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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-07-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185507297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18550729
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18550729
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-07
- Tag1855-07-29
- Monat1855-07
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1855
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und Anzeiger. 210. Tmmtog d>» 2S. Juli. 1853. Herr Im Monat Juni 1855 erhielten das hiesige Bürgerrecht: Falte, Robert Kaspar Julius, Buchhändler. Rößler, Iwan Emil Guido, desgl. Reinhardt, Emst Friedrich, Handlungsagent. Kuntze, Friedrich Theodor, Kramer. Mösche, Earl Wilhelm, Weißwaarenhändler. Drechsel, Johann Christoph Gottlieb, Lohnkutscher. Alter mann, Johann Friedrich, Viktualienhändler. Flemming, Friedrich August Julius, Commisfionair und Handlungsagent. Bielitz, Karl Theodor, Kramer. Holzhausen, August Franz, Vergolder und Lackirer. Schmidt, Johann Christian Heinrich, Schänkwirth. Martin, Carl Hermann, Handlungsagent. Herr Müller, Friedrich Heinrich Ludwig, Fabrikant. - Pfeiffer, Johann Carl, Handlungsagent. - Kretzschmar, Louis Ferdinand, Lylograph. - Garten, Friedrich Wilhelm, Drathweber und Siebmacher. - Hagemann, Ludwig AlphonS, Advocat. - Löser, Adolph, Kramer. Frau König, Louise Friederike verehrt., Vlctualienhändlerin. Herr Poll mar, Friedrich Ernst, Pachter dcS Vorwerkes Pfaffendorf. - Serig, Carl Wilhelm, Buchhändler. - Leipnitz, Johann Carl August. Schänkwirth. - Ryssel, Johann Gottlieb Friedrich, Maurermeister. - Hehne, Friedrich Wilhelm, Gastwirth. LandtagsmittheUungen. 56. Sitzung der ersten und 88. Sitzung der zweite« Kammer am 27. Juli. Die erste Kammer hat heute die Berathung über den Gesetz entwurf, die Berichtigung von Wasserläufen betreffend, beendigt und denselbm bei der Schlußabstimmung mit dm beschlossenen Modifikationen einstimmig angenommen. Ebenso ertheilte dieselbe dem Gesetzentwürfe wegen Aufbringung des Bedarfs für Kirchen und Schulen ihre Zustimmung. Endlich hat dieselbe heute auch das k. Decret, den Ankauf größerer Getreidevorräthe bei niedrigen Preisest zur Derpflegurm der Armee betreffend, erledigt und zu diesem Zwecke (übereinstimmend mit der zweiten Kammer) dem Kriegsmtnisterium einen Credit von 466,666 Thlr. bewilligt; die von der zweiten Kammer hierbei beschlossene Fixation der Normal preise wurde diesseits abgelehnt, um in diesem Punkte der Regie mag freie Hand zu lasse«. Die zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung den zweiten Hauptabschnitt des Einnahmrbudgets, die Staatseinkünfte durch Steuern und Abgaben auf jedes der Jahre 1855, 1856 und 1857 betreffend, erledigt. Es zerfällt dieser Theil des Budgets in 4 Haupt- pvsttionen (Grundsteuern nebst Zuschlag, Gewerbe- und Personal steuern nebst Zuschlag, ordentliche und außerordentliche indirekte Abgaben), veranschlagt zusammen auf 5,178,260 Thlr. Die für 1855 bereits ausgeschriebenen Steuern und indirekten Abgaben (an Grundsteuer 11 Pf. pro Einheit und an Gewerbe- und Personal steuer zwei volle Jahrrsbeträge) pnd in gleicher Höhe auch für die Jahre 1856 und 1857 in Ansatz gebracht und von der Kammer — Nach Abzug eines von der Regierung pro 1855 definitiv zugesagten Erlasse- von 1 Pf. Grundsteuer und einem Halden Jahresbetrag der Gewerbe- und Personalsteuer — mit folgendem Anträge be willigt worden: „Die hohe Staatsregierung «olle, insoweit die Erträge der vorschiedenen Staatseinnahmen die im Budget ange nommenen Summen übersteigen, diesen Mehrbettag zur Ermäßi gung der direct«» Steuern verwenden und in diesem Falle, wie es bereits im laufenden Jahre geschehen wird und eventuell auch bereits für das Jahr 1856 zugesichert worden ist, auch in dem Jahre 1857 einen Pfennig von der Grundsteuer und einen Haldjahresdetrag von der Personal- und Gewerbsteuer erlassen." Außerdem hat die Kammer »och de» Antrag an die Staatsregierung zu richten beschlossen: „Es «olle dieselbe über die Derhältnißmäßigkeit der ordentlichen Grundsteuer (1,423,686 Thlr., auf 8466 Thlr. höher als Im vorigen Budget, nachdem die Steuweinheiten um circa 321,866 auf 56,261,866 vermehrt wordm) und det ordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer (454 606Thlr.) gegenüber der außer ordentlichen Grundsteuer (828,206 Thlr.) und der außerordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer (475,606 Thlr.) Erörterungen an stellen und da- Resultat derselben der nächsten Ständeversammlung vorlegen." . (Dr. J > Triller. Die Erinnerung an die heldenmüthige Errettung der au- dem kurfürstlichen Schlosse zu Altenburg am 7. Juli 1455 geraubten Prinzen, Ernst und Al brecht, ist mit Leipzig in einem nähern Zusammenhänge, als der großen Menge in unsrer Stadt bekannt ist. Wohl ist nicht ganz unbekannt, daß Kunz v. Kauffungen die Abwesenheit des Kurfürsten Friedrichs de- Sanfimüthigen, der während des Raubes gerade in Leipzig war, zu seiner Frevel- that benutzte. Die Leipziger aber nahmen gewiß schon deshalb damals noch mehr Antheil an dem Schicksale des seiner Söhne beraubten fürstlichen Vaters, als andre seiner Unterthanen, weil er bei ihnen weilte, als die That geschah, und «eil er nicht lange vorher sechs in gleicher Weise in der Lindenauer Name weg- gefangenen Leipziger Kaufleuten, welche der Stegreifritter Kauz v. Kauffungen nach seinem Schlosse Stein geführt und dort gefangen gehalten hatte, durch eine in diese- Schloß geschickte militairische Execution die Freiheit als Landesherr wieder verschafft hatte. Auch wußte man, daß Kunz v. Kauffungen für jeden Gefangenen von dem Kurfürsten 166 Gülden forderte. Zudem hatte der Kurfürst wegen der Kunzischen Ansprüche zwei Schiedsgerichte, zuerst da eine aus Magdeburgern, dann da- andre aus Leipzigern, meistens Schöppen gebildet. Kunz führte unter seinen Forderungen auch noch den Verlust des Lösegelbes von 666 Gülden für die sechs Gefangenen von der Lindenauer Name her auf, wiewohl ihm der Kurfürst einhielt, daß er dieser Name wegen nach kaiserlichem Rechte von 1443 als Wegelagerer zu betrachten wäre. Daß diese Frech heit von den Leipzigem in ihrem rechten Lichte angesehen wurde, kann man schon an sich vermuthen, und eS war daher sehr natür lich, daß Kunz v. Kauffungen mit allen seinen Forderungen, die er noch an den Kurfürsten machte, (wiewohl er von diesem die Güter Stein und Milowitz eben so, wie das nach seiner Gefangen schaft in Vera gezahlte Lösegeld von 3066 Gülden für feinen Kopf wieder «halten hatte,) durch das Leipziger Schiedsgericht abgewiefen wurde. Man kann sich daher denken, daß mindesten- ein eben so großes Entsetzen über den Altenburger Prinzenraub in Leipzig herrschte, als wenn man in neuerer Zeit von einem an der Küste Italiens durch Corsaren verübten Menschenraub oder von der Weg-
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