Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010429019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901042901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901042901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-29
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
BezugS-PreiS der Hauptexpeditton oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus gabestellen abgeholt: vierteljährlich 4.S0, ort zweimaliger täglicher Zustellung in« Hau« ^l K.SO. Durch di« Post bezog«» für Deutschland u. Oesterreich: vterteljährl. «. Maa abovntrt ferner mit entsprechendem Pvstausschlag bei den Postanstaltrn in der Schwei», Italien, Belgien, Holland. Luxem- bürg, Dänemark, Schweden und Norwegen, Rußland, den Donaustaaten, der Europäischen Türkei, Egypten. Für alle übrigen Staaten ist der Bezug nur unter Kreuzband durch die Expedition diese« Blatte« möglich. Die Morgen-AuSaabe erscheint um '/,7 Uhr, die Adend-AuSgabe Wochentag« um S Uhr. Nrdaction und Expedition: Jvhanntsgaffe 8. Filialen: Alfred Hahn vorm. O. Klemm'» Sortim. UaiversitätSstra-e S (Paulinum), Louis Lösche, Katharinenstr. 14, p^rt. und KöntgSylatz 7. Morgen-Ausgabe. MWM.TaMaü Anzeiger. Amtsölatt -es Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Mathes nn- Nolizei-Ämtes -er Ltadt Leipzig. Anzeigen «Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 Reklamen unter dem Redacrion-strich <4gespalten) 7S L,, vor den Familienuach- richten (6 gespalten) KV H. Tabellarischer und Ziffernsap entsprechend höher. — Gebühren sür Nachweisungen und Offertenannahme 2S (rxcl. Porto). Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung ./L 80.—, mit Postbesörderung .M 70.—. Aimahmefchluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-Au-gabe: Nachmittag« 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richte». Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi« Abends 7 Uhr- Druck und Verlag von E. Polz tu Leipzig. ^215. Montag den 29. April 1901. 95. Jahrgang. Amtlicher Theil. Vermiethung. In dem städtischen Grundstücke „Georgenhalle" ist nach Fertig- stellung noch ein Lase» sür den jährlichen Miethzin» von 4000 .41 bei sünsjähriger VertragSdauer zu vermiethen. Miethgesuche werden auf dem Rathhauje, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 20, entgegengenommen. Leipzig, den 16. Februar 1901. Ter Rath »er Stadt Leipzig. —— Vr. Tröndlin. Die Erd-, Maurer- und Asphaltarbeiten (Loo« 1), Steinmetz arbeiten (Loos II) zum Neubau des Train-Wagenhause« Nr. a sür das Train-Depot in Leipzig, die Beschleust»»» (Erd- pp. und Maurerarbeiten (Loos II) sür die Verlängerung der Heerttratze in Leipzig werden — «tnschliestl. Materiallieferung — nach Loosen getrennt am Montag, den 6. Mai ISOl, Borm IO,ZV dez. 10,45 und II Uhr im Geschäftszimmer des Unterzeichneten (Kasernemenl 107) öffentlich verdungen, woselbst auch die Verdingungsunterlagen von Mittwoch, den I. 5. VI, ab zur Einsicht bezw. Entnahme gegen Erstattung der Kosten auslirgen. Angebote sind, aus den Umschlägen mit ent- sprechender Aufschrift versehen, versiegelt und gebührenfrei bis zu obigen Zeitpunkten «inzureichen. Nicht vorschriftsmäßig auSgesüllte Angebote werden zurückgewiejen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Ter Garnison-Vaubeamte III Leipzig (Post Gohlis). Die zum Neubau des zweiten Mannschaftsgebäudes sür das Pionier-Bataillon Nr. 22 zu Riesa erforderlichen Loos I Erd-, Maurer- und ASphaltarbcitcn, - III Zimmerarbeiten, - IV Schmiede« und Elsenarbeiten, - IVa Eisengust- und Eisenwalzarbeiten, « VI Klempnerarbeiten sollen in öffentlicher und beschränkter Verdingung vergeben werden. Zeichnungen und Verdingungsunterlagen liegen im Geschäfts zimmer des Unterzeichneten — Riesa, Kaserne an der Weststraste — zur Einsicht aus und können Berdingungsanschläge daselbst gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen bezw. bezogen werben. Angebote sind verschlossen und mit einer den Inhalt bezeichnenden Aufschrift versehen bis Sonnabend, den 11. Mai 1901, Borm. 10 Uhr, sür Loos I - 10'/. . . . m B . 10» , . - - IV * - - 10»/. . - - IV» «» . 11 . - - VI postfrei an untenbezeichnete Stelle «inzureichen, woselbst dir Eröffnung in Gegenwart der erschienenen Bieter erfolgen wird. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. König! Garnison-Baubcamtcr Rirsa. Das alte Herzogtum Lachsen. Als Albrecht II., der erste Herzog von Sachsen von der Linie Wittenberg, starb, wurde sein Sohn Rudolf I. sein Nach folger. Die Lüneburger Linie hatte zuletzt unmündige Regenten gehabt, deren Vormundschaft Albrecht II. führte. Die Lüne burger Linie hatte auch ihr Stimmrecht bei den Königswahlen Rudolf von Habsburg'S, Adolf's von Nassau und Albrecht s I. nicht ausgellbt, so daß es fast befremdend war, daß sie bei der Wahl Heinrich's VII. auf Ausübung ihres Stimmrechts be stand. Für sie machte Waldemar von Brandenburg das Stimm recht geltend, doch hörte das Wahlcollegium nicht auf den Protest und ließ für Sachsen die lauenburgische Stimme nicht zu. Bei der Wahl Ludwig's von Bayern entschied sich Rudolf gegen ihn, und später für Karl von Luxemburg. Diese Entscheidung war für die Wittenberger Linie folgenschwer, denn Rudolf erhielt nach dem Tode Ludwig's des Bayern die Belehnung mit der alten Mark. Im Jahre 1355 erlangte Rudolf in der Prager goldenen Bulle für die Wittenberger Linie die Anerkennung, als Kurfürst und Erzmarschall des Reiches zu fungiren. Die übrigen Kurfürsten gaben dazu ihre Einwilligung. Nur kurze Zeit genoß Rudolf diese Ehren, er starb schon 1356. Aber die Gunst, welche Karl IV. dem Vater erwiesen hatte, blieb auch dem Sohne und Nachfolger im Herzogthum Sachsen, Rudolf II., und noch im Jahre 1356 erhielt er den zu Metz am 27. De- cember ausgestellten Lehnbrief, welcher, unter der Benennung der sächsischen goldenen Bulle bekannt, sich über die gesummten Länder des Belehnten erstreckte und die Gerechtsame und Privilegien seines Hauses betraf. In dieser Urkunde wird auch der Pfalz grafschaft Sachsen als einer Würde gedacht, welche Herzog Rudolf II. als der rechtmäßige Erbe seines Vaters gleichfalls erhalten sollte. Und in der That führte bereits Albrecht II. den Adler als Wappen dieser Würde in seinem Schilde, sowie auch Rudolf I. in einer Urkunde vom Jahre 1354 den pfalzgräflichen Titel gebrauchte. Vielleicht wurden diese Ansprüche auf die von Albrecht II. erworbene Burggrafschaft zu Magdeburg ge gründet, welche etwa ein Pfalzgericht und ein ursprüngliches Zubehör der Pfalz war; und darin ist wohl auch der Grund zu suchen, daß Albrecht II. beerits im Jahre 1280 zugleich mit den brandenburgischen Fürsten vom König Rudolf von Habsburg den Auftrag erhielt, die in Sachsen und .Thüringen von dem Reiche abgekommenen und zu der Pfalz gehörigen Güter zu vindiciren und zu verwalten. Die sächsische goldene Bulle enthielt zwar dieselben Grund sätze über die Primogenitur, welche in der Reichsbulle enthalten waren; allein es wird doch in ihr eine merkwürdige Bestimmung gefunden, welche von den gewöhnlichen Grundsätzen gänzlich abwich. Denn Kaiser Karl IV. bestimmte, vielleicht einen Familienvcrtrag berücksichtigend, für den Fall eines unbeerbten Absterbens Rudolf's II. die Nachfolge dessen jüngstem Bruder Wenzel, während Albrecht, der Sohn des im Jahre 1350 ge storbenen zweiten Bruders Otto, übergangen ward. Zugleich wurde in der sächsischen Bulle die in der Reichsbullc angeordnete Mündigkeit des Regenten mit achtzehn Jahren blos auf die Cur beschränkt, während der Antritt der Landesregierung erst im einundzwanzigsten Jahre stattfinden sollte, ein Unterschied, der später nach und nach von selbst aufhörte. — So fest aber auch durch die zu Metz (wo Rudolf II. auch mit dem Herzog von Brabant und Luxemburg wegen des Schwerttragens vor der kaiserlichen Majestät in Streit gerieth) ertheilte sächsische goldene Bulle die Vorrechte der Wittenberger Linie auf's Neue gesichert erschienen, so fuhr doch der Herzog Erich von der lmienburo/c Linie (die 1680 ausstarb) fort, sich obersten Marschall des Reiches und Kurfürst zu nennen. Dagegen reichte Rudolf (1361) eine Klage ein, und als nun Karl IV., der nach dem kaiserlichen Rechtsbuche die Würde und das Fürstenthum der Cur am Reiche nicht getheilt sehen wollte, den Lauenburger vor ein Fürsten gericht lud, scheint dieser endlich, ohne daß man über sein Er scheinen etwas Bestimmtes anzugeben vermag, sich beruhigt zu haben. Nach allen den mitgetheilten Vorgängen erscheint auch Rudolf II. als der erste Herzog zu Sachsen, der sich urkundlich des kurfürstlichen Titels krinovp« vlsator bediente, und dies geschah, so viel bekannt ist, zuerst 1370, in welchem Jahre Rudolf starb. Nach den Bestimmungen der sächsischen goldenen Bulle (siehe oben) trat nun Rudolf's II. Bruder Wenzel als Kurfürst von Sachsen auf, wenngleich Albrecht, sein übergangener Neffe, in einigen Urkunden den kurfürstlichen Titel führt, woraus ge schloffen werden könnte, daß er einigen Antheil an der Regierung erhalten habe. Gemeinschaftlich aber traten Wenzel und Albrecht für ihr Haus in der lüneburgischen Erbfolgefehde auf. Kaiser Karl IV. hatte nämlich bei seinen Begünstigungen des sächsi schen Hauses schon 1355 den Herzog Rudolf I. nebst dessen Söhnen Rudolf II. und Wenzel und seinem Enkel Albrecht mit dem Herzogthume Lüneburg für den Fall belehnt, daß der Herzog Wilhelm ohne männliche Erben sterben sollte, und die sächsische goldene Bulle (1356) bestätigte diese Belehnung aus drücklich. Obgleich nun Herzog Wilhelm noch bei seinen Leb zeiten diese sächsische Eventualbelehnung zu Gunsten der vom Kaiser nicht berücksichtigten braunschweigi schen StammeSvettern auf verschiedene Weise, unter Anderem dadurch zu vereiteln suchte, daß er seine Unter themen seinem Schwiegersöhne Ludwig von Braunschweig und nach dessen Tode dem Bruder desselben, Magnus dem Jüngeren (Torquatus), huldigen ließ, so wurde doch alsbald nach Wilhelm's Tode (1369) die sächsische eventuelle Belehnung in eine wirkliche verwandelt, welche auch der Kaiser in der soge nannten Frankfurter Bulle (1376), die dem Kurfürsten Wenzel seine Gerechtsame aufs Neue bestätigte, nochmals wiederholte. Nun aber entspann sich zwischen den Häusern Braunschweig und Sachsen ein Kampf, den weder vorhergegangene Verträge noch Ehebllndnisse aufzuhalten vermochten. Erst nach Wenzel s Tode (1388), dem sein Neffe Albrecht bereits im Jahre 1385 voraus gegangen war, wurde diese Fehde durch die Niederlage der Söhne Wenzel's, Rudolf's (III.) und Albrecht's (III.), bei Winsen an der Aller beendigt. Im Frieden vom 21. Januar 1389 entsagten die Sachsenherzoge ihren Ansprüchen auf Lüne burg; dagegen verbanden sich beide Häuser zu gegenseitiger Nachfolge in den Ländern des erlöschenden Geschlechtes. Rudolf III., der nunmehrige Kurfürst, welcher bald nach dem Antritte seiner Regierung auf schiedsrichterliche Ent scheidung der thüringischen Landgrafen und Meißner Mark grafen (1389) dem Erzstifte Magdeburg die Stadt Aken und das Schloß Glorop für 2000 Schock Groschen abtreten mußte, dafür aber der Ansprüche Magdeburgs auf Zahne und Schweinitz entledigt ward, nahm, ungeachtet der engen Verbindung, in welcher bisher das sächsische Haus mit dem luxemburgischen gestanden, gleich an den ersten Verhandlungen^>er Kurfürsten Theil, welche auf König Wenzel's Absetzung Bezug hatten. Zu gleich war er (1400) für die Wahl seines Schwagers Friedrich von Braunschweig zum deutschen König eifrig bemüht, erfuhr jedoch dabei von den Kurfürsten von Mainz und Pfalz nach drücklichen Widerspruch. Als er mit Friedrich auf der Rückreise von Frankfurt begriffen war, wurden Beide von dem Grafen Heinrich von Waldeck (5. Juni 1400) angegriffen, Friedrich erschlagen und er selbst gefangen genommen. Bald wurde er indessen, nachdem er mit seinen Brüdern und den Fürsten von Anhalt versprochen hatte, sich nicht zu rächen, wieder in Freiheit gesetzt und scheint nun an den ferneren Schritten gegen König Wenzel, besonders an der Wahl des Pfalzgrafen Ruprecht, vor der Hand weniger Antheil genommen zu haben. Dann aber war er besonders thätig bei Her Wahl Jobst's von Mähren und Sigismund's. Der Letztere bestätigte ihn in allen seinen Be- ützungen. und Vorrechten und belehnte ihn wieder mit Lüneburg, auf welches die Ansprüche des sächsischen Hauses vielleicht um deswillen von Neuem auflebtcn, weil die braunschweigischen Herzoge sich weigern mochten, die zwischen ihnen und Sachsen eingegangene Erbverbrüderung fortzusetzen. Nur kurz war die Regierung des letzten Sachsenherzogs aus dem askanischen Stamme, Albrecht's III. Gleich seinem Bruder Rudolf, dessen Nachfolger er wurde, befand er sich wäh rend der ganzen Dauer seiner Regierung in großer Geldverlegen heit, denn seine Einkünfte waren so gering, daß er sich nur vier Hofdiener halten konnte und die vier burggräflichMagdeburgischen Aemter versetzte. Wie schon sein Vorgänger im Jahre 1408 mit den thüringischen Landgrafen und Meißner Markgrafen sich ver bunden hatte, so schloß auch Albrecht 1421 mit dem Magde burger Erzbischof und dem Brandenburger Friedrich und dessen Sohne Johann Einigungen wider das übcrhandnehmende Faust recht. Dann vermittelte Friedrich von Brandenburg durch schiedsrichterlichen Spruch die zwischen Albrecht und der Stadt Wittenberg über Zölle und andere Rechte ausgebrochcnen Streitigkeiten. Noch am 1. November 1422 stellte der Kurfürst, der im September dieses Jahres auf dem Reichstage zu Nürn berg gewesen war, dem Wittenberger Rathc eine Urkunde aus; aber gegen das Ende des Novembermonats wird er nicht mehr genannt. Seine Tage wurden durch die Wirkung eines Schrecks verkürzt. Denn als er einst, ermüdet von der Jagd, sein Nacht lager in einem Bauernhause der Lochauer Haide nahm, brach Feuer daselbst aus, und kaum vermochte der Kurfürst mit seiner Gemahlin Offka, der Tochter des Fürsten Konrad von Oels, der Wuth der Flammen zu entgehen. Die Folgen dieses traurigen Vorfalles stellten sich bald ein und führten den Tod Albrecht's III. und mit ihm das Erlöschen seines Stammes herbei. Vor dem Hochaltäre der Barfüßer zu Wittenberg wurde Albrecht's sterbliche Hülle neben der seines Bruders begraben; seine Offka erhielt die Stadt Liebenwerda als Witthum und vermählte sich nachher mit dem Fürsten Georg I. von Anhalt. Mehrfach geht aus dem Mitgetheilten hervor, wie unbedeutend das neuere Herzogthum Sachsen, welches, schon an und für sich klein an Areal, durch Theilungen und Zwistigkeiten zwischen den beiden Linien des askanischen Hauses noch mehr geschwächt wurde, trotz der großen, besonders mit dem Wittenbergischcn Zweige verbundenen Vorrechte geblieben war. Wie wenig auch in äußerer Hinsicht die askanischen Herzoge aus Mangel an Einkünften ihrer Stellung gemäß auftreten konnten, davon ist soeben ein Beispiel von Albrecht III. erwähnt worden. Doch finden sich auch an dem askanischen Hofe die fürstlichen Erz ämter, unter denen vornehmlich das Marschallamt der Herren von Löser, „der obersten Marschälke des FürstcnthumS", her vortritt. Schon das Erzmarschallamt des regierenden Hauses mußte auf die Stellung desselben, auch zu den nachherigen Landtagen, einen größeren Glanz werfen. Auch das Amt des .Protonotarius oder Kanzlers kommt am Hofe der askanischen Herzoge, und ebenfalls in den Händen der Geistlichkeit, (z. B. des Propstes von Kemberg) vor. Von Placitis finden sich wenig ältere Spuren in dem neueren Herzogthume Sachsen, welches aus einer bloßen Dynastie des askanischen Hauses entstanden war. Doch hatte beim Aussterben desselben die „erbare" Mannschaft des Herzogthums manche Freiheiten und Privilegien, welche Friedrich der Streitbare am 4. Mai 1423 in einer besonderen Urkunde bestätigte. Mit keiner Bede oder Heisung durften die Vasallen oder die Hintersassen ohne ihre Einwilligung beschwert werden und mußten für ihre Kriegsdienste Entschädigung er halten; doch konnten sie ohne ihren Willen mit keinem Dienste außer Landes angesehen werden und wurden schriftlich durch den Fürsten oder seinen Amtmann (Schriftsassen und Amtsasscn) dazu ausgefordrrt. Die Einwilligung zu Lehnsveräußerungen wurde nicht versagt, „es wäre denn, daß sie der Fürst unredlicher Sache nicht geben durfte"; auch sollten die Vasallen durch Friedrich den Streitbaren bei ihren Jagden, Grasen, Holzen, Weiden, Wassern und Gerichten gelassen werden. Die sonstige Gerichtsbarkeit verwaltete der Fürst selbst oder ein besonders bestellter Richter, der den Namen Landvogt führte, mit Zu ziehung von Räthen und Vasallen. Die schon in der goldenen Bulle begründete Appellations- und Evocationsfreiheit ward nach Friedrich's dcs Streitbaren Privilegium auch auf Streitigkeiten zwischen dem Fürsten und seinen Unterthanen angewendet. Die Städte des Herzogthums erschienen noch nicht als besondere Stände, obgleich sich ihre Municipalverfassung wie im Meiß nischen und Thüringischen entwickelt hatte und die bedeutenderen unter ihnen Bündnisse zur Aufrechterhaltung ihrer Rechte schlossen. Besonders erhielt Wittenberg gleich anfangs durch die neuen Kurfürsten aus dem Wettiner Hause, Friedrich den Streit baren und dessen Nachfolger, manche wichtigere Freiheit (Zoll, Geleits- und Jagdgerechtigkeit). Den Bürgern wurde Lehns- fähigkeit zugestanden, wobei die Erwerbung der Patrimonial gerichtsbarkeit ausdrücklich erwähnt wird. Die Stadt selbst erhielt die Gerichte erst im Jahre 1441, mochte aber auch manche Last zu tragen haben, wie sich z. B. Friedrich der Streit bare vorbchielt, sie ohne ihre Einwilligung zu einer gemeinen Bede (von den gewöhnlichen wurde sie befreit) zu ziehen. Manche Zustände der Hauptstadt des Herzogthums mögen auf die der andern Städte schließen lassen. Schon aus diesen Andeutungen erhellt, daß viele der inneren Verhältnisse des Herzogthums aus dem sich beurtheilen lassen, I was erst unter den neueren Erwerbern desselben, den Wettiner Füsten, geschah. Nach dem Tode Herzog Albrecht's III., dcs letzten Kurfürsten aus dem askanischen Hause Sachsen-Wittenberg, betrachtete der deutsche Herrscher Sigismund das Herzogthum Sachsen und di; Kur als eröffnete Reichslehen, zu denen sich alsbald verschiedene Bewerber fanden. Tas Gesuch des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz, der für seinen Sohn um das erledigte Reichslehen bat, ward nach dem Wunsche Sigismund's, der nicht gern zwei Kuren von Vater und Sohn verwaltet sehen mochte, bald beseitigt. Dagegen glaubte Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg für Der Valpurgistag mit seinen Gebrauchen. Nachdruck »rrSolkii. Der Mai hat seinen Namen von der Göttin Maja, der schönsten und ältesten der arkadischen Nymphen. Auf dem Berge Kyllene (Peloponnes) hatte die Plejade Maja, „dir nährende Mutter", in dunkler Nacht, in einsamer, verborgener Gebirgs- grotte dem Wolkensammler und Thalbefruchter ZeuS den listigen Gott, der auf allen Wegen zu finden ist, den geschäftigen Boten der Oberwelt an die Unterwelt, den Hermes (MercuriuS) ge boren. Maja war bei den Römern eine FrühlingSgöttin, sie war gleichbedeutend mit den Göttinnen Fauna und Bona dea (weib liche Göttinnen de« Erdboden« und der Vegetation). Maja war nur ein anderer Namen derselben. Diesen Göttinnen wurde am 1. Mai ein Fest in Rom gefeiert. Der Name Maja ist desselben Stamme« wie naarris, major, so daß er also eigentlich eine Größe, Vermehrung, Wachsthum verleihende Göttin bedeutet, daher auch der Monat Majus (Mai), wo alle Vegetation im besten Wachsthum begriffen ist. Maja wurde in den alten römischen Gebeten speeiell als Maja LuUani angerufen und dessen Frau genannt, al« eine förderns« und segnende Göttin der Flur, mit welcher sich im Monat Mai die belebende und beseelende Kraft de« Feuer« verbindet, um alle Blüthe und Frucht deS Sommer« zu rrzeugen. Vulkan, der Gatte der Maja, war auch ein wohlthätiger und befruchtender Raturgott (Preller, röm. Mythologie). Die Göttin Maja finden wir auch in der indischen Mytho logie. Eie wird abgebildet, wie sie auf einem Papageienweibchen (Sinnbild der ehelichen LiebeStreue und der mütterlichen Zärt lichkeit) reitet, und ihr geliebter Sohn, der Liebe-gott Kama, auf ihrem Schooße sitzt. Ln dem kleinen Liebe-gott hebt sich der mit Blumen ge schmückte Herrscherstäb hervor, auf dessen Spitze ein Vogel sitzt, welcher den freien Ausflug der Liebesgetuhle symbolisiren soll. Zugleich ist diese» Cupidoscepter eine Standarte, worauf der Fisch der Minne (Mina gleich Symbol der Fruchtbarkeit) abgebildet ist. Im rechten Arme der Maja liegt ebenfalls ein blumengeziertes Standartenscepter, auf dessen Fahne sich das Auge der Allvorsehung befindet. Maja ist in der indischen Mythologie auch die Göttin der Urgewässer und als weibliche« Urprincip in allen indischen Welt entstehungslehren so bedeutend geworden; sie ist Erdgöttin, die da« Unsichtbare zur Entstehung bringt. Der Charakter der Maja hat sich nicht verändert, sie ist überall die fruchtbringende, segenspendende Erd- und FrühlingSgöttin. Der erste Maitag wurde nach der Aebtissin Walpurgis des Klosters Heidenheim bei Eichstädt, Tochter des König« Richard von England, benannt. Diese war ihren Brüdern nach Deutsch land gefolgt, um hier da» Christenibum zu verbreiten. Nach ihrem Tode wurde sie heilig gesprochen und hierauf zum Schutz gegen Bezauberung angerufen besonders in der ersten Mainacht, wo man große Feuer anzündete und mit brennenden Stroh fackeln zur Vertreibung der auf den Blocksberg reitenden Hexen umhertanzte. Daher da« Walpurgisfeuer in der Walpurgis nacht vom 30. April zum 1. Mai. Der Umstand, daß genannte Königstochter in so naher Be ziehung zu mythologischen Thatsachen steht, leitet zu der Ver- muthung hin, daß, wie sich im Wort Ostern der Nome einer germanischen Göttin erhalten bat, so auch ursprüngkch Wal- purgi« eine solche gewesen sei. Sine Spur von der Verehrung einer heidnischen Naturgöttin scheint in den sogenannten Wal- purgilfeuern zu liegen, denn daß der heidnisch« Name in den Namen irgend einer christlichen Heiligen umgeöndert worden, beweist nicht, daß derselbe nicht ursprünglich ein sheidnischer gewesen sei. SS ist auch kein Grund zu der Annähme vor handen, daß mit dem Anzünden der Feuer ein christliches Fest begangen wurde. Und in der That besitzen wir «fine nieder österreichische Sage, wonach die heilige Walpurga,/eine weiße Frau mit wallenden Haaren und feurigen Schuhen, die eine Goldkrone auf dem Haupte und eine Spindel in der Hand trägt, in den neun Nächten vor dem 2. Mai, oder zur Erntezeit vom wilden Heer, rohen Reitern auf weißen Rossen verfolgt wird. Sie verbirgt sich entweder hinter dem Fensterkreuz offen stehen der Bauernhäuser, oder im Saatfeld, in das sie flieht, oder sie läßt sich in eine Korngarbe hineinbind-n. Ein armer Bauer, der die flehende Unbekannte mitleidig auf seinem mit Korn be ladenen Wagen aufnahm, fand zum Dank am ersten Mai morgen bei seiner Heimkehr schwere Goldähren unter dem Ge treide. Die Maifeuer mit ihren mannigfachen Gebräuchen leiten auf heidnische Opfer zurück, die den Geistern der Berge, des Waldes, der Seen, des Hauses gebracht wurden. Der erste Mai heißt bei den schottischen Hochländern noch Bcalteine, weil man an di-sem Tage die Belsfcuer, und zwar immer zwei gegeneinander, anzündetc. Dieses Irisch Beltine lautende Wort ist das blühende Feuer, d. i. die zwei blühenden Feuer, welche die Druiden (die altkeltischcn Priester) mit Be schwörungsformeln*) entzündeten und dann das Vieh gegen das Mißgeschick des JahreS durch diese Feuer zu treiben pflegten. Bel war der Name eines Götzenbildes und Beltine ist also das jetzt gewöhnlich I.» Baaltaino genannte Maifest, d. i. der Tag deS Bel-feuerS. Die Beltine wurde ursprünglich am 21. März mit dem FrllhlingSäquinoctium zusammen gefeiert und erst nach Einführung deS ChristenthumS auf den I. Mai verlegt. Auch dar junge Volk und die Kinder gingen zwischen den Bels- feuern hindurch, denn dann wurden sie vor Krankheit und allem Nebel im nächsten Jahre bewahrt. Grimm (Myth.) schreibt: Solch jährliche Wiederkehr bestätigt uns der keltische CultuS. In den großen Volksversammlungen der Jahresfeste wurden die Nothfeuer entzündet. Bei den keltischen Völkern fallen diese in den Eingang Mais und Novembers, der hehrste Tag ist der Maitag, ich finde meist den ersten Mai, aber auch den zweiten und dritten dafür bestimmt. Hier läßt sich die gottesdienstliche Beziehung gar nicht verkennen, man sieht an dem dreimaligen Laufen durch die Flamme, daß es hauptsächlich auf einen *) Beschwörungsformeln behandeln das Feuer als rin höheres Wesen. Menschen abgesehen war, der den Gott versöhnen und gnädig machen sollte, daß aber später Viehopfer an dessen Stelle traten und endlich von der leiblichen Darbringung nur ein Springen über das Feuer für den Menschen und das Vieh übrig blieb. Die früheste Erwähnung des Belsfeuers hat man bei dem irischen Erzbischof von Cashel Cormac (f 908) gefunden; dieser schreibt: „Es wurden zwei Feuer nebeneinander gemacht, zwischen welchen unverletzt hindurch zu gehen Menschen und Vieh heilsam ist. Daher sagt man, um eine große Gefahr zu bezeichnen: „Zwischen zwei Feuern sich befinden". Bekanntlich war auch unseren Vorfahren der Beginn des Maimonats hohe Festzeit, die vielfach begangen wurde, auf die man noch heute die Versammlung der Hexen, d. h. vor Alters der weisen Frauen und Feen, ansetzt. An diesem Tage loderten heidnische Opferfeuer empor. Wie in Meißen und Thüringen ins Johannisfeuer, so wurden in Irland Pferdeköpfe in daS Maiseuergeworfen. Das Holz für da« Feuer am Walpurgis- abend durften auf dem Hundsrück die jungen Knechte und Knaben im Walde hauen. Das Feuer galt in früheren Zeiten für ein lebendiges Wesen, und bei den Römern und Griechen und anderen alten Völkern hatte es eine reinigende Kraft, so daß die hindurchgehenden oder springenden Menschen oder das hindurchgetriebene Vieh, wie dieses auch bei den römischen Palilien geschah, dadurch gesühnt und gereinigt wurde. Aehnliches geschah ja bei dem keltischen Belsfeuer, wo eine durch das Loo« bestimmte Person dreimal durch ein angezündetes Feuer springen mußte und dabei sein Leben riskirte, doch glaubte man sich auf diese Weise der Gunst des Gottes zu versichern und das Jahr fruchtbar zu machen. Die Kinder springen auch bei uns z. B. im Vogtlande zu Walpurgis über die auf den Höhen angezündeten Feuer, sie schwenken die brennenden Besen oder werfen sie hoch in die Luft, und so weit der Schein des Feuers sich verbreitet, soll auch der Segen über die Felder kommen. Einer der bedeutungsvollsten und heiligsten Tag« de» deut- schen Heidenthums ist der dem Donar geweihte WalpurgiStag (Walperntag). Es ist bekannt, daß allgemein in Deutschland «in jährlicher Hauptauszug der Hexen auf die erste Mainacht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite