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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-04-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189604266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18960426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18960426
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- fehlerhafte Bindung: Seiten in falscher Reihenfolge
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-26
- Monat1896-04
- Jahr1896
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1896
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Bezugspreis Dst Morgen-Audgab« erschestst « '/,7 Uh«, di* Abmd-»u«gab« «ocheustW« « » Uh«. Nrdartisa »«> GyMie»; SoHamtvdMß« s. Di* rxprditioa ist Woch«tag« «nmstste^a Löfflet voa früh » V« »«h, 7 «hu Filiale«-. . Lmtt« Usche, WpMer.TagMM Anzeiger. Amtsblatt des Hönigkichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Rathes «nd Notizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. ^ZAV. Sonntag den 26. April 1896. Anzeigenpreis die S gespaltene Petitzeile SV Psg. Rrclamen unter dem Rrdactionsstrich (4ae- spaltrn) 50 >^, vor den Familiennochrichien (6 gespalten) 40 Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernlatz uach höherem Tarif. htra-veilagea (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung >>l 60—, mit Postbeförderung ^l 70.—. Annahmeschl«ß filr Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittag» 10 Uhr. , Margeo-Au-gabr: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen «nd Annahmestellen je eine halbe Stund« früh er. Anzeigen find stet- au die Expedition -u richten. Druck «nd Verlag von E. Pol, l, Leipzig SV. Jahrgang. Peterskirchhof 5 Herr Nax Xlertii, Buchbinderei, Ranftsche Gasse 6 Herr ^rleür. kl86lier, Coloniallvaarenhandlung, Ranftädter Steinweg 1 Herr 0. LvKetiUlMU, Colonialwaarenhandlung, Schützenstraste 5 Herr «iul. 8eliüin1< üen, Coloniallvaarenhandlung, Westplatz 3Ä Herr ü. vlttrlek, Cigarrenhandlung, Äorkplraste 32 (Ecke Berliner Straße) Herr V. I)edU8, Colonialwaarenhandlung, Zeitzer Straste 35 Herr V. LÜ8lvr, Cigarrenhandlung, in Plagwitz Herr U. klrUI/iuanu, Zschochersche Straße 7», - Reudnitz Herr k'uAwanil, Marschallstraße 1, - - Herr Lvtutz. Weber, Mützengeschäst, Leipziger Straße 6, - Thonberg Herr R. ÜLllt8vk, Reitzenhainer Straße 58, - Volkmarsdorf Herr 6l. A. >auman», Conradftr. 55 (Ecke Elisabethstr.). Für und kann da- Leipziger Tageblatt durch alle Postanstalten des deutschen Reiches und Oesterreich-Ungarns zum Preise von 4 bezogen werden. In Leipzig abonnirt man für S mit Bringerlohn 3 75 für beide Monate und nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hauptexpedition: Johannesgasse 8, die Filiale«: Kathartnenstratze 14, Königsplatz V und Universitätsstratze 1, sowie nachfolgende AaSgaLesteVe«: Arndtftraste 35 Herr L. 0. Ltttel, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstraste L Herr Uleoä. keter, Colonialwaarenhandlung, Brühl 8O (Eae Goethestraße) Herr Lerm. Ue88ke, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Straste (Tbomasiusstraßen-Ecke) Herr Otto k'ruur, Colonialwaarenhandlung, Löhrstraste 15 Herr Llluurd Letrvr, Colonialwaarenhandlung, Marschnerstraste V Herr kklil 8edr<;tber, Drogengeschäst, Nürnberger Straste 45 Herr Ll. L. Albreedt, Colonialwaarenhandlung, in Anger»Erottendorf Herr Robert kretoer, Zweinaundorfer Straße 18, » Eutritzsch Herr Koovi't Altuer, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5, - Gohlis Herr Robert Altuer, Buchhandlung, Lindenthaler Straße 5, -- Lindenau I^lnüver 6el8t, Wettiner Straße 51, Ecke Waldstraße, Buchbinderei, - Neustadt 8edv1t's Anuonven-RxpeÄltlov, Eisenbahnstraße 1, Ans -er Woche. H Es ist noch in guter Erinnerung, daß e< für unwürdig erklärt wurde, wen» deutsch« Zeitungen über den Besuch oder Nichtbesuch de« Kaiser« von Rußland in Deutschland inter essante Brtrachtuuzen anstellten und da« mit Recht viel ver spottete Thema „Kommt er oder kommt er nicht?" dariirtrn. Wenn die Engländer in Bezug aus eine Krise unsere« Kaiser« da« gleiche-Spiel spielen wollten, so soll un« das Vergnügen mache«, hoffentlich wird aber diese« Spitl in der deutschen Presse nicht weiter getrieben. Für rißen richtig empfindenden Deutschen ist nach dem, wa« geschehen ist, und so lange nicht «in in Handlungen erkennbarer Wandel in dem Verhalten England« zu Deutschland einartreten ist, eine Reise des Repräsentanten der Nation nach England ein Ding der Unmöglichkeit. Da« Bestreben, am focialdemvkratischen „Weltfeier- taa" die ArbeitSruhe zu erzwingen, macht sich in diesem Jahre nachdrücklicher geltend, al« seit dem ersten bekanntlich erfolglosen Versuche dieser Abt im Jahre 1890. Leider scheint dem nicht überall auch nur die bisherige Abwehrenergie de« BürgerthumS gegenüber zu stehen. In Berlin wenigstens sicher nicht. Denn dort nimmt jetzt selbst rin Theil der nichtradikalen Presse die Eröffnung der Gewerbe-Ausstellung, die auf den 1. Mai angesetzt ist, zum Vorwande, der Socialdemokratie zu einem Triumphe zu ver helfen. Es ist von Berliner und anderen Blättern schon oft darauf hingewiesen worden, daß der Hinweis auf die Eröff nung ein Schvindelerzeugniß ist — der Eintritt in die Aus stellung kostet am 1. Ma, zwei Mark, r« ist also vollkommen ausgeschlossen, daß die Rücksicht obwaltet, den Arbeitern den Besuch an diesem Tage zu ermöglichen. Ja Wahrheit ist weiter nicht« bestimmend als die Profitsucht, die durch die Aus stellung Goldstrvme nach Berlin leiten will und durch die Gestaltung dt« Eröffnungstages zu einem Festtage den NimbuS de« Unternehmen« zu erhöhen glaubt. Für den 1. Mai wird ein« allgemeine Beflaggung der Häuser energisch betrieben. Wir erinnern uns dabei, das bei der fünfund zwanzigjährigen Jubelfeier de« großen Krieges die Berliner Veteranen sich bitter darüber beklagten, daß sie auf dem kilometerweiten Zuge nach dem Tempelhvfer Felde, wo der FeldgvtttSdirnst stattfand, kaum rin Dutzend Häuser erblickt hätten, die zu ihren and der Gefallenen Ehren Flaggenschmuck angelegt hatten. An den Abschied eine« Generals im preußischen KriegS- ministerium und die Versetzung eines Officier« der gleichen Be hörde knüpfen sich Bermuthungen hinsichtlich der Angelegenheit der Reform de« MilitairstrafverfahrenS, von denen daS Schlimmste ist, daß sie der mnrren Wahrscheinlichkeit nicht entbehren. Gewiß ist, daß die Angelegenheit seit dem Herbst, wo besondere Anstrengungen, sie aus dem Stocken zu bringen, gemacht worden waren, keinen Fortschritt zu verzeichnen hat. Die m der Zwischenzeit vorgrkommenen Durll-Afsairen, deren Be handlung durch militairisch« Behörden allerdings nicht for mell mit der Frage de« Strafprocefse« zusammenhängt, haben die Mißstimmung über die Verschiebung der Reform noch vermehrt und es wird nachgerade zu einer Frage der — unentbehrlichen BolkSthümlichkrit der deutschen Armee, ob die dahin gerichteten berechtigten Forderungen Erfüllung finden oder nicht. Die „Kreuzzeitung- hat am Donnerstag endlich mit der eonservativen „Bewegung- gegen die obligatorische Eivilehe abgerechnet «nd dir gute Wirkung ist nicht auS- grblirbea. Nachdem der „ReichSbote-, der den ganzen Spuk ins Werk gesetzt, am gleichen Tage noch von dem Rechte de- im Procrß Unterlegenen Gebrauch gemacht, ist er heute zum ersten Male seit dielen Wochen ohne die papiernr „GewiffenSbedrückung" erschienen. Ob da« Be kanntwerden der in« Mittelalter zurücksührrnden ErntrumS- anträg« zum Eherrcht de« Bürgerlichen Gesetzbuch,« auf den Entschluß der „Kreuzzeitung- «inaewirkt hat, läßt sich mit Bestimmtheit nicht entscheiden. Jedenfalls haben die preußischen Eonservativen wieder einmal Gelegenheit, sich zu überzeugen, daß man mit dem UltramontaniSmu« nicht Zusammenwirken kann, ohne den Protestaoti«mu« zu ver leugnen. An ihrer Schulgesetzpolitik» di« dieser Lag« wieder rin« seltsam« Blüthe ««gesetzt hat, lassen die preu ßischen Eonservativen von dieser Erkenntniß allrrding« nicht« verspüren. Aber e« ist doch erfreulich, daß in der heutigen Sitzung der Reich«ta-«c»mmission für da« Bürger liche Gesetzbuch keine« der eonservativen Mitglieder für den Erntrum-autrag stimmte, der infolge dessen mit 14 gegen 7 Stimmen abgelehnt wurde. Der conservativ« Antrag wurde mit 12 gegen ü Stimmen abgrlrhnt, nachdem Staat«- secretair Nieberding ihn im Namen der verbündeten Regie rungen für unannehmbar erklärt hatte. Dem Zustande kommen de« großen Werke« im Herbste darf nun mit größerer Zuversicht «ntgegengesehen werden. Die „Schutzverbindung gegen agrarisch» Uebergriffe" ver sendet, wie ihre Presse geräuschvoll verkündet, nunmebr rhren Aufruf in neuer Auflage. Wir gönnen der ReichSpost die Einnahme von Herzen. Deutsche- Reich. O.U. Berlin, 25. April. Ostafrikanische Verhältnisse beschäftigten gestern da- Kammergericht anläßlich einer von dem früheren Gouverneur von Deutsch-Ostafrika Obersten und FlÜgrladjutanten Freiherrn von Schele gegen den Reich-fiScu« und den LandesfiScu« de« ostafrikanischen Schutz gebiet« angestrengten Klage. Am 29. Oktober 1892 wurde nämlich Klager, damal» AbtheilungSchef im Kriegsministerium, zur Vertretung de« Gouverneur« von Deutsch-Ostafrika commandirt. Al« später seine Ernennung zum Gouverneur an Stelle de« Herrn von Soden in Frage kam, bat er den Reich«kanzrr, daß ihm im Falle dieser Ernennung der Rücktritt in die Armee offen gehalten werden möge. Am 15. September 1893 wurde er zum Gouverneur ernannt und durch EabinetS-Ordre vom 4. Oktober 1893 zu den Officieren L la »ulte der Armee versetzt. Letztere« hat die Bedeutung, daß er zwar Officier blieb, jedoch weder eine Dienst stellung bekleidet«, noch ein Dirnsteinkommen bezog, auch einen Rechtsanspruch auf Wiederanstellung im activen Dienst nicht hatte. Am 12. December 1894 wurde die gesammte Verwaltung der Schutzgebiete der Colonial- abtheilunadr« Auswärtigen Amts unterstellt. Kläger, welcher der Meinung war, daß er als Gouverneur bisher unmittelbar unter drmReichSkaazler gestanden und noch vor seiner Anstellung «in« Zusage erhalten habe, daß er nur dem Reichskanzler unterstehen sollte, erblickte in dieser Unter stellung unter die Eolonialubtheilung eine Zurücksetzung, weil er schon als AbtheilungSchef im Kriegsministerium in einer Stellung von gleichem Range wie diejenige de« Diri genten der Colonialablheilung sich befunden habe, und richtete in Folge dessen am 9. Januar 1895 folgende« Schreiben an den Reichskanzler: „Nach der ersolgten Neuregelung bin ich nunmehr direct der Eolonialabtheilung unterstellt, und sind hiermit dir Bedingungen, unter welchen ich mich seiner Zeit zur Uebernabme dieses Posten« berett erklärte, nicht mehr vorhanden. Da ich nicht beabsichlige, mich der Eolonialabtheilung zu unterstellen, so bitte Ew. Durch, laucht ich ehrerbietigst, meine Ablösung von dem hiesigen Posten Allerh. Ort« hochgeneiatest erwirken zu wollen." Durch EabinetS-Ordre vom 25. Februar 1895 wurde hierauf dem Kläger „die nachgrsuchte Ablösung von dem Gouorrueur- posten- ertheilt und bestimmt, daß dir Regelung seiner dienst lichen Stellung und Bezüge weiterer Bestimmung Vorbehalten bleiben solle. Auf eine Anfrage de« Kläger«, ob seine weitere Verwendung im ReichSdienste in Aussicht genommen sei und welch« Pension-ansprüche er sich event. im Reich«dienste er worben habe, wurde ihm durch Erlaß vom 3V. März 1895 vom Reichskanzler eröffnet, daß eS nicht in der Ab- sicht de« Letzteren liege, die weitere Verwendung deS Kläger« »m ReichSdienste bei dem Kaiser in Antrag zu bringen, und ferner zu derselben Zeit von der Eolouialabtheilung, daß ihm rin PrnsionSanspruch nicht zustehr. Freiherr v. Schele klagte hierauf gegen die Eingang« genannten Behörden einen vorläufigen Betrag von 2875 al« Gehalt, eventuell Wartrarld, ein. Zur Begründung führte er vornehmlich an, daß sein Gesuch vom 9. Januar 1895 kein Entlassunasgrsuch, sondern nur rin Antrag aus Ablösuna gewesen sei. Er habe damit nur di« Abberufung von dem GouvernemSposten, nicht die Entlassung aus dem Reich«dirnst erbitten wollen. Da die ihm in Aussicht gestellt« Regelung seiner Dienststellung nicht erfolgt sei, so befinde er sich thatsächlich in derselben Lage, wie jeder zur Disposition gestellte Beamte, und könne als» nicht schlechter gestellt werden al« rin solcher. — Die 18. Eivilkammrr de« Landgericht« I erkannte hierauf am 20. December 1895 dahin: I. Kläger wird mit seiner Klage gegen den Rrich-fisrus abae- wiesen, und es wird aus die Widerklage de« R»>ch»fi«cu« fest- gestellt, daß dem Kläger ein Gehalts- oder WaNegridanspruch gegen den Relchsfiscus nicht »usteht. ll. Der Land»Sfi«cu« de« Ost. asrikantschen Schutzgebiet« wird verarthetlt.aaden Kläger 2875 zu zahlen, »nd aus di» Widerklag» wird festgrftellt, daß drm Kläger »in Warwgeldampruch gegen den genannten Lande-fi-cus nicht zusteht. — Der Gerichtshof »rächtet» in sein« sehr umfangreichen Entscheidung dafür, daß auf di« Rechttverhättmfi» de« im Ostafrikanisch»n Schutz, gebiet angrstelltrn Beamten das Reichtbeamtengrsetz vom 31. März 1873 nebst den dazu ergangenen Ergänzungen Anwendung finde, und zwar auch auf den Kläger. Fraglich erscheint nun zu- nächst, gegen welchen der beiden Fi-ci dem Kläger Ansprüche all dem Dienstverhältnisse zustrhrn können. Da Klüger aber seine Thätig« leit lediglich der Verwaltung des betreffenden Schutzgebiets zu widmen hatte, so muß der ihm dafür zustehende vermögens« rechtliche Anspruch al- eine Gegenleistung für diese Verwaltung-- thätigkeit, mithin als eine aus der Verwaltung dieses Schutz» gebiet- entstandene Verbindlichkeit erachtet werden. Sein Anspruch unterliegt also der Bestimmung des Z 5 des Reichsgesetzes vom 30. März 1892, welcher bestimmt: „Für die aus der Verwaltung eine« Schutzgebiet« entstandenen Verbindlichkeiten hastet nur das Vermöge» diese« Gebiets." — Hiermit ist ausdrücklich anerkannt, da- ein Schutzgebiet Vermögen haben, also Subjrct von Rechten und Verbindlichkeiten sein kann, mithin eine vermögen-rechtlichr Persönlichkeit darstellt. Da aber ein Staattwesen, nach seiner ver mögen-rechtlichen Seite betrachtet, mit dem Namen „FiscuS" be- zeichnet zu werden pflegt, so unterliegt es keinem Bedenken, in diesem Sinne von einem ostafrikanischen LandesfiScu« zu sprechen. Kläger, der nach A 5 l. o. nur Ansprüche gegen den Landesfiscus von Ostafrika haben kann, bemüht sich zwar, darzu- stellen, daß er nicht blo» Lande-beamter des Schutzgebietes, son. dern zugleich Reichsbeamter gewesen sei. Wenn aber Letzteres auch zulreffen sollte, so folgt daraus noch nicht, daß er einen Anspruch gegen den ReichSfiscus hat. Denn da seine Forderung auf einer au» der Verwaltung des Schutzgebietes entstan denen Verbindlichkeit beruht, so hastet dafür nach den Worten des Gesetzes „nur" das Vermögen des Schutzgebietes, eS ist also die Haftung eine- jeden anderen Vermögen-, auch die de» Reich-fiScuS, für ausgeschlossen zu erachten. Demnach erschien die Klage gegen den ReichsfiscuS schon wegen mangelnder Passiv» legitimation unbegründet. Was nun den Anspruch des Klägers selbst betrifft, so begründet er diesen damit, daß ihm der Abschied von feinem Posten nicht in der von ihm erbetenen Wesir ertheilt sei. Der Gerichtshof nimmt hierzu an, daß es die Absicht de- Kaisers war, den Kläger mit seiner Zustimmung zu entlassen, dasBerhältniß durch beider- seitigr Willen-Übereinstimmung zu lösen. Dadurch wird die Frage, ob eine giltige Auflösung des Dienstvertrages zu Stande gekommen ist, davon abhängig, ob eine Willen-Übereinstimmung wirklich Vorgelegen hat, und dies läßt sich nur entscheiden, wenn sestgestellt werden kann, welchen Sinn Kläger mit seinem Abschiedsgesuch verbunden hat. Hier fällt es nun s^.on sprachlich auf, daß Kläger nicht um seine „Entlassung" oder seinen „Abschied", sondern nur um seine „Ablösung" bittet. Dieser Ausdruck ist dem militairischen Sprach, gebrauch entlehnt und man kann, da Kläger bis zu seiner Anstellung die militairisch« Laufbahn verfolgt hat, unbedenklich annehmen, daß er ihn in dem beim Militair gebräuchlichen Sinne angewendet hat. Man spricht in diesem Sinne vom Ablösen eines Postens, einer Woche, der Besatzung eines in außer- europäischen Gewässern stationirten Kriegsschiffs. In keinem dieser Fülle bedeutet da- Wort, daß die abgelösten Mannschaften entlaßen werden und aus dem Dienst scheiden, sondern es bedeutet lediglich, daß die Mannschaften nach Erledigung eines besonderen Eommandos in den regelmäßigen Dienst zurückkehrrn. Schon sprachlich kann also das Gesuch de- Klägers nicht al- Abschiedsgesuch verstanden werden, und cs spricht auch nichts dasür, daß es der Kläger so gr- meint hat. Damit fehlt es an der zur Auflösung de- Verhältnisses ersorderlichen Willensübereinstimmung, und der Vertrag ist stehen geblieben. Dem Kläger war also der eingeklagte Betrag als Theil seines Gehalts, nicht aber Wartezeit» zuzubilligen. Auf die hiergegen von den Parkrien eingelegte Berufung hat nun da- Kammergericht (II. E.-S.) den Kläger gänzlich, auch mit seinem Anspruch an den ost-afrika nischen Landr«fi«cuS, abgewiesen. Der Senat sieht die nachgesuchte Ablösung al« ein Abschiedsgesuch an und zwar auch deswegen, weil Kläger den Grund erklärt, nämlich den, sich nicht der Eolouialabtheilung unterstellen zu wollen. Als Reichsbeamter aber mußte er sich den für nölhia befunden gewordenen Veränderungen unterwerfen. Den Willen, dies nicht zu thun, hat er aber deutlich ausgesprochen. — Im Uebrigen schloß sich der Senat der RechlSanschauung des Vorderrichter« an. * Berlin, 25. April. Zu den absonderlichsten Vorgängen auf dem an Sonderbarkeiten so reichen Gebiet der Prrß- vrocesse gehört ein Kieler Preßproceß wegen angeblicher Beleidigung eine« Provinzialschulrathr«. Ein Provinzial schulrath hält öffentlich bei einem Schulart« eine Rede mit einem von den Hörern al« recht aggressiv aufgefaßten Vor wurf gegen dir heutige naturwissenschaftliche Unter richtsmethode; eine Zeitung refrrirt über diese Aeußrrung, die offenbar unliebsame« Aufsehen und vielen Widerspruch erregt hat — der Beamte behauptet, er habe die Aeußrrung nicht so gemacht — : wenn dann dir Zeitung zu ihrer eigenen Bertheidi- auug in allerdings vielleicht etwa« zu scharfer Form diese Be hauptung al« unwahr zurückweist, so handelt sie nach Ansicht des Staat-aawalt« nicht in Wahrung berechtigter Interessen, weil sie di« Sach« ganz und gar nicht« angrhrl DaS Ge richt hat daun angenommen, daß der Redakteur die Absicht gehabt habe, den Beamten zu beleidigen, und hat ihn deshalb, obwohl di« Zeugen, soweit au« den vorliegenden Berichten zu entnehmen ,st, sämmtlich bekunden, daß die betreffenden Aeußerungen des Sckulraths mindestens schärfer geklungen haben, als dieser, allerdings offenbar gutgläubig, annimmt, mit der nach der Sachlage sehr hohen Strafe von 200 belegt! — Möchten doch Alle, welche die an sich gewiß nicht ungerechtfertigten Anforderungen an den Schutz der Beamten so überaus steigern, bedenken, daß nack» der ganzen Stimmung de« Volkes mit der übergroßen Schärfe deS Vorgehen« — deren juristische Seite ganz auf sich beruhen bleiben kann — politisch das Gegentheil von dem erreicht wird, wa« sie und auch wir wünschen: daß das Ansehen von Staat und Be hörden dadurch nicht gestärkt wird, sondern daß e« durch solche auch von hervorragender juristischer Seite mehrfach be klagte Nervosität nur untergraben wird. Den einzigen Nutzen von solchem Vorgehen hat nicht nicht der Staat, sondern nur die Socialdemokratie. Berlin, 25. April." (Telegramm.)Der Kaiser bat, wie aus Eisenach gemeldet wird, die für heute in Aussicht genommene Fahrt nach Wasungen wegen de- gestern im Gebirge erfolgten Schneefalles aufgegeben. L. Berlin, 25. April. (Telegramm.) Die „Berl. Börs.-Ztg." schreibt: „In Wien circulirten in diesen Tagen Gerüchte deS Inhalts, daß eine ReichStagsauflösunp bevor stände. Da hierzu im Moment jeder Anlaß fehlt, wurde dieser Meldung naturgemäß nur eine geringe Beachtung zu Theil. Wir haben es unS angelegen sein lassen, den Ursachen nachzuspüren, welche die Meldung veranlaßten, und haben vernommen, daß e« in der That feststehende Absicht der Regierung ist, den Reichstag auf zulösen, wenn der Entwurf deS Bürgerlichen Gesetz buches im Herbst beim Wiederzusammentritt des Reichstages keine Majorität finden sollte. Wir heben hervor, daß diese Meldung unSvonabsolutzuverlässi a e r Seite zugegangen ist. Da- Bemerkenswertbeste an der Mittheilung tst wohl der Umstand, daß man im Schooße der Regierung danach pessimistischer in Betreff der gedachten Vorlage urtheilt, als im Parlamente selbst. Vielleicht trägt dieser Hinweis dazu bei, gewissen Anhängern rückschrittlicher Anschauungen bei Zeiten vor Augen zu halten, daß ihre Hoffnung, in da« Bürgerliche Gesetzbuch Paragraphen hinein zu bringen, die mit dem fortgeschrittenen Geist der Zeit m Widerspruch stehen, eine vergebliche ist. Man wird e« sich darum wohl beispielsweise im Eentrum zweimal überlegen, ehe man der Regierung die Wahlparole: „Für die Freiheit, gegen die Reaktion" leichtsinnig in die Hände spielt." Aus der heute in der Eommission für da« Bürgerliche Gesetzbuch von dem StaatSsecretair Nieberding abgegebenen Erklärung geht allerdings hervor, daß die verbündeten Re gierungen entschlossen sind, die von coaservativer und ultra montaner Seite eingebrachten Anträge gegen die obligatorische Eivilehe unter allen Umständen abzulehuen. Nach dem Schicksal« aber, daS diese Anträge heut« in drr Eommission erlitttn haben, ist kaum zu brsorgen, daß sie im Plenum wieder eingebracht werden. (Vergl. unser» Leitartikel und den Bericht über die letzte Sitzung drr Eommission für da« Bürgerliche Gesetzbuch. D. Red. d. »Heipz. Tagebl.'^) D Berlin, 25. April. (Telegramm.) Die „Nordd. Allgem. Ztg.- bezeichnet die Nachricht der „Köln. Ztg", die Vorarbeiten wegen Vervollständigung der vierten Bataillone seien im KrieaSministerium so weit gc diehen, daß der betreffende Gesetzentwurf dem Reichstage voraussichtlich vor Pfingsten zuaehen dürfte, al- zutreffend und fügt hinzu, die Mehrkosten würden keinen nrnnenswerthen Umfang annrhmen. Di« „Nat.-Ztg." hör», die Vorlage, die dem Reichstag« in etwa 14 Tagen zugrben dürfte, würde eine größere Rate der für die Easernirung erforderlichen Geldmittel verlangen. Di« Umwandlung der vierten Bataillone solle am 1. April 1897 erfolgen. (-) Berlin, 25. April. (Telegramm.) Drr „Reichs anzeiger" meldet: Die neuerdings in Washington erhobene Vorstellung, betreffend die Aushändigung der auf der ithtragoer Weltausstellung verliehenen Medaillen undTitzlome, scheint besseren Erfolg zu haben, da auf den Wunsch vieler deutscher Aussteller, dir ihnen in Ehicago Verliebenrn Auszeichnungen bei der Berliner G«werbe-Au«stellung benutzen zu können, hingewirsen wurde. Daraushingiug der kaiser lichen Botschaft m Washington di« amtliche Mitthrilung zu, daß der mit der Vrrtheilung der Diplome und Medaillen beauftragte Ebrf de« öureau ok Lugrariug »nck krtutlug in der Lag« sei, am 24. oder 25. April die Diplome und Medaillen der Botschaft zu übermitteln. E« steht hiernach zu hoffen, daß die prämmiirtrn deutschen Aussteller binnen Kurzem ia dem Besitz der Au«zeichnungea find.
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