Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186402097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-02
- Tag1864-02-09
- Monat1864-02
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1864
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. - ————- - - -- - Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 4V. Dienstag den 9. Februar. 18K4. Bekanntmachung. Unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten hier bringen wir nachstehend das von uns entworfene Regulativ: tz. 1. Nachdem die den Besitzern von 33 Realbackgerechtigkeiten allhier bisher zugestandenen Verbietungsrechte durch tz. 43 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 in Wegfall gekommen und in Gemäßheit des Gesetzes, den Wegfall gewisser Verbietungs rechte betreffend, vom 15. October 1861 und der Ausführungsverordnung hierzu von demselben Tage als entschädigungsberechtlgt anerkannt worden sind, für ein.jedes dieser Verbietungsrechte aber vergleichsweise der Betrag von 16662/z Thlr. als Entschädigungs- capital festgestellt worden ist, so hat die Stadtcommun Leipzig den nach Dier Procent rabattirten Zeitwerts dieser Entschädigungs- capitale an zusammen 55,000 Thlr. am 2. Januar 1864, d. i. für jeves Verbietuuasrecht 1554 Thlr. 13 Ngr. 6 Pf., unter Nach zahlung der hiervon seit dem 1. Januar 1862 verfallenen Zinsen nach Höhe von 3 Procent jährlich, d. i. 1654 Thlr. 13 Ngr. 6 Pf., mcl. Capital für; jedes Verbietungsrecht gewährt. tz. 2. Als Beihülfe zu Viesern Entschädigungscapitale haben alle diejenigen, welche das BLckergcwerbe im hiesigen Stadtgemeinde bezirk, sei es auch nur vermittelst fester, unausgesetzt offener Verkaufsstellen, betreiben, in Gemäßheit von ß. 12 sud 2d des oben- " angezogenen Entschädiaungsgesetzes längstens bis 31. December 1871 an die Stadtcaffe einen jährlichen Beitrag von zusammen 2«/, Procent der Entschädigungscapitale/demnach zusammen 14662,z Thlr. zu bezahlen, veziehendlich auf die Jahre 1862, 1863 und 1864 ein jeder zu gleichem Antheile, nachzuzahlen, und wird künftighin der hiernach auf einen Jeden ausfallende Beitrag all- jährlich den 2. Januar ausgeworfen und erhoben werden, dergestalt, daß dieser Beitrag in jedem Jahre nur von denjenigen zu bezahlen ist, welche am 2. Januar desselben das vorbezeichnete Gewerbe betrieben haben, daher den nach .diesem Termine das Gewerbe Emstrllenden eine wenn auch verhältnißmäßige Restitution des gezahlten Beitrages nicht gewährt wird, anderntheils aber den nach diesem Termine obiges Gewerbe Beginnenden für das laufende Jahr ein Beitrag nicht angesonnen werden soll. tz. 3. Dagegen sieht die Stadtcommun Leipzig von Erhebung der in §. 12 sub 2a des gedachten EutschädigungSgesetzes nach gelassenen Einkaussaelder gänzlich ab. tz. 4- Im Uevrigen wird der in §. 2 bestimmte jährliche Beitrag nur so lange erhoben, bis der von der Stadtcommun nach tz. 1 gewährte Entschädigungsbeitrag nebst Zinsen vollständig gedeckt sein wird, und kommt mit dem Eintritte dieses Zeitpunktes, jedenfalls aber mit Ablauf des Jahres 1871 in Wegfall. . mit dem Eröffnen, daß zufolge Verordnung der Königlichen Kreisdirection vom 13. vorigen Monats diesem Regulativ bis auf Wei teres nachzugehen ist, hierdurch zur Kenntniß der Beiheiligten. Hierüber bemerken wir, daß die nach tz. 2 des vorstehenden Regulativs zu zahlenden Beiträge auf das Jahr 1862 völlig, aus das Jahr 1863 nach Höhe von 138° Thlr. 10 Ngr. 7 Pf. durch die seit dem 20. Juli 1856 von den mit persönlicher Concession zum Betrieb des Bäckergewerbe« in hiesiger Stadt Versehenen eingezahlten Canones im Gesamtbeträge von 1605 Thlr. 7 Pf. gedeckt werden, so daß von den Beitragspflichtigen für das Jahr 1863 annoch die Summe von 1328 Thlr. 9 Ngr. 3 Pf., dagegen für die Jahre 1864 bis mit 1867 der Betrag von 1466 Thlr. 20 Ngr. für jede- Jahr, und für das Jahr 1868 die Summe von 791 Thlr. 8 Ngr. 7 Pf. seiner Zeit aufzubringen sind. Wegen des auf jeden Verpflichteten hiernach ausfallenden Beitrags wird noch besondere Mitteilung erfolgen. Leipzig, am 2. Februar 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. CichoriuS. Mechler. Bekanntmachung. Die Msrerer- und Steiumetz-Arbeite« an der Schleußenanlage des südlichen TheileS der Nürnberger Straße sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche zur Ausführung dieser Arbeiten geneigt sind , werden aufgefovdert, die Anschläge und Bedingungen aus de« Raths-Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zum 12. Februar dieses Jahre- V Uhr AbemdS versiegelt abzugeben. Leipzig, den 6. Februar 1864. DeS Raths Baudeputation. Holz-Auktion. . Lus dem Gehau de- «raSborfer Revier- im Schan» solle« DommrStaa dem LL. Februar von V Uhr ab nach- verzeichuete Nutz- und Breunh-lzer, ab-: 2 eichene, 3 kieferne, S birkene Nutzklotzer, 1/4 kieferne Nutzklafter und 13 Schock Sreiffthhe, weiter 3»/, Scheitklafterrr, 160 Kanahaufe«, 9 Abraumhaufen und 15 Wurzelhaufen unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, den 2. Februar 1864. DeS Raths Korst-Deputatiou. Jahresbericht des Leipziger Lehrer-Vereins. (17. Vereinsjahr vom 12. Januar 1863 bi- dahin 1864.) Auch am verflossenen 12. Januar, dem Geburtstage H. Pesta- lozzi's, wurde es dem hiesigen Lehrerverein möglich, die seit 1846 übuche Feier in würdiger Weise zu veranstalten. Die zahlreiche Versammlung von Lehrern, beehrt durch die Gegenwart der Herren Bicebürgermnster Eichorius und Picebürgermeister emer. Berger, Ritter rc. (Ehrenmitgl. d. L. L.-B.), fand wie bisher im Saale der Ersten Bürgerschule statt. Nach einleitendem Gesang hielt Lehrer Rommel die Festrede über »die Arbeit des Lehrer-", indem er vom Begriffe der Arbeit überhaupt ausgehend, die Natur der Lehrer arbeit als eine geistige, persönlich uncheilbare, nationale feststellte, dann von den Ursachen sprach, die ihr einen geringen materiellen Erfolg bereiten und mit Schilderung des wahren ArbeitSgeistes, der de» Lehrer nicht vornehmlich nach Erwerb, sondern nach Er folg streben lasse, schloß. Der Rede folgte eine von Lehrern ge sunkene Motette, und hierauf erstattete der Vorsitzende de« Lehrer- verem- Dr. Bornemanv (Dir. äesigo.) dm Jahresbericht über den Verein. — Da- verflossene Jahr war, wie für die ganze Stadt, so auch für Hie Schulen, welche um eine (2. Arrkiensrhule) vermehrt wurden und deuen die Reihe ihrer Vertreter wieder vervollständigt ward, wie für den engern Kreis des Vereins nicht ohne Bedeutung. Was
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite