Wochenblatt . für Zschopau und Umgegend. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Schöne in Zschopau. ^ Dieses Blatt erscheint jeden Sonnabend und kostet bei Abholung in der Expedition 8 ngr., bei Zusendung durch den Boten 9 ngr. vierteljährlich. Inserate werden bis Donnerstag Abend 5 Uhr angenommen. dHE 48.' Sonnabend, den 28. November 1863. 1'' ' ''' -»- > > " Die Schleswig-Holstein'sche Frage. Alle politischen Fragen werden durch das allgemeine Interesse an der Sache Schleswig-Holsteins in den Hin tergrund gedrängt. Die öffentliche Meinung hat in ganz Deutschland sich dieser Frage mit einer Lebendigkeit und Entschiedenheit bemächtigt, wie seit lange nicht. Volks versammlungen finden weit und breit statt und fast alle Zeitungen sprechen sich für das gute Recht der Herzog tümer aus und mit großer Spannung sieht man dem Gange der Ereignisse entgegen. In der Sitzung des Bundestages am 21. Nov. notisizirte der dänische Gesandte das Ableben Fried richs VII. und die Thronbesteigung Christian IX. Das Präsidium legte mit der Vollmacht ein Schrei ben des badenschen Bundestagsgesandten vor, durch wel ches der Regierungs-Antritt des Erbprinzen Friedrich von Augustenburg notisizirt wird und theilt die Ver zichts-Urkunde des Herzogs Christian vom 16. Novhr. mit. Von Seiten Dänemarks wird hiergegen Ver wahrung eingelegt. Hierauf folgte eine Erklärung Oesterreichs und Preußen mit einem Protest gegen die neue dänische Verfassung. Die Anträge Badens, Wei mars, Meiningens, Altenburgs, Coburgs, Oldenburgs gehen wesentlich dahin, daß bei dem dänischen Thron wechsel die Rechte der Herzogthümer, Deutschlands und des Erbprinzen Friedrich auf Erbfolge gewahrt, ein Gesandter deS Königs Christian nicht zugelassen werde. Dann folgte ein Antrag Anhalts, den König Christian nicht als Herzog von Lauenburg anzuerkennen. Sach sen und Mecklenburg wahren die eigenen Erbansprüche <mf Lauenburg. , Der dänische Gesandte legte Verwah rung geW,'alle Anträge ein mit Bezugnahme auf das Londoner Protokoll und den Beitritt zu demselben von Seiten des Herzogs Christian und des Großherzogs von Oldenburg. Der baiersche Gesandte gab die Er klärung ab, daß das Londoner Protokoll für den Bund nicht vorhanden sei. — Eine eingegsngene Eingabe von Mitgliedern der holsteinischen Ständeversammlung bittet um Maßregeln, damit die Entscheidung dem Rechte Und nicht der Gewalt anheimfalle. Alles wurde dem holsteinischen Ausschüsse überwiesen. Im Sitzungs saal erschienen zu gleicher Zeit der Gesandte des legi timen Herzogs von Schleswig-Holstein und der des Königs von Dänemark. Die ganze Sitzung hatte einen ungewöhnlichen Charakter. — Eine Deputation schleswig-hvlstein'scher Ständemitglicder, Graf Re- ventlow an der Spitze, ist in Frankfurt eingetroffen. —' Der großherzoglich badensche Bundestagsgesandte hat die Vollmacht des Herzogs Friedrich von Schles wig-Holstein für die holsteinische Stimme am Bundes tage mit Zustimmung seiner Negierung vorläufig übernommen. In der Sitzung der zweiten sächs. Kammer am 24. Nov., in welcher der Staatsminister Frhr. v. Beust die Interpellation des Abg. Mammen und Cons. be treffs Schleswig-Holsteins beantwortet, weist derselbe zunächst auf den bisherigen Verlauf der Bundesexecution hin, bei welcher Sachsen seine eigene Bereitschaft und das zur Ausführung der Execution Erforderliche eifrigst betrieben habe. Durch den Tod des Kö nigs von Dänemark und das Auftreten des Erbprinzen von Augustenburg sei für den Bund eine neue Phase in Bezug auf die Erbfolgefrage eingctreten. Da es nun die nächste Aufgabe sei, den Beschlüssen des Bun des Geltung zu verschaffen, so habe der sächsische Bun destagsgesandte bereits am 18. d. M. die Anweisung erhalten, gegen die Zulassung des neuen dänischen Bnn- destagsgesandtcn entschieden aufzutreten. Infolge der Bundestagssitzung vom 20. d. M. sei nun am 22. der sächsische Bnndcstagsgcsandte ferner angewiesen worden, den Antrag zu stellen, daß bis nach Austrag der Sache der Gesandte Dänemarks zu den Verhand lungen der Bundesversammlung nicht zugelaffen werde, daß dessen neues Creditiv nicht anzunehmen sei, und ferner, daß ein Bundescxecutioscorps mit der nöthigen Verstärkung die Herzogthümer Holstcin-Lauenburg bis zu dem Zeitpunkt besetze, zu welchem der deutsche Bund beide Länder dem von ihm als rechtmäßig anerkannten Nachfolger werde übergeben können. Der Herr Mi nister bezeichnte diese Maßregeln als corrcct und wirk sam; sie seien auch für alle Bundesglieder möglich. Einigkeit sei vor Allem Bcdürfniß und eine ebenso