Nr. 3. Beiblatt zum „Chemnitzer Gktteral-Aiizelgcr" und zu», .Sächsische» LaiiSboteu". 1899. Vater Ängnst als weiser Landesherr. Beitrag von E. T. Nachdruck verboten. Die Zeit während und nach der Reformation war eine Sturm- und Drangperiode für das Kursürslenthum Sachsen gewesen und es konnte infolgedessen von einer richtigen wirthschastli'chen Entwickelung keine Rede sei». Als ei» Segen für das Land war es daher anznscheu, daß im Jahre 1553 mit August I. ein Fürst den sächsischen Thron bestieg, der nicht kriegerische, sondern friedliche Lorbeeren ernten wollte und sich als sein höchstes Ziel die Hebung der Wohlfahrt seines Kurfürstenthuins gesetzt hatte. Diese Aufgabe löste er denn auch während seiner 33 jährigen Regierungszeit in so glänzender Weise, daß Sachsen damals allgemein als ein Muslcrstaat galt. In Anbetracht seiner steten Fürsorge für das Land belegte ihn das Voll mit dem Namen „Vater August", gleichwie seine Gemahlin, welche ihm dabei als treue Gehilfin zur Seite stand, „Mutter Anna" . genannt wurde. Seine erste Sorge nach seinem Regierungs antritte ließ es August sei», das Land vor kriegerischen Verwickelungen nach außen hin zu sichern. Er verglich sich im Anfang des Jahres 1554 mit dem früheren Kurfürsten Johann Friedrich dem Großmnthige», der im schmal- kaldischen Kriege sein Land und seine Krone verloren hatte und »nn wieder Ansprüche aus das Kiirfürstenlhnm erhob, dahin, daß dieser einige Gebietstheile und eine Abfindungssumme erhielt. Weiter sührte August im Jahre 1565 in Gemeinschaft mit den übrigen protestantischen Fürsten den Abschluß des Augsburger Religion» friedeuS herbei, durch welchen den Protestanten vollkommene Glauben-sreihcitzugestande» wurde. Waren so alle nachtheiligen Störungen von Außen her abgewendet, so konnte August nun mehr seine ungetheilte Aufmerksamkeit auf die inneren Verhältnisse seines Landes richten. Als sehr nachtheilig für eine richtige weitere Entwickelung des Erzgebirges erschienen ihm die großen Besitzungen, welche die Grafen von Schönbnrg auf Hartenstein in der Schlvarzen- berger Gegend und die Herren von Berbis dorf in der Zöblitzer und Lengefelder Gegend inne hatte». Er kaufte daher diese sowie die der Günterodischcn Familie gehörigen Be sitzungen Rauenstein mit Lengefeld, Neisland und dem Vorwerke Wünschendorf 1559 für den Staat an. Dadurch sowie durch eine am 3. Oktober 1554 erlassene Bergordnung suchte er namentlich auch den Bergbau zu fördern und dessen Erhaltung bis in die fernsten Zeiten zu sichern, denn bisher hatte man ihn noch immer ziemlich regellos und in der Hauptsache da betrieben, wo er am wenigsten ergiebig war. Ferner bestätigte August bei seinem Regierungsantritte die den Bergstädten Frci- berg, Schnccberg, Annaberg und Maricnberg früher verliehene Geleitssreiheit, beschränkte dieselbe jedoch wegen des damit getriebenen Mißbrauchs im Jahre 1558 auf den Bedarf der Bergwerke. Auch übernahm er selbst viele Kuxe (Antheile) von Bergwerke», so daß er im Jahre 1582 deren 2822 besaß, nnd be trieb eine Anzahl Gruben aus eigene Rechnung doch hatte er hierbei zum Theil bedeutende Zuschüsse zu leisten. Im Freibcrger Reviere stiegen infolge allcr dieser Einrichtungen die Erträgnisse der Bergwerke, bis sie im 17. Jahrhundert infolge der Unruhen des 30 jährigen Krieges und anderer ungünstiger Umstänoe abermals znrückgingeu. Noch übler als den Bergwerken war es bis dahin den Forsten ergangen. -Man hatte dieselben unnüthiger Weise niedergeschlagen, nicht bedenkend, daß der vor handene Ucberfluß sich einmal in Mangel verwandeln könnte. Schon Kurfürst Moritz suchte, als er noch Herzog war, dem nutzlosen Niederschlagen der Wälder durch eine im Jahre 1543 erlassene Forstordnung entgegenzutreten und stellte u. A. zum Schutze der Forsten Förster und Oberförster an. In noch viel höherem Maße aber war August auf eine ein heitliche Regelung des Forstwesen» bedacht. So sehr er auch eine Erhöhung der Einkünfte au»