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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 13.09.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020913019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902091301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19020913
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902091301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-09
- Tag1902-09-13
- Monat1902-09
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 13.09.1902
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Deutschen JuristentageS in der Reich-Hauptstadt konnte der Staatssekretär des Reichsjustizamts Herr von Nieberding mit Recht hervorheben, daß die Verhand lungen dieser ausgezeichneten Körperschaft das allgemeine Inter esse in stets steigendem Umfange in Anspruch nehmen. Ter Grund dieser Erscheinung liegt sowohl in der geschickten Anpassung der erörterten Gegenstände an das jeweilige aktuelle Bedürsniß. als auch in der im besten Sinne des Wortes volksthümlichen Art. wie die Berathungen im Einzelnen gestaltet zu werden pflegen. Unter den dieses Mal zur Diskussion gestellten juristischen Pro blemen steht in erster Reihe die Revision des deutschen Strafrechts. Gerade auf dem strafrechtlichen Gebiete hat sich schon seit längerer Zeit ein sehr bemerkenswerther Umschwung in der Theilnahme der öffentlichen Meinung vollzogen. Es ist nicht mehr, wie früher, der Fall, daß die große Menge des Laienpublikums mit stumpfer Resignation Alles und Jedes über sich ergehen läßt, was mit der Formel „Von Rechtswegen" versehen unter die Leute kommt. Auch hier hat sich die der Gegenwart eigenthümliche Neigung zur Kritik lebhaft bethätigt, und es ist nicht mehr bloß das einzelne Individuum, das seine Stimme zum Widerspruch gegen zweifellose Mihstände in der Strafjustiz erhebt, wenn es zufällig selbst von dem Stachel der juristischen Unzulänglichkeiten mehr oder weniger scharf getroffen worden ist. Heute sind die weitesten Volkskreise an einer zeitgemäßen Reform unseres gesammten Strafrechts interessirt und wenn dabei, wie unvermeidlich, hier und da die Kritik über das Ziel hinaus schiebt und radikale tendenziöse Formen onnimmt, so ist doch ein gesunder Grundzug in der ganzen Bewegung nicht zu verkennen, und auch die einsichtigen Fachmänner, wie sie im Deutschen Juristentage so zahlreich vertreten sind, wissen die wohlthätigen Anregungen, welche die Justiz aus der innigen Berührung mit dem öffentlichen Rechtsbcwußtsein schöpft, sehr wohl zu würdigen. Was für eine umfassende Arbeit die Strafrechtsreform er fordert, davon erhält man einen Begriff, wen» man sich ver gegenwärtigt. daß dabei nicht blos das eigentliche Strafrecht, sondern auch der Strafprozeß und der Strafvollzug in Frage kommen. Die Regierung hat sogar ihrer Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die strafprozessuale Rciorm noch dringlicher sei als die Revision des Strafgesetzbuchs, Dieser Standpunkt hat in der Thal auch Vieles für sich; denn ein mangelhaftes Strafgesetz ist immer noch eher zu ertragen, wenn wenigstens in dem strafrecht- lichen Verfahren alle Garantien eines wahrhaft gerechten Prozesses gegeben erscheinen. Der jetzige deutsche Strafprozeß laßt in dieser Hinsicht Manches zu wünschen übrig, indem er im Allge meinen der Stellung der Anklage- und Untersuchungsbehörde zu günstige Chancen rinräumt und der Vertheidigung, sowie dem berechtigten Schutzbedürfnisse der persönlichen Freiheit nicht den wünschenswerthen Spielraum läßt. Namentlich das so tief ein schneidende Strofübel der Untersuchungshaft ist noch sehr wesent- sicher Verbesserungen fähig und erfordert dringend eine gesetzliche Neuregelung in der Richtung, daß dem jetzt vielfach beobachteten Uebereifcr der zuständigen Stellen bei der Verhängung der Unter suchungshaft Fesseln angelegt und auch dem nicht minder häufig unzutreffenden schablonenmäßigen Ausschreibcn des Haftbefehls Riegel vorgeschoben werden. Ein Hauptmangel der geltenden Strasprozeßordnung ist der Fehler der Berufung gegen erstinstanz liche Urtheile der Landgerichte. Die neue Militärstrasgerichts- ordnung hat hierin unser civiles Strafverfahren überflügelt, in- dem gegen die erstinstanzlichen Urtheile der den Landgerichten entsprechenden Kriegsgerichte die Berufung an die Oberkriegs, gerichte stattfindet. Im civilen Strafverfahren dagegen hat ein vom Landgericht in erster Instanz Verurtheilter, trotzdem unter Umständen hier sehr schwere Strafen in Betracht kommen, keine Möglichkeit, eine nochmalige Verhandlung im Berufungswege her- beizuführen, während jede noch so winzige Bagatellsache der Schöffengerichte der Berufung vor den Landgerichten unterliegt. DaS ist ein Uebelstand, der sich 'n eben dem Maße fühlbarer macht und um so zahlreichere Fälle theils von zu schweren Bestrafungen, theils auch von Verurtheilungen ganz Unschuldiger zeitigt, als die geschäftliche Ueberlastung gerade der Landgerichte zunimmt. Die Einführung der Berufung gegen erstinstanzliche Urtheile der Land gerichte erscheint deshalb als eine Aufgabe, die im Interesse der all gemeinen Rechtssicherheit nicht mit der weitauSschauenden Gesommt- > revision des Strafrechts verquickt werden darf, sondern ungeachtet! aller bisher fehlgeschlagenen Versuche sofort wieder in Angriff ge nommen und gelöst werden muß. Unser geltendes Strafrecht bedarf einer grundsätzlichen Aenderung in der Behandlung der jugendlichen Personen sowie der GewohnheitS- srücksälligens Verbrecher und der Rohheits-! delikte. Es muß zunächst dahin gestrebt werden, dah nicht Kinder in zartesten Alter, deren Abstrafung naturgemäß Sache der Schule und Familie ist, vor Gericht geschleppt und mit dem Brand mal einer gerichtlichen Verurtheilung behaftet werden; zu dem Zwecke ist aus eine Hinaufsetzung des Strafmündigkeitsalters von 12 aus 14 Jahre Bedacht zu nehmen. Ferner muß der Gesichts- Punkt der Zwangserziehung bei den gerichtlich verurtheilten Jugendlichen in den Vordergrund gerückt werden, damit der schwere erfahrungsgemäße Mißstand beseitigt wird, daß jugend liche Verbrecher durch den Aufenthalt in den gewöhnlichen Straf- anstalten vollends jedes Ehrgefühls beraubt und ganz auf die Bahn des Lasters getrieben werden. Für rückfällige und Roh- heitsverbrecher wird sich die Ausnahme gewisser strafschärfender Vorschriften in das Strafgesetzbuch nicht umgehen lassen. Es ist geradezu ein Hohn auf alle wahre Humanität, wenn ein brutaler Rowdy, der mir nichts dir nichts, aus bloßer Lust, fremdes Blut fließen zu sehen, einen Mitmenschen mißhandelt und ihn womög lich für sein ganzes Leben zum Krüppel macht, der Art nach genau so bestraft wird wie Jemand, der vielleicht aus Noch einen geringfügigen Dieb- stahl verübt hat. In solchen Fällen verlangt die Gerechtig- keit eine Dissercnzirung der Strafe, und zwar eine Schärfung zu Ungunsten des schweren Verbrechers durch Einschaltung von Fasttagen mit hartem Lager nach richterlichem Ermessen. Die Humanitätsapostel eines gewissen Schlages, die ihre angeblich menschenfreundliche Gesinnung mit Vorliebe am falschen Platze anzubringcn pflegen und die sich gegen einen solchen Vorschlag voraussichtlich mit Händen und Füßen wehren werden, mögen aus diesem Anlaß darauf hingewiesen sein, was das deutsche Militärstrafgesetzbuch über die Arreststrasen sestsetzt. Der gegen Unteroffiziere und Mannschaften zulässige „mittlere Arrest" und der nur gegen Mannschaften anwendbare „strenge Arrest" sind Strafen, die ihrem Grundcharakter nach sogar überhaupt als Strafverschärfungen bezeichnet werden müssen, bei denen die Schärfungen nur ausnahmsweise in Fortfall kommen, so zwar, daß der Berurtheilte bei dem mittleren Arrest sHöchstdauer 6 Wachens am vierten, achten, zwölften und demnächst an jedem dritten Tage, bei dem strengen Arrest iHöchstdauer 4 Wachens, am vierten, achten und demnächst an jedem dritten Tage warme Kost und weiches Lager erhält, sonst aber mit Wvsscr und Brot sowie hartem Lager und bei strengem Arrest auch noch mit verdunkelter Zelle sich begnügen muß. Derartig scharfe Strafen finden auf Soldaten An wendung, die sich zwar eines militärischen Vergehens schuldig gemacht haben, aber deshalb doch im bürger- lichen Sinne, wenn sie unter entschuldbaren Umständen fehlten, noch nicht nothwendig als befcholte» gelten müssen. Und da will man es als „inhuman" hinstellen, wenn gefordert wird, daß rück fällige und Rohheitsvcrbrecher von den bürgerlichen Gerichten Strafen zudiktirt erhalten sollen, bei denen die Schärfungen nicht die Regel, wie bei dem militärischen Arrest, sondern nur die reichlich verdiente Ausnahme bilden? Auf der anderen Seite sind freilich auch verschiedene Erleichter ungen in der Straffestsetzung in unserem Strafgesetzbuch nöthig. Vornehmlich ist hier der Diebstahlsparagraph zu berücksichtigen, der insofern eine ganz ungerechtfertigte Härle aufweist, als jede, auch die geringfügigste Entwendung, mindestens mit einem Tage Gefängniß zu ahnden ist. Die Gerechtigkeit gebietet, daß hier auf dos Prinzip der alten Strafgesetzbücher zurückgegriffen wird, kraft dessen der Werth des gestohlenen Objektes bei der Strafabmess ung in Betracht zu ziehen ist, sodaß die Entwendung schlechtweg wcrthloser Gegenstände sz. B, einer einzelnen Stecknadel! über haupt straflos bleibt, während der Diebstahl ganz geringwcrthiger Dinge mit Geldstrafe geahndet wird. Zu den unerträglichen Härten des geltenden Strafgesetzes gehört ferner die Bestimmung, daß jede auch noch so harmlose Uebcrtretung der Sperrmahregeln gegen Scuchengesahr bedingungslos mit Gesängniß zu büßen ist; eine Vorschrift, die bei einer Hundesperre regelmäßig ihre Opfer fordert. Solcher Ungereimtheiten unseres Strasgeietzbuchs läßt sich noch eine ganze Anzahl namhaft machen. Endlich ist noch der Strafvollzug zu erwähnen. DaS schon bei der Gründung des Reiches verheißene Reichsgesetz über eine einheitliche Regelung dieser Materie harrt bis heute noch der Verwirklichung, und eS sind bislang kaum die bescheidensten An fänge eines gemeinsamen Vorgehens in den verschiedenen Bundes staate» zu entdecken, es müßte denn etwa sein, daß überall die gleiche Neigung vorherrscht, den Strafvollzug unbillig zu schemati- siren und schablonisiren, statt wenigstens bei der Gesängnißstraie hinsichtlich der nicht ehrenrührigen Vergehen eine mehr individuelle Bollstrcckungsart, die Ehrgefühl, Lcbcnsgcwohnheiten und Bildung der Verurtheilten möglichst berücksich'igt, vorzuschen. Tie jetzige absolute Glcichbehandlung de, dem Vollzüge der Freiheitsstrafen artet vielfach in eine zwar nicht gewollte, aber doch thatsächlicke moralische und physische Quälerei der Gefangenen ans und muß deshalb einer mehr individuellen Behandlung weichen, natürlich ohne daß der Straszweck darunter leidet. Psychologisch interessant I ist dabei die Beobachtung, daß gerade die demokratische Nicht na, die ehemals ans die „Gleichheit Aller vor dem Gesetz" so fanatisch, versessen war und deren Agitation die schädliche Durchführung dieses in solcher Uneingeschränktheit grundfalschen Prinzips be: dem Strafvollzüge wesentlich zu verdanken ist, sich jetzt am laute sten und bittersten über die immer deutlicher zu Tage tretenden ' Mängel ihrer eigenen Erfindung beklagt. Wie man sieht, ist cs ein gesetzgeberisches Werk von gewaltigen, j Umfange, das die organische Revision des deutschen Strafrechts darstrllt; ein Werk, das ebenso viel Geduld und Ausdauer wie' juristisches Können und wahre, mit sittlicher Strenge gepaarte Humanität bei seinen Veranstaltern voraussctzt. Wenn aber etwas geeignet ist, die Hoffnung auf das Gelingen in abschbar-'r Zeit lebendig zu erhalten, so ist es das Bewußtsein, daß die besten fachmännischen Kräfte, wie sie im Deutschen Juristentage sich i glanzvoller Vereinigung zusammenfinden, diese große nationate Ausgabe zu einer Ehrensache der deutschen Rechtswissenschaft ge- macht haben und daß die maßgebenden Negierungskreisc die aus die Reform des Strafrechts gerichteten Bestrebungen des Juristen, tages mit ihrer vollen loyalen Sympathie begleiten und fördern Neueste Drathmeldunsien vom 12 September. (Nachts ciugcfteudc Tcvcschen befinde» sich Seite 4.1 Frankfurt sOderh Der Kaiser brachte die Nacht im Biwack bei Äeißensee zu und führte auch heute das Kavallerie- korps, das mit dem blauen 13,! Korps von Norden gegen Kalau anrückte. Hier batte sich das rothe s5 ! Korps mit der Front » nach Norden auwebaut. Ein heftiges, langandauerndes Gefecht I entwickelte sich, Ter Kaiser machte mit dem Kavalleriekorps eine » Umgehung und attackirte das 5, Korps von Süden her. Nach Schlug des Manövers hielt der Kaffer Kritik und kehrte über ^ Schwiebus nach dem Neuen Palais zurück. Dem Manöver wohn- » ten auch heute die Prinzen und sremdcn Offiziere bei, 8 Berlin, !Priv,-Tel,! Die „Deutsche Tagesztg" widmet^ dem morgigen Betuche des Königs Georä am Kaiserhose eine» Begrüßungsartikel, i» dem sie sagt, in dem Besuche sei ein Beweis Z dafür zu erblicken, daß König Georg entschlossen sei, die Traditionen seines Heimgegangenen Bruders zu wahren und, wie er, ein leuch- l* tendcs Vorbild der Reichstreue und Äundestreue zu sein. — Der § sächsische Gesandte, Graf Hohenthal, ist vom Urlaub zurück-» gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen. —7, Der 26. Deutsche Juristen tag ist ^heute geschlossen worden.? Ter Schlußsitzung wohnten wieder Staatssekretär Nieberding Z und Justizminifter Schönstedt bei. Die Karlellsrage soll noch- R mals am nächsten Juristentage besprochen werden, ebenso die Frage, betr, das Recht am eigenen Kinde. — Mit dem ersten Deutschen Kolonialkongretz, der am 10, und II. Oktober im Neichstagsgebäude stattsindet, ist eine Ausstellung verbunden, welche umfaßt: "die Ergebnisse der vom kolonialwirthschastlichen Komitee ausgcsührtcn Expeditione», eine Karlcnaussiellung, die ein Bild von der in unteren Kolonien geleisteten gcographüchc» Arbeit giebt, und eine Ausstellung von Diagrammen, Bildern und sonstigen aus unsere Kolonien bezüglichen Darstellungen und Gegenstände. — Der Obervräsident von Posen besuchte am Donnerstag Vor- mittag den Erzbischof Dr, v. Stablcwski und weilte, dem „Pos. Tagebl." zusolge, fast eine ganze Stunde bei ihm. Berlin. sPriv.-Tel,! Der „Reichsanz," veröffentlicht die Verleihung der Kette zum Schwarzen Adlerorden an den >l v»ig von Italien. — Der heutige letzte Tag der diesjährig«, K a i s er in an öv er endete zu Ungunsten des 5, Korps. Es hatie abermals mit einer großen numerischen Ucbcrmackil zu lämvicu. indem das Kavalleriekorps unter dem Befehl des Kaisers aus der Seite des 3, Korps focht. Anläßlich der diesjährigen Herbii- Übungen sind zahlreiche Ordensverleihungen an Offiziere usw, beim 3, uiid 5, Armeekorps erfolgt. Der kommandirendc General des 3, Korps, v. Lignih, erhielt den Schwarzen Adler ordcn, der kommandirendc General des 5. Korps, v, Stülpucigel, das Großkrcuz des Rothen Adlcrordcns mit Eichenlaub. Dieselbe Auszeichnung wurde dem früheren Direktor des Departements für das Jnvalidenwesen im Kriegsministerium, General z, I. v. Spitz, zu Theil, Berlin. sPriv.-Tel ! Gehcimrath Löbning, soll, einem Posener Blatte zufolge, bei den nächsten Wahle» als Ecntrums- kandidat zu kandidircn beabsichtigen. — Dem Vernehmen der „Deutsch. Tagesztg." zufolge, droht die Sviritus-Prodiik- tions-Einschrankung a» dem Widerstand und dem Fcri bleiben verhältnißmäßig weniger Brennereibcsitzer zu scheitern Wie aus den Kreisen der Centrale verlautet, geht man dort mit dem Gedanken um, die Namen Derer zn veröffentlichen, die sich serngehalten haben. — Der Berliner Magistrat hat dem Anträge der Stadtverordneten zugestimmt, wonach der Magistrat gemein sam mit den Stadtverordneten Schritte thun möge wegen der Linderung und Beseitigung der Fleischnoth, bczw. wegen Oesfnung der Grenze für Vieh und Fleisch. Zunächst w!l dos Kuratorium des Lieh- und Schlochthotes beauftragt werden, über die letzten süns Jahre statistische Tabellen auszustcllen, sowohl über den Viehaustrieb aus dem Berliner Markte, als über die crsolgte Schlachtung der verschiedenen Viehgattungeii. Ferner sollen Ermittelungen über die Fleischpreise während der genannlen Zeitdauer angestcllt werden. Berlin. Triippentransportdampscr „Pisa" am 11. d. M, von Colombo wcitergcgangcn. Leipzig. lPriv.-Tel s Das Leipziger Stadtlhcater Hai Björns ons Schauspiel „Der König" zur Erstaufführung >u Deutschland ermorden. Die deutsche Erstaufführung findet gleich- zeitig mit der Prcmiüre an dem National-Thcater in Ebrisliania am 8. Dezember, dem 70. Geburtstage Bjornson's, statt Düsseldorf. Die P ro v in z >al-Th i e rsch a » wurde heute Mittag in Gegenwart des Landwirthschaflsminislcrs von Podbielski eröffnet. In seiner Erwiderung ani die Ansprache des Vorsitzenden der rheinischen Landwirtlüchastskanuner, soaic Minister von Podbielski: Gerade an den lliern des Rheins wer- den wir uns jederzeit klar darüber sei», daß wir Alle, ob Land- wirthschaft, ob Industrie, z»sammenarbei>cn für die Wobffahrt unseres Vaterlandes. Wir wollen uns auch nie von der Land- wirthschaft trenne», sondern die lleberzcugung haben, daß Jeder an seiner Stelle nur seine Pflicht th»I, wen» er in neuer und unentwegter Arbeit darnach strebt, die Wohliahri des Landes z» fördern. Der Kaiser und die Staatsregicrniig sind »nermiidlich darauf bedacht, Ihre Bestrebungen z» fordern, »i» Ihnen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit gerade aus züchterischem Gebiete wesentliche Forffchriitc gemacht werden können. Ob schlechte, ob mite Zeiten, die deutsche Landwirlhschast hält stets in Liebe und Treue zu ihrem Kaiicr und König, Kassel, Bei einem gestrigen Gewitter wurden auf freiem Feld zwischen Lcineselde und Wannsried 4 Arbeiter durch einen Blitz erschlagen, ekv> U- L 2 — ev * rs « "Hs ^ « «LT-
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