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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 22.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187001220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
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Alle militärpflichtigen einem der Norddeuschen Bundesstaaten angehörigen Personen, welche entweder 1) im Jahre 1850 oder früher hier geboren sind, oder 2) im hiesigen Orte ihr gesetzliches Domicil haben, oder 3) als Dienstboten, Haus« oder WirthschaftSbeamte, Handlungsdiener oder Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen oder Fabrikarbeiter, oder in . anderen ähnlichen Verhältnissen sich im hiesigen Orte aufhalten, soweit sie noch nicht einem Truppen- oder Martnetheile zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Scheines von der Wiederholung ihrer Anmeldung entbunden sind, werden in Gemäfiheit der Militärersatzinstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 tz 59 hierdurch aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom IS. Januar bis zum 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in hiesiger Rathsexpedition persönlich ZU Melden und zwar diejenigen, welche sich bisher noch nie gemeldet haben, unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine, die übrigen unter Vorzeigung der bei der früheren Gestellung empfangenen Loosungs- und Gestellscheine. Sind Militärpflichtige, , u) welche im hiesigen Orte ihr Domicil haben, nicht hier anwesend, gleichviel, ob sie an einem anderen Orte gestellungspflichtig sind oder nicht (wie Studenten, Schüler und alle hier domicilirendcn aber in einem anderen Orte sich aufhallenden Personen der oben Sllb 3 ge dachten Gattung), oder b) welche zwar ihr Domicil nicht hier haben, sich aber als Personen der oben sud 3 gedachten Gattung hier aufhalten, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie unter Beibringung der oben geforderten GiburtS-, bez. LoosungS- und Gestellscheine anzumelden. Militärpflichtige, welche diese Meldung unterlassen, sind nach 8 176 der «ngez. Instruction mit Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder im Falle des Un vermögens mit verhältnitzmätziger GeWgnitzstrafe zu belegen und können aGtzechym n«ch 8 177 derselben Instruction unter VAust u) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen, ' ^ d) des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zum Militärdienste herangezogcn werden. Zschopau, den 5. Januar 1870. . DerStadtrath. -, > —H. Müller. Bekanntmachung, , die Ausnahme schulpflichtiger Kinder betreffend. Die Anmeldung der nächste Ostern schulpflichtigen Kinder wird Sonnabend, den 2S. Januar, Nachmittags von 2—5 Uhr in der Expedition de« Knabenschulgebäudes entgegengenommen. Man bittet um genaues Einhalten dieses Termines, sowie um Beachtung folgender Punkte: 1) Schulpflichtig werden nächste Ostern alle diejenigen Kinder, welche in der Zeit vom 1. October 1863 bis 30. September 1864 geboren sind. 2) Auch diejenigen Kinder, welche wegen Krankheit oder Schwächlichkeit noch nicht in die Schule eintreten können, sind anzumelden und zwar unter Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses. 3) Für auswärts geborene Kinder ist ein Taufzeugnitz vorzulegen. 4) Ueber die Impfung der Kinder ist — höherer Anordnung zufolge — Auskunft zu ertheilen und womöglich ein Impfschein vorzulegen. Zschopau, den 19. Januar 1870.Alexis Schunack, Schuldirector. Sachsen. Die zweite Kammer in Dresden nahm am 13. Jan. folgenden Antrag des Abg. Krause und Genossen: „in Gemeinschaft mit der ersten Kammer bei der StaatSregierung zu beantragen, daß dieselbe mit den Fürsten und Grafen Herren v. Schönburg thunlichst bald in Unterhandlungen über Aufgabe der dem Haufe Schönburg zur Zeit zustehenden öffentlich recht lichen Befugnisse trete, sowie daß dieselben, falls diese Unterhandlungen nicht zu dem gewünschten Ziele führen sollten, die zur Aufhebung der beregten Befugnisse er forderlichen Schritte bez. im Wege der Gesetz gebung thue und der nächsten Ständeversammlung eine/oahin gehende Vorlage mache", in seinem ersten Theile einstimmig, in seinem zweiten gegen 9 Stimmen an. Die bisherigen, in Rezessen von 1740 und 1835 begründeten Verhältnisse der Schönburgischen Herrschaften zum sächsischen Gesammtstaate führen zu mannigfachen, der zahlreichen und betriebsamen schönburgischen Be völkerung schwer erträglichen Unzukömmlichkeiten. Zur Characterisirung derselben wurde angeführt, daß die Schönburger erst sechs Jahre später sich der neuen sächsischen Gerichts-Organisation erfreuen konnten, daß der in Rom weilende, zum katholischen Glauben über- getretene Graf Karl v. Schönburg das ihm noch ver bliebene Begnadigungsrecht auf seinen von ihm zum Hofrath ernannten Privat-Sekretär mittelst Vollmacht übertrage), habe u. s. w. Der Minister deS Innern, Herr von Nostiz-Wallwitz, hatte Nichts gegen die Be folgung des ersten Theiles obengedachten Antrages ein zuwenden, hielt aber den zweiten bei dem bestehenden VertragSverhältniß für unzulässig. Betreffend die Aufhebung der akademischen Gerichts barkeit und des Patronatsrechts, so wie die Abänderung der Kirchenordnung, hat das Vereinigungsverfahren beider sächsischen Kammern zu keiner Verständigung ge führt, da die erste Kammer bei ihren ablehnenden Be schlüssen beharrte. In der Ersten Kammer wurde am 15. Jan. nach lebhafter Debatte über das Verhalten des CultuS- mintsterS in der Riesaer Angelegenheit (Beeinträchtigung des Versammlungsrechts) das Tadelsvotum des Ab geordnetenhauses mit 21 gegen 17 Stimmen ange nommen. ' Der „Berliner Börsen - Courier" schreibt: vr. Strousberg soll sich, wie wir vernehmen, kürzlich in bindendster Form dahin ausgesprochen haben, daß er den Bau der Eisenbahnlinie Chemnitz-Aue-Adors auS- führen werde, wenn auch die sächsische Kammer auf Aenderung seines ursprünglichen Finanzplanes bestände. BemerkenSwerth ist noch, daß derselbe Unternehmer um Ueberlassung zweier neuen Linien nachgesucht hat, welche zu den in nächster Zeit bei der sächsischen Kammer zur Sprache kommenden sächsischen Eisen- bahnprojecten gehören. ES sind dies die Strecken Wüstenbrand-Limbach-Penig einerseits, als Fortsetzung der projectirt gewesenen Zweigbahn Thalheim-Stollberg- Lugau, und Krippen (Schandau)-Sebnitz-Schluckenau- Sohland-Bautzen-Hoyerswerda anderseits. Die erstere von beiden Linien gilt als der Anfang für die dereinstige Verwirklichung der Mulde-Thalbahn. In Betreff der zweiten Linie ist zu bemeken, daß nach diesem Projecte Schandau die längst begehrte Elbbrücke erhalten würde, zu deren Ausführung Seiten« deS Unternehmers kein Staatszuschuß beansprucht werden solle. Wenn auch die Verlegung eines Theiles dieser Strecke durch böh misches Territorium, durch den sogenannten Rumburger Winkel, nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, so gehört deren Ueberwindung doch in daS Bereich der Möglichkeit. In Bezug auf den Dresdener Theaterbau machen sich in der Abgeordneten-Kammer drei Richtungen be- merklich. Die eine bezweifelt überhaupt die Verpflich tung zum Bau und ist daher die erste Deputation um ein Gutachten darüber ersucht worden; die zweite be zweifelt dies nicht, will aber möglichst gespart und da her die jetzige Ruine benutzt wissen, die dritte endlich verlangt unter allen Umständen eine Entfernung Derer, die moralisch an dem Unglücke schuld sind. Wenn man den beiden letzten Richtungen, worin sich zugleich die öffentliche Meinung abspiegelt, nachgäbe, wäre die Verwilligung gesichert. Uebrigens schreibt Prof. Sem-
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