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Neueste Nachrichten : 06.02.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490221629-189602064
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490221629-18960206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490221629-18960206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNeueste Nachrichten
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-06
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- Neueste Nachrichten : 06.02.1896
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Nr. sc. WILL-H Doimerstap ;- den 6. Februar 1896. 44 000 Abg-suec. Yeueste Wanst-innen Its-from Vi- lIIÆ ilt 20 im EMIMFO AK« yqspwisdpfdlftjxtellc Muts-zerbiss- sc. m: re er: Amt l. r. sagt. Kscksescgats nicht bestrllter Mannscti ti Hcnimmt di« edaction keine besteigt-»Hast. Oekesenfle und verbreitetste Fageszeiiung der Ygc Haupt— « und Zkestdenzfladtä Dresden und der Yororte unparteiische, unabhängig· Zeitung fis; Jedermann. stinkt-Fuss« Vstch NO Po? yisktcl Bist-lich Mk. I,so, sit ·Vkuduer ltigmde lättets Mk. 111. s« »Ur-»Beste:- Wsch «« »«- s Owu is: r. t.l o« s. tot Zekcxjsc 2r:igZt?ste:. Wiss, Verse-JOHN) Wilschsuiiqk YDie hekkigö Nummer enthält 10 Seiten. . Werd-jage. 31. SItIUnCH vom 4· Februar, 1 Uhr. Aus; der zweite Tag— verläuft im Reichstag unter sehr gerinser Betheiligung der Abgeordneten· Noch nicht zwei Dutzend Vol s vertreter waren. wie unser varlamentariscder Mitarbeiter mittheily dei Eröffnuuq der Sitzung anwesend. Die Ersten im Saale sind wiederum Herr Nieberding und eine Anzahl Herren aus dem Rrichsjustizasnh Sie suchen in lebhaster Unterhaltungen: begreifliches Gefühl des Undebagenö zu unterdrückem f tsigterte Berathusig des Bürgerlichen Geseybuchs wird «« AS? «- - . - « Abg. Dr. v. DziembowskbPotnian(Pole) führt aus, das Gesetz sei in vielen Punkten verbesserungsbedlirfttm namentlich aber das Einfiihrun2sgeietz, das das Gesenüber die Anseedlungsconimission aufrecht er alten wolle. Von allem Andern abgesehen, mussewom votitischckechtltcheii Standpunkt aus die Lehre bon den juristischen— Personen einer Umarbeitung tsnterrogen werden. Jn luristischer hinsisdt sei dem freien richterlichen Ermessen zu viel Spielraum ge währt, was für die Bevölkerung von großem Nachtbeil sein werde, da rnrAnsaiigs der Praxis alle Sachen mit erheblichen! Kosten aufnsande »durch drei Instanzen gehen würden, bs die Judccattcr cndgiltige Rorineit festgestellt habe. Auch der Gewissens-zwang, der vielfach im Gesetzbuch in Ehesachen ausgeübt werde, ntuise beseitigt werden. Den; Auslande gegenüber werde das Ansehen Deutschlands tiekabgesetzt dnrch die ietzt geübte Praxis des breußischen Ekel-stig mmisters bei Dispensationeiy die gewährt werden inicßten ruf ischenz Brautleuten gegenüber. Abg. Dr. ttaufniasnn (sreis. Bv.): Unsere Rechtswissenschast traust noch heute an dem Gegensatz zwischen Romanisten und Ger manisten »und die Kluft ivisrhen ihnen ist nicht iiderbrückr Die Nechtszerrissenbeit ist noch heute ganz erheblich. Die erste Commission des Biikgekltchepi Gesetzbuches bat eine ungeheure Arbeit zu bewalngen gehabt« nnd-deshalb st ihre Arbeit auch so langsam ·vorgeschritten. Bei der Feststellung-aller Particularrechte ist mit einer geradezu archiiologichen Sorgfalt verfahren worden. 4400 Druckbogen bat die Connnissioii »gefiillt, aber doch den Ansprüchen nicht genülgt Die weite Coinnission hat denkvorliegetiden Entwurf festgeste t. Der Zsorwurs Lesen die undeutlche Ausdrucksweife ist nicht begründet. So ist z. . die »Verkehrssitte" zum« ersten Male in einem deutscher: Gcfetzbuche berücksichtigt worden. Die jetzt einzusetzende Commifsion hat sich nicht mit der Formulirung der technischen Nechtssiitze zu befassen. Der Vorwurf ist ferner erhoben worden, der Entwurf enthalte nicht» materiell- deutsches Neu-i, aber selten ist ein Vorwurf unbegrüsideter gewesen. Das Sachenrerht ist durchaus deutsch und auf dem Gebiete des Grundstiicksrechts ist das Institut der ~Auslassung" aufgenommen worden, ein Institut, von dem das römtscbe Recht keine Ahnung hatte. -Allen berechtigten Wünschen kommt der Entwurf entgFen, indem er alle möglichen Formen des Realcredits berücksichtigt. ein Wort des Entwurfes über das Mobiliarrecht ist rdmisch. Ebenso ist das Besitzrecht echt deutsch. Die einzelnen materiellen Nechtsgeschiifte sind gleichfalls deutscdrechtlicher Natur, wie z. B. der Kauf, das Ge sellschaftsrechd Dasselbe ilt vom Familie» und ehelichen Güter recht. Letzteres basirt auf dem Sachsenspiegeb Das System der Giitertrennung mit Verwaltungsgemeinschaft entspricht einzig und allein den modernen Anforderungen. Die Haudtbeklemmung die Prof. Gierte bei dem Entwutc-!.empsindet, macht ihm das Agrarrechn da kommt unter dem Bärense des Germanisten der agrarische Fuchs pelz zum Vorschein. Der Bauer soll wieder Bbriger werden. Man Bitte noch gründlicher mit rückstiindigen agrarischen Anschauungen im ntwurf aufriiutnen müssen. Mir persönlich wäre eine Reform des Hmclt und« Wissenschaft. « - te « sti t d G hil emnoeiy :ieslxvosueuiesgszeeräzizflmkisteebrccenekrpitsslßiskgar Zirkels -Zrauziskus« aus, jenes Werk, das, all einein als as bedeutsamste Oratorium der neuesten Zeit gefeiert, sereits in mehr ««ss-«"’««äi«spks«äiä"i ’«2’-kkW«-k»’«3’««ä «-"3«k"«’«-,""" "kö"i-""siifkå«3s me rau eror ew re« a e m zu em en nka Eil-IF» »F« »« Z: HZPFZKFZTssHFZZZHIIIHkZF"å.k"iäk»ikikkäiäs« « c - e man eköetätttteesageelm bisein disk-lodern protestantischen Volkes klarer duredschaut werden, wie anderen Orts. Jnsdesondere mußte die l III? »Es-VII« VII-ist««-««?«säilsliktkkäsliiäkfåmlelxläslållll; For: eerkrfnnt wes-dgl? Derselde stdildert in den dresklbtbeilungenz sFt"s-k-T"««" OR« VIII;FZIIZ««Z»IZ’"T..IE""IZBI-kxk«aäkk.sxs«i««s Leder-r und« Wirken des Gäünders des ersten und noch deute ver breite en Bettelmönciiordenchstellt leicdzeiti eine Glorisieation des gott rkslisFslsgsssgksssslsssgszu.smktzisxsgkssWkssislslsksgsskegsg · e rmn , e o Cis-i esknneneresatlrngjgbigeneutcllye und der Kglschheit (Lied der »Liede«). Die specifisch katholische Ricdt ng desselben ist also von vornherein egeden· er stü t sich nlcht auls die Heilige Scdrist selber, sondern aus die Tradition, die Legende vom heiligen Franziskus. Poetischc Am regungen mögen diese nun in Fülle bieten, an Tiefe und Lauterkeih an rllnlzersiechliicllzkeit ilfetdendiäätsrast träiirsd sie So: deåiszterllskfcztltlegsz r een m en. « wenn iseeik nlgäteqestitcd zu rderjessslikigen Pauli verhalten wie Copie sum Estlmk H«I-k«««sk""« ’"3:k"Z3«s’-’2.i’«i’ä«2’å«-?EF »Ist-IRS? »Es? l! e aus qdtem«fke«k,ndoslzengesi"liti«ilttszeln, aus dem die Gestglten der heiligen Geschichte geschulte-n sind.- Es massoelt die tiefe sittliche— Potenz- Dle Wandlnn ist nicht motidirh sdte Berufung durch die Himmels nl me mirtt lflelnlicd im Vergleich zur Berufung Bann, die vackenden VII-kais«- kszlakx Nur: mind- esentsswst v» Sacke. Frau-tsc lod konnte s glich und klüglich e it, :dus iiußerliclw Mk! STIMME« epriinge gestrichen werden all-sähst! Triumph US Alls-VIII« kam es an auf dem sittllchem re! idsen Element lag docd das Schwer edlem. Und dann· wo udie za lreichen alle orischen Figuren! Einetiese auch den Anders« löudigen ii erzeunende Ikrdmmiaket onnte also vomlsoinponlsten aufstund di Textes kaum« entfaltet werden und, edrlich gesagt, wurde» aurd von Id u: tin-l nicdt entfaltet. ie de: «» Iteußerlichendaften geheftet medr oder weniger anch " VII« besten» M» wenig-titles! tigd...et-..59- Dis-Essi- l Gesinderechts fyniuaihisch und ein Verbot der Bildung von Familiensidek cvnimissem Fu beklagen ist, daß nicht auf dem Gebiete des Enteignungs rechtes eine inigiiii zu Stande gekommen ist. Am wictiti sten ist mir das Recht der juristischen Person. Die Fiktion des römischen Rechts iiber die juristische Person ist ein alter Zovs Das Vereinsrecht inuß freiheitlichu ausgestaltet werden. Vereine, die sich mit Socialvolitih Religion, Erzzizebuiig te. befassen, find nach dem Entwurf geradezu der polizeilichen illkür ausgeliefert. Welcher Verein streift heutzutage niait eine dieser Fragen! Er steht sofort dem Anslösungsrecht der Behörde gegenüber, nachdem er die Scylla des Einsvruchsrechts um fchiist bat. Wir haben den Wunsch, endlich den Berufsvereinen eine gesetzliche Basis zu geben diirch Verleihung der Nechtssähigkeit Dann können diese Vereine wirklich praktische Socialoolitik treiben. Die Auslafsungen des Abg. Rintelen über das Familie-u und Eherecbt nehme ich nicht allzu tragisch. Das Centrum wird beim Versuch» seine Wünsche in dieser Beziehung zu verwirklichen, auf eine geschlosseue Phalanx im Hause treffen und nierken, daß es nicht allmächtig ist. Die Einzigem die von den Eonfervativen dem Centrum beistiiiimen könnten, sind die Herren Hammerstein und Stöcker, aber diese sind Ia nicht im Hause. weiter-seit links) Die Petition der Frauen, die an der Svitze der Franenrechtsbewegung stehen, verwahrt sich mit Recht gegen diese Bestimmungen. Am bedenklichsten ist die sogenannte olausnla genaraljs des § this, I, die in das Ermessen des Richters die Entscheidung über Dinge legt, die je nach der Lebenserfahrung des Betreffenden verfchieden beurtheilt werden. Wir sind für die Be rathung des Entivurfes ini Ganzen. So lange uns in Deutschland »die Particularrechte entgegenstehen, werden wir nicht am internatio nalen Privatrecht mitarbeiten können. Möge sich seht auf dem Schutt der Jahrtausende ein großer stolzer Bau erheben, den unsere Enkel ansbaueir. (Beifall liiiks). Geheimer Oberjiistizrath Pl a n k führt aus: Nicht vom theoretischen, sondern vom praktischen Standvunkte aus sei der Entwurf aus gearbeitet worden. Der Entwurf giebt klare bestimmte Recbtsfätze für fast alle Fälle, ohne in Svecialsällen das richterliche Ermessen zu beschränken. Das Vereinsrecijt ist eine der fchwierigsten Materien, aber die Bestimmungen iiber die socialen,· politischen und religiösen Vereine waren nicht zu entbehren· Auch ietzt ist derjsrundsäih fest ebikflienxsdaß nur »der Staat juristische Personen durch Bett tguiig seht: en kann. Die Gefährdung Dritter durch die juristische Person mußte verhindert werden. Da es ein Retchsrecht gegen gefährliche Vereine nicht giebt, inußten aus dem Boden des bürgerlichen Rechts Garantien bei der Vereinsbildung geschaffen werden. Das Schlag wort von dem »Cavitalisnius des Entwurfs« hat keine Berechtigung. Der Miethsvertrag und der Dienstvertrag find gerade Zu Gunsten des wirthschaftlich Schwachen geregelt worden. Kauf richt nicht Blüthe, die eingebrachien Sachen des Miethers unterliegen nicht deni schrankeiilosen Pfandrecht des Vermiethers, bei Gesundheitsgefiihrlicbkeit kann der Mietber unter allen Umständen vom Vertrage zurücktreten. Ein Dienstvertragd unterliegt stets nach 5 Jahren der Kündigung; überall ist also er Billigkeit Rechnung getragen worden. « Jin Sachenrecht unterliegt der Gebrauch der ache durch den»Eigen thümer Einschränkungen im Interesse der Nachbarn und der Oeffentlich keit, um Mißbrauch des Ei euthunis vorzubeugen. Das ist nicht römischckechtlicln Grabes Vor das Forum des Gesetz: buches gehört nicht die Sittlichkeit der he. Csustimmuiig links) Der Staat muß aber feststellen, unter welchen Bedinguigzen er eine Ehe ais zu Recht bestehend annimmt. Sollte sich eine« estimmung ini Gesetzbuch finden die dem sittlichen Charakter der Ehe Abbruch thut, so wäre ich der erste, der für Aufhebung der Bestimmung wäre. Es sind verschiedene Lücken in den Ehescheidungs ründen ausgefüllt worden. Wenn einer den andern durch Bor fvieåelung von Vermögen zur Ehe bewegt und diese nur dadurch! zu taiide kommt, so ist das Kriterium des Betruges gegeben und von vornherein ein sittlicher Krebsfchadeii vorhanden, der die Ehe scheidung rechtfertigt. Die allgemeine Fassung des Entwurfs hat unzweifelhaft einen großen Vorzug vor den kafuistischen Bestimmungen von derselben ergriffen werden. Wir zählen insbesondere dazu: Ballade und Lied von der Armuth, den Sonnengesang, die Einleitung des zweiten Theils und den Schlußchor. Was uns mit am meisten befremdete, war die Erscheinung, daß die Schluß esiinge der ersten und zweiten Abtheilung so jeden ständigen Aufiäwungs bar sind, sich lediglich auf zartes, ftimmungsvolles Ausklingen-hesclfränken. So weit von der Musik in ihrer Beziehung zum Text. Die elbe fiir sich betrachtet, zeigt uns den Comvonisten zwar nicht im BesiF eines reich und allenthalben originell schaffenden, aber doch b cksst beacht lichen Talents, mit den: er an der Band eines soliden Wissens zu wuchern versteht. Ja der Erfindung treten theils Anlehnungen an ältere und alte» Muster, so in den hervorra end charakteristischen Gesängen von der Armuth, hervor, tgeils solche an Richard Wagner (Parsisal, Meifterfinger 2c.). Die letzteren insbesondere da, wo es auf Stimmunggeben ankommt. sen Orchestration und Harmonisation wandelt Tinel, was wir ihm eineswegs zum Vorwurf machen, im Gegentheil fiir selbstverständlich und richtig halten, ganz in neuen Bahnen, begreifltcher Weise nicht zum Wenigstens wieder in denen Wagners. Einen festen Halt gewinnt er des Oesteren in seinem contrabunktischettkhnnen (s. das mächtig culminirende Fugato der düsterem asketiscben Einleitung zum U. Art) und in seiner Kunst des Aufbaues und der Steigerun (siehe den »Sonnengesang« mit Chor, die Flänzendste Nummer der Lsartitun Jn beiden Vinsichten kam ihm sicht ich das Studium der Alten, Handels Einfluß macht lieb direct fühlbar, zu Statten. Soviel vom Werke. Die Ausführung anlangend, so involvirt dieselbe schon an sieh eine verdienstliche That: Die Ver· ntittlung der Bekanntschaft eines der namhasteften Werke der Neuzein Hkn ihrem allgemeinen Verlauf aber darf dieselbe auch als wohlgelungem i rem Leiter, Herrn Kurt Dhfeh Ehre machend, bezeichnet werden. Die Chbre hielten sich sehr brav, wenn sie auih den an sie gestellten Aufgabendurchausnicht nAllem wachsen waremgewachsensein onnten weil ihnen begreiflicder Weise Bist-engste Schulung- und Discivlin bei so schneller Derausbringung von Werten wie das vorliegende und Liszt« wöeilige Elisadetb" nicht zu geben ist. Das Orchester, unsere treffsq liche icrenklergCavelle hätte auch wohl noch einige Proben gebrauchen können. Für den solistischen Theil bedeutete geinrich Vogels Wahl einen Gewinn. Der Sänger sang —·- den ungen einleuchten des Vorbild, wasschule vermag! - mit mustergiltiger Unsicherheit» und klar gegliedertem Vortrag d eGesiinge des heiligen, im »Sonnen-k esang« mit geradezu hinre Bender Wirkung. Nicht so an ihrem» Blase war Frau Lizzie Sondermanm deren Coloratursovran sich ver Aufgabe nichtr vollgewacdsen erwies. Hier hätte es eines dramatis eren Ausdrucks iiibkueren Organs bedurfn Fräulein Aviv schien dem , Solo des Geistes des Siege« nach zuschließen, über ein solches zu verfügen. Stroh des ungünstigen ge« (im Eiuropäischen Ach. s des preußischen Landrechts. So können z. B. Mißhandlungen in . der einen Ehe als recht grobe bezeichnet werden, während sie in - anderer Ehe zu den gewöhnlichen Vorkommnissen Poren. weiter keit.) Wenn Kinder vorhanden find, kann bei Ehe cheidung wegen Wahnsinn eine schwere sittliche Gefahr entstehen. Jst der Vater todt oder verhindert so tritt an seine Stelle kraft Nechtens die Mutter, das entspricht auch der deutschen Anschauung. (Zustimmung.) Das einzige Mittel, den Entwurf zum Gesetz zu machen, ift, auf Ab. iinderung von Einzelheiten: zu resigniren und der Entwurf ift es werth- denn er giebt uns ein deutscbes Rechtz er ist auch social,« nicht im socialdemokratischen Sinne. (Bravol) Der nationale Sinn ist allein noch nie stark genug gewesen, ein deutsches Pecht zu schaffen. Jetzt ift es Zeit das Verlangen des deutschen Vol es zu befriedigen und ein festes Vand zu schaffen. An Jhnen ist es dieses Band B: schmieden und das deutsche Volk wird es Ihnen danken alle Ze . cLebhafter Veifall.) - Abg. Stadthagen (Soe.): Auf die Arbeiter-Masse, die allein von Allen ein einheitliches Recht witnschh nimmt der Entwurf keine Rücksicht; es ift nicht ein einziger Vertreter der 98 Pror. des wert thätigen Volkes hinzugezogen und befragt worden. Deshalb kann also von einer einheitltchen Reszelung keine Rede sein. Der Entwurf weist viele Mängel auf, befon ers as Vergrecht und das Gesinde recht, sowie der Dienstvertrag sind völlig unbrauchbar. Auf die wir-th fchaftlich Schwachen ist so gut wie ke ne Rücksicht genommen; selbst die persönliche Freiheit des Arbeiters ist illusorisch. Laßt doch der Entwurf auf dem Lande xogar lehensliingliche Dienstverhiiltnisfe zu! Damit zeigt Deutschland, aß es hinter dem Kongostaat zurüctftehh der solche Verträge vor einigen Jahren fiir ungiltäs erklärt hat. Besonders zu tadeln ift das dem Vervilchter gelassene uchervorrechk dieser darf seinem Pächter, der»rhm nicht die Vacht bezahlt hat, auch das legte, Unentbehrlichste Stuck nehmen. Besonders schwer sind meine edenken gegen den Arbeitsvertrag, in dem der Arbeiter als ein Stück Waare behandelt wird. Auch legt die Gefahr vor daß eine » anze Reihe von gewerbligen Arbeitern durch die Landesgeiekgebun ger die Definition vom efinde freisteht, unter den Gesin edientFJ vertrag gestellt werden kann. Ferner müssen die Bestimmungen über die uneheliehen Kinder in dem Punkte der Alitnentatiom der esooptie piarinm und der Verwandtfchaft geändert werden. Hierauf· wird die Fortsetzung der Debatte auf Mittwoch 1 Uhr ver-tagt. Außerdem steht auf der Tagesordnung die Jntervetlation Schwerinckzöwitz über die Transittäger. SchlußdUhn » »» » Deutschland. ——«« Das sasscheideu des Brit-zei- Iriedrich von costs: zolleru aus dem activen Militärdienst giebt vielen Blättern er anlassung, sich den Kopf u zerbrechen, weshalb wohl der Bring, der erst» im 52. Lebensjahre sieht, seine Stellung ausgegeben hat. Der Prinz hatieschon vor mehreren Jahren den Wunsch gehegt, den stets von ihm mit Auszeichnung versehenen, aber seinen Neigungen weniger entsprechenden Dienst zu verlassen, ist aber aus besonderen Wunsch des Kaisers darin verblieben. Wenn von verschiedenen Blättern an gedeutet wird, das Abschiedsgesuch stehe mit der angeblichen Be stätigung des ehrengerichtlichen Urtbeils über Herrn v. Kot-e in Ver bindung, so ist das jedenfalls unrichtig. Die so! ende Meldung scheint damit aber weni im Einklang zu stehen: Aus« dem Prinzen Zriedrich von Hohenzollaern haben nach dem »Local-Anz." auch andere isiciere, die in Sachen des Herrn v. Kotze mit dem Ratbenower Urtheilssvruch dienstlich befaßt waren, ihr Abschiedsgesukh eingereirhh —" Die Großherzog« von Oldeaburg ist, wie vermutet, am Krebs gesioisbem » » Freiherr o. damit-erstei- isi heute früh 111, Uhr in Berlin eingetroffen. Aus dem Bahnhofe Tit« Charlottenburg habe er den Zug verlassen und sei alsdann in das ntersuchungsgefangniß iu Moabit überführt worden. Pcchks hin. -- s!- schduskkk s; M Post-m » genü Akt-us. D ·« Ditig k g2s««3s«:«.-III«::-., H« Meter-g Wegs: is» M a a . o , aehn ussskkkrsszck Und YUUZJJEFFU Sotpquksisszwdskeihm zuåtspsskdxg » »Ist-given txt-I« AMtes «» ZJV de« fkeikich nsnDgtsteu Apis, b Ums-»aus« Braun «» VMIUCUM walte-w« im« M« fünf; sag-Eis« « . « u VIII: stehn. «« Ewaaereäqniß getüumtem Okchest sen » «» Useskasstzzzqsphzk bunte: Leitm- H I! statt. F« sz sum— . s kraus «« tm: im » "««-« Fuss-III» Pssxkixssdiissssissssssss M: . m« s· Fest» 111 Spuren: OF) Und die Geseskbkvikkeu Hzks O» lültssysn U« bildet; h« c« Qpesp chCUScqp q «« ? 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