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Dresdner Nachrichten : 11.02.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190202119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19020211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19020211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-02
- Tag1902-02-11
- Monat1902-02
- Jahr1902
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- Dresdner Nachrichten : 11.02.1902
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SerugrgeMr: »«NLN'N'LWr! Pr^d» «L kn »ÜM«, Um«d«,. « bll L»no,mi- dm» «i«e»e Volk» «d«r d.» «—> « «»eidror^«. di« »M «>»««- -d«r »kirn-«« ist,«». W Wtt NtaGA »—«a .»«kiirai. »» »»r»»»r,»,i,i»l,»: «»«I «e. u uod » r»I»,r««».»dr«tt«: «»chelch»,» »«,»»,» Ureigen, tanf. DI« Nmialmik von tlnkündiaiinaen eitvlat mdervaupIaeichSIlritcll« und de» >I!«>>«nan»abmkilklle» in Dresden v»> N-Lmilla«» »Mir. Sonn und tzeiertaa« nur Manenltrab« A vo» » bcS'/,iUk> Die lipaltiae Grund- «eiie <u> s ScibenI « P'a. An kündiaunsr» -ul derPnvalieile Zeile » Pin ^ die ruxünae Zeile als .Ewgenmdi' oder aui Terticue w Pia. In Nummer» nach Lomr- und fteler- laaen 1- de», rivaliioe Grundzeilen Sv> «0 dez, so und «o Pi«, nach deiondcrem Tarif. ilulwürtiae SuiirSae nur aegeu Lorauedezadlunk Btleabläller werden mit 12 Pf«, bcrramkl. UNdur frever. 3b Astttanberssaratr. VvrilLllt 8trlv>»L Witronbar^aeost. 35 Lirvadma voll ullä kür äis keinLckmeckel'u.Xennet' 6886N NUN Lll?. Llllw^vkort L 8SKllv l»r> <»,«»»« dilr»»»,! UO Lsu-, Luvst- Mü Kl28edmell8od1o8serej. ß DE' >8t40. 'MG ^4 LpoeiLlMt: .Z t»«s» vLv. » » * » » ^ w»r viollUlLedom. N)kErLliiibQtt0m, 1rLNswr«8NM8- livä UrmkjdvMvb. Ä P»rKi^^^V^r«r.ei.«rrrrs^rr^r«rrjKx?.r^»?i.k«r^x?Kr«z^s^^^K t VnklLVLLrshN iiaelitiinsi' llsvlielisi' ll. sHlttll ejggglilsi' Anrll^. tlürsn- u. ?LlZlMll!i8 llv^MÄNN I^vN!8eIlvl, A »»G,LLWU«»«»L VLL. ^ j„ zjl,n MolllfNIN lEn Ulll! ksÜNI-hllSÜtSt?!! /ll diillllltkll klMkll. ^ 8vI,vttvI^»E Lv. Gr» 41 L,,«««, Zur Ministe,krisi«. Hofnachrlckten. Borschlag zur Krisis. Landtag. Komvonisten Fffirgri abend, Handlungsgehtlienverdano, Gerichtsverbanbl. .Oberon". .Flick u. Flock" >>strth»ia!;liche Witternna: Zur Mtnisterkrisis. Da einzige Kommentar, da bisher von minlsterlkllek Seite zur MiulsterkrtsiS vorltegt, der die Krisi» behandelnde Artikel des .Dresdner Journal»", erweist sich sür die Ermittelung der Uriachen, au» denen die Indemnitül-srage zu einer KadinetSlrage geworden ist, al» gan, unzulänglich, und eS bleibt daher zunächst ein vergeb liche» Bemühen, nach irgend einem ausreichenden Grunde hierfür zu tuchen. Nach da Erklärung, die Herr von Metzich am Freitag in der Zweiten Kammer abgab. könnte e» fast scheinen, als ob in letzter Stund« Bedenken grundsätzlicher Art die Minister bewogen haben, da» IndemnitütSgeluch nur noch unter blos sormalen Gesichtspunkten oder au» Opportunitätsrücksichten aufrecht zu er halten. .um eine bestehende Meinungsverschiedenheit über eine Frage des EtatSrechts im Wege des Kompromisses zu beseitigen". Ausdrücklich hat sich der präsidirende Minister im Namen der Regierung dagegen verwahrt, daß das Jndemnitätsgeiuch das Ge- siündniß einer VersassungSverletzung elnichlietze. Ist denn aber wirklich da» Ersuchen um Indemnität in jedem Falle eine so unerhörte, die Negierungsautorität unbedingt schädigend«, fast unwürdige Handlung, daß eine Regierung um ihrer Ehre und ihre» Ansehen» willen davor unter allen Umständen zurückdeben mutz? Wie wenig eine solche Scheu gerechtfertigt lern würde, beweist vor Allem da» Beispiel, da» der größte der deutschen Staatsmänner gegeben hat. al« er im Jahre 1866 die preußische LandeSvertretung um Indemnität angtng. Bei der Erörterung des .IndemnitätSgesetzes vom 14. August 1866 gab Bismarck in der Sitzung de» preußischen Abgeordnetenhauses vom 1. September desselben Jahre» da» Versprechen der .Erfüllung der in der Ver fassung gegebenen Zulagen" und zwei Jahre später bemerkte er im Norddeutschen Reichstage, in der Sitzung vom 22. Avril 1868: .Wir haben sür die Grldausgabe Indemnität verlangt und er halten. und ich glaube, daß das in jedem konstitutionellen StoatS- weien Vorkommen kann." Der jetzige leitende Staatsmann im Reiche und in Preußen. Gras Bülow. hat vor zwei Jahren, un mittelbar nach Uedernadme der Neichskanzlerschaft, nicht den min desten Anstand genommen, im Reichstage, als die nachträgliche Bewilligung der Kostenrechnung für die Chinaexpedition auf der TageSoidnung stand, au» freien Stücken znzugeben, daß in dem vorliegenden Falle die Indemnität unumgänglich und geboten sei, und er erklärte zugleich von vornherein seine Zustimmung, der Ehinavorlagr den Charakter eines Indemnitätsgesetzes zu erthcilen, welchen Charakter sie bei der Einbringung im Reichstage noch nicht deiaß. Diele» Jndemnitätsgeiuch des Giasen Bülow — es war seine erste bedeutsame Amtshandlung als Reichskanzler — hat ihm und der RegierungSautorität nicht nur nicht geschadet, sondern seine streng verfassungsrechtliche Haltung hat vielmehr dem Kanzler zur Ehre gereicht, dem Reichstage impvnlrt und das Vertrauen der parlamentarischen Vertretung zu ihm gesestigt. Die andere Annahme, daß sich das gelammte Ministerium lediglich an» kollegialen Interessen und gleichsam kameradschaft lichen Rücksichten mit dem Leiter des Finanzministeriums für solidarisch erachtet hat. ist staatsrechtlich unhaltbar. An der Geschichte de» konstitutionellen Leben» wird sich kaum ein analoger Fall beibringen lassen, wo in einer Angelegenheit, die ursprünglich ausschließlich die Verantwortlichkeit eines einzelnen Ressortminister» berührte, sofort die KabtnetSsrage gestellt wurde. Ein solche» Verfahren hat einmal Bismarck in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhaus«» vom 23. März 1878 charakterlsirt. indem er an Vorgänge innerhalb de» preußischen Ministeriums im Jahr« 1862 erinnerte. .E» wurde", sagte Bismarck, .an da» Ele ment der Gemüthlichkeit appellirt. als wenn man in einer KorpS- verbindung lebte; e» wurde zur Ehrensache gemacht: Wir wollen un» nicht trennen, sondern ein einig Ministerium von Brüdern bleiben, und e» wurde jede Befürwortung einer solchen Trennung wie Verrath an der Korpsfarbe angesehen." Von einer solchen Praxis hat natürlich BiSmarck während seiner ganzen staats- männischen Laufbahn nichts wissen wollen, io schwer es ihm auch mitunter geworden sein mag. sich von diesem oder jenem seiner ministeriellen Mitarbeiter zu trennen. So verhielt e» sich u. A. bei Falk, einem der befähigtsten und thatkrästigsten Kultusminister, die Preußen jemals besessen hat. .Minister von der Begabung Falk'»", schreibt BiSmarck in leinen .Gedanken und Erinnerungen", .wachsen bei un» nicht wild. ES war wichtiger, «inen Kampf genossen von dieser Befähigung und Tapferkeit in dem Ministerium zu baden, al» durch Eingriffe in die verfassungsmäßig« Unabhängig keit leine» Ressort» die Verantwortlichkeit oder Neubesetzung des Kultusministerium» aus mich zu nehmen." Und trotz dieser außer ordentlichen Werthschützung Falk'S hat BiSmarck nicht einen Augenblick daran gedacht, eine KabinetSkrisi» entstehen zu lassen, al» sich Falk gegen BiSmarck » Wunsch nicht mehr halten ließ. Um den Sturz de» preußischen Minister» de» Jnnrm von Puttkamer zu verhindern, der mit BiSmarck durch verwandt schaftliche Beziehungen verbunden war. und den der große Kanzler wegen »einer energischen Mitwirkung bei der Bekämpfung der Sozialdemokratie hoch schätzte, hat BiSmarck die größten Anstrengungen gethau: aber solidarisch sür ihn «inzutreten, lag ihm vollständig fern. Nun wird wohl selbst der wohlwollendste Lrurtheiler der Ministerwirksamkeit des Herrn v. Watzdorf nicht behaupten können, daß sür dieien die Äerhältnissc günstiger sind, als im Falle Falk oder Puitkamrr. dergestalt, daß die Frage der Erkaltung des Herrn v. Watzdorf in seiner bisherigen Ministerstell- ung die Bedeutung einer Mtnisterkrisis besitzt. Für die Geiammipolitik eines Ministeriums ist zweifellos >edcs einzelne Mitglied mit ver antwortlich. aber diele gemeiniame Verantwortlichkeit erstreckt sich nicht zugleich aus die bewnderc Politik jedes Reisonminisleriums. Eine unbedingte Verantwortlichleit der Minister sür einander läßt sich schon deshalb nicht statuiicn, weil es ausaeschlossen ist, daß ein Minister leinen Amtsgenojjen in Bezug aus dessen Nessort- thätigkeil und in Bezug aus deren Resultate und Wirkungen sorl- lausend und so genau kontroliren kann, um eine Mitverantwort ung übernehmen zu könne». In keinem konstitutionellen Lande besteht wohl die Gepflogenheit, daß die Verantwortung, die ein Ressortm'nister sür lein spezielles Amt hat. unter allen Umständen auch von dem Ge!ammtministeriuni getragen werden muß. wohl ober herrscht fast allenthalben die anders geartete Gepflogenheit, daß ein Ministerpräsident pflichtgemäß einem Kabinetskollegen den Rücktritt nabelegt, wenn dieier sowohl im allgemeinen Staalsinteresse wie besonders in Rücksicht aus das Einvernehmen und bas Zusammenarbeiten mit den parlamen tarischen Faktoren geboten ist. Sehr schwerwiegende Gründe allgemeiner politischer Natur mußten gegen die Zuipitzung des Konfliktes zu einer Kabinetskrisis sprechen. Seit einer langen Reihe von Jahren konnten das Ein vernehmen, das in Sachien zwilchen der 'Regierung und der Kamme,Mehrheit ununlerbrochen bestand, und das aus die Förder ung deS staaklichen und monarchischen WokiS gerichtete einträchtige, satt einmüthige und harmonische Zu>ammenwrrken der Minister und der Landcsverlretung sür muslergiltig und vorbildlich angesehen werden. Die Werthschützung dieses Einvernehmens und lciirer segensreichen Folgen hätte das Ministerium davor bewahren sollen, ohne zwingende Vernnlassung bas wechielieitigc ersprießliche Ver- hällniß der Regierung zu der Zweiten Sländckammer zu unter brechen und zu gesährdcn. Um so weniger lag ein dringender Anlaß hierzu vor. als die Regierung doch aus Grund lang,ädriger parlamentarischer Erfahrungen die feste Ueberzeugung haben müßte, daß sür die Haltung der Zweiten Kammer und aller ihrer Mitglieder in der schwebenden Jndemnitätssrnge im Wesentlichen nur rein sachliche Erwägungen und Motive maßgcliend sind. Allerdings steht ja an der Spitze des erwähnten Artikels des .Tresdn. Journ." der Satz: .Nicht die sachliche Kritik der beim jächsiichen Eisenbaknbau vorgekommencn Ueberichreiiungeli bat die Krisis herdcigesührt." Aber das Regierungsorgan wird schwerlich zu behaupien versuchen, daß alle jene Vollsverlreler von unladelhafterpalriotischcr lönigstreuer Gesinnung und erprobter staals- erhaltender Treue, die ohne Rücksicht aus ihre beionderc Parleistell- ung zu einer übereinstimmenden Auffassung in der vorliegenden ver fassungsrechtlichen Frage gelangt sind, das Gelöbinß vergessen haben, .die SlaatSvertassung treu zu bewahren und in der Ständeversammlung das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes nach bestem Wissen und Gewissen allenlhalben zu beobachten". Und wenn man sich dann gar aus der Regiemngs- seite allem Anscheine nach >ene offiziöse Weisheit zu eigen macht, die den klugen und staalSmännischen Charakter der Wahlrechts- änderung, der den parlamentarischen Einstuß der Sozialdemokratie elimintrt hat. in Zweitel zieht, so könnte man beinahe vermuthcn, die Regierung erkenne jetzt die Sozialdemokratie für weniger staats- gesährlich als die gelammte Zweite Kammer. Man begreift nicht, wie die Regierung der Zweiten Kammer zumuthcn kann, daß sie leichten Herzens aus die Wahrung ihres versaffungsmäßigen Rechtes verzichtet, ohne jede Rücksicht aus die bedenklichen politi schen Folgen, die eine solche pflichtwidrige Verzichkleistung aus die Bolksrrchte. die dabei zugleich geopfert würde», »ach sich hätte ziehen müssen. Die Zweite Kammer und die in ihr vertretenen staatserhaltenden Parteien hätten sich im Falle der Kapitulation vor dem Regierungsverlangen. von der Stellung der VccsassungS- srage abzulehen. tn den Augen der Wählerlchast und des gelamm ten sächsischen Volkes so tief degrcrdirt, daß bei den nächsten Reichstagswahlen auch der Rest der Reichstagsmandate, die in Sachsen noch den bürgerlichen Parteien verblieben sind, dem staatSieindlichen Radikalismus überantwortet worden wäre. Nicht mit Schadenfreude, wie man offiziös meint, sicht die Sozialdemo kratie auf dir pflichtgemäße Haltung der Zweiten Kammer tn der Jn- demnttätSfrage. sondern mit grimmigem Bedauern, daß die Zweite Kammer den .Verrath" an den Bolksrechten nicht begangen hat. Kein erfolgreicheres AgitationSmittel würde es für die Sozial demokratie gegeben haben, als wenn die Volksvertretung ihr gutes Recht preisgegeben hätte. Eine kluge weitaus!chauende Regier- ungSpolitik hätte auch dies !m Auge behalten müssen! -teuefte Dratrtmeldungen vvm 10 Zebruar. <S1ack»t» etugeüenve Depesche« befinden sich Seite 4.» Berlin. sPriv -Tel.) Der R«ichStag. dem eine Neber- sicht über die Zahl der vorhandenen kriegsinvaliven zugegangen ist, erledigt zunächst tn erster Lesung die Vorlage, welche die Kon- lrole des Reichshanshalts der vrrußlichen Oberrechnungskommer übertrügt. ES solgt die erste Berathung des GeietzentwurtS zum Schutze des Genie, NeutralttätSzeichens. Staats sekretär Gras Posadowsky empfiehlt die Vorlage unter Hinweis aus die Mißbräuche durch Verwendung des Rothen Kreuzes sür Zwecke rein geschästlicher Art. — Abg. Dr. Arendt (Reichsp.) erstatt es iür nvllsig, approbirte Krankenpfleger und nicht approbme zu unlerschewen und nur den Ersreren den Ge brauch des Rvlben Kreuzes zu gestatten. — Abg. Prinz Caro la l h weist daran, hin. baß das Publikum mit Vorliebe die mit dem Rorhen Kren; bezeichnelcn Maaren lause, well es irr- stsirmlicher Wepe glaube, daß diese Maaren durch irgend eine mit der Rorhen Kreuz Vereinigung in Verbindung stehende Auto riläk gedeckt und deshalb von beiondercr Güte seren. Ebenso ,e: es crne Tamchung des Pnblilums, wenn jeder, auch der nicht oovrvbirte Krankenpfleger, sich des Rache» Kreuzes bediene Mache der Krankenpfleger Fehler, so pflege das dann der Rothen Kreuz-Vereinigung zur Last gelegt zu werden. — Abg. Plotan straknonslos) incrnt unier Hinweis au, eure vorliegende Petition ans Altcnburg, baß doch auch Härten damit verbunden sein würden, wenn man die Benutzung des Rothen Kreuzes als Zeichen ,ur Maaren vom Jahre !!)»> ab nicht mehr ohne wezielle Erlaub nis gestatten wolle. — Staatsielretäc Graf Poiadowslh. Das Rothe Kreuz weist nun cmmal aus einen Zusammenhang mit bumanen Bestrebungen der internationalen Rochen Kreuz-Vereinig ung hin. Deshalb ist schon von Anfang an vre Benutzung vieles Zeichens eigentlich unstallhast gewesen. Der betreffende Petent aus Altenburg i.xui ja ein schwa zes oder blaues oder sonstig gefärbtes Kreuz verwenden. Wenn sogar bei Cigarren und Getränten das Rvthc Kreuz benutzt wird, w mu,; das adgeiteUl werden, denn auch da wird der Eindruck erweckt, als leien bas Maaren, deren Herstellung ui irgend welchem Zuiaurmenhange mit den Bestrebungen der Rothen Kreuz-Vereinigung stünden. — Abg. Zwick jfreil. Volksp.s chmpalhrsirt mit dem Gedanken der Vorlage, ist aber gegen eine Beschränkung der Benutzung des Rochen Kreuzes seitens der freien Kranlenvstege und Schwestenwereme. zumal diese sich >a für den Kriegslast dem Rothe» Kreuz zur Verfügung stellen. Die Vorlage gehl an eine Kommiisivn. Nunmehr wird die Etatderalhung: Erat der Reic^siuslizvermallung. Titel Staalsiekrelär. ioilgesetzl. Abg. Schräder stiel,. Ver.) plordirt sur ein Stras- vollzugsgesetz. Der Herr Staatssekretär habe u. A. aus die Be- ichwerbe wegen der Begnadigung von Kindern zu Prügelstrafe die Kompetenz des Reiches bestritte» und gemeint, schon das Verlangen nach einer Austlärung wurde ihm ichlechi bekommen. Ader die AiiSsuhrung von Gesetzen unterstehe doch ber Konlrole des Reiches, und wenn eine Begnadigung zu Prügclstraie, also zu einer Strase, welche unier Reichsslrafgcievduch uderhuupt nicht kenne, erfolge, so habe der Reichstag durchaus das Recht. Aufklärung zu verlangen. Redner gehl dann ein au, die Duellirage unter Bezugnahme auf den Fall in Jena und den Fall Bennigsen-Falkenhagen, sowie unier Hinweis auf die bekannte Äeuszerung des Staatsanwalt- IchastsralhS Dr. Cnnh. Bedauerlich wl, wie gerade gegenüber Duellanren das Begnadigungsrecht gehandhavt werde, wie in der Armee Olffnere nicht gelitten würden, die ein Duell ablcbnen. und wie Beamte unter der gleichen Voraussetzung zum Min desten in ihrem Fortkommen gehindert wurden. Gegenüber dieser Unsitte müsse der Reichstag leidst Hand aiiiegen und eur Gesetz de chlicßen. das sich nicht mit Gesängnißstrate begnüge, sonder» zugleich iür Duellanren de» Verlust des Amtes bezw. des Osffzrers- charasters ausipreche. Die Reiolulion Gröver reiche, so dankens- wenh sie auch sei, nicht aus. — Adg. Roeren iCenlr.) platdirt sür die Entschädigung nnichnlorg Verhallerer. sowie sur reichsgeietzliche Regelung der bedingten Verurtherlung bezw. bedingten Begnadig ung. — Staatssekretär Nieberdrng verwahrt sich gegen den Vorwurs. sich in allen Fragen zu sehr hinter der Kompetenz der Einzelitaaten zu verstecken. Ec werde niemals ein Recht des Reiches oder des Reichstags vergeben, aber er habe auch die Rechte der Einzelstaaken und ihrer Landesherren zu achten. Sveziell in dem Falle der Begnadigung eines Kindes zu körper licher Züchtigung könne er nur dabei bleiben, das eS sich hierbei um ein Recht des Landesherr» bezüglich der Begnadigung handle. Den Wunsch nach einer Schadloshastung unichuldw Verhafteter lheile er. doch ständen dem groge Schwierigkeiten >m Wege, lieber die bedingte Begnadigung loste dem Hame demnächst wieder eine Denkschrift zugehen. Die Zahl der Begnadigungen habe sich in den letzten drei Jahren um 39 Prozent gesteigert. Uederdies nehmen schon jetzt die Amtsgerichte an der Enlicheldung über be dingte Begnadigung io lhätigen Antheil. und ihre Entichcroungen würden nur vom Jusstznrinister reviorrt und auch von diesem in äußerst seltenen Fällen, daß wir sehr wohl an dem Verwaltungs wege festballen könnten. Die verbündeten Regierungen leien ledensalls der Ansicht, daß dieicm Smtem der bedingten Be gnadigung auf dem Verwaltungswege Las von Herrn Roeren ge wollte Swtem der bedingten Verurtheilung keineswegs vorzuziehcir >ei. — Abg. v. Kardorff (Reichsp.s wendet sich gegen die Duellanträge. Ter Hinweis aus England beweise nichts, denn in England sei man gegen jchwere Beleidigungen durch lehr schwere Strafen geschützt. Auch gehe der Offizier dort in Civil, und ob wir dieses hier auch einsührcn wollen, dios um dir Duelle mit der Zeit zu vermeide», daS sei doch sehr zweifelhaft. — Abg Barg- manii (stets. Vollsp.) wümcht gleich Roeren die bedingte Be gnadigung ersetzt zu sehen durch das Snstem der bedingten Vcr- urtheilung und bedauert, daß sich der Staatssekretär auch gegen die Htnaufietzung des Strafmündigkeitsalters vom 12. aus das lt. Jahr so ablehnend verhalte. Redner gedenkt dann des Falles in Bremen, wo ein lunger Kaufmann ans einen ganz grundlosen Verdacht hin. Gelder veruntreut zu haben, gefesselt wurde unter Außerachilassung der bestehenden Vorschriften. Der Vorschlag des Ava. Esche be treffs eines RcichSkc'inmiffaiiats zur Revision der Gefängnisse sei ihm sympathiich. Dagegen müsse er sich gegen die Vorschläge desselben Abgeordneten betreffend Deportation und Verschärfung der Beleidtgungsslrafc» wenden. — Abg. Basscrmann (nat.- ltd.) warnt vor einem Verlangen nach einer allgemeinen Revision des ReichsstrasgcictzbuchS. Was würde das sin Kämpfe geben, schlimmer als del der ler Hcinze I Nur einzelne Materien, wie die Bestrasirng des Duells, solle man herausgreisen. Dringlich sei die Revision des Strafprozesses, dre Euiführung der Berurung in Strafsachen. Man «richte große Schöffengerichte an Stille d§r Strafkammern »ist Berusung an die Oberlandesgerichte. Dann entfielen die finanziellen Schwierigkeiten, an denen die Berusung bisher gescheitert sei. Huisichstich der Dnellfrag« seien ferne Freunde mit dem Anträge Schräder im Wesentlichen rr»versta«lden. Bet Verschärfung der Bcleidigungsstraje» sei allervinaS Borficht geboten. Vielleicht empfehle eS sich, den Rücklall bei Beleidig ungen als strafschärfend anzmehen. — Abg. Stadthagen (Soz.): Luellsexe gehörten in'» Erziehunashaus oder in'S Zucht haus, aber nicht tn Ofsiziersstellen und öffentliche Aemttr. Der
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