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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.09.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020907017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902090701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19020907
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902090701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-09
- Tag1902-09-07
- Monat1902-09
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.09.1902
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Jacherlm Julius Gvliücklieli - ^n» Sie« I«, pa,«. o. I. 12t. jjeleiiklitiiiiM-lreKkiiMiiäe kür trllL, sletctr. SoiwvLsedIrmv v. L. ?v kedkv. l lzill'I ,stapeln 17 fiMtrlmtt ie. —— ..' llmsll»!,,teuer« 7 UI«» Soldatenmißhandlungrn u. Presse. Hosnachrickten, Urheberrecht, Amerika».Früchte. Das Residenztheater. Mathtlde Wefenbonk h. Börsenwochenbericht »-«»'"all. 7. September I V«Idate>«W«uidbmge« und Presse. Di« oberkriegsgerichtliche Verhandlung im Falle WoSky, über re» Ergebniß an anderer Stelle berichtet wurde, bietet wegen ne» eigenartigen Zwilchenfalls, der sich zwischen dem Vertreter er Anvag« und dem Bertheidiger abgespielt hat, ein allgemeines Interesse. Der Bertheidiger glaubte nämlich, seinen entlastenden llusführungen zu Gunsten des Angeklagten dadurch ein beson- deres Relief geben zu tollen, daß er erklärte, die Darlegungen des Vertreters der Anklage deckten sich im Wesentlichen mit den itgrissen, die von Selten der Presse anläßlich der Verhandlung Vor dem Kriegsgericht ausgegangen seien — in den .Dresdner iiachrrchten" ist der Fall Wosky im Leitartikel der Nr. 228 dcS aufenden Jahrganges berührt worden —. Er bitte das Gericht, sich ^urch die Stimmen der Presse nicht beeinflussen zu lassen. Diesen nerkwürdig tendenziös zugespitzten Vorstoß wies der Vertreter Anklage auf der Stelle in durchaus wirksamer und geeigneter siorm zurück, indem er in seiner Replik kühl bemerkte, man müsse en Bertheidiger seinen Kampf mit der Presse allein ausfechten »ssen. Er halte seinerseits den Gerichtshof für zu erhaben, als aß er sich durch Prcßartikcl beeinflussen lassen werde. Die Art. wie der Vertreter der Anklage den Vorfall behandelte, rdient ungetheilten Beifall. Daneben hat aber auch die Presse bst begründeten Anlaß, gegen dos Verfahren des Vcrtheidigers Interesse der guten Sache, welche die Unterdrückung der koldatenmißhandlungen doch jedenfalls darstellt, energisch zu kotestiren. In der That könnte nämlich der auf die Eindämm- >lg und möglichste Ausrottung der Soldatenmißhandlungcn ge lichteten Bewegung, die jetzt erfreulicher Weise gerade in ein sichtigen militärischen Kreisen ihre besten Stützen findet, kein ärgerer Hemmschuh angelegt werden, als wenn eS gelänge, die falsche Meinung zu verbreiten, daß die Presse sich anmaßte, den militärischen Gerichten verbindliche Direktiven für ihre Recht- ksprechung zu geben und damit das höchste richterliche Gut. die !völlige gesetzlich gewährleistete Unabhängigkeit, anzutastcn und in Gefahr zu bringen. Offenbar hat der Bertheidiger in diesem > Sinne auf den Gerichtshof einwirken wollen. Irgend einen besonderen Zweck muh doch die Vertheidigung nothgedrungcn mit ihrem Hinweise auf die angebliche Uebereinstimmung zwischen j den Ausführungen deS Anklägers und einzelnen Preßartikeln ver bunden haben. Nun ist es aber dem Bertheidiger auch nicht ent fernt gelungen, die sachliche Unrichtigkeit der von dem Vertreter der Anklage vorgebrachten Gründe in irgend einem Punkte nachzuweisen. Dann ergiebt sich die weitere Frage, inwiefern es für einen militäri- schen Ankläger .belastend" oder „dcgradirend" sein soll, wenn er rein sachliche Argumente vorbringt, die zufällig bereits in der Presse in ähnlichem Zusammenhänge erörtert worden sind. Selbst ge- setzt, der Herr Ankläger hätte einen Theil seiner Beweisgründe vorher in den Zeitungen gefunden, soll er deshalb etwa verhindert sein, sich ihrer zu bedienen, wenn er nach P sticht und Gewissen sie für richtig und angemessen hält? Im klebrigen ober braucht der Herr Vertreter der Anklage die von dem Herrn Bertheidiger citirten Preßartikel überhaupt gar nicht zur Kenntnis, genommen zu haben. Vielmehr ist es eine allbekannte, auf Schritt und Tritt zu beobachtende Erscheinung, daß, wenn verschiedene mit geistiger UrtheilSkraft und dem redlichen Willen, die Wahrheit zu finden, auSgestattete Persönlichkeiten über denselben Gegenstand nach- denken, daS Ergebnih vielfach in den Hauptpunkten eiste genaue Uebereinstimmung zeigt. So wird cs wohl auch in dem vorliegen den Fall gewesen sein, sodaß die sachliche Gleichheit in den Schluß- solgerungen der Presse und des Herrn Vertreters der Anklage vor dem Dre»dner Oberkriegsgencht im Prozesse Wosky nichts weiter beweist, als daß sowohl hier wie dort mit zutrcssendcr Logik und sachlicher Unbefangenheit gearbeitet worden ist. Dem Vertreter der Anklage muß gerade ein besonderes Lob deswegen gezollt werden, weil er den Fall mit einer wahrhaft wohlthuendcn Unparteilichkeit behandelt und nach keiner Richtung den Versuch gemacht hat. die schweren Verfehlungen des Angeklagten zu be schönigen. Psychologisch läßt sich daS Vorgehen der Vertheidigung ja er- klären. Diese befand sich angesichts der ganzen Eigenart der Strafsache, deren zu mild« Ahndung durch daS Kriegsgericht selbst das Mißfallen des Gerichtsherrn erregt hatte, von vornherein in einer schwierigen Lage und da sie daran verzweifeln mutzte, das Gewicht der von dem Ankläger vorgebrachten sachlichen Gründe sachlich zu entkräften, so griff sie zu dem beliebten Mittel, die gegnerischen Argumente durch taktische Einwände zu diSkreditiren. Zu dem Zwecke mutzte ihr das herrschende soziale Borurtheil gegen die Presse im Allgemeinen als willkommene Handhab« dienen. Man wird sich den Gedankengang der Vertheidigung un- gesähr so vorzustellen haben: Die Presse in ihren radikalen Elementen ist bemüht, di« militärische Autorität und Disziplin herabzusetze» und zu lockern. Da« daraus resultirende Odium haftet in der Vorstellung weiter Kreise in höherem oder geringerem Grade der gesammten Presse an und e» ist daher vielleicht möglich, daß «in militärischer Gerichtshof sich choqutrt fühlt, wenn seiten« der Vertheidigung die Thatsache .fest, genagelt" wird, daß der Vertreter der Anklage Gründe vorbringt, dem» sich vorher betest» Organe der Presse bedient haben. Es ist sicher nicht erfreulich für die deutsche Presse, daß sie in solcher Weise gewissermaßen als Popanz von der Berthcidig- ung in einem militärgerichtlichen Verfahren hingcstellt wird, ganz ohne Unterschied, auf welchem Standpunkte die einzelnen Blätter stehen und von welchen Beweggründen sie sich leiten lassen. Tie nationalen Organe der deutschen Presse können demgegenüber nur mit ollem Nachdruck die sattsam bekannte Thatsache betonen, daß ihnen die Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin und Ord nung genau so am Herzen liegt wie den Militärbehörden selbst. Wenn sie daher sich ab und zu genöthigt sehen, zu dem Kapitel der Soldatenmißhandlungcn das Wort zu ergreifen und in manchen Punkten mit ihrer Kritik nicht zurückzuhalten, so kann das immer nur im strengen, autoritätserhallendcn Sinne gemeint sein und es handelt sich dabei ausschließlich um die Abstellung unzweifel hafter Uebclstände, deren gründliche Beseitigung im eigensten Interesse der Armee gelegen ist. Lediglich aus solchem Geiste heraus dürfen auch die Hinweise und Fingerzeige aufgefaßt werden, die neuerdings in der national- gesinnten Presse aus Anlaß der Soldatcnmißhandlungen gegeben worden sind. In dieser Beziehung kann im Anschluß an die ober- kriegsgerichtliche Verhandlung im Falle Wosky nur erneut der Meinung Ausdruck verliehen werden, daß ein Treiben, wie das des Angeklagten Hoffmann, der nach den eigenen Worten des Herrn Vertreters der Anklage „e,ne außerordentliche Rohheit an den Tag gelegt hat", der eine „planmäßige zielbewußte Soldaten- schinderci", die man als „Ausfluß von sittlicher Verwilderung" bezeichnen muß, sich zu Schulden kommen ließ und durch ein solches Verhalten „schädigend aus den guten Geist und die Dis ziplin der Truppe einwirkte", wohl erfolgreicher und nachhaltiger unterdrückt würde, wenn die Strafe dafür noch exemplarischer aussiele. Ob die geringe Erhöhung der vom Kriegsgericht festge setzten Strafe von 2 Monaten 3 Wochen auf 4 Monate Gefängniß ohne Anwendung der Degradation als eine der Schwere des Falles entsprechende Sühne onzuschen ist, mag füglich bezweifelt werden. Es würde sicherlich auch in hohen militärischen Kreisen, wie die vielfache Einlegung von Rechtsmitteln seitens der Gerichts- Herren wegen zu milder Bestrafung beweist, mit Genugthuung als ein Fortschritt zum Besseren empfunden werden, wenn in so krassen Fällen, wie es der vorliegende ist, die militärischen Gerichte mehr dem Höchstmaße der Strafen in ihren Erkenntnissen sich nähen» wollten. Die Neigung, auf diesem Gebiete zu milde zu urtbeilen, theilen die Militärgerichte übrigens mit den civilcn Ttrasgerichtcn, die schon seit langen Jahren von der Presse, ober leider vergeblich, in der beweglichsten Weise gebeten und angefleht werden, doch bei Rohhcitsverbrechen mit größerer Strenge ihres Amtes zu walten. Ein weiterer Mißstand, den der Prozeß Wosky auf's Neue beleuchtet, ist der bisherige Mangel an eingehender Berücksichtig ung der sogenannten psychopathischen Minderwerthigkeiten beim Militär. Der Soldat Wosky gehört vcrmuthlich zu diesen geistig minder veranlagten Elementen, die, obzwar körperlich anscheinend tauglich, doch derartige geistige Defekte aufweisen, daß sie zur Ausübung des schweren militäri schen Front- und Felddienstcs mit seinen anßcroldentliche» An forderungen an alle körperlichen, geistigen und ,»malischen Funk- tionen deS einzelnen Mannes nicht befähigt sind. Solen, der artige Individuen, auf die erst neuerdings von ärztlicher Seite die Aufmerksamkeit gelenkt worden ist — diele Unglücklichen ziehen sich häufig, wenn man ihren Zustand nicht erkennt, fortgeictzt die schwersten Bestrafungen zu. weil man sie fälschlich für böswillig hält. — nicht von der Schwelle aus zurückzuweiscn sind, darf man sie doch jedenfalls nur zu militärischen Diensten leichterer Art ver wende» und muß sie insbesondere auch in der Ausbildungsperiode mit Schonung und Rücksicht behandeln. Wenn die Vertheidigung es sich angelegen sein läßt, solche ganz objektive Betrachtungen und im Verhältniß fchr mäßig abgetönte Kritiken des Verfahrens des Angeklagten Hossmann als „Stimmungsmache" gegen diesen zu bezeichnen, so ist das eine bloße Behauptung, die jedes Be weises ermangelt. Ebenso wenig kann als zutreffend der Bor- Wurf anerkannt werden, die Presse habe durch Abgabe ihres Urtheils auf Grund der kriegsgerichtlichen Verhandlung dem Spruche des Oberkriegsgerichts „vorgegrisfen". Davon kann um so weniger die Rede sein, als ja das Rechtsmittel vom Gerichts- Herrn nur wegen des zu geringen Strafmaßes eingelegt worden ist, eine Aenderung der thatfächlichen Feststellungen der Vorinstanz also überhaupt nicht zu erwarten war. Indessen auch hiervon abgesehen, ist die Forderung, daß die Presse als bpr'tfene Ver treterin der Oesfentlichkeit ein die allgemeine Aufmerksamkeit be schäftigendes Gerichtsverfahren so lange außer aller kritisHc.r,Wür- digung lassen solle, bis die letzte Instanz gesprochen hat, einfach unerfüllbar. Sind Ausführungen in der Presse unter Umständen voi^ solcher sachlichen Wirkung, daß sie auch den Beifall der maßg<Henden militärischen Stellen finden, um so besser. Weit abweisen aber mutz die nationale Presse jedwede Unterstellung, als könne sie jemals auf den ungeheuerlichen Gedanken kommen, sich als eine Art von Obertribunal gegenüber der militärischen Rechtsprechung und Verwaltung zu konstituiren und an deren Adresse Vorschriften zu richten. Di« Andeutung, daß der Vertreter der Anklage vor dem Dresdner OberkrtegSgericht im Prozeß Wosky sich bei seinen Ausführungen auf Preßartikel gestützt haben könnte, ist genau so abstiid wie wenn Jemand behaupte» wollte, daS Endurtheil im Krosigk-Prozeß sei unter Be-instussiing der militärischen Richter durch die Erörterungen des Falles in der Presse erfolgt. Alle niilitäriichen Bcbördcn ohne Ausnahme, sowohl die richterlichen wie die administrative», handeln lediglich nach ihrer amtlichcii Gcwissenspsticht und sind gegen die Verquickung dienstlicher Jntei essen mit sogenannten volksthiimlichc» Tagesströmunge». wie sie vielfach in der Presse zur Erscheinung kvmmcii. durchaus gefeit Das ist so allgemein bekannt, daß es nicht erst des Beweises bedarf. Um so absonderlicher muthct der von der Vertheidigiiiig im Wosky-Prvzeß ansgebrachtc Gedanke an, ein Vertreter der Anklage vor einem deutsche» Oberkriegsgencht könne sich von Preß artikcln in seiner amtlichen Stellungnahme beeinflussen lassen. Die nationale Presse steht zu den Militärbehörde» in keinem andeien Verhältniß als in dem der gegenseitigen Achtung und Werthschätz ung aus der Ärundlage der gemeimamen opferfreudigen Arbeit im Interesse der allgemeinen vaterländischen Wohlfahrt. An eine „Beeinflussung" der militärischen Behörden aber denkt sie nicht und kann sic nicht denken, weil eine solche ün Teutschcir Reiche schlechtweg uirinöglich ist. Neueste Dralstmeldungen vom 6. September <Siack,ts eingcliendc Devesckien befinden fick, Seite 4.) rank f u r t o. O. Ter K a i s er nahm heute Vormittag die Parade über das 3. Armeekorps bei Martendorf in Gegen wart der Kaiserin und des Kronprinzen ab. Anwesend waren og . . , .. . . von Rumänien, ferner Lord Roberts, der englische Staatssekretär des Kriegsamts Brodrick. General Kelly-Kenny, die amerikaui scheu Generale Eorbin, Hornig und Wood, sowie der italienische Generalleutnant Salctta. Earl Lonsdalc und die Mililär-Attachps der Berliner Botschaften. Es fanden zwei Vorbeimärsche statt Beim zweiten Vorbeimarsch führte der Kaiser das Lcibgrenadier- Regiment, I. Brandcnburgiicbes Nr. 8, oor, die Prinzen Heinrich und Albrecht von Preuße», Prinz Arnulf von Bauern und Ge neraloberst v. Hahnke führten ihre Regimenter vor. Nach dem reiste das Kasscrpaar mit dem Kronprinzen, vom Publikum mi! herzlichen Zurufen begrüßt, nach dem Neuen PalaiS ab. wo sie morgen und übermorgen Aufenthalt nehme». Frankfurt a. O. Tie Kaiserin traf Mittags 12 Uhr ... ^ mit einer Estorte durch ei» von Schulen und Vereinen gebildetes Spalier unter großem Jubel der Bevölkerung bicr ein. Aui dem Wilhelmplatze hatte» sich die itädlischen Bedördcn versam melt. Oberbürgermeister Dr, Adolph hielt eine Ansprache, in der er die Helle und dankbare Freude der Bevölkerung über den Besuch der Kaiserin, die mit barmherziger Hand ollerwärts im Lande das Vertrauen aus eine allweise, göttliche Fügung aufrichie, zum Ausdruck brachte. Der Jubel der Bevölkerung sei der Dank für die hochherzige Wirksamkett der Kaiserin. Die vollster des Bürger- Meisters Franz sprach ein Gedicht und überreichte euren Blumen strauß. Die Kaileriu dankte und sprach ihre Freude darüber aus, daß sic die Stadt wieder habe besuchen können, i» der sie als Braut geweilt habe. Nachdem noch der Obcrburaermcisler auf die Kaiserin ein Hoch cmsgcbracht halte, begab sich diese zum Frühstück zur Prinzessin Heinrich XXX. Rcuß. Gegen halb 1 ubr zog der Kaiser mit dem Kronprinzen an der Spitze der Fahne» und Standarten unter unendlichem Jubel in die Stadt ein und hie» zu Pferde unter einem großen Baldachim ans dem Witz hclnwlatzc. Der Oberbürgermeister hielt eine Ansprache, während die Fahnenträger einen Halbkreis um den Kaiser bildeten. I» seiner Ansprache wies der Oberbürgermeister daraus hin. was das Hohcnzollernhaus in fast einem Halbfahrtauscud an der alten Haupt- und Handelsstadt Frankfurt gelban. Die Stätte, auf der die Versammlung stehe, sei heilig. Von hier aus ic> im Jahre 1506 Joachim I. zur Gründung der XIm» mator Vin Ilriiiu geschritten. Unweit liege Kunnersdorf, wo Friedrich seine» Hcldenkamps gekämpft. Redner wies ferner hin auf das gegen- über errichtete Kaiser Wilhelm-Denkmal und dankte für die rast lose Fürsorge des Kaisers und bot einen Ehrenlrnnk dar. Der " " riss ' " ' "" Kaiser ergriff den sür diesen Tag gestifteten silbernen Pokal und Mach vom Pferde herab etwa Folgendes: «Aus Meinem Wege zu Meinen Grenadieren durchreite Ich die Stadt Frankfurt und entbiete Ihr Meinen kaiserlichen Gruß. Ich danke der Stadt tur den Empfang, den sie Pur bereitet hat, Ich danke der Stadt sür die Gesinnungen, die Mir aus de» frohen Gesichtern der Bürger, Kinder und Vereine cntgegcnstrablcn. Ich danke der Stadl sür die Treue, mit der sic an Meinem Hause seslgchaltc» bat, und hoffe z» Gott, daß unter Meiner Regierung und derjenigen Meiner Nachfolger die Stadt sich immer weiter und blühender entwickeln möge. Darauf leere ich diesen Becher." Der Oberbüracrmeisier brachte rin Hoch auf den Kaiser aus. Dann ritt der Kaiser weiter zum Frühstück bei dem Offizierkorps des Lcibgrenadicr. Regiments in dessen Kasino. Berlin. sPriv.-Tel.j Zu Virchow's Krankheit, die bekanntlich durch den Unfall beim Abspringen von einem Straßen . . . - . - - " ' ' ' noch dcr ... . .. „ . . , „ W' Folge »es hohen Alters nicht mehr zusammengewachsen ist., iso lange " cho seine Kräfte reichten, beobachtete Vircyow den Heilungsprozcß als kritischer Arzt. Er selbst demonstrirte seinen Freunden den Fall an der Hand eines Röntgen-Bildes, das von seiner Ver- letzun letzung hergestellt worden war. Berlin. iPriv.-Tel.) Der „ReichSanz." widmet dem per- storbenen Prof. Virchö,w einen.längeren^ warmen Nachruf. ir gedenkt z Dirken« als Ab' 'l'' Xi 'PF '.sD kr i«' A Hi .i u "X « b f.. « .
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