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Dresdner Nachrichten : 19.08.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190208194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19020819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19020819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-08
- Tag1902-08-19
- Monat1902-08
- Jahr1902
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 19.08.1902
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Vns»fl V» 5> I»8N Imlikxixxi' («Mim». «xilirelne xliiixtii' ilxr«»-. »xr«x- x. kxlxixlriiili Hvrinnnn ?«r8< sie!, »V1L» ^ mxNmix kft,» „X kslm-lsxilWii rx d>!»irlxx kexirxx. ^ er». ÜK» Lni,i»af- Soldateniiiibhandlunge». Hosiiachkicbtcii. Dresdner Gluiidrenlen- und! Muthmaßl Witteruiia: Ziemlich warm, ! 1 <4 ) VTl-» «4le»0« AVlcft»». Hypothekenanstalt. Sevtrmberseste. Wetlindnndk-schlrßrn. Äartrnonlagen. I veränderlich» <«e»ultterneigun«. t v» Llll^Itf« Für den Monat abonniren die Leser in Dresden und dessen Vororten Blasewih, Plauen, Löbtau bei der Hauptgeschäfts- stelle Marienstraße 28 und den allerwärts befindlichen Annahmestellen zum Preis« von SV f?Li0IULlMVIL. Bei den Uaiserlichen Postanstalten im Deutschen Reichsgebiete werden Bestellungen zu 1 Mark, in Vesterreich-Hngarn zu ( Arons H8 Hellern angenommen. Durch ihr täglich rvsiwsUev» kmliejlieli tu vrosdoo und dessvQ Vororten bieten die „Dresdner Nachrichten" ihren Lesern rexelmüWix »m 8kdnell8tvll ÜÜ8 NvUS8lv. Goldatenmitzhandlungen. Bor dem hiesigen Militärgericht ist am Sonnabend ein be- sonders drastischer Fall von Soldatenmißhandlung zur Aburthcil- ung gelangt, ein Fall, der sich nach der Ansicht des Gerichts hofes als eine „wohlerwogene Soldatenschindcrei" darstellt. Ein Unteroffizier in Bautzen hat an einem zwar sehr wenig befähigten und militärisch gänzlich minderwerthigcn, ober durchaus willigen Rekruten fortgesetzt rohe Mißhandlungen verübt, deren brutaler Eharakter daraus erhellt, daß sich der Mißhandelnde an den ge- meinen Quälereien ergötzt hat. „Viel Spaß," heißt es in einen, Berhandlungsbericht. hat cS dem Unteroffizier gemacht, wen» er den Rekruten in raffinirter Weife bis zur vollständigen Er schöpfung peinigte, und nicht bloü er selber, sondern auch andere Unteroffiziere haben sich belustigt, wenn z. B. der Rekrut, der dreifach« Kleidung (Drillich-, Tuchrock und Mantels, Fingerhand, schuhe und Ohrenklappen hatte anlegen muffen und dem noch oben drein eine brennende Tabakspfeife in den Mund gesteckt worden war. vor dem übermäßig gewärmten Heizkörper der Mann- jchaftSstube mit zwei Gewehren „übte". Die Strafe, die in dem vorliegenden eklatanten Falle vcr- hängt worden ist, erscheint als eine überraschend milde. Der Vertreter der Anklage hatte zur Vermeidung ähnlicher Rohheiten tue zulässige strengste Strafe beantragt. In Betracht kamen hier die 88 121 und 122 des Militärstrasgcsetzbuchcs. Nach 8 121 wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, wer «inen Untergebenen beleidigt oder einer vorschriftswidrigen Behandlung desselben sich schuldig macht. Nach 8 122 wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu drei Jahren bestraft, wer vorsätzlich einen Untergebenen stößt oder schlägt oder aus andere Weise körperlich mißhandelt. Auch kann, im wiederholten Rückfälle muß neben Gefängniß oder Festungshaft auf Dienstentlassung oder Degradation erkannt werden. Der Gerichtshof hat gegen den er- wähnten wiederholt disziplinarisch vorbestraften Soldatcnschinder wegen Mißhandlung eines Untergebenen in drei Fällen und wegen vorschriftswidriger Behandlung, begangen zum Theil während der Ausübung des Dienstes, auf zwei Monate drei Wochen er- könnt — die in den angeführten Paragraphen festgesetzten Höchst strafen sind also auch nicht einmal annähernd erreicht worden. In den weitesten Volkskreisen findet man kein Verständniß für eine Strafabmeffung, nach der jener Unteroffizier, wenn er sich etwa im Rückfalle ein Eigenthumsdelikt hätte zu Schulden kommen lassen, zu mehreren Jahren Gefängniß mit Degradation oder gar zu Zuchthaus mit Ausstoßung aus dem Soldatenstande vcr- urthcilt worden wäre, während er jetzt für die Quälereien eines bemitleidenSwerthen jungen Menschen, dem hierdurch jeder Glaube an Gerechtigkeit bei Gott und den Menschen geraubt werdcn muß, mit wenigen Wochen Gefängniß davon- kommen soll. Die Milde, die der Gerichtshof hat walten lassen, muß um so mehr aussallen, als nach 8 tzS.2 des Militärstrafgesetzbuchcs auf erhöhte Strafe zu erkennen ist, wenn strafbare Handlungen während der Ausübung des Dienstes ausgeführt werden. Eine Strafe von zwei Monaten drei Wochen Gefängniß dürste wohl schwerlich zu einer Verminderung oder Vermeidung ähnlicher Rohheiten beitragen. Der gerechte» sitt- lichen Entrüstung, der der Vertreter der Anklage durch seinen Antrag auf die zulässige strengste Strafe Rechnung zu tragen sucht«, wird die in dem vorliegenden Falle gewiß nicht exemplarische Ahndung als eine angemessene Sühne keineswegs erachten können, zumal auch nicht zugleich auf Legradirung erkannt wor den ist. gegenüber einem Subjekt, das an den von ihm verübten, ausgesucht boshaften Quälereien satanische Lust und Befriedigung gezeigt hat. Daß Militärgerichte Rohhcitsver- gehen auch mit der wünschcnswerthen Strenge zu bestrafen wissen, hat u. A. ein Fall bewiesen, der jüngst in Dicdcnhofen zur Ab- urtheilung gelangte. Eine Kompagnie des 131. Infanterie-Regi ments batte dort eine kleine Festlichkeit veranstaltet, und Leutnant Burmeister, der an dem betreffenden Tage Kascrnendicnst hatte, wollte die Kantine mit gezogenem Degen von den feiernden Sol daten säubern. Er hieb hierbei einem Burschen des Zahlmeisters ein Ohr ab. Hatte hier der Vertreter der Anklage nur drei Monate Festung beantragt, so ging das Kriegsgericht der 31. Di vision in gerechter Erkcnntniß dessen, daß nur exemplarische Strafen einen, Ucbcrhandnehmen solcher Ausschreitungen vor- beugen können, über dieses Strafmaß erheblich hinaus, indem cS den Offizier zu fünf Monaten Festung vcrurthciltc. Gegen grundgemcine Naturen, die sich einer frevelhaften Be- Handlung ihrer Untergebenen schuldig machen, wie sie soeben vor dem Dresdner Militärgericht an s Licht gekommen ist, kann wirk- fam nur mit schonungsloser Strenge eingcschritten werden. Je größer und unumschränkter naturgemäß die militärische Amts- gewalt ist. um so schärfere Garantien müssen gegen ihren Miß brauch gegeben sein. Mit jeder Verurthellung wegen so fortgesetzt roher Mißhandlung eines Rekruten, wie sie sich der fragliche Unter offizier zu seinem Amüsement geleistet hat, somit jedes Mal dann, wenn eine wohlbedachte systematische Peinigung, also eine ehr lose Handlung, vorliegt, sollte Dienstentlassung lbei Offizieren bezw. Tegradirung verbunden sein. Unser deutsches Kriegsheer gehört zweifellos in Bezug auf Disziplin und Ausbildung zu den vorzüglichsten Armeen der Welt: es ist viel leicht die beste. Gerade deshalb sollte dafür gesorgt iverdcn, daß den Soldatenmißhandlungen, die keiner Armee zur Ehre gereichen können und doch sicherlich nicht zu der ausgezeichneten Beschaffenheit eines Heeres in disziplinärer Hin sicht beitragen, «in Tamm gezogen wird. Daß in einem großen und aus allen Schichten der Bevölkerung sich rekrutirende» Ver bandc, wie die Armee es ist. Rohheiten völlig ausgeschlossen wer den, wird niemals zu erreichen sein. Dos Wafsenhanowcrk ist ein rauhes: Tradition und Gepflogenheit spielen dabei eine große Rolle und Manches, was sonst in eivilen Verhältnissen als ungesittet und roh erscheinen müßte, wird im Heerwesen als unvermeidlich mit in den Kauf genommen. Der UmgangSton der Kaserne und des Exerzierplatzes kann niemals der des Salons sein. Die militärische Disziplin läßt sich nicht mit Glacehandschuhen erhalten. Sie er heischt eine handfeste Sprache und eine mitunter schroffe, rauhe harte Behandlung: aber nimmermehr braucht mit ihr unumgängl sich und nothwendig die Mißhandlung verknüpft zu sein. Die vielfach gehegte Erwartung, daß die Reform des Militärgerichts verfahren- erheblich zur Verminderung der Soldatenmißhandlungen beitragen werde, ist ohne Frage bis zu einem gewissen Grade cr> süllt worden, aber wohl noch nicht in dem Maße, wie es im Inter esse unseres Heeres zu wünschen ist. In Folge der Ocfsentlichleit des Misitärstrafprozesses werdcn immer wieder krasse Fälle von Ausschreitungen auf dem Gebiete der Behandlung Untergebener an'S Licht gezogen, und gerade der fragliche Prozeß, der sich am Sonnabend vor dem Dresdner Militärgericht abgespielt hat, läßt erkennen, daß die abscheulichen Rohheitsakte, die den Gegenstand der Verhandlung bildeten, keineswegs als etwas ganz Außcrgewöhn liches und Unerhörtes anzusehen sind. Haben doch, wie schon erwähnt, mit dem Angeklagten dessen Kameraden an dem Schauspic* dcS raffinirt gemarterten Rekruten, daS in jedem durch Vergleicher Vorgänge noch nicht abgestumpften Gcmüthc sittliche Empörung erzeugen müßte, ihr Vergnügen gehabt! Unwillkürlich steigt in der Erinnerung wieder jener bedeutsame Erlaß vom 8. Juni 1891 empor, der die Unterschrift des damaligen Prinzen Georg von Sachsen, unseres jetzigen Königs, trägt. Dieser Erlaß gelangte angesichts einer Reihe kriegsgerichtlicher Untersuch ungen wegen körperlicher Mißhandlungen zu dem Urthcil, es seien „Zustände zu Tage gefördert worden, die in hohem Grade bedenk lich erscheinen müssen". Die Sätze, die damals aus der Feder unseres heute regierenden Herrn geflossen sind, behalten noch heute Kraft. Noch heute findet sich jene „rafsinirtc Quälerei", jener „Ausfluß einer Rohheit und Verwilderung" vor. „die man kaum für möglich gehalten Hütte". Und noch heute ist leider wahr, was 1891 unser König schrieb, daß die stramme Disziplin, der Geist der Zusammengehörigkeit in der Armee selbst gefährdet sei, daß ein derartiger, die Uniform und das Standcü- bcwußtscin beschimpfender Terrorismus unmöglich die Früchte zeitigen kann, welche im Heere groß gezogen werden sollen, daß auf diese Weise „der Geist treuer, hingehender Pflichterfüllung, wie wir ihn in ernsten Zeilen brauchen, nun und nimmer geweckt wird". Die Reformen, die der damalige Prinz Georg forderte, dürften auch heute noch als Dasjenige in Betracht kommen, was diesen Mißständen am eheste» Abhilfe verschafft, darunter vor Allem die Sichtung des Unlcrosfizicrlorps, welches mit dein hohen Bewußtsein sittlicher und nationaler Bcrantwortsichkcit erfüllt werden mutz, das seine Ausgabe verlangt und dem niemals die ermöglichen. große Idee verloren gehen darf, welche über oller Disziplin um: soldatischer Ausbildung sieht, die Idee der vaterländischen Pslia. . Der Erlaß von 1891 ist ein bedeutsamer Fingerzeig auch noch für unsere jetzige Zeit, und hat von seinem aktuellen Werth nichts cingebüßt. Die Oeßentltchkeit der Militärgerichtsbarkeit alle., genügt nicht, um die Besserungen, die nöthig sind, eintretcn zu lassen. Sie bringt nur die Uebclstände klar on's Licht. E>m- strenge Handhabung der Gesetze und eine intellektuelle uns moralische Pslege des AuSbüdungsperlanals vor Allem muß hlnzukommeii, wenn die Soldaienmißhandlungcn out nachhalligem Ersolge eingcdämmt werden sollen. Neueste Drahtmeldungen vvm 18. August. (Nachts eingehende Depeschen befinden sich Seite 4 > Berlin. iPriv.-Tel.! Der Kaiser hat Lord Avcbury, früher Sir John Lubbock. in Dowe iKenis. Professor Alexander Agaisiz in Cambridge in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Akademiker dcS Instituts de France Professor Gaston zu Paris zu auswärtigen Ritter» dcS Ordens pour 1v mürlr« für Wissenschaften und Künste ernannt. — Der Kaiser hat ouL Anlaß der diesjährigen Großen Berliner Kunst aus stell- ung zwei große unv sieben kleine goldene Medaillen für Kunst verliehen. Die beiden großen Medaillen wurden dem Maler Professor Arthur Kampf in Berlin und dem Bildhauer Professor Wilhelm v. Riimann in München zuerkannt. Tie sieben kleinen Medaillen erhielten der Bildhauer Pietro EanonicuS in Turin, der Maler Alexander Köster zu Clausen in Tirol, der Maler Hermann Hartwich in München, der Architekt Hans Grassel in München, der Maler Otto Heinrich Engel üi Berlin und der Maler Earl Böhme in Capri. Berlin. (Prio.-Tel.j Die Kolonialobiheilung des Auswärtigen Amtes hat aus eine bezügliche Zuschrift des M- deulschen Verbandes erwidert, daß sic schon seit einiger Zeit Cr- Mittelungen darüber eingeleilet habe, ans welcher Grundlage sich eine insiemalische. aus Reichsmittel gestützte Besiedelung von Deutich-Südwesi-Antta am besten durchsühren lassen würde. Besondere RenicksichiiLUng würden diejenige» deutschen Familien finden, die schon i» Südafrika gelebt haben. Was die Burcn- Einwanderung anbclange, so würde dieser auch ferner mit Wohl wollen begegnet werden: sic aber aus gleichem Fuße mit der Einwanderung deutscher Elemente zu behandeln, ericheine nicht cinwandssrci, »veil die Stärkung des deutschen Sprach-Elements gerade gegenüber dem bollandischcn noch für lange Zeit eine besonders wichtige Ausgabe der slidwesiosrikanischeu Berwalmng sei. Die erforderlichen Geldmittel werden voraussichtlich in den Etat für das kommende Rechnungsjahr eingestellt werden — Eine am Sonntag in Berlin stattgesimdene, von 2000 Polen besuchte Veriammlung nahm eine geharnischte Resolution gegen die Pole »Politik der Regierung an. und gelobte, allen Germanisirungsbesircbungen den schärfsten Widerstand entgegen zuichcii. Der Hauptredner bezeichnet«: das Germancnthui» rü den Feind der Polen, die immer mehr zur Einsicht kämen, das alle deutschen Parteien, das Centruin sowohl wie die Freisinnige.: und Sozialdemokraten, ihre Gegner seien und gcrmamscttorrcv- Gelüste hegten. In der Debatte wurde wiederholt betont, dag die Polen die Tycilung iyres Mutterlandes nicht anerkenn.:; Die Polenfraktion hätte sich als unfähig erwiesen, ihre Mitglico- scien „Streber" und „unbeholsciie politische Idioten". Preußen werde von der Landkarte verschwinden, che cS ihm gelinge, d- Polen zu gcrmanisircn. Das neue Polen werde ein srcicS. demo kratisches Reich sein. LeivZig. (Priv.-Tel.) Der 25jährige Einwohner Töpfe; ermordete heute Abend in der sechsten Stunde, wie die „Lew; Neuest. Nachr." melden, die 40jährige. von ihrem Ehemann g trennt lebende Frau Tuche. Die Frau, welche fünf nncrzogci" Kinder hinterläßt, ist todt: der Mörder, welcher Selbstmordver such bcgmg, ist lebensgefährlich verletzt. Das Motiv der Morc- that ist unbekannt. Bremen. DaS Schulschiff des Deutschen Schulichi- vcrcins „Großherzogin Elisabeth" ist nach glücklich vcrlaiisi-n.'! Reise heule in Ehristiansund angekommen und beabsichtig!, am 20. d. M. nach Bremerhaven in Sec zu gehen. Köln. Etwa 1700 Bauarbeiter befanden sich heule im A u e - sland. Lüdenscheid. (Prib.-Tcl.s Die Typ hus-E v id c m i: gewann in letzter Zeit eine größere Ausdehnung. Täglich werden iin Durchschnitt 15 Fülle gemeldet. Zur Unterbringung der Krank: > iverdcn Baracken errichtet. Fulda. Zu der am 20. August beginnenden Bischofs- Konferenz sind mit Ausnahme der Bischöfe von Prien und Hildeshcim alle preußischen Bischöfe angemeldci. Mainz. sPriv.-Tcl.) Wie verlaulel, hat der Brigadeko,.- mandcur Generalmajor v. Viebahn nach der Mainzer Truppenschau infolge einer ungünstigen Kritik über e:ncn von ihm geleiteten Gcfpchtsangrisf sein EnlIassungSgcsuch eingcreich!. Bcuthcn. Heute Morgen brach in der Giesches' Erben g, hörige» HeiniH-Grube aus 120 Bieter Sohle ein Grnbenbr n n v aus. 15 Personen wurden bewußtlos zu Tage gefördert. Von diesen sind 9 zum Vetvußtsciu zurückgebrachi wurde», während bei den übrigen 0 die Wiederbelebungsversuche sortgcsetzt werden. D c Rcttungsmannschcifien befinden sich noch in der Grube. Wien. iPriv.-Tel.s In Jglau in Mäbrc» kam eS gestern m, Zusammenstößen zwiichc» Deutsche» und Ezechen. Letztere hielten ni Jglan ein Turnfest ab. daS trotz Einsvruchs der Gemeindevertretung von der Statthaltcrci gestattet wurden wa> Die Deutschen waren erbittert, daß die Ezechen die denlscüc Stadt Jglau zu Lcmonstrotwnszwcckcn ausaewählt hotten: die Erregmn- teigertc sich, als die Ezechen herausfordernd anslratcn. Es kam zu Prügeleien, wobei ein Ezcchc blutig geschlagen wurde. Als wische Kapelle wieder nationale Lieder spielte, lang d-e Wach» am Rhein", herbeigerufen der Stadt zu Ld z» »c czcä. . . . .. .. Menge vor dem Kaiser Joseph-Denkmal die „Wacht Di« Konflikte verschärften sich derart, daß Militär werden mutzte, um den Ezechen den A»sz>ci aus !
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