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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191501074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-07
- Monat1915-01
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1915
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««d A«l-r1grr MMMmtd Alyelger). Lelegramm-Adresser I/K'Femsprrch stell« rag.b att Ri s» vrr.ro. für die König!. AmtshaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Donnerstag, 7. Januar abends. 68. Jabrg. Da» Messer Tageblatt «scheint Irden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«. MerteliShrltcher Bezugspreis bei AbholuM in der Ewedition in Riesa 1 Mart V0 Psg., durch uusere Träger frei in» Hau» 1 Mart VS Psg., bei Abholung am Schalt.« d« kaiserl. Postänstaltrn 1 Marl 65 Psg., durch den Briefträger sret in» Hau» S Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Anzeigen-Auuahme für die Nummer de» Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis slir die kleingespaltene 4S mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpvei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarts. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestratze SL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthnr Hähnet in Riesa. Die Maul- und Klauenseuche in velfitz ist erloschen. Die mit Bekanntmachung uom 23. November 1914 — Nr. 2921 d L — an» geordneten Maßnahmen werden daher aufgehoben. AuSgebrochen ist die Manls nud Klauenseuche unter den Viehbeständen 1) de» Gutsbesitzer» L7ox Weymana in Kobeln Nr. 26, 2) des Gutsbesitzers L!:n:s Hänsel in Gostewitz. Al» Sperrbezirk wird zu 1) der Ort Kobeln, zu 2) , , Kostewitz «b. d al» veobachtnngSgebiet zu 1) der bereit» im BeobachtungSgebiet liegende Ort Pahrenz, zu 2) der bereits im Beobachtungsgebiet liegende Orttteil Pöhlen und der Ort Nikkritz, sowie der bereits als Sperrbezirk erklärte Ort Prausitz bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorsch-'ften in 88 161—168 und für da» BeobachtungSgebiet 88 165—168 der Bunde»rat«vorschristen zum Biehseuchengesetze — Gesetz» und VetordnungSblatt 1912 Seite 83 folgende — Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften de» Biehseuchengesetze« vom 26. Ium 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Biehseuchengesetze mit Geldstrafe bi» zu 150 Mark oder mit Haft bi» zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 5. Januar 1915. 85»j Königliche Amishauplmaunschaft. M O» M Ai an AO» für bar „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätesten» TUAAjSThDSAT vormittag» - Uhr de« jeweiligen Ausgabetage». Die «ekchSttSUelle. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 7. Januar 1915. —* Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde der Einj.-Freiw. Unteroffizier Fritz Krüger im Pionier-Bataillon Nr. 22. —* Wir erhielten heute folgende Fe st post karte: «Schützengraben, 31. Dezember 1914. Allen lieben Freunden und Bekannten in Riesa und Umgegend wünschen ein recht glückliche» neue» Jahr die Kameraden vom Re» serve-Jnfanterle-Regiment 102, 3. Komp.: Kurt Haubold, Reinh. Antrack, EmU Baldauf, Paul Mihan, Karl Kührig, Curt Dresse!, Oswald Schiefer, Karl Gehrhardt, Emil Walther, Oskar Thieme, Wilhelm Herold, Max Steuer, Georg Richter, Bruno Lorentschk, Rob. Breitling, Albert Baumer. — Alle befinden sich wohl und munter und hoffen im neuen Jahre auf eine siegreiche glückliche Heimkehr." —* Der Männergesangverein «Amphion" hat in seiner gestern abend abgehaltenen Hauptversammlung be schlossen, dem Krieg»- und Unterstützungsfonds für Riesaer Einwohner abermals 100 M. zu überweisen. — Die Fischer von der Nordseeküste haben guten Mut. Sie versenden, wie der «Pirn. A." mitteilt, an ihre Kundschaft folgende» Anschreiben: «Wenn die englische Flotte keine größere Tätigkeit al» bisher entwickelt, so kann mitgeteilt werden, daß die Engländer nicht in der Lage sind, unsere Fischerei stillzulegen. Unter dem Schutzs unserer mächtigen Kriegsflotte werden deshalb uusere Fischdampfer jede Woche ihre eigenen Fänge an den Markt bringen." Man kann also stet» frischeste Ware beziehen. —* Der BundeSrat hat am Dienstag die Bestim mungen über die weitere Streckung unserer Ge- treidevorräte nach mehreren Richtungen auf Grund der inzwischen gemachten Erfahrungen ergänzt und erweitert. Roggen ist künftig mindesten» bi» zu 82 Prozent, Weizen bi», zu 80 Prozent durchzumahlen, wobei die Landeszentral. behörden bei einer einzelnen Mühle aus besonderen Grün den eine Ausnahme Anlassen können. Sie können ferner, wie bisher, Roggen- und Wetzen-AuSzugSmehle, aber nur bis zur Höhe von 10 Prozent, zulafsen. Weizenmehl darf von den Mühlen künftig nur in einer Mischung abgegeben werden, die auf 80 Teile Roggenmehl 70 Teile Weizen» mehl enthält. Da» gilt auch für die Kunden und Lohn müllerei. Die Vorschriften über da» Berfütterung». verbot find ebenfalls verschärft worden, so daß mahl- fähiger Roggen und Wetzen nicht mehr verfüttert oder ge schrotet und auch nicht mehr zur Futtermittelbereitung ver wendet darf. Da» Verbot erstreckt sich auch auf Roggen und Weizen, der mit anderer Frucht gemischt ist, sowie auf Roggen- und Weizenmehl, da» allein oder mit anderen Mehlen gemischt zur Brolbereitung geeignet ist. Endlich darf auch kein Brot mehr verfüttert werden, mit Ausnahme von verdorbenem Brot und Brotabfällen. Die Landeszentralbehörden können die Verwendung von Roggen und Weizen, sowie von Roggen- und Weizenmehlen zu anderen Zwecken al» zur menschlichen Nahrung noch weiter beschränken ober verbieten. Zur Bereitung von Roggen- und Wetzenbrot dürfen Auszugsmehle nicht oer» wendet werden. Weizenbrot muß 30 Prozent Roggenmehl enthalten. Da» Weizenmehl kann dabet bi» zu 30 Prozent durch Kartoffelstärkrmehl ersetzt werden. Roggenbrot muß auf 90 Teile Roggenmehl 10 Teile Kartoffelstöcken, Kar» toffelwalzmrhl oder Kartoffelftärkemehl, oder 30 Teile ge quetschte oder geriebene Kartoffel enthalten. Bet größerem Kartoffelzusav muß da» Brot mit der Bezeichnung L ver» sehen werden. Statt KaNofsi-l- kann Gerstemehl, Hafer mehl, Reiemehl oder GerstcnIMrot zugeletzt werden. Reine» Roggenbrot, zu besten Herstellung der Roggen bi« zu mehr als 93 Prozent durchgemahlen ist, brauchtkeinen Kartoffelzusatz zu enthalten. Weizenbrot darf nur in Stücken bi» höchsten» 100 Gramm hergestellt werden. Die LandcSzentraibehölden können hierüber zur Einschrän kung de» Wrtzenbrotverbrauche» ander» bestimmen. Sie können auch für Roggen» und Weizenbrot bestimmt« For» men und Gewichte oorschreiben. Bei der Bereitung von Kuchen darf nicht mehr al« die Hälfte de» Gewichte» der verwendeten Mehle oder mehlhaltigen Stoffe au» Weizen bestehen. Die Landeszentralbehörden können dieKuchen- bereitung auf bestimmte Wochentage be schränken. In Bäckereien, Konditoreien, einschließlich Hotelbäckereien und ähnliches Betrieben wird alle Nacht arbeit verboten. Roggenbrot von mehr al» 50 Gramm Gewicht darf erst 24 Stunden nach Beendigung des Backen» au» der Bäckerei ausgegeben werden. Backfähtg'e» Mehldarf nicht mehr alSStreumehlzur Isolie rung der Teigware verwendet werden. Zur genauen Durch führung dieser Vorschriften erhalten die Polizeibeamten und die hierfür besonder» beauftragten Sachverständigen da» Recht, in die Mühle», Bäckereien, Läger, Geschäftsräume und Futterräume jederzeit hineinzugehen, Besichtigungen vorzunehmen und Proben zu entnehmen. Die Verordnung über da» AuSmahlen de» Brotgetreides, wie da» Berfütte- rungsoerbot tritt am 11. Januar 1915, die Verordnung über die Bereitung der Backwaren am 15. Januar 1915 in Kraft. —* Feldpostbriefe nach dem Feldheer im Ge wicht über 250 § bis 500 § werden für die Zeit vom 11. bis einschließlich 17. Januar 1915 von neuem zuge- laffen. Die Gebühr beträgt 20. Pf. Die Sendungen müssen dauerhaft verpackt sei». Nur sehr starke Pappkasten, festes Packpapier oder dauerhafte Leinwand sind zu ver wenden. Für die Wahl de» BerpackungSstoffeS' ist die Natur des Inhalts maßgebend; zerbrechliche Gegenstände sind nach Umhüllung mit Papier oder Leinwand aus- schließlich in starke Schachteln oder Kasten zu verpacken. Die Päckchen, auch die mit Klammerverschluß versehenen, müssen allgemein mit dauerhaftem Bindfaden fest umschnürt werden, bei Sendungen von größerer Ausdehnung in mehr- facher Kreuzung. Die Aufschriften sind auf die Sendungen niederzuschreiben oder unbedingt haltbar auf ihnen zu be- festigen und müssen deutlich und richtig sein. Außer kleinen Bekleidung», und SebrauchSgegenständen sind auch Leben»- und Genußmittel zuläisig, aber nur sorveit, al» sie sich zur Beförderung mit der Feldpost eignen. Ausgeschlossen sind leicht verderbliche Waren, wie z. v. frische» Obst, frische Wurst; ferner feuergefährliche Gegenstände, wie Patronen, Streichhölzer und Taschenfeuerzeuge mit Benzinsüllung. Päckchen mit Flüssigkeit sind nurzugeloffen, wenn die Flüssig keit in einem starken, sicher verschlossenen Behälter enthalten und dieser in einen durchlochten Holzblock oder in «ine Hülle au» starker Pappe fest verpackt ist, und sämtlich« Zwischenräume mit Baumwolle, Gägespänen oder einem schwammigen Stosse so angefüllt sind, daß beim Schadhaft werden de» Behälters die Flüssigkeit aufgesaugt wird. Sendungen, die den vorstehenden Bedingungen nicht ent- sprechen, werden von den Postanpalten unweigerlich zurück gewiesen. —* Dem Kriegsministerium in Berlin gehen noch immer Lrftndervorschläge, Anerbietungen und gut gemeinte Ratschläge in überaus großer Zahl zu. Die Erfinder mögen überzeugt sein, daß jede Anregung gewissen haft geprüft wird, und daß die Heeresverwaltung diese von patriotischem Sinne getragene Mitarbeit aller BolkSkretse dankbar anerkennt. Sie wollen aber nicht erwarten, daß in jedem Falle eine Antwort an sie ergeht. Der Umfang, den die Geschäfte des Krieg-Ministerium» angenommen haben, macht e» erforderlich, jede nicht unbedingt not wendige Arbeit zu vermeiden und alle Kräfte der größten und wichtigsten Aufgabe dieser Zentralbehörde, nämlich der Versorgung unsere» noch immer wachsenden Riesenheere» mit allem Notwendigen, zuzuwenden. —* Die russische Regierung hat für Liebes gabensendungen und Postpakete, die für deutsche Kriegs gefangene in Rußland bestimmt sind, die Zollfreihelt zugelassen. —* Unterstützung » g s f u ch e von ehemaliger» HeereSangehörigen de» Mannschaftsstandes und von Unterbeamten der Militärverwaltung, sowie von deren Hinterbliebenen werden noch immer häufig unmittelbar an da» Kriegsministerium gerichtet. Um Verzögerungen in der Erledigung der UnterstützungSgesuche zu vermeiden, kann den Gesuchstellern in ihrem eigenen Interesse nur dringend geraten werden, sich vorkommendenfalls an die zur Prüfung und Weitergabe der Gesuche zuständigen Stellen zu wenden, da» sind für ehemalige HeereSangehörige de» MannschaftS- stande» usw. die betreffenden BeztrkSkommando», und für Hinterbliebene von solchen Personen die OrtS- behörden. Diese Stellen haben die Gesuche auf dem vorgeschrtebenen Wege dem KriegSminißerium zur Ent scheidung vorzulegen. Die Bewilligung der Beteranen-Bet- hilfen erfolgt durch Z t o i l behörden. Gesuche um diese Beihilfe sind daher stets an die OrtSbehörde zu richten, Eingaben an das KriegSministerium sind zwecklos, da diesem eine Einwirkung auf die Entschließungen der Zivil behörden nicht zusteht. Durch Eingaben an da» Kriegs- Ministerium geht nur unnötige Zeit verloren. —MI. Zu allen Zeiten, in denen sich große Welt ereignisse abspielten, sind Wahrsager aufgetaucht, die sich klug genug dünken, um mit ihrer Weisheit den Schleier der Zukunft zu durchdringen, obwohl ihnen meist die Fähig- ketten dazu völlig abgehen, wie sie höchsten» leitende Staats männer oder kühl abwägende, weltpolitisch geschulte Gelehrte besitzen, die wenigsten» hie und da in da» seine und ver borgene Rädergetriebe der Zeitmaschine hineinsehen können. Auch in diesem Krieg« ist e» nicht ander». Er zeitigt eine Erscheinung, die man kaum anders al« geschmacklosen Schwindel bezeichnen kann: die angeblichen Kalender und Pergamentprophezeiungen. Selbst demjenigen, der stark zu Aberglauben neigt, wird «» doch auffallen, in wie plumper Weise diese Wahrsagergeschtchten jetzt in die Oeffentltchkeit gebracht werden, nachdem vorher kein Mensch von ihrem Vorhandensein eine Ahnung gehabt hatte. Da soll zum Beispiel eine Chronik gefunden worden sein, in der Englands Fall im Jahre 1914 durch die Hand eine» Wilhelm schon im grauen Mittelalter vorhergesagt wird; ein alter Kalender soll angeblich den Weltkrieg mit alle« Einzelheiten ankünden und endlich wollte jemand im Alt- öttinger. Kloster eine Prophezeiung von 1841 gesunden haben. Näher« Angaben über diese seltsamen Dokumente machen die rührigen, jedenfalls recht geschäftstüchtigen .Forscher" klugerwetse nicht, aber leider wird von einem großen Teil der Bevölkerung solcher Unsinn geglaubt und weiterverbreitet. Wa« e» mit diesen Geschichten auf sich hat, beweist auf» beste die kürzlich abgegebene Erklärung de» Guardians der Altöttinger Kapuziner, der die ganze in der Oeffentlichkrit verbreitete Voraussagung, die sich in der Klosterbibliothrk gefunden haben sollte, al» leere Er-
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