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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 19.06.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-06-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020619010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902061901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19020619
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902061901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-06
- Tag1902-06-19
- Monat1902-06
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 19.06.1902
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Mnchmaßliche Wistenmg: Zeitweise 1 "d*-^"** »achrichie», Teichwirthschaste», Prozeß Leipziger Bank. Alldeutscher Verbund s heiter, warm, (ttewitternciguug. L s I vc» , !^Iit dem z. Jnli beginnt di« ^Zezugszeit altf das dritte Vierteljahr 1902. ver Lezugsprei, für vrcsden und die Vorort« Nla,c«it', ^Sdtau. Plauen und Lrachau beträgt bei Kuftellung durch unsere Bolen 2 Mark 5O psg. Ein« Erneuerung der Bestellung seiten« der birberigen Begiehec ist nicht erforderlich, da die .Vrerdner Nachrichten" ohne llnterbrectinng weiter gelieser» werden. vi« „vrerdner Naälrichten" s,l,d da« einzige Blatt in vreidcil, welctie» in Dresden und den Vororte» täglich zwei Mal 'Mi erscheint. Rein andere» Dresdner Blatt ist daher im Stand«, sein« keser über alle wichtigen Vorgänge gleich schnell zn unterrichten. «rlchäftsstellc der „r»rrsdnrr »achrtchtrn" Maricnstratze 58. .Hntläkmestellen tllr /tnreigcn u. kerugrdttttllungen: Eiroste Alostergasse 5, Paßler; WL1U- -! «--> »-««l ?iöntg»drücterstras>e 5st, Fritz Gilber»; Ecl« viltniner- und Nldrcct'ttlraste, Albert Raul; Sachsen-Altee tv, Eldmann hindors: AöUtrerstraste 12 (E-te Striescnerstlaß«), MaL Roll; NdlanSstraske 17, O^o Bischoff, Sct'äierstraste 6ä, Gnstav Leyler: in Vorstadt piescden: Bnrgerstraste tt. Mswald Funke i » . Striesen: Ellenl'urgerstraste 7. ü). Pilz; » , „ tvittcitbergerstrasse 55. Marie verehr!. Richter. , » Lrachenl'crge (und Lracltau : Grosten- dainerstraste Nt. N. »nd 2l. Merlia Nachf.; . Blasewist: Lolkewitiersirasie 2, Bcinrich rtiebling; » Lobtau: tvil.drnffersiraste t, A. Götze. . .. rreisen'iyersivaste 51. Arthur Schmidt; . Plauen: Aircl'straste 1 und Neisewiyerstraste 2v. Arthur INatthae». ASstschcnbroda: Meistnerstraste 51, Ligarrenkau» Bugs Müchler; , Langebruck: VreLdnerftraste, ivtto Jansen; , Lausa: Bei der neuen Scbule. Mlto Hansen; , NN,aeln: tscriuannstraste t, Paul Thiele; , Porschappel: vresdnerslraste 15, L. Liigelmann Nächst. 0„h. Ban» Eckhaidt); , NaSeberg: NIarkt 1«, Veto Jansen; . Nadebcn'l: Babustosstrasie 7, Rari Freund; , Tharandt: Ivilrdrnsferstraste 51 d, Eduard vetlessen. , Alostjcbe: Itöntgstraste 1, Ecke RSilig»bkückerstraß«. ürogcric Sresa» Udct. für Loscstwib »nd rveister Isitscls: i" Loschwist, Friedriclt lvicckstraste 1, 2l. Irdger. Die Krankheit Sr. Majestät de- König». Seit dem letzten bedenklichen Anfall von Alhemnolh schien sich Se. Majestät der König wieder etwas erholt zu haben, wenigstens war ans den amtlichen Krankheilsberichten nicht -u entnehmen, daß sich das Befinden des hohen Patienten in bedroh- licher Weise verschlimmert habe. Um so mehr ist das gestern Abend ousgegebene Bulletin geeignet, die Befürchtung zu erwecken, das, eine Katastrophe unmittelbar bcvorflchc; dasselbe lautet nämlich: Sibhllenort, den 18. Juni Abends 6 Uhr. Die Kräfte Seiner Majestät des Königs sind über Tag etwas zurückgegangen, auch war vorübergehendes Benommen- sein bemerkbar. Nahrungsaufnahme lehr gering. Gez. Dr. Fiedler. Dr. Selle. Dr. Hoffmann. Außerdem liegen noch folgende Meldungen vor: Breslau. sPriv.-Tel.) Die „Schief. Ztg* meldet aus Stbyllenort: Tie Kräfte sind im Abnchmen begriffen. Tiefen Eindruck gewinnt jetzt mehr und mehr auch die Umgebung des Könists. Di« Königin begeht den heutigen Gedenktag ihrer Hochzeit in aller Stille. Beglückwünschungscouren mit Dank ab- lehnend. Der Rath der Stadt Dresden hat ein Glückwunschtele gramm geschickt. Brüssel. IPriv -Tel.s Das gräflich flandrische Paar em- psängt zweimal täglich Nachrichten vom Krankenlager de« Königü vonSachsen.mit welchem und dessen Familie sie innige Freund- schuft verbindet. Die letzten Meldungen au» Stbyllenort scheinen sehr bedenklich« gewesen zu sein, denn die Gräfin von Flandern gab di« Reis« zur Gedächtnihfeier ihrer Mutter nach Sigmaringen «f. »« mit ihrem Gemahl schnellsten« nach Dresden reisen zu ksmm», sobald das Schlimmste eintreten sollte. Eine staatsrechtliche Doktorfrage. Anläßlich der Behandlung des Zc'lllcnisgeseheS macht sich eine Vücke t» der Persassiing bcinelkbiir, insofern, als sich leine präeife Bestimmung darüber vorstiidet, wann die Legtslnlnrpcriodc beginnt und wann sie endet. Ter jetzige Reichstag ist am lt Juni 18!)8 gewählt worden und am 5. Dezember 1898 zttsamincngelrctcn Die RcichSversassiiiig bestimmt, daß die LcgislaI,»Periode fünf Jahre dauert. Nu» gehen die Ansichten der Einen dahin. ^ die sünstährige 1.'egislat»rpctivdc beginne mit dem Datum der i ReichSlagSwahIcn. die der Andeicn dagegen dahin, sie beginne > mit dem Datum dcS Zniammentrilts des Reichstags. Tic Flage hat vor Allein eine prakriichc Bedeutung, denn bei dem langiamcn ! Gange der Kommiisionsbcialhunge» über de» Zolltarif würden im Falle der Tauer der gegenwärtigen!r!cgiSlatuivcriode bis zum 5. Dezember IM einige kostbare Monate gewonnen, um den Zoll tarif zum Abichiuß z» b»i»gen, während aus der andere» Seite, wenn die Legislaturperiode bereits mit dem 1t. Juni IM schließt, cs fraglich erscheint, ob daS Zolltarisgcictz vor dem Schlüsse des Reichstags zur Verabschiedung gelangen kann, und die Verästl ungen eventuell durch die Wahlen unlcrbrochcn werden mußicn. Man hat sich vergebens nach einer gesetzlichen Bestimmung umgcichc», die den Beginn der Lcaislaturveriode genau lcnnzcichnet und iomit maßgebend auch für den Schlußtermin des Reichstags wäre; auch die Ansichten der StaatSrechtsIehrer disseiircn über diesen Punkt. So ncbmc» Lnband, Roenne, G Meyer und Andere an, daß der Wahltag der Beginn der Legislaturperiode sei. da mit ihm dg» Reichstagsmandat der Mitglieder des Reichs tags beginne, während gleich bervorragendc Gelehrte wie A Arndt, v. Stengel und Hcrisuith für den Termin dcZZmammenlritts als den Zeitpunkt der Eröffnung einer Legislaturperiode eintreten. Auch die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen in den Einzel- flaatc» sind z» Ralbe gezogen wvtdcn. um an der Hand der Ana logie ähnliche gciehiiche Zustände für die Ncichsvcrfassung z» konstruiicn. Sv hat man beispielsweise von der einen Seite ans Bayern hingewiesc»: die bayerische Verfassung sagt ausdrücklich daß die LandlagSveriode mit dem Tage der Wahl ihren Anfang nimmt. Andererseits findet sich in Sachsen-Weimar die Bestimm ung. daß der Landtag vom Tage des Zusammentrittes an erst als rzistcnt zu betrachten ist. Auch bezüglich Preußens wird aus eine ministerielle Enlichcidung hingewieicn, die besagt, daß der Zu sammentritt des Landtags den Beginn der preußischen Legislatur periode bezeichne. Von den einzelstaatlichen Bestimmungen einen Rückschluß aus die rcichsgeirtzlichrn Verhältnisse zu machen, verbietet sich, wenn man die veiichiedeiiaüige Konst,iiktivn der staatsrechtlichen Verhält nisse des Reiches und der Einzelstaaten in Bestacht zieht und außerdem die starke» Differenzen in dem bezüglichen Pnnklc bei den Einzelstaaten selbst berücksichtigt. Es ist von vornherein geboten, diese Frage aus sich selbst zu enischciden. und zunächst zn untersuchen, wie die bisherige Präzis im Reiche gchandhabt worden ist. Ta findet sich denn in der Begründung deS Wahl gesetzes für den Norddeutsche» Bund von 1869 der Passus ..daß die rrsle Legislaturperiode des Reichstags am 91. August 1870 ihr Ende erreiche, da die allgemeinen Wahle» sür diele Legislatur periode ani 31. August 1867 vollzogen worden". Aber man wiid nicht umhin können, auch diesen PassuS nur mit einer gewissen Einichräiiliing heranzuziehen, da er ja nur eine Ansicht der da maligen Negicinng enthält, die eine geietzlichc Krall sür sich nicht in Anipruch nehmen kann. Man muß iistolgcdcssc» nach weitere» Punkten zur Beurtheilung der Frage tuchen. Dabei ergicbt sich nun Zweierlei. Erstens ist zu erörtern: welche Bedeutung hat sür dicic Frage das, waS man die MandatS- dancr der RrichStagSnbgcordnctcn nennt, und zweitens, wann ist der Reichstag als gesetzgebender Körper als konslitnirt zn betrachten. Zn diese» beiden Fragen lassen sich folgende Er wägungen ansübrcn: Die Mandatsdauer der Mitglieder mit dem Tage der Wahl zu beginne», cricheml ans dem Grunde zwciscl- hast, weil jede Wahl einer Prüfung nntcriiegt, und man mit Recht vor Beendigung der Wahlprüstmg von einem vollailligni Mandat nicht gut reden kann. Man darf nicht ohne Grund geltend machen, daß da» Mandat nicht sofort niit dem Tage der Wahl in Kraft tritt: der zum RcichStagsmitgiicde Gewählte ist zwar gewählt, aber sein Mandat schlummert »och und erlangt erst dann volle Giltigkeit, wenn cs nicht angcsochtcn wird und den» Ge wählte» im Verein mit den übrigen Gewählten die erstmalige Ausübung seines Mandats in dem gesetzgebenden Faktor geboten wird, den mit verkörpern zu lzelsen er das Recht durch die Wahl erlangt hat. Will man die MnndatSdauer als das Maßgebende in den Vordergrund schieben, lo ist eS zweifellos nicht ganz korrekt, ,u sagen, das Mandat beginne mit dem Tage der Wahl, also in dem gegenwärtigen Falle am 14. Juni 1898 und ende daher mit dem 14 Juni 1903. wenn auch nicht verkannt werden soll, daß jede andere Auslegung nicht minder voller Einwände ist. Es fehlt eben in der Verfassung eine Bestimmung, welche die MandaiS- dauer der Mitglieder genau »mgrenzt. Nicht minder schwierig ist die weitere Erörterung, ob der Reichstag mit dem Tag der Wahlen als existent zu betrachten ist oder erst mit dem gesetzlich erfolgten Zusammentritte der Mit glieder. Man kann dabei aus 8 12 der Geschäftsordnung des Reichstags verweisen, der besagt: „Tie Konstiluirung deS Reich? lag? und daS Ergcbniß der Wahlen wird dem Kaiier durch den Präsidenten »»gezeigt." Diese Bestimmung der Geschäftsordnung icheint von einiger, wenn auch nicht ousichlaggebeuder Vedcnstmg i. r die Auffassung, daß die LegiSiaturpcriodc des Reichstags eist mi: dem Zusammentrilie des Reichstags beginnt. Wenn man au» ii>r etwas berausleic» will, kan» man immerhin sagen, der Rcichsiag dcgiimt als solcher erst init seiner Konstitution in'sLebc» zu trete». Im Verein mit der Bestimmung der Verfassung, daß ja nicht die MaiiLalsdaner der Mitglieder, sondern die Legislaturperiode des Reichstags siins Jahre dauert, und mit der Auffassung, daß beides durchaus nicht identische Dinge sind, ljeßc sich, allerdings in rech: gezwungener Weiie. die Ansicht, daß die Legislaturperiode erst mit dem Zuminmentrilte des Reichstags beginnt, etwas stützen Alles daS genügt natürlich nicht, um die Frage kiivp und klar zn ent scheide». ES sind Auslegungen, denen man mit entgegengesetzte!! Auslegungen ebenso gut begegnen kann. Nur eine gesetzliche Be stimmung kan» hier die Unsicherheit beseitigen. Ter Reichstag selbst hat es in seiner Hand, durch einen Initiativantrag die Beseitigung der Unsicherheit zu bewirken »nd die Lucke der Versassung durch ei» enlwrcchendcs Gesetz ans- zusnllen. Ter RcichSregicrnng ist eS lcdcnsalls nicht zu ein vschlen, von der populären Aiistassung abzuweiche», daß die Wahlen den Beginn der Legislaturperiode bezeichnen. Es könnie leicht der Fall eintreten, daß die Rechtsprechung die in der stritii gen Zeit bcichtossenc» Gesetze als ungiilig bezeichnet. Will aber die Regierung die prinzipielle Frage nicht entscheiden, jo kann sic auch durch das cinsache Mistel eines Gesetzes, bei dessen Bklchiußsassnng die bei Verfassungsänderungen gebotenen Kauiclcn beobachtet weiden, die gegenwärtige Legislaturperiode »in die Zeit verlängern, welche sie zur Erledigung der Zollieagc inr erforderlich erachtet, und sich anßerdcin dabei aus de» Präcedcnz fall vom 21. Juli l870 bcrnsen, wo dasselbe geschehen ist. Die .NaiionallibcraleKorrespondenz" bezeichnet dasAnkwcucn dicicr ganze» akademischen Frage als sozialdeniokratitchc Mach, und wird damit das Richtige getroffen haben. Alan will wicdcu einmal der Regierung etwas anhäiigcii, ihr „Versaffiii>gsbc>>rtz>l»gcn und dergleichen Dinge votwerscn können. All' diese sozialdcmo statischen Machenschaften würden durch eine Acußcrung von maß gebender Seile, welche über die wahre» Adsichlen der Regierung Aufklärung giebt, lahwgclcgt werde», und hoffcnllich wird darüber bald etwas Authentisches niitgethcilt. Neueste Drahtmeldunnen vom 18 Juni. (Nacht- eingehende Tcdcschc» befinden sich Seite 1 1 Berlin. sPriv.-Tel.j Die Zolltarifko m m iis > on de» Reichstags nahm die Zollsätze sür Scidcnzwirn, Rohseide m t künstliche Seide, dichtes Ceideugewebe. Sammet und^Piüsch »an der Regierungsvorlage an. Be: der Position dichtes Seibengeivebc wurde die Anincrlnng gestrichen: „Abschnitte von Mclcrwaarc sEonponSj von 4 Meter Länge oder weniger sind wie abgepast zu vcrzolstn." Für undichtes Scidcngcwcbc wurden die Zoll sätze herabgesetzt »nd zwar für undickles Gewebe, anderweit ruck! genannt, ganz oder thcilweise ans Seide, im Gewichte bon >i c'r als 2t Grawin au' l Onadralmetcr Gewebsläche 400 Ms, ' cu. 21 Gramm oder weniger 1000 Mt. Die Sozialdemokraten haste!- übcrall Zvllfrccheit beantragt. Berlin. iPr o.-Tcl > Der chrcußischc Landtag ist leck. Nachmittag in einer gemeinsamen Sitzung beider Häuser gcschlo- worden. Vorher hielt das Herrenhaus noch eine Sitzn ah. um sich über das AnSführungSgcsetz zam Schlachtvieh- mck Fieischheichangesetz schlüssig zu machen. Tie stommnswn beantregie Annahme des Enttonises in der vom Abgeordnetenhaus« t sch!ossi-ncn Fassung. De im Herrenhaus vertretene» Sbcrbiirge,- ineisler nahmen an einige» der Beschlüsse des anderen Hanns lebhaften Anstoß, insbesondere an der Beschränkung des Rcckck der Gemeinden, schon nntcrsuchlcS Fleuch, welches in die Ge meinden eniaeiulnl wird, nochmals zu nnicr-nckcn »nd an dem 'Ver bot der Erhebung emer Gebühr j,n Falle einer soicken nochmailacn Untersuchung. Die Oberbürgermeister Becker-Köln. Sckiicsdcr- Magdeburg, Bender-Brcsla», Kcrsicn-o horn^ Oehler-Halbcrswdr und Uirsckncr-Bcriin machten gegen diese Bestimmung ernste Be- denken geltend. ?>e Minister von Podbieiski und von Rhein- babcn verschlossen sich diesen Bedenken nicht, wiesen aber darauf hin, daß für das Inkrafttreten der am meisten nngcsocklenen Bestimmungen eme zweijährige Frist gegeben fei. Es soll nun nochmals eine genaue Prüfung »nd Erhellung stalinndcn und >e nach deren Ausfall cvenl eine Aendernnq des Schlact,tha»sgcietzcs erfolge». Das bevorstehende Inkrafttreten des ReichSgcfctzeS mackte die baldige Verabschiedung des Ansführungsgcsetzcs noih- wcndig. Das Ansführungsgefetz wurde dann schließlich auch so- wohl in feinen Einzeltbeilc», als auch gegen die Stimmen der meiste» Oberbürgermeister angenommen. Die königliche Bot schaft, mit welcher der Landtag geschlossen wurde, verlas Minister. Präsident Gras Bülow, der heule früh aus Bonn »ach Berlin .„iruckgekehrt war. Nach der Verlesung der Botschaft brachte Präsident v. Kröchcr ein dreifaches Hoch aus den Kaiser und König aus. in welches die Versammelte» lebhaft einstunmte» Berlin. lPriv.-Tel.) Generalseidmarschall Gros Wolde l- see ist vom Kaiser nach Aachen berufen worden, uni an de» dortigen Festlichkeiten theilzunehmen. Am 21. d M. tritt er die Reffe nach England an, wo er am 2-3. vom König empfangen wird. Am 2. Juli gedenkt er wieder in Hannover ein-utrefse». — Sächsische Orden erhielten: das Großkrcuz des Verdienst ordens. General Edler v. d. Planitz, Gcncralinspekteur der Fuß- arlillcrie, das Offizierskrcuz dcS AlbrcchlsordenS Oberstleutnant Marschall v. Sulick, beim Stabe des Infanterie-Regiments „Alt- Württemberg" (3. württembergischeS Nr. 121), das Allgemeine
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