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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.12.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19011216018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901121601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901121601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-16
- Monat1901-12
- Jahr1901
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Die Moraen-AllSgabe erscheint um >/,7 llbr, di, Ldend-AuSgabr Wochentag- um 8 Uhr. Redaktion und Ervedition: JohanntSgasse 8. Filialen: VIsdtd Sahn vorm. O. Klemm'- Sortim. Universität-straße S (Paulinum), LoutS Lösche, Katharinenstr. 14, part. und KSniqShkah 7. Morgen-Ausgabe. Nlp.rigcr TllgMalt Anzeiger. Amtsblatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Aathes und Nolizei-Ämteo der Ltadt Leipzig. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 25 H. Neclamen unter dem Redactionsstrich (-gespalten) 75 H, vor den Familiennacb- richten (6 gespalten) 80 H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (exel. Porto). Ertra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgeu-Ausgabe, ohne Postbesörderung 60.—, mit Postbesörderung >L 70.—. Ännahmeschluß für Anzeigen: Abrud-Ausgabe: Vormittag- 10 Uhr. Morgen.Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bet den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet- au die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 biS Abend- 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Nr. 839. Montag den 16. December 1901. 95. Jahrgang. Amtlicher Lheil Bekanntmachung, die Aufkündigung des Nestes der als Staatsschuld über nommene» :t'/.drozentige«, ursprünglich 4/.prozentigcn, später4pro;cntigen PrioritätSauleihc der vormaligen Leip.ig- TreSdnrrviirnbahtt-Eonivagnle vom I.Jnli 1872 betreffend. Das Königliche Finanz-Ministerium ha» beichlossen, den noch umlaufenden Rest der als Staatsschuld übernommenen 3'/zpro- zentigen, ursprünglich 4'/«prozentiqen, später -prozentigen Priorität«, anleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie vom I. Juli 1872 auf Grund des in Punkt 3 der über die Anleihe ans- gestellten Generaljchuldoerschreibung enthaltenen Vorbehaltes dec Rück- Zahlung nach einer drei Monate vorher erfolgten Auskündigung unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des Landtagsausschusses zu Ver waltung der Staatsschulden aus einmal zurückzahlen zu lassen. Demgemäß werden alle bis jetzt noch nicht ausgeloosten Schuld scheine der bezeichneten Anleihe hiermit dergestalt aufgekllndigt, daß deren Kapitalbeträge am 1. Juli 1S02 fällig werden. Die Inhaber der Schuldscheine werden ausgesordert, die Kapital- betrage gegen Rückgabe der Schuldscheine nebst Len dazu gehörigen Zinsleistcn und den über den Fälligkeitstermin hinausreichenden Zinsscheinen vom 1. Juli 1SV2 ab bei der Staaisschuldenkasse in Dresden, der Lotteriedarlehnskasse in Leipzig oder den sonst be- flehenden Einlösungsstellen in Empfang zu nehmen, da eine weitere Verzinsung über diesen Termin hmaus nicht slattfindet. Dresden, den 14. Dezember 1901. Der Laudtagsausschuk zu Verwaltung Ver Staatsschulden, vr. Mehnert. von Trützschler. Meusel. Opitz. Dr. Schill. Bekanntmachung, tHewerbclegitiutalionSkartrn für HandluugSrciscndc bctr. Wegen der zum bevorstehenden Jahreswechsel zu tewirlenden Erneuerung der Geweibelegitimationskarte» sür Handlungsreisende hiesiger Firmen lvergl. 8 44a Absatz 6 der Gewerbeordnung sür das deutsche Reich) wird, um dem eintretenden allzugroßen Andrange soweit als möglich zu begegnen, darauf hingewieieu, daß die Hr- ncucrnng der Gcwcrbclcgttimationskartcu auf das Jahr 1i>U2 seilens der Firmen- bez. Geschäftsinhaber schon von jetzt ab schriftlich unter Beifügung der früheren Karte bei dem unter- zeichneten Amte beantragt werden kann. Ferner wird, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, darauf aus merksam gemacht, daß die aus Grund 8 44a Absatz 1 der Gewerbe- vrdnung auszustellenden Legitimation-kalten sür Personen, welche nur im deutschen Reiche reise», bei dem hiesige» Rathc ztÄrwrrbcamt) — Brühl Nr. 80, I. Stock, Zimmer Nr. 30 — zu beantragen sind. Leipzig, Len 9. Dezember 1901. Das Polizeiamt Ser Stadt Leipzig. 1?. R. 6678. Bretschneider. K. Ueber das Vermögen des GastwirthS Vurt HauS Theodor Vieling, Inhabers der Firma: Curt Bieliug in Leipzig, Frankfurter- siraße 35 lGastwirthschast Les Leipziger Palmengarlens) ist heule, am 28. November 1901, nachmittags '/,7 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Herr Rechtsanwalt vr. Wachtel hier. Aahltermin am 18. Dezember I90l, vormittags 11 Uhr. Anmeldefrist bis zum 3l. Dezember 1901. Prüfuugstermin am 16. Januar 1902, vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigesrist bis zum 28. Dezember 1901. König!. Amtsgericht Leipzig, Abt. II -V', Rcbeustelle Johannisgaffe 5, den 28. Novemder 1901. Die Sparkasse PauuSdorf ist vom 15. bis ZI. Dezember lttvl sür Rückzahlungen und sür Einlagen auf laufende Bücher geschlossen. Kapitalzrnscn und Einlage» auf neue Bücher werden auch während dieser Zeit angenommen. Im Januar 1802 ist die Sparkasse täglich von 9 bis 12 Uhr Vor- und 2 bis 5 Uhr Nachmittag geöffnet. Verzinsung der Einlagen mit 3'/-"/»- Konkurs-Wein-Ausverkallf. Im Auftrage des Herrn Rechtsanwalts Nantr als Ver walters im Konkurs des WcinhändlerS Aoritr Rlgsel hier verkäme ich das vorhandene bedeutende Lager, bestehend in guten Rhein- und Moselweine», Schaum- »nd süszr» Weine», täglich von tt bis 12 und 2 bis 6 Uhr »nd zwar in der seitherigen Weinstube zum ikrdener Treppchen. Brühl 25, z» ermässigten Preisen ans. Lokalrichtcr Drnmmlttr. Vie den süchllschen Realschulen drohende Gefahr. Dass mau in Sachsen die Bedeutung der Realschulen und ihren hohen Werth für die intellektuelle und wirthschaftliche Entwickelung unseres Volkes, und somit auch für die Hebung des Wohlstandes jederzeit erkannt hat, geht daraus hervor, daß die Errichtung von Realschulen seit einer geraumen Reihe von Jahren sowohl von der Regierung, als auch von vielen Stadt gemeinden gefordert worden ist. Die Bedeutung dieser Schulen speciell sür unser engeres Vaterland ist aber auch aus ihrer außerordentlich großen, im Vergleich mit den anderen Gattungen der höheren Schule sich von Jahr zu Jahr ganz auffallend steigernden Frequenz zu erkennen. So betrug der Besuch der Gymnasien am I. December 1884: 5481 (1899: 5897); der Realgymnasien 2788 (3778); der Realschulen 3057 (8329); der Seminare 2274 (2286) Schüler. Allerdings ist den Städten, namentlich den kleineren, die den zunächst weist nur localen Bedürfnissen Rechnung tragend, die Realschulen als Gemeindeschulen gegründet haben, trotz der vom Staate von Anfang an gewährten, nach und nach erhöhten, aber jetzt durchaus nicht mehr zureichenden Subvention durch die Unterhaltung ihrer Realschulen mit der gegenwärtigen, kaum je vorausgesehenen enormen Frequenz, namentlich im Hinblick auf die meist sehr geringen Einnahmequellen der kleineren Städte eine für die Dauer unerträgliche Last aufgebürvet worden, nachdem die Realschulen tatsächlich aufgehört haben, in erster Linie der betreffenden Stadtgemeinde allein, also rein localen Interessen zu dienen, sondern vielmehr zu Schulen eines größe ren Landbezirks sich entwickelt haben. Darauf hat der Abgeordnete Liebau in der Landtagsver handlung der II. Kammer vom 21. Februar 1900 bereits sehr treffend hingewiesen. Werden doch manche Realschulen gegen wärtig bis zu 70 Procent von auswärtigen Schülern besucht. Daher kann man es den Bürgern der Mittelstädte, die gegen wärtig eine Realschule zu unterhalten haben, durchaus nicht ver argen, wenn sie mit immer mehr wachsender Unzufriedenheit die Steuerlasten tragen, die ihnen aus den sich in Folge der er höhten Frequenz nöthig machenden Schulhausneubauten und den sonstigen aus LeO gleichen Grunde sich mehr und mehr steigern den Unterhaltungskosten erwachsen. Man kann es den betref fenden kleineren Stadtgemeinden tatsächlich nicht verdenken, wenn sie sich fragen: Wie kommen wir dazu, so große Opfer für eine Schule zu oringen, die doch in größerem Umfange dem Bildungsbedürfnisse eines weiten Umkreises dient? Doch damit nicht genug! Neue, noch nicht übersehbare Lasten werden in kürzester Zeit von dm kleinen, schon jetzt außerordent lich nothlewenden Gemeinden gefordert werden. Denn da das Besolvungssystem der an dm staatlich unterstützten Realschulen angestcllten Lehrer, wie auch von der Regierung zugegeben, noch sehr im Argen liegt, so werden die in Frage kommenden 20 Mittelstädte somit oald genöthigt werden, das an ihren Real schulen noch immer bestehende Stellensystem in ein Dienstalters zulagensystem umzuwandeln und so dem vor nun bereits vier Jahren von der Regierung an den staatlichen höheren Schulen vorgezeichneten Beispiele, sowie auch demjenigen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen zu folgen. Allerdings wird sich, was auch schon vom Abgeordneten Liebau in der erwähnten Landtagsverhandlung betont worden ist, die Durchführung dieser Maßnahme, der ja die Regierung ihr Wohlwollen ausdrücklich zugesichert hat, ohne eine wesentliche Erhöhung der den Stadtgemeinoen bis jetzt gewährten staat lichen Unterstützungen nicht ermöglichen lassen. Denn sie ein zelnen Städte, deren Finanzkraft, wie gesagt, schon jetzt aufs Höchste angespannt ist, bürsten für die Unterhaltung ihrer Real schulen kaum mehr zu leisten im Stande sein. Andererseits scheint aber auch die Regierung nach der Er klärung des Staatsministers von Seydcwitz in derselben Lanv- tagserhandlung und wie aus vem vor Kurzem ausgegebenen Staatshaushalts-Etat für die Finanzperiode 1902/03 zu er sehen ist, zur Gewährung einer den dringendsten Bedürfnissen entsprechenden, erhöhten staatlichen Unterstützung sich nicht bereit finden lassen zu wollen. In Vieser Thatsache liegt aber eine außerordentlich große Gefahr für dal gesammte Realschulwesen Sachsens, anderer seits aber auch für die im Allgemeinen schon jetzt äußerst schwierige Finanzlage von 20 sächsischen Mittelstädten, für un sere entwickelte Industrie und unseren Handel, eine Gefahr, die hier ausführlicher zu beleuchten für eine dringende Pflicht er achtet werden muß. In Folge der für die betreffenden Communen durch die Unterhaltung ihrer Realschulen erwachsenden überaus empfind lichen Lasten ist wohl das Bestreben einzelner Direcioren und Lehrkörper zu erklären, die Schülerzahl ihrer Realschule mög lichst zu erhöhen, um so durch eine sich steigernde Summe des Schulgeldes den für die Schule erforderlichen Aufwand nach Kräften verringern und so den Steuerdruck vermindern zu helfen. Dieses Verfahren, zufolge dessen die unbedingt nöthige Vor sicht in der Auswahl der aufzunehmenden Schüler zwingender Weise mehr und mehr außer Acht gelassen werden muß, ist aber höchst gefahrvoll nicht nur für das Ansehen der einzelnen Real schulen, sondern auch der Gesammtheit derselben, sowie vor Allem auch für die den Realschulen anvertraute Heranwachsende Jugend und somit auch für eine gedeihliche Entwickelung unserer für die gesammte Volkswohlfahrt besonders werthvollen Pro- ductionskraft. Sehr beachienswerth sind über diesen Punct die warnenden Mahnungen des als Autorität im Realschulwesen besonders von der Regierung meines Wissens anerkannten Prof. Pfalz, der sich im Jahrcsberichte der I. städtischen Realschule zu Leipzig vom Jahre 1898, Seite 16, folgendermaßen äußert: „Wohl kann der Fall eintreten, daß eine Realschule trotz ihrer wissenschaftlich ge bildeten Lehrer und ihrer Methode sich thatsächlich mit dem Maße der höheren Volksschule begnügen muß, wenn sie in der Auswahl der Knaben nicht vorsichtig genug ist. Neberwiegt die Zahl sehr schwacher und träger Schüler in der Classe, dann weicht das Jahresziel ganz von selbst mehr und mehr zurück, die Nachzügler werden mit immer größerer Milde versetzt, damit der Procentsatz der Zurückbleibenden nicht in auffallender Weise steige, und am Ende behilft man sich mit dem äußersten Mini mum. Freilich wird das Endziel der Schule, wie der einzelnen Klassen, durch das Gesetz bestimmt, wohl überwacht ein könig licher Kommissar die Reifeprüfung nach Maßgabe der gesetzlichen Forderungen, aber die Bestimmungen der Lehr- und Prüfungs ordnung sind natürlich sehr allgemein und daher biegsam, und zuletzt muß doch auch der Kommissar das Minimum gelten lassen. Die Ueberlastung mit sehr schwachen Köpfen oder arbeits scheuen Träumern folgt in der Regel aus dem Bestreben des Directors und des Lehrercollegiums, die Schülerzahl zu erhöhen, und nurzuoft geschieht dies auf Kosten des Endziels. Möchte man doch nie vergessen, daß nicht die Menge der Insassen den Ruhm der Schule begründet, sondern die Tüchtigkeit der in das praktische Leben entlassenen Zöglinge! Wenn sich ein ur- t h e i l s f ä h i g e r Principal *oder ein gewerb liches Institut mißtrauisch ablehnend gegen die mit dem Reifezeugniß versehenen Real schüler verhält, so erleidet unsere Sache eine Niederlage, wie sie schwerer kaum gedacht werden kann." Es wäre in der That nicht nur im Interesse unseres ge- sammten höheren Schulwesens, sondern vor Allem auch im Interesse eines gedeihlichen industriellen Fortschreitend aus? Tiefste zu beklagen, wenn einzelne Realschulen, wie aus obigen Andeutungen des Prof. Pfalz und sonstigen Wahrnehmungen verschiedener Industrieller leider anzunehmen ist, nur durch d:e finanzielle Nothlage ihrer Stadtgcmeinde bestimmt, sich in oe^ von Prof. Pfalz dargelegten Weise mit ihrem Lehrziel auf eine abschüssige Bahn begeben müßten, und wenn somit Das Reife zeugniß einer sächsischen Realschule, das doch sonst jedem Prin cipal die unbedingt sichere Gewähr für ein bestimmtes festes Wissen des in seine Lehre tretenven jungen Manne- boi, jetzt nur noch mit Mißtrauen betrachtet weroen könnte. Es müßte ein solcher Zustand aber auch, insofern man von den minder- werthigen Leistungen einzelner Realschulen nur zu leicht auf die Leistungen der Gesammtheit nachtheilig zu schließen geneigt sein würde, das wohl allgemein anerkannte Prestige unseres Sachsen landes auf dem Gebiete des Bildungswesens vor dem Reiche aus das Empfindlichste beeinträchtigen. Dies aber dürfte um so bedenklicher sein, als die Be rechtigung, Zeugnisse für den Einjährig-Freiwilligen-Militär- dienst auszustellen, den einzelnen Schulen durch den Reichs kanzler von Reichswegen verliehen wird und von diesem wohl auch wieder entzogen werden kann. „Der Realschüler soll", so bemerkt Professor Pfalz in der genannten Schrift Seite 15 weiter treffend, „am Ende des Kursus ein festes, geistiges Besitztum haben, auf dem sich auch eine wissenschaftliche Bildung ohne Schwierigkeit aufbauen läßk, denn ein seichtes Halbwissen ist ein Krebsschaden für das Volks leben. Wenn die Realschule sich mit einem solchen traurigen Resultate begnügen wollte, so würde sie sich selbst das Ver ba m m u n g s u r t h e i l sprechen!" Ein weiterer Mißstand, unter dem die staatlich unierstützlen sächsischen Realschulen seit einer langen Reihe von Jahren außer ordentlich leiden und aus dem ein Rückgang in ihren Leistungen nur allzu sehr zu befürchten ist, das ist die schon oben erwähnie ganz unzeitgemäße, dürftige Besoldung ihres Lehrpersonals. Diese findet wohl auch in erster Linie ihre Erklärung darin, daß es den kleineren Stadigemeinden meist einfach unmöglich ist, die für eine gedeihliche Entwickelung ihrer Realschulen noth- wendigsten Opfer aufzubringen. So giebt es an verschiedenen Realschulen akademisch gebildete Lehrer, die, in den vierziger Jahren des Lebens stehend, trotz hervorragenden Könnens und Leistens kaum über 3000 jähr liches Gehalt beziehen und zufolge des bei den staatlich unter stützten Realschulen noch immer bestehenden Stellenbesoldungs systcmS, das bei den anderen Gattungen der höheren Schule längst abgeschafft worden ist, wenn ihnen kein Vordermann weicht, überhaupt kein höheres Gehalt als 3600 ck/ erreichen können. Ein solches Salär entspricht doch in gegenwärtiger Zeit bei der allgemein gesteigerten Lebensführung aller Stände und den rapid gestiegenen Preisen für Lebensbedürfnisse jeglicher Art durchaus nicht mehr dem Stande der akademisch gebildeten Oberlehrer und bietet am allerwenigsten ein nur annähernd ent sprechendes Aequivalent für die mit der Ausbildung auf dem Gymnasium und der Hochschule verknüpften hohen Opfer an Zeit und Capital. „Dabei sind die Realschullehrer", um auch hier meinen Gewährsmann Professor Pfalz zu citiren, „wie die Gymnasiallehrer, vollberechtigte und vollbefähigte Arbeiter im Dienste der höheren Bildung, und ihre Arbeit ist und bleibt doch wohl die schwerere." Ferner kommen auch die Realschullehrer gerade so wie die Gymnasiallehrer durchschnittlich erst im 31.—32. Lebensjahre zu einer festen Anstellung. Wir stoßen hier in der That auf Ungleichheiten und Zustände, die in keinem anderen deutschen Staate von der Bedeutung Sachsens anzutreffen sind. Eine solche Zurücksetzung der staatlich unterstützten sächsischen Realschulen ist in unserem engeren Vaterlande aber um so weniger zu verstehen, als auch die in größter Mehrzahl nur auf dem Seminar, also hauptsächlich auf Staatskosten vor gebildeten Seminarlehrer (darunter auch die Elementar-, Feuilleton. Inr Geschichte des WeilMchtsbaitmes. Einen geschmückten Baum oder geweihten Zweig, ähnlich uiiserm Weihnachtsbaumc, finden wir, wie wir weiter unten sehen werden, in Griechenland, nur daß dieser zum Erntefest, unser Weihnachtsbaum aber zur Wintersonnenwende geschmückt wird. Beide haben eine gleiche Bestimmung, sic bringen die Baben, die an ihnen hängen, dem Gotte als Dank- und Bittopfer dar. Wollen wir den Weihnachtsbaum mit seinen Früchten unv Lichtern verstehen, so müssen wir nothwendig zu den alten Völkern zurückkehren, wie dort der Baum als Repräsentant der unvergänglichen und nie schlummernden Gotteskraft betrachtet wurde. Plinius, seine Naturgeschichte der Bäum« beginnend, meint: Die Bäume ermangelten ebenso wenig der Seele, wie jedes andere Lebende; Bäume seien die ersten Tempel der Gott heit gewesen. Es ist ja ein ganz naturgemäßer Gedankenproccß, daß, ivrnn in der Substanz des Baumes unv seines Materials das Wesen der Gottheit wirkend war, alsdann auch das Bildniß derselben, welches man aus seinem Holze machte, die ursprüngliche Eigenschaft festhalten mußte. So ging aus dem heiligen Baume das Gottesbild hervor. Weil nun die Göttervcrehrung mit den Zweigen eines heiligen Baumes ganz untrennbar verknüpft war, io war auch jedes Gebet, jede Opferhandlung an den Baum ge bunden. Das Wesen der Gottheit wurde in der Substanz je eines Baumes lebend und mit ihr assimilirt gedacht, und deshalb knüpft sich bei den Hellenen di« Verehrung der besonderen Götter an den Baum an. Als im Baum« sei«nd und örtlich in ihm woh nend, wird unter seinem Bild« die Gottheit zum ersten Male durch Opfer und Weihrspenden begrüßt, mit dem Baume wird und ent steht ihr Cultu», mit ihm wandert derselbe, und wohin das Heilig- thum übersiedelt, dahin führt man einen Sprössling vom väter lichen GctteSbaume. Viel« Sagen knüpfen die Geburt oder Erscheinung der Gott heiten und den Ursprung ihre! Kultur an den Baum. So er klärt eS sich, warum nicht blot in der Zeit de> tempellosen Kultur, sondern durch die ganze Zett del Götterdienster hindurch die Gottesfeste nur in den heiligen Hainen gefeiert werden. Die Er scheinung der Götter findet sich nicht blos bei den Griechen und Römern, sondern auch bei den Israeliten. Die Bibel knüpft schon das Schicksal der Stammrltern des Menschengeschlechtes gleichnißweißc an zwei von Jehovah selbst im Paradiese als Schicksalsbäume gepflanzt« Bäume, an den Baum ver Erkenntnis; der Dinge und an den Baum der Unsterblichkeit. Jakob nimmt Ruthen oder Stäbe von grünen Bäumen,, macht durch Schälen der Rind« magische Zeichen darauf und zaudert sich so ven Heerdcnsegen, Dem Moses erscheint Jehovah in einer feurigen Flamme aus dem Busche und in dem Segen des Moses (5. Mose, 33, 16) heißt cs: „Die Gnade dessen, der in dem Busch wohnte, lomme auf das Haupt Joseph's." Man verehrte auch die heiligen Bäume, indem man sie be kränzte. An die Zweige der berühmten Helenaplatane bei Sparta hingen die Lakcdämonischen Mädchen Weihekränze aus Lotus- blumen, salbten den Stamm mit Nardenöl und fügten eine Wid mung bei: „Verehre mich, der Du vorüber gehst, ich bin der Helena Baum." Die älteste Verehrung eines Baumes war die Umbindung mit heiligen Binden; diese Ausstattung war ein ur sprüngliches Symbol der Gottesweihe. Auch ohne Anzündung heiliger Lichter konnte keine Verehrung geschehen. Ueberhanpt war der Gebrauch von brennenden Lichtern, Lampen und Fackeln bei gottesdienstlichen und feierlichen Ge legenheiten bei den alten Völkern nichts Seltenes, ebenso, wie es bei uns noch der Fall ist. Bet den gottesdienstlichen Gebräuchen wurden Baumzweigr verwendet. Bei dem Erntefeste in Griechenland finden wir einen solchen geweihten Oelzweig, die Eirisione genannt. Di«ser Oel- zweig Ivar-mit rothen und weißen wollenen Binden umwunden und daran hingen Früchte, allerlei Backwerk und Gefäße mit Honig, Oel und Wein. Ein glücklicher Knabe (d. i. ein Knabe, dem beide Eltern noch lebten) trug diesen Segenszweig einer Procession voran zum Apollotempel. Dieser Zweig (die Eiri» iion«) war Bittzweig und Erntekranz zugleich, er war ein Frucht baum, dem man mit den angehängten Früchten, thrilS als Dank- und LiebeSopfer, der Gottheit weihte, die den Natursegen ver liehen hatte. AIS flehendes Bittopfer wurde er vor der Tempel- thür« aufgestellt, um die Gottheit zu bewegen, Unfruchtbarkeit, Hunger, Noth und böse Krankheiten von Land und Menschen ab zuwenden und solchen Srdensegen, wie der, womit der Bittzweig behangen war, fernerhin zu gewähren. Daher sang auch der Chor, welcher den Knaben begleitete, der den Zweig trug: Eirisione ist da! Herbstfeigen trägt sie und fette Kuchen uns Honig im Napf und Oel, die Glieder zu salben. Lauteren Weins einBccherchen auch, um trunken zu schlummern. Sobald diese feierliche Festweihe der Erstlingsfrllchte vor dem Tempel geschehen war, bracht« Jedermann eine Eirisione seiner Ernte von dem eigenen Acker, als gottgeweihte Opfergabe, zu seinem Hause und stellte oder hing sie vor oder neben der Thür auf. Es ist zu vermuthen, daß jede, so vor einem Haus« auf gepflanzte Eirisione mit denselben Ceremonien geweiht wurde, wie die vor dem Heiligthnme, auch verblieb sie so lange hier, bis die neu« Eirisione des folgenden Jahres an ihre Stelle treten konnte, alsdann wurde sie hinweggenommen. Auf dem Lande gingen die Knaben, welche die Eirisione trugen, singend von einem Hause zum anderen und sammelten Gaben zum Genuß oder zum Schmuck des Festes. Ein paar Proben solcher Liedchen, wie die Knaben sie sangen, sind noch erhalten, und eines derselben wird keinem geringeren Dichter als dem Homer beigelegt; es schließt mit den Versen: Und giebst Du was. hab' Dank; wo nicht, so zieh'n wir ab, Denn nicht um hier im Haus zu wohnen, kamen wir. Aehnlich« Umzüge werden auch bei uns zu Ostern, Pfingsten, am Erntefest« und am Martinstage von der Jugend und den Er wachsenen veranstalte-t, um allerlei Gaben oder ein Trinkgeld zu erlangen. So singt man am Martinsabend am Rhein: Hier wohnt ein reicher Mann. Der uns was geben kann, Selig soll er leben, Selig soll er sterben, Das Himmelreich erwerben! Bei Ueberrcichung eines Aehrenbüschels mit Blumen am Erntedankfeste sprecht der Knecht oder die Magd: Ich schenke hier ein Sträußelein, Damit wollen Sie zufrieden sein; Sie wollen mir schenken groß oder kleiff, Damit will ich zufrieden sein. Hier finden wir also germanische Gebräuche, die sich mit den griechischen vollständig decken. Die Eirisione als geweihter Zweig von einem heiligen Baum» war ein Schutz- und Abwehrmittel gegen leibliche und geistige Noth, und was damit berührt wurde, stand unter dem göttlichen Schutze. Man benutzt« zu der Eirisione auch einen Lorbeerzweig und hing Brode und Opferkuchen daran, welche di« Gestalt von Bogen, Pfeilen und Lyren hatten, sie hießen Diakonia.. Eine Eirisione schützt» nach dem Volksglauben vor Fruersgefahr, sie wurde niemals vom Blitze getroffen, und schützte auch die Person, welche die Eirisione trug, vor demselben. Ehe man sie vor dem Hause aufpflanztr, ging ein Umgang mit derselben um die Acck- vorher, denn dadurch sollt« das Getreide vor Rost und Brand bewahrt bleiben. Nach einem Jahr« Ivar die Eirisione dürr geworden uno würd' nicht etwa auf den Mist geworfen, sondern aus Ehrerbietung vei brannt, und daraus geht hervor, daß sie als etwas Gottgeweihtes betrachtet wurde. Die Dürr« d-ieses Segenszweiges, welche der selbe nach einem Jahre erlangte, war sogar sprichwörtlich g< worden. Im Plutos (Komödie deS Aristophanes) wiro vor einem alten Weibe, daS einem schwärmenden Jünglinge zueies, ihr nicht mit der Fackel nahe zu kommen, gesagt: Nun, da Hot sie Recht I Denn wenn sie auch ein einz'ger Funke nur ergreift, Zu Asche brennt sie, wie ein alter Segenszweig. Die Eirisione gleicht unserem deutschen Erntekmnz, auch die Lieder, die dabei gesungen wurden, hatten ziemlich gleichen In halt. Bei Darbringung der Eirisione sang man: Hier nun steh'n wir am Hause deS vielvermögenden Mannes. Der gar Großes vermag und groß stets rauschet in Vollem. Schwellend fliesse der Teig, der eingerührte, vom Backtrog. Jetzo der Kuchen gebockt mit lieblichem Bildniß, von Gerste Und mit Sesam bestreut ». s. w. Nun kommen die Wünsch«, di« der Herrschaft dargebracht werden: Siehe, di« Gattin deS Gohn'S wird bald auf den Wagen euch schreiten. Kräftigt Mäuler führen sie her in'S HauS, wo fie selbst nun Web«, den bernstringlänzenden Tritt mit dem Fuß« h-schremnd.
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