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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 19.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187001197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
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.1?v. ochenökatt L87«. Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch« und Sonnabend». »bvnnementSpretS r 10 Ngr. pro Bterteljahr bei Abholung in der Expedition; 1 i Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer 5 Ps. Mittwoch, den 19. Januar. Inserate werden für die MittwochSnummer bid späte stens Dienstag früh 8 Uhr und für die SonnabendSnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die z- spaltigi»CorpuSjeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Die Local-Jmposte-nnahmen und diejenigen Bezirkssteuereinnahmen, welche den Detailverkauf von Stempelmarken haben, sind ermächtigt worden, etwaigen An trägen auf Ersatzleistung für noch nicht verwendete und in unverdorbenem Zustande befindlich- Stcmpclmarken zu 1 und 2 Neugroschen stattzugeben und für die bei ihnen eingehenden dergleichen Marken entweder andere gültige Stempelmarken hinauszugeben, oder auf Wunsch den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dieser Umtausch findet jedoch nur bis zum 1. April diese« Jahre« statt. Dresden, den 13. Januar 1870. , Finanz-Ministerium. . ' Frhr. von Friesen. Wolf. Bekanntmachung. Nach H 21 des, mit dem laufenden Monate in Kraft getretenen Bundesgesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde vom 10. Juni 1869 (Bundesgesetzblatt von 1869, Seite 193) haben außer den Steuerbehörden auch alle diejenigen Staats- oder Communal-Behörden und Beamten, denen eine rich terliche oder Polizeigewalt anvertraut ist, die Verpflichtung, die Besteuerung der bei ihnen vorkommenden Wechsel und Anweisungen von Amtswegen zu prüfen und die zu ihrer Kenntniß gelangenden Zuwiderhandlungen gegen das gedachte Gesetz bei der nach Z 18 des Letzter« zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen. DaS Ministerium des Innern nimmt nun hierdurch Veranlassung, die Ihm unterstehenden Verwaltungsbehörden und Beamten der obgedachten Art, einschließ lich der Gtadträthe auf die vorberegte, bundeSgesetzliche Bestimmung noch besonders aufmerksam zu machen, und dieselben dabei zugleich auf die in Nr. 1 des Dresdner , Journals und in der Leipziger Zeitung, sowie in allen Amtsblättern abgedruckte, den Bundeswechselstempel betreffende Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 28. December 1869 hinzuweisen. Dresden, am 13. Januar 1870. Mini st erium des Innern. , von Nostitz-Wallwitz. Pursch. . Sachsen. Am Abend des 10. Jan. verhandelte di« zweite Kammer in Dresden über vie Streitschen Anträge bez. einer veränderten Gemeindeverfassung. CS sind dazu von Biedermann, Grnsel, Pfeiffer und Genossen tiefgreifende Anträge gestellt, deren Haupt prinzipienfolgende find: I. Die unterste Stufe der Verwaltung bilden hin fort lediglich die Gemeinden in Stadt und Land, denen die ganze Sicherheit«- und Wohlfahrtspolizei,' soweit sie örtlich ist, überlasten wird. Die Ver waltungsbefugnisse der GerichlSämter als „OrtS- obrigkett" hören auf. Desgleichen die Funktionen der Friedensrichter. II. Als geographische Grund lage der zweiten Stufe der Verwaltung bleibt der amtShauptinannschaftliche Bezirk bestehen, beziehungs weise unter Theilung der zu großen Bezirke in meh rere kleinere. In jedem Bezirke wird eine Bezirks vertretung (Bezirksrath) gebildet. Dieselbe besteht aus dem Amt-Hauptmann als Vorsitzenden und einer Anzahl freigewählter Mitglieder. III. Eine Mittelstufe zwischen den Bezirken und der im Mi nisterium des Innern repräsentirten allgemeinen Staatsverwaltung findet nicht Statt: Die KreiSdi- rectionen werden aufgehoben. DaS Ministerium de« Innern allein bildet die höher- Instanz über den Bezirk-Vertretungen. DaS Gesetz hat genau zu bestimmen, in welchen Fällen die Entscheidungen und Beschlußfassungen dieser letzteren cndgilkige sind, in welchen dagegen sie der höheren Entscheidung des Ministeriums unterliegen. Die sämmtlichen 9 Puncte der Streitschen Anträge wurden ohne alle Debatte angenommen. Somit ist die sächsische Regierung veranlaßt, dem nächsten Land tag eine neue Gemcindeordnung für Stadt und Land vorzulegen, welche auf den Grundsätzen der Selbst verwaltung beruht; die Vertreter uyd Beamten der Städte und Landgemeinden sollen frei und direct ge wählt «erden und ihre Wahl der Bestätigung der Re gierung nicht bedürfen. > Auf dem Leipziger Postamt waren während der Weihnachtszeit mehrere, wie man sagt zwölf, an dor tige Adressaten gerichtet» Poststücke — in einem der selben hatte sich auch undeclarirt Geld befunden — abhanden gekommen. Al« Thäter wurde alsbald ein aushilfsweise Angestellter eingezogen, bei dem man auch einen Theil des Inhaltes jener Sendungen wicderge- fundeq hat. Während des Nachtdienste- war iS dem Thäter möglich gewesen, Begleit-- Adressen an sich zu bringen und somit leicht die Gegenstände durch dritt« Personen bei der Packetausgabe abholen zu lassen. Dir evangelisch-lutherische Mission unterhält gegen wärtig unter dem Volke der Tamulen 25 europäische Missionare, einen Druckereivorstand, 6 eingeborene Landprediger, 4 eingeborene Canvidaten, 69 Katecheten, 98 Lehrer mit 85 Schulen. Im Missionshause zu Leipzig bereiten sich jetzt 6 Gymnasiasten, 8 Studen ten und 2 Candidaten zum Missionsvienste vor. Dies erfordert einen Gesammtanfwand von jährlich mindestens ! 50,000 Thlrn. (Schade um das schöne Geld.) Am vergangenen Neujahrsfeste und zwar beim ersten Gottesdienste im neuangefangenen Jahrzehnt wurde die Gemeinde von Ernstthal bei Hohenstein durch eine Bekanntmachung ihres Pastors nicht wenig überrascht. Durch dieselbe wurde ein Beschluß de« Kirchenraths veröffentlicht, nach welchem künftighin bei der Taufe unehelich geborener Kinder solche Personen, die mit Recht den Junggesellen- und Jungfrauentitel führen dürfen, also in der Hauptsache unverheirathete Personen, nicht mehr als Taufpathen zuzulaffen seien, und zwar einmal, um den jungen Leuten kein Aerger- niß zu geben, das andere Mal, um dadurch eine mo ralische Strafe für die Eltern, vorzüglich die Mutter d«S unehelichen Kinde«, zu erzielen. (!) Auf der Bahnhofstation Riesa hat sich am 13. Jan. Morgens ein schwerer UnglückSsall zugetragen. Der in Dresden stationirte Schaffner Gabler, verhei ratet und Vater von 2 Kindern, hatte von Dresden aus einen Nachtgüterzug bi« dahin begleitet. Da wollte eS das Unglück, daß er wenig« Schritte vor einer rückwärts fahrenden Locomotive dortselbst auf dem Bahngleise strauchelte und zum Fallen kam. Be vor er noch etwa- zu seiner Rettung thun konnte, war er vom Tender erfaßt und von den Rädern mit ten über die Brust gefahren. Sein Tod erfolgte augen blicklich. Preutzen. Die Pariser „Patrie" schreibt: „Man meldet uns aus Dresden, daß die Frage der Abrüstung ganz neuerdings der Gegenstand von Verhandlungen zwi schen den verschiedenen Regierungen, welche den Nord deutschen Bund bisden, gewesen sind. Diese Regierungen sinv alle im Princip der Maßregel günstig und haben- nur bei Preußen Widerstand gefunden. Diese Thatsache unterliegt heute keinem Zweifel mehr (?) und verdient um so entschiedener betont zu werben, als jedes Mal, wenn die Frage von befreundeten Mächten angeregt wurde, man in Berlin so antwortete, »aß die öffent liche Meinung irre gehen und vermuthen konnte, die preußische Regierung sei für ihren Theil nicht gegen die Maßregel, stoße aber auf den Widerspruch ihrer Bundesgenossen." — Diese Nachricht dürfte doch nur wenig glaubhaft fein. Oesterreich. Felbmarschalllieutenant Baron Rodich hat sich am 8. Jan., von Baron Fluck und anderem Ge folge begleitet, nach Castclnuovo begeben, wo er vor den daselbst versammelten Knesen der Küsten und GebirgS- gcmetnden eine Ansprache hielt und von denselben Zu sicherungen unverbrüchlicher Treue und Ergebenheit für alle Zukunft unter lauten Hochrufen auf Se. Maj. den Kaiser entgegennahm. — Die Braicaner haben die im Fort Stanjewic Vorgefundenen Haubitzen nach Cosmac abgeliefert. Ebenso werden die von dort her- rührenden Gewehre abgeliefert. Der „N. fr. Pr." berichtet man von Prag: „An einem der Höfe, die wir in Prag besitzen, wurde daS gemüthlichc Stillleben jüngst unterbrochen. Bei Sr. köntgl. Hoh. dem hessischen Kurfürsten gab eS nämlich eine kleine Palastrevolution. Ihre Hoheit die kurfürst liche Gemahlin wünschte einen Ausgleich mit Preußen; Se. Hoh. aber widersetztc sich diesem Wunsche so ener gisch, daß er einmal im Zorne sogar eine Statue, eines preußischen König- zum Fenster hinauöwarf. Ihre Hoheit hatte nämlich als erste Condition die Entlassung des Ministers Schimmelpfennig verlangt." In mehreren Dörfern des oberen Innthals in Ty- rol haben die von den Pfaffen aufgehetzten Bauern gegen die Einführung der von der k. k. Schulbücher- Commission in Wien herausgegebenen Leseschriften re- bellirt. Den neuen Schulgesetzen gemäß, sind nämlich in den für die Volksschulen bestimmten Lesebüchern die in der Concordatszeit eingeführten GebetSlitaneien und Hciligengcschichten durch nützlichere Gegenstände des Wissens ersetzt worden. Das erklärten die Obertnn- thaler Schwarzen für ein Attentat gegen die heilige katholische Kirche und die fanatistrten Bauern insultir- ten die k. k. AmtSdiener, welche die Schulbücher ver theilen wollten. Frankreich. Man munkelt bereit- von Differen zen, welche sich schon jetzt zwischen dem Kaiser und dem neuen Ministerium erheben. So schreibt ein Corre- spondent der N. Fr. Presse, anscheinend noch vor der Noir-Affaire: „Das Ministerium Daru-Buffet-Ollivier beginnt auf sehr ernste Schwierigkeiten zu stoßen. Der MeinnngSzwiespalt zwischen den Ministern und dem Kaiser beginnt sehr scharf hervorzutreten. Die Mi-
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