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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189303031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18930303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18930303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-03
- Tag1893-03-03
- Monat1893-03
- Jahr1893
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1893
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BezrtgS-PreiS R da Haaptiveditioa oder den im Stadt bezirk »ad de» Vororten errichtete» Au», »bestellen ab geholt: vierteljährlich ^4L0, bei jweimaliaer täglicher Zustellung int » 5L0. Durch die Post bezogen für xentschlwd und Leikerreich: vierteljährlich Drrrcte tägliche tkreuzbandseuduag i»1 stluSland: monatlich ^4 S.—. N,vrorgea.«u«gabe erscheint täglich '/,711hr, P» llldend-dlu-gab« Wochentag« 5 Uhr. Ledaction »nd Erveditiov: JohanneSgaffe 8. rie Lrvedition ist Wochentag« unnntrrbroche» ,eM«t von früh 8 bi« «beud« 7 Uhr. Filiale«: ttt« <lem«'« Sarti«. (Alfred bah»), UuiversitätSskraß, 1, L.uiS Liffche, jkthariaenstr. 1«. hart, »ad KSnigSptatz 7. ttMM.TWtblatt Mzeiger. Organfnr Politik,L-calgcschichte,Handels-undGeschSstsverkehr. AnzeigenPreiS Die 6 gespaltene Petitzeile 20 Psq. Reklamen unter dem RedactionSstrich llge- spalten) 50-H, vor den Familieanachrichlen (6 gespalten) 40^. Größere Schrillen laut unserem PrriS- derzeichalß. Tabellarischer und Zifsernjah nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit de« Morgen. Ausgabe, ohne Postbelörderung 60.—, mit Postbesörderung 70.—. Ännahmtschluk fir Än)kigen: Abend-AuSgabe: PoriniltagS 10 Uhr. Ptorge »»Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh ' ,9 Uhr. Bei den Filialen und Aniinbmeslelleu je ein« halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet« an di« Erpedtttsa zu richten. Druck und Verlag von E. Polz In Leipzig. 113. Kreita^ den 3. März 1893. 87. Jahrgang. Wegen des Vntztage» fällt die heutige Abend-Ausgabe a«-. Amtliche Bekanntmachungen. Sekanntmachung. Die Schulstrabe in Leipzig-Reudnitz wird künftig den Namen „E»«enil>--Straffe" s.brrn und die an derselben liegenden Grundstücke werden in nach- siebender Weise numerirt. Leipzig, den 25. Februar 1898. Der Rath »er Stadt Leipzig. le. 864. vr. Georgi. Cichorius. tlamenius^Itrage früher Schulstrabe in Leipzig-Reudnitz von der RatbhauSstraße auS: Linke Seite. Rechte Seite. Alte Brand« Neue Alte Brand» Neue Straßen- Tataster. Strahen- Straßen- Calaster» Straßen Nr. Nr. Nr. Sir. Nr. Nr. 22b 236 1 3 237 2 der der Rathhantstr. Schulslraße 4 235 8 2 238 4 der Schulslraße 1 239 6 L » 234 v 7 260 8 s . 233 7 8 261 ^ 10 6K - 232 S Die am 2. Januar d. I. für den Kaufmann Herrn Engen Dhirme hier ausgestellte, abhanden gekommene Gcwcrbelegitimations l-ne Nr. 813 L wird zur Verhütung von Mißbrauch hiermit sür »»gütig erklärt. Leipzig, den 28. Februar 1898. IV. 1801. Da« Palizei-««t der Stadt Leipzig. Bretschneider. Gefunden oder alt herrenlo« angemeldet resp. abgegeben wurden in der Zeit vom Ik. bi» 28. Februar 1893 folgende, zum Theil schon früher ge sunden» oder von verübten Diebstählen herrührende Gegenstände: ein »erthvaNer Radrlkopf mit 3 Steinen, rin goldener Manschetlenknopf, Geldbeträge von 8 >4 und 5 ^l, Porte, monnaie« mit 3 ^l und mit geringeren Beträgen, 2 goldene Trauringe, einer mit Gravirung, mehrere andere goldene Ringe, darunter »in gravirter, mehrere Armbänder, eine Lorgnette, mehrere Leihhausicheine, ein Troinpelcn-Mundslück, Notenhalter und Bogen, »ine Anzahl Schlüssel, ei« Regen schirm, 2 Spazierstöcke, ein Kinderschuh, eine Knabcnrnütze, ein neue« Knabenjäckchrn, »in Packet Kinderwäsche, 2 verschied Filzhüte, ein Winterkbrrzicher, ei» Säckchen mit Gemüse, eine Kochmaschine, eine Bratpfanne, eine Pferdedecke, ein Pclroleumballon und ein Kinderwagen. Zur Ermittelung der Eigenthümer wird die« hierdurch bekannt gemacht. ltzleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche im Januar und Februar 1892 Fundgegcnstände bei unS abgegeben haben aus, diese Gegenstände zurückzusordern, andernsalls hierüber den Hechten gewäb verfügt werden wird. Leipzig, den 1. Mär, 1893. La» Volizri-Amt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Ml. Lekanutmachung. Der der Stadtgemeiude Raunhos gehörige sogenannte Hospital Inch soll anderweit auf 3 Jahre und zwar vom 1. April 1898 dis Sl. Mürz 1896 n. zur Kischnutzung, d. zur GiSuutzuug verpachtet werden. Pachtlustige werden deshalb aufgesordert, LonuerStag, den 16. März d. I., Vormittags 12 Uhr, im RalhSsitznngSzkmmer sich einzusiude» und de- Weiteren gewärtig zu sein. Naunhof, am 1. März 1893. L«r Stadtgemeinde-Rath. Bcnkert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die der Stadtgemeind« zustehende Atfcherci in drr Parthe in deren Au«dehnung von dem Mühlengrundstück de« Herr» Söllner »er bi« zur Kirchlehnwiese soll Lauuerstag, dcn IS. März d. I , «orinittag« '/,lL Uhr in RathSsitzung-zimmer anderweit auf 3 Jahre und zwar vom l April 1893 bi« 3l. März 1896 unter den im Termin bekannt p machenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Raunhaf, am 1. März 1893. Der Ttadtgemeinde-Rattz. Benkert, Brgrmstr. 2er diesseits unterm 4. Novembrr 1892 gegen das Dienstmädchen Maste Turde au- Guandors erlassen« Steckbrief ist erledigt. X. 1. 183/92 Magdeburg, de» 1. März 1893. Ler Erste Staatsanwalt. Vit Nothlage -es gewerblichen Mittelstandes. ii. Nacklem Herr Kulemann in dem gestern mitgrtheiltcn ersten Theile seines Vortrages die Bedeutung dcS gewerb- lichtn Mittelstandes und seine Lage im Allgemeinen geschil dert, sowie eine Reihe von Ursachen der Notblage und von Misteln zu ihrer Beseitigung beleuchtet batte, fuhr er fort: Aber eS giebt noch andere Mittel, die in drr Hand drr (lstwerbtrribendrn selbst liegen. Der Grund für das Ilebergewicht de- Großbetriebe- über den Klein betrieb liegt in den billigeren Production«kosten. Denn 20V Personen anstatt in IVO Werkstätten in einer »roßen Fabrik arbeiten, so ersparen sie an Wohnungsmiethe, Heizung. Lickt, Beaufsichtigung, vor Allein aber ist damit kie Möglichkeit einer weitgehenden ArbeitStbeilung ge- geben, auS der sich eine ungemein groß« Ersparniß an Ar beit ergiebt. Alle diese Vortbeil« kann sich aber da« Kleingewerbe verschaffen durch genossenschaftlichen Srtrieb, drr daneben den Vorzug de» größeren EapitalS und der davon abhängigen Verwendung von Maschine» bietet. DaS GenossenschastS-Gesetz gewährt hierfür die mannigfachsten Formen von der einfachen Errditgeiivsscnschask, die den Einzelbetrieb ganz unberührt läßt, bis zur Protuctiv- aenossenschaft, die ihn ganz austöst. Dazwischen liegen Rvk- toffvercine, Magazinvereine und Werkgenossenschaftc» zur wmeinschastlichcn Benutzung von Arbeits-Maschinen und Räumen. Der Grund, weshalb d'er genosscnschaftliche Betrieb bis jetzt im Handwerk wenig Svmpalhie gefunden hat. liegt in einer stark ausgeprägten individualistischen Neigung, die jede Beeinträchtigung des EinzelwillcnS, wie sie mit einen, genossenschaftlichen Zusammenschluß allerdings uiwcr- »leitlick verknüpft ist, als Uebel empfindet. Hier kan» dem Kleingewerbe der Arbeitersland als Muster vorgehaiten werden, bei dem daS SotidarilätSgesübl sich in ganz anderen, Grade entwickelt bat, wie sich bei der Unterstützung von Streikenden durch die gesammle Arbeiterschaft errietst. Hätten die Kleingewerbetreibenden dieses SolidaritätSgesühl in Hobe», Grade, so würde eS ihnen z. B. gelingen, die ihnen durch die Arbciterversichcrung anserlegtcn Opfer in Form erhöhter Preise auf daS consumirciite Publicum abzuwälzeii, waö bei den Gesetzen beabsichtigt wurde, während jetzt Jeder i„ dem Fachgcnossen nur seinen Eoncurrentcn sieht. Unsere Zen ist der Jsolirung und dem Individualismus nickst günstig, ihre Richtung geht auf Zusammenschluß, und so Halle ick, eS für eine der wichtigsten Ausgaben, auck im gewerb lichen Mittelstände eine gesunde sociale Auffassung seiner Stellung einzubürgern. Dieses Ziel führt uns nun über die Genossenschaft hinaus zu der Innung. Die Innung theilt mit der Genossenschaft die wirtbschaftlichen Zwecke, auch sie kann Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gewerbebetriebe treffe», aber sie ver folgt daneben eine höhere ethisch« Ausgabe, die daS Gesetz bezeichnet al» Pflege de» GemeingeistcS und der StandrSehrr. DaS Elassenbewußtsein, dessen Hebung die Socialdcmokratie unter den Arbeitern bezweckt, ist auch für andere BerufSkrrise eines der wichtigsten socialen Elemente, und wenn die französische Revolution den Elasseiv slaat und die ständische Gruppirung der Gesellschaft zer schlagen bat, so scheint die heutige Zeit dabei begriffen, in der Auöbijdung von BerusSständen dafür einen Ersatz zu schaffen. So geneigt man dem JnnnngSwescn gegenüber sich ver balten soll, so ist trotzdem der InnungSzwang zu ver werfen. Gezwungene Genossen sind schleckte Genossen, und man schädigt durch nichts die Innungen so sehr, als wenn man wiverwillige Elemente in sie limeinbringt. Allerdings ist auch eine staatliche Organisation des Klein gewerbes nicht unbedingt abzulehnen, und wie man für die Industrie BcrusSzenossenschaften geschaffen hat, denen jeder Betheiligte beitreten muß, so ist ein gleiches Vorgeben auch hier nicht auszuschließen. Aber die Stellung solcher staatlicher Organisationen muß eine wesentlich andere sein, als die der jetzigen Innungen, sie müssen sich lediglich auf daS öffentlich-rechtliche Gebiet beschränken, aus dem sie alS SelbstvcrwallungSorgane kraft einer staatlichen Delegation ihätig sind, während die Innungen darüber hinaus in den Kreis der privaten gewerblichen Interessen der Mitglieder eingrcifen. Deshalb sind beide Bildungen neben einander denkbar. Will man dagegen die Innungen zu staatlichen BerusSaenossenschaften umgestalten, so muß man einen wescnl licken Theil ihrer bisherigen Befugnisse auszeben. Ten richtigen Stanbpunct vertritt die Gewerbeordnung-Novelle von l887, indem sic sür gewisse im öffentliche» Interesse liegende Einrichtungen, wie Lehrlings-Fachschulen, HrrbergS- wesen, Arbeitsnachweis, Schiedsgerichte u. s. w., einen Zwang zur Bethriliguag gestattet. Eine sehr geeignete Form, eine Interessenvertretung deS Kleingewerbes auf berufSgenossenschasllicher Grundlage her- zustcllen. sind die Handwerker- und Gcwerbekammern, deren Einführung bekanntlich seitens der RcichSrcgicrung zugesagt ist. Die zuweilen geäußerte Befürchtung, daß da durch die Innungen beeinträchtigt werden würden, ist un begründet, sobald man die oben bezeichnet« Unterscheidung zwischen öffentliche» und privaten Interessen durchführt. Unter den Mitteln der staatlichen Thätigkeit, von welcher man sich eine Hebung beS Kleingewerbes verspricht, steht obenan die Forderung des obligatorischen Be fähigungsnachweises. Es ist im Rahmen eines so um fassenden Vortrages, wie des heutigen, nicht möglich, diese Frage erschöpfend zu behandeln. Ich möchte aber, nachdem die RcichSrcgierung mit aller Entschiedenheit die Forderung abgelebtst hat, selbst Denjenigen, die sie nach wie vor sür richtig halten, empfehlen, sich nicht einseitig aus sie zu ver beißen, hier allein die Möglichkeit der Besserung zu sehen und dadurch blind und unzugänglich zu werden gegen Alles, waS eS sonst noch in der Welt giebt. DaS ist niemals richtig und führt zu einer thatenloscn Verbitterung, von der ganz sicher alles Ändere eher, als Besserung zu erwarten ist. So sehr ich nun auch meinerseits eine allgemeine Einrich tung der Art bAämpse, daß der Betrieb eine- Gewerbes von einem FäbizkeitIzengniffe abbängig gemacht wird, so kalte ick doch die Forderungvda für zulässig, wo eine besondere Rücksicht in Betracht kommt, nämlich die Verblllung von Gefahr für Leben und Gesundheit bei den Bctheiligten oder bei dritten Personen, wie die- insbesondere zutriff« bei den Bau> gewerkt n. Allerdings muß ick auch hier vor lieber schätznng warnen. In den Fällen, in denen Häusei eingestürzt und Menschen beschädigt sind, hat wobl ausnahmslos der Grund nicht gelegen in der mangelnden Fackkenntneß des Unternehmers, sondern in seiner Unsolidität, in dem Wunsche, mit billigem Material au Kosten der Haltbarkeit Ersparnisse zu erziele», also in über triebener Gewinnsucht, kurz in Ebaraltereigenschaften, die man durch die strengste Prüfung der Befähigung nickt sicher stellt. Aber immerhin mag man, wenn eS möglich ist, um von zwei Gefahren wenigsten- die eine zu vermeiden, dies thun und deshalb läßt sich auch die Forderung deS Befähigung« nackwriseS in diesem Rahmen vertreten. Dagegen bade ick meinerseits bereit- öffentlich ans eine wie nur scheint, ,alS eine all- Einrichtung bingcwiesen. 7'' n^'wc.'enlUchen'Vortbeil- dcS gemeine möglich wäre und alle wc'-nilEn M «LILA nnd daß rs ktSkalb kiwunlä't I. - lii»ii.„'ii gäbe an. de, öffentlichen AnSstellnnge» und andern Ge ege,,be>t durch Prämien und öffentliche Anerke»ii,mgen e,n Ul,beil über gewerbliche Leistungen -bzugeben. WeSbalb scll man dies- Einrickiung nickt verallgemeinern dab.n, da,. Iu^, der rin bestimmtes Gewerbe beste,den will, d e Aogf chlc bat. seine Befähigung dazu vor r.ncr d'^"'c>>en I-'NanZ „achzuweisc» und durch diefclbe beglaiibigcn zu laste ' aUS wenigstens, mag man den Vorschlag billigen oder n.ck . enthält derselbe nicht den leisesten ^dgensatz zu der n, beschränktesten Gewerbesreibeit. Ja. mehr alStaS, wir dabei, den Ansatz da,» schon in unserer bestebenden Gewerbeordnung, insofern bei gewissen Gewerben. w,e Anct'°narorcn ^apa torcn, Feldmessern u. s. w. der Staat einzelne dieser ^werbe- treibenden ans ihre Fähigkeit prüft und tan,, öffentlich aiS solche bestätig», während eS daneben Jedem gestattet stk. die « Gewerbe au» obne solche Priisung zu betre.ben Wenn, w.e gesagt, ein grundsätzlicher Einwand gegen diese. Forderung inSdesonderr auS dem Begriff der Gewervefreibcit nicht erhoben werden kann, so kann sich ihre Berechtigung ausschließlich danach entscheiden, ob eS möglich sein wird, aus diesem —ege die beklagten Uebelstänbe zu beseitigen. Run sind gerate wir Deutschen außerordentltck, daran gewöhnt, jeder staatlichen Einrichtung eine bclvndcre Autorität beizumesse»; eS mag daS als berechtigt und wünschcn-wcrth nicht anerkannt werden, aber daS a^ert nickt- an der Tbatsache al- solcher. Beständen bcSvalb künftig in dcmseibcn Gewerbe geprüfte und unaeprinte Meister, so würden die Ersteren in den Augen der Bevolkc- rung ganz zweifellos daS moralische Ilebergewicht haben. Aber diese Stellung würde »ock durch Mancherlei gestärkt werten. So wäre eS selbstverständlich, daß die staatlichen Behörden, sei e». wo sie als Auftraggeber bei Bestellung von Arbeiten i» Betracht kämen, oder wo sie in der Lage wären, Sachverständigengutachten einzuziehen, sich an die geprüften lKrsonen wenden würden. Ferner ist schon durch daS jetzige Gesetz vorgcschrieben, daß überall da, wo die Gesetze eine besondere Glaubwürdigkeit verlangen oder besondere rechtliche Wirkungen verschreiben, die- nur von den dazu öffentlich angestcllten Gewerbetreibenden gilt, z. B. treten die gesetz lichen Folgen einer Inventarserrichtung nur ein, wenn die- elbe von einem beeidigten Auktionator ausgenommen ist Man könnte sogar erwägen, ob man nicht noch einen Schritt weiter gehen und einer Forderung entsprechen soll, die gerade hier in Sachsen viel Beifall gefunden hat, nämlich auS- cksticßlich den geprüften Handwerkern die Führung dcS Meistertitel» zu gestatten. Ich will mir eine abschließende Stelliingnabinc zu diesem Brrlangen Vorbehalten, aber daß dieselbe mit der Gcwcrbefreiheit durchaus vereinbar ist und deshalb von dieseni GesichtSpunctr auS nicht bekämpft werden kann, liegt zweifellos auf der Hand. Dagegen möchte ich noch auf eine andere Folge von der äußersten praktischen Bedeutung aufmerksam machen, die sich bei der Einrichtung eine- sacultativcn Befähigungsnachweise» ergeben würde, nämlich in Bezug auf daS Le hrlingSwesen. Man bat die jetzige Vorschrift, daß durch die Ver> waltungSbchörde den Mitgliedern der Innung daS auS' chließlicke Recht znr Ausbildung von Lehrlingen zngesprochen werden kann, lebhaft angegriffen »nd mit Recht dagegen zeltend gemacht, daß e- auch anßerbalb der Innung tüchtige Meister gebe und man durch daS LebrlingSprivilcgium dies nur zwingen wolle, der Innung beizutreten. Ein solche Zwang, auch wenn er nur mittelbar wirkt, ist zu verwerfe» Bestände dagegen die Einrichtung, daß Jeder sich auf seine Fähigkeit bin öffentlich prüfen lassen kann, so verstände c« sich von selbst, daß der Staat die Ausbildung von Lehrlingen, die dock in den Rahmen dcS Unterrichts fällt, nur solchen Personen übertragen würde, die ihre Fähigkeit für diesen Beruf nackgewiescn haben, zumal dieser Nachweis eine sehr g^iny^Mühe verursacht und keinerlei Verpflichtungen nach Deutsches Reich. 8s. Berlin. 2. März. So Jemand Böse heißt, soll er sich nicht bewerben — weder um ein Denkmal für die Burg Friesack, noch uni ein westfälisches Reicks,agSmandat " lick di« Folgen selbst zuzuschrciben hat. Ter Fall Bofc Nr. 2 verdient ebenso unter den Reichen der FF, vermerkt zu werde», wie der Nr. ,. Denn waS gegenwärtig am „grünen Holze'' des weiland ReichenSperger'fchcn Wakl- neues geschickt, Nt aus alle Halle von weit höherer Be deutung, al- irgend cm häuslicher Zwist innerhalb einer Parte, um e», sichere- Mandat. Vielleicht gebt man einst- """ di. E-nt.da.ur von nickt m ""^nwntanen um dasselbe Mandat un- m veenü.^' ^i" verknüpft, daß neuesten« Ball.s.een? ^ (Lkntr.im-sttbrer Graf dem -Laos. 7 '"«'st waren. - natürlich nur. un. Iie7. *vcr wird auch gleich so binter- iislig sein, dahei an die Militairvorlage zu denken?' Aber man u^Ar7/^ ^ von Candidaten in urnsderg-Meschede-Oipe wenig,tenS mit dieser Militair. Vorlage in »nmiNelbareVerbindung bringt und dasic nur al- der >rr.,i« ,n der ultramou.aneu Parte, erschein. laHt sich dreist behaupten, dan diele Lt. I"... bellen Ltu»br..ch'g..an^'1si'"L?xd!7n zun^chst'^ Interesse. ;» beobachten, wie eifrig sich die Gelammt- partei dcS Herrn Bösc und seiner Eantidatur ainiiniink. Wer dieser Herr Böse und waS er ist, braucht nirgends Nengicrtc zu verursachen. Es genügt, zu wissen, daß ib» die „Gcsanimi- parlci" in Schutz nimmt gegen F„Sangel »nd Zeppenfeld aus der eine» und gegen den Freiherr» von Fürstenberg ans der anderen Seite. Wer FnSangcl ist, weiß jedes Kind; Zeppcn- eld mag entlasten werden, er dient dem Fnsanget ja dock »ur alö Folie. Wer Freiherr von Fürslenberg ist, weiß auck Jeder, der nur einmal durch Westfalen gekommen ist und über Land und Leute, über Grundbcsitzvertheitung und die allen Herrengeschlechler aus rolhcr Erde sich ein wenig unterrichlen ließ. Es giebt kein zweite« Herren- geschleckt, daS so begütert und bei Groß und Klein so an gesehen ist, wie das Fürstenbergische; und eS giebt keinen zweiten Klerikaldeinokratcn, um nicht zu sagen Social- dcmokratc» im ullraiiiontaiic» Gewände, wie ten Fusaiigel. Die Gesammtparlei aber nimmt gegen beide de» Herrn Böse unter ihre Fiiligc. Da- will sagen, sie wehrt sich dagegen, gerade jetzt eine solche Sprengpatrone sich i»S Hau« lege» z» lassen, wie eS mit der Fusaiigel'schcn Wahl geschehen würde. Aber auch der Freiherr o. Fürltenbcrg wird unrilterlich abgcschültelt; er, ei» katho lischer Edelmann von Schvrlcmer'schein Schrot und Korn — er ist laut „Germania" verdächtig, mit Hilfe von.Liberalen, Protestanten, abhängigen Beamten" in den Reichstag zu wollen. Woraus folgt, daß ibu die heutige Parteileitung nicht minder als Ferment fürchtet, wie den Fusaugel; und woraus . weiter folgt, daß der Herr Böse sür die Fractionspolitik im Gegensatz zu seinem Namen das einzig Wabre und Gute wäre — eine belanglose Nliinmer it lu Rauchencckcr. Wenn sich aber nun die Fraclionsoorslände der Partei aus dcn Trab machen, um in hochosficicUer Form mit „Erklärungen" wider FuS- angel »nd wider alle Störung der innere» Eintracht ihr Anathema zu verkündcn, dann muß -S ui» diese »innrrc Ein tracht" herzlich schlecht bestellt sein, — so schlecht, daß das erste beste Streichholz genügt, um die ganze Eintracht vrasselnd ziisammenschlagen zu mache». Und die Lage der Partei ist denn auch so prekär wie »ic; Herr Lieber hat gar zu weit nach link-gedrängt,und wenn General Loü de» Friedenszwcig und Gras Baücstrcin die Parole zur Nachgiebigkeit von Rom mitgcbracht baden sollte, mag eS im Kopse de- Herrn Lieber wüst genug sich durcheinander drängen. Nachgcbcn heißt für ihn, sich selbst aufgeben. Nun brauchte nur »och der FuS- angel zu kommen, dann wäre im Voraus jeder Versuch, den Anfchluß nach recht» im Laufe de» Frühjahres wieder zu finden, vereitelt. Ter FuSaiigel hielte den linken Flügel fest oder — risse Jedem die MaSke ab, der „umsallcn" würde. Auf dem reckten Flügel sieht cS, mutatiz mu- tiuickis, ebenso auS. Tort sitzen zwei bis drei Dutzend hochmözciike Herren, die herzlich gern für die Militair vorlage stimmen möchten, wen» sich nur vermeiden ließe, mit der Fraktion darüber zu verfallen! DaS läßt sich aber nicht vermeiden, wen» — llvnm looulu — die Militairvorlage vom Eentruin abgclebnt werden sollte. Nun sehtte nur noch, daß zu Schorlcmcr auch Fürstenberg sich gesellte und die Aristokraten deö Eeiilrums drängelte, von dein radicalen Parlcibcsehl sich zu cinancipiren. DaS Gewicht dieser Stimmen und der Zug deS Herren« — wer weiß, was geschehe» würde! Aber man schreckt auf der eine» und auf der a»veren Seite vor ehrlichen Eonsequcnzen zurück; man will den FuSangel und den Fürstenberg nickt haben, lieber dcn Herrn Bösc. dessen Wahl eine so sinnreiche Illustration zu dem Motto wäre: „Es wird sortgewurstelt!" Was ii»» den Wählern dcS verstorbenen Reickensperger recht ist, soll un« ebenfalls recht sein. Den leitenden Männern des ti» cko-tühelv mangelt ja doch jegliches Talent, Gcsnndungs- processe im Parteiwcsen durch die hier souveränen Wähler schaften zu befördern. Warum sollte» wir uns echaiissircn, wenn nun doch die Hohlheit, die FortwnrsteliingS- und VerkieislerungS- politik den Sieg und Herr Bösc das Mandat davonträgt! AlS getrculiche Edronisten vermerken wir nur zu der Erklärung der Fraclionsoorslände deS EentriiniS: der radikale Herr- Lieber fürchtete den radikaleren FuSangel, der EeiitrumS- patriot Freiherr v. Huene den bedingungslos patriotische» Frei Herrn von Fürstenberg. Darum waren Lieber und Huene so rührend einig und empfahlen Böse. ID Berlin. 2. März. Auch die hiesige OrtS krankeu- casse der Buchdrucker ist, gleich der Maiircrcassc, in eine schiefe Lage gcralbrn. Der Verwalter der Blichdrllckcr- Krankencassc erklärte in der General Versammlung, daran trage der letzte Vnchdrnckerstreik die Schuld. Tic Eaffc habe diesmal den gesetzlich vorgeschriebe»«. Betrag zuin Reseroc- fouds nicht zurückstcllcn können, und cö sei fraglich, rb der Reservefonds bis zu dein vvrgeschricbenen Zeilpuncle, Ente >894, in der gesetzlichen Höhe vorhanden sein werte, ta jetzt noch ca. 3V VVV fehlten. Auch drei Bnchtrnckereieii seien mit ihren Beiträgen im Rückstände, und die Execntion gegen dieselben sei fruchtlos ausgefallen. Tics einschneidend für die Easse sei die behördlicherseits dem Statut bcigesngtc Be stimmung, daß alle im Buckdruckcrcibelriebc beschästiglc» männlichen und weiblichen Personen alö Mitglieder ausge nommen werden müssen, auch beim Sterbegelde die Scala forigesallen sei. Beschlüsse zum Zwecke der Sanirung der Easfenverbälinisst wurden nicht gefaßt. — Berlin, 2. März. (Telegramm.) Die „National- zeitung" schreibt: In der gestrigen Rede de- Kaisers aus dem vom Oberpräsidenten von Achenbach gegebene» Fest mahle erregte die Bezugnahme auf daS einst vom Fürsten BiSmarck gebrauchte Wort: „Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nickt- auf der Welt" besondere- Interesse. Die vorbergebende Ausführung, betreffend die jetzigen „bewährten Rätbe" des Kaiser-, schließt jede ander« Deutung aus. Aber nach der Beziehung der Rede aus Kaiser Wilhelm l. als einen der großen Männer, an dem die Gegenwart lernen könne, macht da» Eitat den Eindruck, als wenn Fürst Bis marck al« einer jener großen Männer gezeichnet werde» solle, deren die Gegenwart sich zu freuen bade. Daß Fürst BiSmarck einer derselben ist, bedarf keines Beweise-. ES würde aber in weilen Kreisen mit Freuden begrüßt werden, wenn eS des Kaiser« Absicht gewesen wäre, sich zu dieser Anschauung offea
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