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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191501144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-14
- Monat1915-01
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1915
- Autor
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Riesaer OTagMatt «8. Jahr«. Donnerstag, 14. Januar ItttS, abends. 1». «rrd Anzeiger (Meblatt und Anzeiger). Telegramm-Adreffer O UH I Fernsprechstell» .Tageblatt-. Riesa. Nu 20. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, —sowie den Gemeinderat Gröba. La, Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 60 Pfg., durch unsere Träger frei in« Hau« 1 Mart 65 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei in« Haus 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSaboiinementS werden angenommen. Anzeigeu-Anuahme für di« Rümmer de« Ausgabetage« bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 rum breite KorpuSzeiie 18 Pfg. (LokalpreiS 12 Pfg.) Zeitraubender uud tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SA - Für di« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. , nnn,. > I .... , o --- — Verordnung -ur Ausführung der durch di» Bekanntmachungen des Stellvertreter« de« M-IchSkanzlerS vom 5. Januar 1915 veröffentlichten Verordnungen deS VnndesratS über 1. das Ausmahlen von Brotgetreide (R«nl. S. 3i (Ansmahiungs-Verordnung), 2. das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl und Brot (RGBl. S. 6) (Ver- fütie> iingd'Vero dniinp), S. die Bereltnng von Backware (RGBl. G. 8) (Back-Berordnung) vom 12. Januar 1915. « - § l- Zu 88 g und 7 der AuSmahlungS-Verordnung, 88 5 und 6 der BersütterungS-Berordnung, 88 9, 13 und 14 der Back-Berordnung: Polizeibehörde ist in Städten mit Revidierter Siädteordnung der Stadtrat, in mittleren und kleinen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Gemeinde- vorstand. Höhere BerwaltungSbehörde ist die Kreishauptmannschaft. 8 2. Zu 88 1 und 2 der AuSmahlungS-Verordnung: Bon Weizen, der mindestens bis zu achtzig vom Hundert durchgemahlen wird, kann ein AuSzupSmehl bis zu zehn vom Hundert hergestellt werden. Bon Roggen ist die Herstellung eines Auszugsmehles nicht gestattet. 8 3. Zu 8 1 der BersütterungS-Berordnung: Mahlfähig ist Roggen und Weizen, wenn er zur Herstellung von Mehl, das sich zur vrotbereitung eignet, verwendet werden kann. Mit Rücksicht auf die oorgeschriebene starke Ausmahlung ist auch geringer Roggen und Weizen (sog. Hinterkorn) als wahlfähig auzusehen. 8 4. Zu 8 2 der BersütterungS-Berordnung: Das Schroten von Roggen und Weizen, auch wenn sie mit anderen Früchten ver mischt sind, ist verboten. Zur Brotbereitung kann in Städten mit Revidierter Städteordnung vom Stadtrat, sonst von der Amtshauptmannschaft für einzelne Fälle oder auf jederzeitigeu Widerruf allgemein bestimmten Personen oder Betrieben die Herstellung von Roggen- oder Weizen schrot gestattet werden, sofern die Verwendung des Schrotes zur vrotbereitung gesichert ist. Die Erlaubnis ist schriftlich zu erteilen. 8 v- Zu 8 9 der Back-Berordnung. DaS Verbot der Nachtarbeit erstreckt sich auch auf alle Arbeiten, die zur Bereitung oon Roggenbrot dienen. Die Herstellung des sog. BorteigS (Hefestücke, Sauerteig) ist von hem Berbote nicht ausgenommen. 8 6. Die Eingangs bezeichneten Berordnungen erheischen eine strenge und unnachstchtliche Durchführung. Den Behörden wird zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß die Be völkerung sowie insbesondere die beteiligten landwirtschaftlichen und gewerblichen Kreise Über die Bedeutung und Tragweite der Vorschriften des BundeSratS aufgeklärt werden, in Zuwiderhandlungsfällen aber nachdrücklich einzuschreiten. 8 7- Aufgehoben werden die Ausführungsverordnung vom 18. Dezember 1914 (Nr. 296 der Sächsischen StaatSzeitung und Nr. 297 der Leipziger Zeitung, beide vom 22. Dezember 1914) sowie die Verordnung vom 30. Dezember 1914, das Verbot deS Schrotens von Roggen und Weizen betreffend (Nr. 302 der Sächsischen StaatSzeitung und 303 der Leipziger Zeitung, beide vom 31. Dezember 1914). Außer Kraft getreten ist die Ber- ordnung vom 8. November 1914, die Herstellung eines WeizenauSzugSmehles betreffend (Nr. 261 der Sächsischen StaatSzeitung und Nr. 262 der Leipziger Zeitung, beide vom 10. November 1914). 143IIIL Dresden, den 12. Januar 1915. 167 Ministerium des Innern. ES werden Scharssaneßen avgehatlen auf dem Schteszplatz Hetdehüuser: am 15 , 16., 18. bis 23., 25., 26. und 28. dss. Monats in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 4 Uhr abends. Die Sperrung dieses Schießplatzes und seines Gefahrenbereiches wird an jedem Schießtage so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn des Schießens durchgesiihrt ist. - Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftllche Bekanntmachung vom 26. April 1914, Nr. 370 a v, abgedruckt in Nr. 95 deS Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366,10 bez. 368,9 deS Reichsstraf gesetzbuch« bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem oorge- schrieben«« Wege oon gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 13. Januar 1915. 42 äv. Königliche Amtshaudtmauuschaft. Die Gemeinden nnv Rtttergntsherrschafteu des Bezirks wollen aisbmv uns längstens bis znm 1. Februar 1915 direkt bei demjeuigeu Amtsstraszeumeister, vou welchem die Aussicht über die betreffen- den Wege geführt wird, anzeige», zu weicher Zeit sie die BejirkSstraszenwalze in diesem Jahre benötigen. Zu diesen Anzeigen sind die den Gemeinden und RittergutShexrschaften kurzer Hand zugegangenen bez. insoweit dies nicht geschehen, bei dem zuständigen AmtSstraßenmeister unentgeltlich zu beziehenden Vordrucke zu verwenden. Nach Eingang der Anzeigen wird für jede Bezirkswalze ein Walzenplan aufgestellt und den Beteiligten durch die unterzeichnete Königliche Amtkhauplmanmchaft mitgeteilt werden vergleiche Punkt 3 der II. Nachtrages zu dem Regulative über die Verwendung der Bezirk-straßenwalzen vom 15. Dezember 1888 —. Großenhain, am 13. Januar 1915. 1411. jKönißliche Amtshanptmannschaft. Wegebaunnterftützungen betr. Die Wegebaupflichtigen werden hiermit aufgefordert, etwaige Gesuche um Wegebau» belhilfen zu den Kosten für im Jahre 1915 anSzufübrende Wegebauten alsbald, spätesten« bis znm 1. Marz 1915 hier einzureichen. Später eingehende Gesuche können keine Berücksichtigung finden. In den Gesuchen ist der veranschlagte Betrag der Wegebaukosten anzugeben. Großenhain, am 13. Januar 19l5. 15 s. Die Königliche Amlshauptmannschaft. Aufruf a« die deutschen Hansfranen. In der Zeit vom 18. bis 24. Januar 1915 soll, unter wärmster Billigung Ihre» Majestät der Kaiserin, in ganz Deutschland eine HeivkGAuoIIvirovk» stattfinden. Der Zweck dieser RelchSwollwoche besteht darin, für unsere im Felde stehenden Truppen die in den deutschen Familien noch vorhandenen überflüssigen warmen Sachen und getragenen Kleidungsstücke (Herren- und Frauenkleidung, auch Unterkleidung) zu sammeln. ES'sollen nicht nur wollene, sondern auch baumwollene Sachen sowie Tuch» eingesammelt werden, um daran» namentlich Ueberziehwesten, Unterjacken, Beinkleider, vor allem aber Decke» anzufertigen. Gerade an Decke« besteht für die Truppen ein außerordentlicher Bedarf, da st» den Aufenthalt in den Schützengräben sehr erleichtern und erträglich machen. Mit großem Erfolg sind bereits von sachverständiger Seite auS alten Kleidern aller Art Decken in der Größe von 1,50: 2 m hergestellt worden, die einen hervorragenden Ersatz für fabrik mäßig erzeugte wollene Decken bilden und deren Herstellungskosten nur ein Viertel einer fabrikmäßig hergestellten wollenen Decke betragen. Zu dieser Aufgabe bedürfen die unterzeichneten Stellen der tätigen Mitarbeit aller deutscher Frauen. Die Organisation diese» Sammelwerkes wird sich in den Sauen deS Vaterlandes verschiedenartig gestalten — je nach den Eigentümlichkeiten und den besonderen Leben«« Verhältnissen ihrer Bewohner. Aber Euch Allen wird rechtzeitig die Mitteilung über die Einzelheiten zugehe» Zunächst richtet Euch schon darauf ein, in Euren Schränken nachzusehen, wa» Ihr ent behren könnt, um e» denen zu widmen, die mit ihrer Brust und ihrem Blut un» Alle beschützen. Gebt, soviel Ihr irgendwie entbehren könnt! Nur diejenige» Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, bitten wir, sich im Interesse der Allgemeinheit an dem Liebeswerk auf diese Weise nicht zu beteiligen. Also nochmals, deutsche Hausfrauen, frisch ans Werk! Sammelt au» Schränken und Truhen, was Ihr an Entbehrlichem findet! Schnürt eS zu Bündeln, packt e» in Säcke und haltet eS zur Abholung bereit, wenn alle unsere Helfer in der Neichswollwoche vom 18. bis 24. Jitllnar 1915 an Sur» Türen klopfen! Berlin, den 1. Januar 1915. KriegSanSschtch für warme Nnterkleidung E. B. Fürst zu Salm-Hör st mar. Auch in Riesa soll die „Reichswollwoche" und damit die Sammlung her oben be zeichneten warmen Sachen und Kleidungsstücke stattfinden. Wir bitten deshalb alle Hausfrauen dringend, solche in ihren Familien vorhandenen entbehrlichen Sachen heraus- zusuchen, tunlichst sauber zu machen, zu verpacken und zur Abholung möglichst vom 18. Januar 1915 ab bereit zu halten. Riesa, den 14. Januar 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Bürgermeister Or. Scheider. Wir geben hiermit bekannt, daß von uns auf Grund Verordnung über die Entschädigung für Biehverluste durch Seucheu vom 6. April 1912 Herr Schlachthosdirektor Meißner, hier, , Gutsbesitzer Oskar Hofmann, hier, „ „ Gustav Hänsel, hier, „ Gchmtedemeister Hermann Eckardt, hier, „ „ Max Kauffenstein, hier, „ Fleischermeister Carl Plänitz, hier und „ „ Bruno Krause, hier al« Schätzer für die Abschätzung der an Seuchen verendeten Tiere bi« auf wettere« ver pflichtet sind. Der Rat der Stadt Riesa, am 14 Januar 19l5. Der Dünger von etwa 140 Pferden soll in einem Lo,e vergeben werden. Gebote für den Dünger von einem Pferd für den Monat werden bi« 25. 1. 15 an unterzeichneter Stelle erbeten. Die Bedingungen können in Zimmer Nr. 145 der Kaserne^ eingesehen werden. Die Bieter bleiben bi« 31.1. 15 an ihre Gebote gebunden. Geht dem Bieter bi« zu diesem Tage keine Zuschlagkerleilung zu, so sind di« Gebote al« erledig« zu betrachten. Da« R ament ist damit einverstanden, daß der Pächter Unterabnehmer annimmt. II. Ersatz-Abteilung Keldartillerie-Negiment- 82. Riesa.
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