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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187302018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-01
- Monat1873-02
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1873
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Zur gefälligen Beachtung. Msne Erpedition ist morgen Sonntag den 2. Februar nur Vormittags bis '>,9 Uhr Mnet. VZxpeÄIItoi» «les V«ßredl«^tte8. Bekanntmachung. Vom I. Februar e. ab wird der um 10 20 Abends von Leipzig nach Berlin abgehende Ulnzuz zur Beförderung von Fnhrpnstfendunge» von Leipzig nach Berlin benutzt. Auch werde» mit dem um 8" Abends von Leipzig abgehenden Personenzuge Briefpoffgegenstände ,ra Leipzig nach Berlin abgesendet. Leipzig, den 28. Januar 1873. Der Kaiserliche Ober»Poffdireclor Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen in 8tz. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die LohnungSkarten der Studirenden jährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden scheu, werden die Herren Studirenden hiermit unter der in den gedachten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert ihre Wohnungskarten »0« I. bis längste«- den LS. Februar d. IS. a drr Expedition de* Universitäts-Gerichts zu produciren und sich des Umtausche* derselben gegen mu dergleichen p» gewärtigen. Hierbei wird zugleich bekannt gemacht, daß von» LS. Februar d. IS. an die bisher aus- pskllle» WohnungSkartcn ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art »cht «ehr dienen. Leipzig, am 22. Januar 1873. DaS UuiverfitätS-Gericht. Heßler. Bekanntmachung. Der am L. Februar d. I. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetz« vom 8. Avril vor. Jahre- erlassenen Ausführungsverordnung vom 9. dess. Monats mit Drei Pfennigen ordentlicher Grundsteuer von jeder Steuereinheit za entrichten, «»0 werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch ausgefordert, ihre Tteuerbei» tkt-e »on diesem Tage ab bis späteste»- 14 Tage nach demselben an die Stadt- Struer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen dir'Säumigen eiutreten müssen. Leipzig, den 29. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. lni. Tm vr. E. Stephai ^aube. Bekanntmachung. TaS Fahren und Reiten sowie der Transport von Sachen mittelst Karren und Trage» aus den innerhalb der Anlagen um die innere Stadt befindlichen Plätzen und Wegen untersage« wir hiermit von neuem bei Geldstrafe bis zu Fünf Thaler« oder entsprechender Haft. Das Fahren mit Kinderwagen bleibt hinsichtlich dieser Wege und Plätze ebenso wie bisher in den Seitenpartien der Anlagen zwischen der AuSsahrt der Petersstraße und dem Museum und am Schwanenteicbe bei gleicher Strafe verboten. Leipzig, am 29. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schmiedt. Bekanntmachung. Wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die über das Grubenräumen und die Düngerabfuhren für nufere Stadt geltenden Vorschriften veranlassen unS, folgende Anordnungen zu strenger Be folgung einzuschärfen: 1) Das Räumen der Düngergruben darf nur zur Rachtzeit geschehen und im ganzen Stadtbezirke nicht vor LI Uhr AbendS beginnen 2) Die Abfuhr« von Dünger und Jauche ist vom L. April bis 3V. September nur von Abend« 1L htS Morgens 7 Uhr »nd vom L. Oktober biS 3L. März nur von Abend« LL biS Morgen* 8 Uhr gestattet, dergestalt, daß anster den inne liegenden acht beziehentlich neun Stunden kein mit Dünger oder Jauche beladener Wagen sich innerhalb de* Stadtbezirks auf Straßen oder Plätzen befinden darf. klebrigen« ist bei der Abfuhre von Dünger und Jauche jede Straßenverunreiniaung möglichst zu vermeiden; kommt eine solche aber dennoch vor, dann ist sie durch die Gejcbirrsührer selbst oder auf deren Veranlassen sofort zu beseitigen. 3) Während der Messen ist in der inner« Stadt dos Grubenräumen und die Düugerabfuhre gänzlich unterlagt; hiervon ist allein die Abfuhre von Pferde- und anderem Stalldünger ausgenommen; diese darf auch während der Messe» in der unter 2 für die Düngcrabfuhre überhaupt gefetzten Zeit erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden wir mit Geldstrafe bi* zu Fünf Dhnier» oder entsprechender Hast sowohl an den Eigenthümern oder Inhabern der betreffenden lÄuqcrgruöcn und Düngcrstätlen beziehentlich «u deren Stellvertretern, al* auch an den Besitzern «ch Führern der Fuhrwerke, vermittelst deren die Abfuhre geschieht, ahnde«. ' pzig, am 24. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. n i. S vr. E. Stephani Schmiedt. Bekanntmachung. Das Reiten auf dem vom Frankfurter Thore nach dem neuen Schützenhausc führenden neuen Fnhwege*) wird hiermit bei Fünf Thaler Geld» oder entsprechender Haftstrafe untersagt. Leipzig, am 28. Januar 1873. Der Rath der Atadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schmiedt. *) In der gestrigen Nummer stand irrthümlicki Fuhrwege. Bekanntmachung. Herr Kaufmann Hanl Leopold Gerifcher ist auf seinen Antrag mit Genehmigung der lkimglicben Krersdirection au* Gesundheitsrücksichten au- seinem Amte als Stadtrath am heutigen Trze entlassen worden. Leipzig, am 30. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. ci. G 2 Bekanntmachung, die Herstellung »on Wasserverfchlnssen an den GaSzulettnnge« betreffend. Gegen die großen Gefahren, welche bei ausgebrochenen Schadenfeuern dadurch entstehen können, daß die Schließung der Haupthähne der Gasleitungen in den Häusern nicht mehr möglich oder der Zufluß von Gas in das brennende Gebäude überhaupt nicht mehr zu hindern ist, bietet die Her stellung von Wasserverschlüssen an den Gasableitungen aus den Gtraßenrohren nach den Gebäuden einen besonders wirksamen Schutz. Wir verordnen daher, um die Ausbreitung entstandener Brände möglichst zu verhüten, wie folgt: 1) Jede Gasruleitung nach einem Grundstück ist unter den nachstehenden Bedingungen mit einem, auf Kosten der Eonsumenten herzustellenden Wasserverschluß zu versehen. 2) Die Verpflichtung zur Herstellung solcher Verschlüsse tritt vom 1 Februar d. I. an bei allen neuen Privatgasanlagen als Bedingung der Abgabe von städtischem Gas «bringt ein. S) Alle am 1 Februar d. I. bereit- vorhandenen Privatzuleitungen sind spätestens dann mit Wasserverschluß zu versehen, wenn an der Zuleitung eine Umgestaltung oder Reparatur nöthig wird. 4) Die Beschaffung und Einstellung der Verschlüsse erfolgt ausschließlich durch die Gas- anstatt, ihre Bedienung nur durch Beamte der letzteren oder durch die städtischen Ober- seuermänner und Feuermänner. Wir nehmen hierbei Veranlassung, auch allen denjenigen Gasconsumcnten, an welche nach der Bestimmung unter 3. die Verpflichtung zur Anlegung von Wasserabschlüssen erst in späterer Zeit herantreten wird, in ihrem eigenen Interesse die thunlichst rasche Herstellung der erwähnten Apparate auf das Angelegentlichste zu empfehlen. Leipzig, den 22. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. E. Stephani. G- Mechlcr. Bekanntmachung. Aus der Apel'schen Stiftung zur Bestreitung der Kosten des Aufdingens und Lossprechens und zur Beschaffung von Lehrbetten für arme Knaben, welche die Schneider- oder Schuhmacher. Profession erlernen wollen, sind einige Spenden zu vertheilen. Bewerbungen darum sind längstens bis zum 28. Februar d. I. schriftlich bei uns anzubringen. Leipzig, am 30. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. G Mechlcr. vr. E. Stephani Mechlcr. Bekanntmachung. In Anbetracht der beträchtlich gestiegenen Matcrialprelse und Arbeitslöhne haben wir auf Antrag und mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten den Preis des an die Privatconsumenteu abgegebenen Gases , , von» L. April d. I. an auf 2 Ngr. 2 Pf. für den Cubikmcter, bcz. 1 Thlr. 20 Ngr. für 1S04 Enbiksuß sächsisch zu erhöhen beschlossen. Leipzig, den 25. Januar 1873. Der Rath dtt Stadt Leipzig. - vr. E. Stephani. / G Mechler. Bekanntmachung. ^ ^ " Die Grundstücke an der ZSllnerftraße sind mit folgenden Straßcnnummern versehen worden, nämlich: mit Nr. 1 und 2 zwei Baustellen - - 3 da« des Herrn Adolph Roßbach Nr. 1363II. Abth. L. des BrandcatasterS - - 4 - - - Albin Ackermann - 1363 tz. - - - . - - 5 der Rathssrcischulc -1377V. --- - - - 6 das dcS Herrn C. Gustav Schmidt - 1363 8. ... - . » - 7 - - - C. W. E. Zieger - 1363 0. ... - Leipzig, am 29. Januar 1873. Der Rath der Rath Leipzig. vr. E. Stephani. G- Mechler. Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhaufe in den Monaten Januar, Fehrnar, März «nd April L872 versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Vcrfallzeit, noch bis jetzt eingelöst wurden, sollen p»n» 8. März d. I. au in» Parterre-Locale des Leihhanfe- öffentlich perfketgert »erden. Es können daher die in den genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens^den S. ffebruar d. Js. und nur unter Mitentricktung der AuctiouSkostcn an 12 Pfennigen von jedem des Darlehns eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. '' ' Don» 7. Fehrnar d. IS. an, an welche« Tage der AnctionSlatalog ge, tthloffe» wird, San« die Ginlöfung derfehben nur unter Mitentrichtnng der AnetionSkofte» an L2 Pfennige« von jede« Thaler der ganze» Fo<der»«g de- Leihhauses ffattfinde« und zwar «nr hiS 2S. Februar ». v^» von welche« Tage ah AnetionS - PfLnder ««widerruflich weder etngeläft »och prvlvagirt werden könne«. Es hat also vom 26. Februar d. I«. an Niemand mehr daS Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege des Ersteheus wieder erlangt werden. Dagegen nimmt da- Geschäft des Einlvsen« und Versetzen« anderer Pfänder rvährend der Auction in den gewöhnlichen Localen seinen ungestörten Fortgang. > Leipzig, den 17. Januar 1873. DeS RatheS Deputation für Leihhaus und Sparkasse. 7 Bekanntmachung. Die Lieferung der nach Bekanntmachung des Rathes der Stadt Leipzig vom heutigen Tage 'an den Gaszulcitungen nach den Grundstücken herzustellenden gußeiserne« hydranlifchen Verschlüsse mit Vcrschlußveckcln und schmiedeeisernen Klappen soll aus die Jahre 1873 und 1874 an den Mindest» fordernden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Submittenten, vergeben werden. Offerten sind bi« zu dem 8. Februar d. I. Abends 8 Uhr an das Bureau der hiesigen Gasanstalt einzusenden. Ebendaselbst sind die Zeichnungen und Liefe rungsbedingungen einzuseyen, bez. soviel letztere betmfft, gegen Zahlung der Eopialicn in Abschrift zu erhalten. Leipzig, den 22. Januar 1873. DeS RathS Deputation zur Gasanstalt. Wahrheit und Dichtung über die deutsche Feldpost. Die spanische Rcvipa de Correo« vom Sep tember 1870 enthält unter ihren Vermischten Nachrichten das folgende Curiosum: Unter dem Titel: „Ter Postdienst im Deutschen Heere", veröffentlichte ein Journal in den ersten Tagen dieses Monat« einen Artikel, von welchem wir Miseren Lesern Kenntniß geben, da er die merkwürdigsten Einzelheiten enthält, die, wie er selbst sagt, auS der WLrlike Zeitung genommen sind. Der Artikel lautet: Di« Deutschen, welche für den Krieg so vor bereitet waren, haben nicht daS geringste Detail versäumt, wie man bis aus die kluge und einfache Organisation, welche sie dem Postdienst für die Armee im Felde gegeben haben, benierken kann. Bis in die kleinsten Dörfer Deutschland« kauft man zu einem ganz niedrigen Preise ein Papier, dazu bestimmt, an die Armee zu schreiben. Tiefes mit einer concentrirten Lösung von Salpeter ge sättigte Papier erreicht einen solchen Grad von Verbrennbarkeit, daß einige Augenblicke genügen, um eine große Masse desselben durch die einfache Anwendung eines SchweselhvlzchenS in Asche zu verwandeln. Aber wir werden sogleich die Idee sagen, welche dazu geführt hat, den Gebrauch dieses Papiers zu empfehlest? Die Karten, welche aus ganz Deutschland an da« Heer gerichtet werden, werden in dreieckiger Form gebrochen, um so auf den ersten Blick und ohne die Adresse zu lesen, an die Eentraldirection in Saarbrück z« gehen, den Zusammenfluß der Eisenbahnen von Frankfurt, Düsseldorf, Würz burg und anderen Hanptstädten. Das erste, was auf das Couvert geschrieben wird, ist die Nummer de« Srmcecorps, an «cl- ches der Brief geht. Dazu werden römische Zah- len mit rotber Tinte verwendet. Darunter wird mit arabischen Ziffern die Divisidn, dann das Regiment »nd das Bataillon gesetzt. Zuletzt der Anfangsbuchstabe des Namens des Soldaten, fein » e - «M -
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