in seiner jetzigen Erscheinung bleibt. — Aus ziemlich sicherer Quelle hörte man dieser Tage erzählen, daß der landwirthschaftliche Creditverein für daS Königreich Sachsen, der bekanntlich seinen Sitz in Dresden hat und an dessen Spitze Herr Rittergutsbesitzer Mehnert auf Klösterlein steht, gewillt ist, eine Filiale seines Geschäfts nach hier zu legen. Außer Ausleihungen auf Hypotheken, rechnet jener Verein auch die Annahme von Geldern als Spareinlagen zu seinem Geschäftsbetriebe. Für diesen letzteren
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