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Neueste Nachrichten : 01.07.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490221629-189607012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490221629-18960701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490221629-18960701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNeueste Nachrichten
- Jahr1896
- Monat1896-07
- Tag1896-07-01
- Monat1896-07
- Jahr1896
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- Neueste Nachrichten : 01.07.1896
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s; J mit-wo«- tsesi Bisses. MPO 44000 Anfkqgr. «« VII. IV» : FCRYLIJSJ I Gele te . « · Je« «« . . Eis« It« was« okäizsk ibeeuismu unp«rtezkzchg, MUIUIFUCXCV ZVUUU ji- bf. F« - s Ypzsktissgkssvastisupoukmk Leipzig-sum ans-g, Ecke de: Fkievkkhstxqßx SYTUZMEJZMDQ EFW. ZDNÆHZZJHFQ HEXE« wissakgiigkksikzsss 24 Wie« Schuymskqiwwsuit Isikscsspksgkksiiisw lenüber Böse! do Haut-o)- sit-disk Qliedkttcgk iiu Otto set: s Co. i« just] it! I; 0788 (im VIII( ion Eos. Die Imise Nummer Enthält 12 Seiten. Wettbewerbes; denen das Geietz mit neue« Mittel« ver Bekämpfung m"chgehx: »« · · »» « « l. Die Unluutere Recluum 2. Die ißenachtheiliqitng des Publikums durch Quantität« verschleierunw Z. Geschäftliche Verleutndungen oder üdle Nachredy it. Der undefnqte Gebrauch fremder gefchäftlicher Bezeich morgen, d. Der Verratd von Gefchäftsgeheimnissem Wie der Gesetzgeber« diese einzelnenFormen des uniuuteten Wett bewerbes befchreibh tvelche Mittel der dämpft-M er dardieteh und wie sich das Verfahren bei Anwendung dieser ittel gestaltet, des werden ·tvir nun bei den einzelnen Formen des unlauteten Wett bewerbes der Reihe nuch zu erörtern haben. · Dr. s. DeETfiethtsfchntz gegen den Zijislanteren Wettbewerb. Getrachtnngen We: die durch das Gefetz vom N. Mai 1896 ge schaffen« Rechtslaw welches von morgen den l. Juli an in Kraft tritt) Von einem praktischen Juristen. Unlauteren Wettbewerb hat es zu allen Zeiten gegeben und zwar in allen Kreisen des bürgerlichen Lebens, namentlich aber -im gewerb lichen Leben. Mai dann unter unlauterem Wettbewerb im weitesten Sinne wohl nichts Aqkderes verstehen, als die Anwendung unlauterer Mitte! in jenem srichl chen Kamvse ums Dasein, der das menschliche Leben mehr oder· minder erfüllt; daß dieser Wettkampf, .der die besten Kräfte des Menschen in Anspmch nimmt und nehmen soll, nicht in einen« stieg »Warte, der Treu und Glauben unter-gräbt und die edlUs Triebe im Menschenherzen niederhält, anstatt sie zuJriistigen Z· da· zu verhüten, haben die Gesetzgeber zu allen Zeiten Sorge— ge » regen. « « . ». »». »He-J set-USE un QCSLIIILMPOWISEMTLMTPVW Vertreikgsrech Wer Verträge geschlossen hat, kann zu ihrer Erfüllung durch chtet en Zwang angehalten werden. Wer seinen Conttabenten täuscht, bat b vollen Scba en zu vergüten. Diese obersten Grund sähe des Be agsrechts bilden einen wirksamen Schutz gegen Den, der es unterneh » gwollte, Andsperedztrch Richzerjstllzrng von Verbindlich- iäitäisbiiiäss zu ühersiügeli EIN-EVEN« steht-as· von Verträgeth burä)-Tälifch-ll«ug,MPOFälfc-hung usw. Hand in Hand mit den von Alters her überkommenen ’ büxgzrljchyy Yechtsmjzghen d«ie Yspzstijncnunjzezr her 3er«heirügt, täuscht, stiehlt, unterschlägh versälltdn öffentlichen Strafe, abgesehen von dem Zwange, der des CivibProcesses zur Erfüllung seiner Verpflicht ilieise sind die gröheren Formen des unlauteren Wett shis vor wenigen Jahrzehnten durch die allgemeinen » hiirgerlichen Rechts und des Strasrechts bekämpft xh hat das Geschästsleben den Wettbewerb immer leh : und in diesem Wetttampse find auch immer neue hinteren Wettbewerbes erzeugt worden. SowohlGesetk r haben sich wiederholt mit der Frage beschäftigen sit das geltende Recht ausreichend sei, mit den alten uen Formen des unlauteren Wettbewerbes nieder der inwieweit neue Rechtsbehelfe zu, schaffen wären. iskhe Necht hat sich in dieser Hinsicht ganz besonders g erwiesen und die freie Anschauunz tvelche der seres Nachbarvolkes von jeher eigen war, hat es in i, die alten Rechtsgrundsähe derart den Bedürfnissen ewerhlichen Lebens anzupassen, daß eine Special- Straf eseyr. Nachtgeilen ihn im Wege nagen anhält. Jn dieser bewetbee noch Hilfsmittel be worden. Frei! hafter ent altet Formen des u geber wie Ri müssen, inwi Mitteln die zuhalten, oder Da« fra entwfckelungsf Rechtsvraxis us der That vernic des modernen e sttfkied wirksam ieitmiz Juni axten Cl. Juli neuen) Stils ists, gest. am U. November Als)- Von Karl Frenzet ·» web· am ex; · , " ,—-—-—, ·« ",«·« , " Machdruck Abend) Aus der tr igsten Zeit der deuifchen Gefchichitz dem Jahrhundert nach demOZDest Lfelbn Ztssrxäetksrxzt ein Psiårnn auf, ivelcher triztz de; inneren nm eu n urovas ewun erun ertvar un den Ruhm des utfchen Stammes hochbieln Gottfried; Leibniz der Sch«t«2f««3«-:q« IF: GMszZFFiichu v · Ost-yet d wem s« eine n on einem en un e Staates-rann. - e stolz er aufgfeiue philofovbiichen und distorifchen gssssgksssgssss DE« «« Hex« 111-«« »Wie-«« na e, er . en -u e a- nun way-no ei er strebt« er nach Ruf unld detkngäinfluß eins« nolitifcden Blutger hiindlerz eines, in der modernen Sprache zu reden, oortragenden und entscheiden RathsimJsftizy Handel« oder Finanpniinifteriunt Leibnizens ialitiit gründet fich nicht wie die feiner Zeit-« getdsseu Spinoz Netvtons und Locked auf ein oder ein anderesi Hauptwerk, das ocb heute zu »dem geistigen Schatze der Bildung« geb-iet- Sein at» hat sich m zahlreichen Oelegendeitsfchriften EIN» sZk-Jk.·25.»:7-«"·kk?THE»."’F-.käTäs.sFäsFå7;««ä-"?s? ZZEZJFZE am«2l. Juni alt-n Stil« (1. Juli) 1646 als Sddn eines NotarSl und» Pro essors derMoral ebnen. Es war ein friibreifer Knabe, der einem beweglichen uns? vlanlofen Bildung-Orange fieb um fo ei er und ohne but und Leitung hingeben onnte, da fcbon dem Ach übrigen, nach ein Tode des Vaters, der Zugang zu dessen i- is?-«i· W »F« hcYikspå "äi’.«’«åk"ä«ä« HEFT? e? EVEN s un «. ioov en er um, r v er, oa er. Nord auf der Nicol ichule in feinem dreizehnten Fabre iiberrafcbte er einmal feine L er durch eine erstaunliche Leitung: an einem Tage hatte er d undert latetnifchs Hexameter gemacht. Ostern YOU, nlfor 15 Hut; wuirde er iauf itileirchseidzidger tlnivexttiiti TYstfkcfisJeiispuudkioareeisxstFefce vkuloskuqk eiettnnsxidszYik Es; THE« s...x.s.s.asxs»ssszgkxs...kgx.x.s« X. ex, Äellte ihn dizuäacultiit als den jüngsten Beiverber zu einer( » »du-en promotion» it» Die« verdroß die cmvfindiichseit des gesetzgebung entbehrlich tvar.«·"Unter den Begriff der sogenannten »genau-stauen- iisloyolck bat die franzbsifche Nechtsbrechung in der That Alles gebracht, was in Bande! und Wandel als unlauterer Wettbewerb bervorgetreteii ist. Nicht so die deutsche Recbtsbraåw obwohl idr dieselben obersten Rechtsgrundsätze wie dein fraiizdfis en» Richter zur Anwendunganbciitifieley Das breuszischkßecht ins-E besondere verpflichtet gleich dhii französischen Recht Denjenigen zum« Schadenersath der einen Andere-i widerrechtlich schädigt Dieser Rechts: grundsatz betrifft aber nur die Folgen einer ividerrechtlicheii Schädig trug. Wer sich feinesiiiechts in den gesetzlichen Schranken bedientx der handelt nicht toiderrechiltclp Auf dieser Basis fußend gelangte die deutfche Rechtfbrechunin der das Zeugnis; der größten «Gewilssenhastig teit nicht versagt werde-i darf, dahin, jede Haftung fur so che Han - lungen auszuschließen, welche zwar Juki! Scbaden Andern· gereichen aber doch nicht gegen ein geseyliclies erbot verftießem Wo hätte auch der Maßstab für die Widerrechtlichieit eines Handelns hergenommen werden sollen, wenn nicht aus dem Gesetze, und wobätte der Maßstab für das, was unerlaubt ist, hergenommen werden solleii, wenn nicht aus einem gesetzlichen Verbot? Die Moral zu Rathe ziehen, ist dei deutschen Praxis mit vollem Recht nicht angängig erschieiieiy denn wenn auch die Gesammtheit von gewissen Anschauungen über das, was recht und lauter ist, beberischt wird, so geben doch ini Einzelnen »die Meinungen so weit auseinander, daß eine einlzeitliche Beurtheilung »der Rechtsfälle vom Standpunkte der Moral nicht zu erzielen wäre. «Einheitliche, gleichmäßige Rezdtsprechung nach klaren Grundsätzen ist aber die erste Forderung einer gerechten Rechtspflege; wechselnde, ungleicbattige Anfchauungen dürfen auf diesem Gebiet am aller wenigsten fiel) geltend machen. Da nun das allgemeine bürgerliche Recht sich nicht als aus reichend erwies, den unlauteren Wettbewerb in feinen immer wechseln den Formen zu bekämpfen, so ist es gekomniemdaß die deutsche Gesetzgebung dem unlauteren Wettbewerb auf einzelnen Gebieten schon früh durch Speeialgesetze zu begegnen genöthigt war. Wir erinnern namentlich an die Gesetzgebung über den ~s.Jiachdruck«, durch welche der unlautere Wettbewerb, so weit er sieh in der Aneignnng fremder Geistesvroducte auf dem Gebiete der Literatur und in der Verletzung crworbener Verlagsrechte äußerte, nachdriicklich auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft wurde. Nach und nach hat namentlich die Reichsgesetzgebuitg sich dieses lGebiztestflxttiitiielztbigt, Zndxine längere Folgte von Eos-ges bäzeichäiet ·en»or r reremu en·- . a, anenen- Zweit-sei, esichtxFwHHFYeeYeei-.- M VMZIHZAYIH de: dick-enden Künste Degen Na bildung, über den Schutz, mufikalifcher und drama tischer erke gegen unberechtigte Ausführungen, in: engeren Gebiete des Handels und Gewerbes über den Schutz der Muster und Modelle und endlich der Waarenzeichen und Marken gegen unbefugten Gebrauch. Bei den gesetzgeberischen Vorarbeiten und varlamentarischen Be ratbungety welche dem Gcsetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 vor-ausgegangen, war die Strömung, die zu einer weiteren Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes hindrängte, bereits so ftark geworden, daß die verbündeten Regierungen fiel) ohne Weiteres bereit erklärten, der Frage nach einer weitergehenden Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes näher zu treten. Die Reichsregierung befand sich in voller Uebereinstimmung mit der öffentlichen Meinung. Jn der That war unter der Herrschaft des Damvfes und der Elektricität bei ver mehrter Production und bei der Schwierigkeit des geschiiftlichen Umsatzes in wachsender Concurrenz gar manche bedenkliche Erscheinung im gewerb lichen Leben bervorgetretem welche sowohl dem Publikum, wie dem im Großen und Ganzen solid und ehrlich gebliebenen Kreise der Ge werbetreibenden es als unvermeidlich erscheinen ließ, gewisse fchädliche Auswüchse und unberechtigte Störungen des gewerblichen Lebens mit neuen, ausreichenden gesetzlichen Mitteln zu bekämpfen. So entstand das neue Reichsgesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896. Dasselbe ist nicht als eine umfasfendc Codifieation zu betrachten, welche alle bekannten Formen des unlauteren Wettbewerbes zu bekämpfen bestimmt ist, sondern es ist ein Svecialgesety welches zusammenfafsend gerade diejenigen Auswüchse des gewerblichen Lebens trifft, welche von der bisherigen Gesetzgebung noch nicht be treffen waren, und zwar sind es fünf Richtungen des unlauteren "jungen Gelehrten. Er verließ Leipzig für immer und« vromovirte am b. November 1666 in der Nürnbersiscben Universität Altorf, die damals eine gewisse Berühmtheit und eliebtheit genoß, Wollen ftein hat dort studirt. Leibniz trat in den Dienst des Mainzek Kurfiirstem Damit begann für ihn der herrschaftlirhe Dienst, die Arbeit eines politischen Unterhiindlers und Schriftstellers in zahllofen Gutacketem Abhand lungen, Manifeftem Streitschriftem aus denen er se n Leben lang ntcht mehr herauskommen sollte. Aus jener ersten Zeit dieser politischen Thiitlgleit stammt die berühmteste politischc Denkschrist Lecdnizenst der orschlag, den er Ludwig IV. machte, Esvhten zu erobern- Er hoffte dadurch im Jnteresse des Kurfürstem die Waffen und den Ehrgeiz Frankreichs« von dem Rheinstrom abzulenken und zugleich die Türken außerhalb· Europas zu beschäftigen In Ver s ailles beachtete man die Dentsrhrift nicht weiter, die Kreuzz ge seien .seit Ludwig dem Heiligen aus der Mode gekommen, war die einzige Antwort, die Leibniz zu Theil ward. So tam er denn taub, obgleich er zu der Gefandtsehaft gehst-te, die der Kurfürst von Mainz am .lö. März 1672 nach Paris schickte, weder mit der Hosgefellfchaft noch mit den volitischen Männern Frankreichs in nähere Beziehung. Sein viersiihrrger Aufenthalt in Paris und der Abstechey den die Gefandtschaft im Januar 1673 nach London machte, diente Leibntz dazu, mit den Gelehrten der beiden großen Städte bekannt zu werden. Er athmete Weltstadtiuft und hatte dabei die vollkonrmenste Freiheit der Bewegung. Sein Gesichtskreis erweiterte sieh "na(h allen Richt ungen, seine mathematischen und philosouhisthen Studien vertiesten sieh aber zu einer egentlithen Lebensaufgabe konnte er« auch hier nicht entschließew ie Unsicherheit seiner äußeren St ung mochte etwas zu der angehorenen inneren Unruhe seines Wesens, die nach allen wissenswerthen Dingen tastete und ihn keins leidenschaftlich« festhalten »liesz, beitragen. Während feines Pariser Aufenthalts ftard der Kurfiirst von Mainzä und er war, ohne eigenes Vermögen, ge zwungen, für höher geste te Personen allerlei Gutaehteiy Bittfchriften und-Eingang! a« versoffen, um sich seinen Lebensunterhalt» erwerben« Schließlich wurde Letbniz unter dem Titel eines Dofraths und mit einer. Befoldung von 600 Thalern zum Vorstand der Bibliothec in , annover ernannt. Ueber England und Holland reiste e·r dorthin. «» fang besuwte er Svinoza in dem kleinen Laufe der Pavilioenfrathn wo sch teht an der srhnialen Holzbrücke das enkmal des Pbilo when« erhebt, empfing »aber einen weiss« ausnehmen Eindruck von dessen Persönlichkeit wie von seiner Le re. e hatte sich auch der wiss« Deutschland. Z -—'·’ Arn AS. Mär; 1897 werden 100 Jahre verflossen sein, seit Kaiser Wilhelm I. geboren wurde. Es hat sich nun ein Gan-its« gebildet» um den Wo. Geburtstag des Gründers der deutschen Ein heit, ·secner Bedeutung als nationalem Festta entsprechend, in würdiger, weiljevaller Weise zu feiern. Jm Anschluß an die Ent hjillung des Nationaldenlmals an der Schloßsreiheit wird nämlich ern htstorischer Fest-u , an welchem sich die gesannnte Bür erschast betheiligen soll, stattgindem ferner sind vorbehaltlich des Special programms Festgottesdtensttz Schulseierm össentlicbe Militärconcerte an verschiedenen Pliitzen der Stadt, össentl Sveisungen gegen Mathem Kinderseste Festvorstellungem Festversammlungem Jlluminatiom so wie ein imnosanter Fackelzug der Vereine get-laut. Einheitliche Feierlichkeiten an allen deutschen Orte« werden veranlaßt. Zum Präsidenten des Comitös wurde General v. Gasse, zum Vice lprässxtzgiten J oh an ne s Trajan, Chesredacteur des »Kladderadatsch«, getva . J· Staatssecretär v. Baetticher soll, wie das »Berl. Tagebl.« hört, nicht abgeneigt sein, im Bjtndesrathe eine Aufhebung Eis ilzkrbotes des Detailreisens sür die Wein-reisenden zu be· two en. --——«· Ja: besten Wohlsein traf der Gouverneur von Ostasrila Major v. Wißtnanm mit seiner Gattin aus der Schweiz in Berlin ein. Gestern machte er seinen ersten Besuch im Auswiirtigen Amte· Dem »Localanzeiger« zu Hof-ge verbleibt Major v. Wißmarrn mit seiner-Gemahlin etwa-eine« e tnilsetlinsphndqietenkt dann sich nach Lauterburgjm Ha:- zu bågebem · —-«· Zum Sztatwnsch in ogo an Stelle des nach Europa guftiickkelzrenden Lieutenants v. Karnav ist der Prennerlieutenant Thierry nnm . ·· -—"« ·Li-Hnng-Tschaug bei Mund. Gestern fand aus der Villa Hagel die Enthulluiig des Standbildes LisHung-Tschangs statt. Geh. Cotnmerzienrath Ktuvp hielt eine Anspruch« in der er dic sreundschastlichen Beziehungen Chinas und Deutschlands hervorholu Daraus sand eine eingehende Besicbtigung der Kruppschen Fabrik statt. Nach Bochum wird der Vicekbnig sich nicht begeben. Li-Hung-Tscbang hat seinen Besuch auf den Rath seiner Aerzte absagen lassen. ·· —«« Von einem Berliner Rechtsanwalt wird der »Von.stg.« geschrieben: Jn den Reichstagsverhandlungen über § 1552 des Bürgerlichen G esctzbtich es ist, soweit ich sehe, von den Freunden des Entwurfs ein Punkt nicht hervor-gehoben, der mir recht eindringlich die Beibehaltung des §1552 zu erheischen scheint. Zzst Geistes trankheit kein Ehescheidungsgrund mehr, dann ist er eine Ehe: igatte völlig recht- und schutzlos,. wenn der andere im Zustande der Geisteskrankheit Ehebrnch treibt. (Ein solcher Fall ist mir· selbst in der Praxis vor-Flammen) Denn nach der heute herrschenden und offenbar« auch sp tethin in Kraft bleibenden Judicatur ist schuldig des srbebrtiehs nur, wer bewußt in zurechnungsfiihigem Zustande ge handelt hat. So hat es das Obertribunal angenommen. tr.Arch. 11, »S. 245. Hat die wahnsinnigeFrau also sich der Prostitution ergeben, so würde nach den Wünschen des Centrum der unschuldige Ehemann szeitlebens an sie gekettet sein; denn die Geisteskrankheit ist kein Scbeidnngsgrundl Jst aucb das noch ein annehmbar-es SittengeseU «Und was sagen die Gegner des Entwurfs zu dieser Eventualität? wandte, vornehme Hofrath mit dem Stich in die Eitelkeit und die åabsucht mit dem bescheidenen Manne zurecht finden können, der sich rglich von dem Schleifen optischer Gläser ernährte und sich refignirt aus allen Welttoirren surückgezogen hatte! Bis zu seinem Tode ist Hannover sein ständige: Aufenthalt ge wesen. Er hielt Schritt mit-dem Aufsteigen des Hauses, das damals rasch hintereinander die Kurtoürde und die Thronfolge in England er langte. Er war bei allen politischen Verhandlungen als sie-his kundiger und Schriftsteller hetheiligtz er verbffentltchte die ersten Bände der Braunschtveigischen Llnnalem Seine Stellung, ein Mittels-ins zwisihen Puhlieisten und Politikey gab ihtn einen Rang bei den Hbfen und Zutritt zu den Filrstem Mit dem Könige Friedrich l. von sen, den deutschen Kaiser-n Joseph I. unb Karl VI. und« dem aren Peter von Russland wurde er bekannt. iirsten aeachtet tvukde«, fihreiht Herden· in sein( ein Gehalt in den legten Jahren: vom König( freier Wohnung in bannt-ver, Holz, Liihh « jährlich 1300 Thaler, vom Heksoqe von 000 Thaler, vom Kaiser 2000 Gulden, vom Zum. thaler.« Sehr anhänälieh an ihn waren die Kurfiirstin We Tvthtxt Sovbie »Ist-SOLO« Dis-OWN- 2K3"«« Ihre» Mannes« a» Gemach imd verstand ihn) Neigung für Wissenschaften und Muße, in! Bediix bewegten Verkehr« waren sie die einzigen riet! LeibnizenQ Wenn sie nuch nicht die Tiefen i! ergründen konnten, als Menschen baden sie ihrs Zeitgenossen am besten verstanden nnd Im « , ~ «« », , »Theodicee" faßt leichiam feine dhilofny Unterhaltungen tnit der Königin Sovbke Cbatlottes seist-Indien«? dem Gedanken und der wirklichen Welt deiiedd nach volltonitnene Ueber einiiinnnnnw eine vkiifindiiirte Von eilen mdglitden Welten ist dic vorhandene die zdckitnsetdittnißdai weis-Ante nnd da« wenigst: Biiie enthält. ; ' Ideale incht Leiden« niedt inden cartesianischen runddegkifienksasinn Materie nnd Bewegung, sondern in der Kraft. Die tndivcdspssijktöfkt in Wer Vtkschiedenstkt nnd Tdiitigkeit mark-n de« Desgl! ans. Er. nennt die einzelnen Feste Monden, geistige snsd in! Weienilltsen nn veränderlieh eine dlnionifchen Ideen. Los. den d » Mk« »Ah-««- « «.2.·"3«-«--3::"::e·s«·sn:"k3esp n ein en un. sitt-m sind m Bestellen Sie« bitte, für Juli ein " H Probe-Mantuaner« K Auf hie »Mit-sen Rachrichtetsä « De« Itlivnueuieutdspreiö beträgt für Dresden und Vor-me Ob» Wiss-lett) nur 50 Pf« sü- uuseks Wink-same« oh» Wiss-tm) 65 Pf. you-si nch frei iu- Haus.
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