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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191502196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-19
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt «nd Anxrigrr (Ltbeblatt und Anzeiger). Telegramm-Adreff« l! I*Femsprrchstrll, rag.bl t Rt sL rnr» für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 41. Freitag, IS. Februar ISIS, abends. «8. Fakrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abends mit Ausnahme dec Sonn- und Festtag«. BiertchShrlicher Bezugspreis bet Abholung tn der Expedition in Riesa 1 Marl SO Pfa.. durch unsere Träger frei in» Lau» 1 Mart VS Psg., bei Abholung ain Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Marl 7 Psg. Auch MonatSabouueiueiitS werden angenommen. Aueeiaeu-Aunadmr Mr die Nummer des Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespaltene »3 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (LokalprriS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste VL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. l. Das Koulnrsverfahren über das Vermögen des Tasthofsbesitzer» Friedrich Robert Böger in WiUkttttz wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 17. Februar 1915. SönialicheS Amtsgericht. Bekanntmachung -ie Bcstandsanzelgen der Mühlen, Bäcker, Konditoren und Händler betreffend. Auf Grund von tz 11 der BnudesratSoerordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 in Verbindung mit Ziffer 9 der Sächsischen AnSführmigSverordnung vom 26. Januar 1915 haben alle Mühlen, Bäcker» Konditoren und Händler, die von den Befugnissen des 8 4 Abs. 4 der genannten VunderratSverordnung Gebrauch machen, bis zum Uebergang der Bestände in das Eigentum der KriegS'Getreids-Gesellschaft oder des Kon'munalverbande» am 1., 10. and 20. jeden Monats» erstmalig am 10. Febrnar 1015 nach dem Stande bei Geschüftsschlusz an den unterzeichneten Stadtrat Kn-eigsn über die «ingvlnelenvn Vsi— AnKvnungvn SsslsnK« zu erstatten § 4 Abs. 4 der BundeSratSoerordnung lautet: Trotz der Beschlagnahme dürfen o) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe zur Ernährung der Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich des Gesinde» auf den Kopf und Monat neun Kilogramm Brotgetreide und zur Frühjahrsbestellung das erforderliche Saatgut verwenden; statt eines Kilogramm Brotgetreide können achthundert Gramm Mehl verwendet werden. Den Angehörigen der Wirtschaft stehen gleich Naturalberechtigte, ins besondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl zu beanspruchen haben; b) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe und Händler Saatgetreide für Saat zwecke liefern, da» nachweislich au» landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben; anderes Saatgetreide darf nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde für Saatzmecke geliefert werden; «) Mühlen da» Getreide ausmahlcn; da» Mehl fällt unter die Beschlagnahme zu gunsten de» KommunalverbandeS, in besten Bezirke die Mühle liegt; ä) Mühlen der Marineoerwaltung im Februar 1915 da» Mehl liefern, zu besten Lieferung in diesem Monat sie aus einem unregelmäßigen VerwahrungSvertrag oder einem ähnlichen Vertragsverhältnis verpflichtet sind; v) Händler und HandelSmühlen monatlich Mehl bis zur Hälfte der vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 käuflich gelieferten Mehlmenge veräußern; 1) Bäcker und Konditoren täglich Mehl in einer Menge, die drei Vierteilen des durchschnittlichen Tagesverbrauchs vom 1. bi» einschließlich 15. Januar 1915 entspricht, verbacken; die Beschränkung auf diese Menge gilt auch, soweit sie beschlagnahmefreies Mehl verwenden; g) Bäcker im Februar 1915 das Mehl verbacken, da» zur Erfüllung ihrer Lieferung»- Verpflichtungen an die Heeresverwaltungen oder an die Marineverwaltung er forderlich ist. Die Anzeigen, zu denen nur Vordrucke, die im Rathause, Zimmer Nr. 4, zu ent- nehmen sind, verwendet werden dürfen, müssen bi» spätesten» am 2., 11. Uttd 21. eine» jeden Monats nachmittags 4 Uhr daselbst, Zimmer Nr. 4, abgegeben wetdei!. Mit Rücksicht auf die möglichen Verschiebungen der Vorräte ist e» erforderlich, daß tn der Anzeige nicht nur der Bestand, sondern auch der Zu- und Abgang deklariert wird. Wer die Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet, oder wer wissentlich «»richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bi» zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe'bi» zu 1500 M. bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Februar 1915. Wasserwerk Gröba. Die jetzige Kriegslage macht e« der Wasserwerksverwaltung unmöglich, da» zum Betriebe der Maschinenanlage des hiesigen GemeindewasterwerkS erforderliche Treiböl zu beschaffen. Wiewohl in der Wasserfassungsanlage deS Werke» genügend Grnndwasser Von einwandfreier Beschaffenheit vorhanden ist, wird da» Ausbleiben der Zufuhr de» ausländischen Treiböl« zum Antrieb der Dieselmotoren eine Einschränkung de» Betriebe» deS Wasserwerk» sür die Dauer de» Kriege» bedingen. Um mit dem vorhandenen Vorrat an Treiböl möglichst bi» zum Eintreffen weiterer Sendungen auszukommen, ergeht an die Einwohnerschaft der Gemeinden Gröba und Weida die ernste Mahnung, mit dem LettungSwaffer Sicherst sparsam umrngehev, denn jede» Liter LettungSwaffer erfordert zur Hebung nach dem Hochbehälter eine be stimmte Treibölmenge. Sollte hierdurch nicht erreicht werden, den seit dem Jahre 1912 trotz de» Kriege» nm daS Doppelte gestiegenen Wasserverbrauch wesentlich einzuschränken, so wird zur Absperrung der Leitungen für Spülaborte und Badeanlagen, oder auch zur stundenweisen Abgabe von LettungSwaffer geschritten werden müssen. Besonder» wird darauf hingewtesen, zur Spülung der Aborte nur gebrauchte» WtrtschaftSwaffer zu verwenden. Jede Zuwiderhandlung gegen vorstehende Anordnung wird unnachstchtlich bestraft. Gröba, am 18. Februar 1915. Der Gemeindevorstaud. Holzversteigerung im Gasthofe zur KSuigslinde in Wülknitz Montag, den 22. Febr. vorm. V-Iv Ahr, 103 lief. Stämme von 12—28 cm Mittenstärke, 450 kies. Klötzer von 8—32 cm Mitten- bezw. Oberstärke, 25 kies. Derbstangen von 14—15 cm Unterstärke, 394 rm kies. Scheite, 229 rm kies. Knüppel, 56 rm kies. Aestc, 160 rm kies. Stöcke, 1290 rm kies. Astreisig, aufbe- reitct im Kahlschlage der Abt. 9, Schneise 7 an Lichtensee'er Seite, — 1 rm kies. Scheite, 2 rm kies. Nollen, 1 rm kies. Aeste, 1 rm kies. Stöcke, 9 rm kies. Astreisig, aufbcreitet im Barackenlager. Königliche Garnisor»verwaltnng Tr.-P. Zeithain. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 20. Februar d. I»., von vormittags V-d Uhr an, ge^ langt auf der Freibank de» städtischen Schlachthose» da» Fletsch eine» Rindes und eine» Schafes zum Preise von 45 Pfg. pro r/z Irg zum Verkauf. Riesa, am 19. Februar 1915. Die Direktion des ftSdt. Gchlachthofe». Oertliches mrd Sächsisches. Riesa, den 19. Februar 1915. —* Wir machen darauf aufmerksam, das; sich in der Stadtauflage vorliegender Nummer die Rede, die Herr B ür g e r m e i st e r D r. Scheider bei der Einführung der Stadtverordneten am 26. Januar 1915 gehalten hat, veröffentlicht befindet. —* Im Schmelzereigebäude der Vlauholzfabrik in Weida war heute mittag Feuer enstanden, durch das ein kleiner Teil des Daches zerstört wurde. Das Feuer konnte bald gelöscht werden. —* In der Ucbergangszcit bis die Mehlzuweisung vollständig in Tätigkeit ist, haben sich an manchen Orten Stockungen in der Mehlversorgnng gezeigt, wo bei es nicht am Mehl überhaupt, sondern nur an Roggen mehl fehlt. Um derartige Verlegenheiten zu beseitigen, hat der Bundesrat den Landeszentralbehörden oder den von ihnen bestimmten Behörden die Befugnis gegeben, die einschlägigen Vorschriften über das Auswahlen von Brotgetreide sowie über die Bereitung von Backwaren vorübergehend im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses abzuündern. Die Behörden sollen ermächtigt werden, je nach den Um ständen vorzuschreiben, daß dem Weizenmehl nicht 30, sondern z. B- nur 15»/, Roggenmehl zuzumischen sind und das; die Bäcker bei der Bereitung von Weizenbrot anstelle deS Roggcnmehl- zusatzes einen Zusatz von Kartoffeln, Gerste-, Mais-, Hafer mehl oder ähnliches zu verwenden haben. (Amtlich.) —* Der „Reichsanzeiger" meldet: Dem Generalarzt » la snits des Kgl. Sächsischen Sanitätskorps Geh. Medi zinalrate und Universitätsprofessor Dr. Payr, z. Zt. be ratender Chirurg beim XII. (Kgl. Sachs.) Reservekorps, ist da» Kreuz der Ritter des Kgl. Hansordens von Hohenzollern verliehen worden. — Nach dem soeben erschienenen Bericht de» Ver- bände» der Landwi tschaftlichen Genossen schaften im Königreiche Sachsen hatte der Verband im oerfloffenen Berichtsjahr am 30. Juni 1914 497 Genossen schaften, von denen u. a. zwei Zentralgeuoffeuschaften, 79 Darlehns- und Sparkassenvereine, 242 Sparkassen, Kredit- und Bezugsvereine, 77 Bezug»- und Absatzgenossenschasten, 19 Molkereigenossenschaften, 6 KartoffeltrocknungSgenossen- schaften, 22 Brotgenossenschasten, 27 Wasserleitungsgenossen, schäften, 10 Dreschgenossenschaften und 13 verschiedene Ge nossenschaften waren. Neu gegründet wurden im Bericht»- jähre 15 Genossenschaften, unter denen wieder 8 Spar-, Kredit- und Bezugsvereine waren. Außerdem traten dem Verbände 2 Genossenschaften bei. Unter diesen neu hinzu- getretenen Genossenschaften entfielen auf die Kreisvereine Bautzen und Chemnitz je 2, auf den KreiSoerein Dresden 5, auf Leipzig 7 und Auerbach 1. — Wie du mir, so ich dir! Wie daS „L. T." er fährt, hat ein Leipziger Bürger einen besonderen Aner- ' kennungSpreis gestiftet. Angeregt durch da» Beispiel jenes Engländers, der der britischen Admiralität 50 Pfund als Belohnung sür die Mannschaft deS Krieg»schiffe» stiftete, das zuerst ein deutsches Unterseeboot vernichten würde, hat er durch den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dem RcichSmarlneamt 3000 Mark überweisen lassen, die der Mannschaft de» deutschen Unterseebootes zufallen sollen, das zuerst einen feindlichen LrnppentranSport-Dampfer in den Grund bohrt oder sich sonst hervorragend anSzeichnet. —* Um den perfiden AuShungerungSplan England« zu Nichte zu machen, bedarf e» der getreuen Mitarbeit je des und jeder einzelnen Deutschen. Viele Nahrungsmittel wie Gemüse, Salate, Obst, Fleisch, Fett, Eier usw. haben wir bisher in großen Mengen aus dem Ausland z. T. von unseren jetzigen Feinden bezogen; zu ihrem Ersatz vermag intensive Förderung des Kartoffel- und Gemüse baues wesentlich beizutragen. Wie in anderen deutschen Bundesstaaten hat deshalb auch die Kgl. Sächs. Staat»- regierung in einer besonderen Verordnung den Gemeinden die Wege gewiesen, wie eine Förderung deS Gemüsebaues am besten zu erreichen ist. Zur Anleitung aller derer, die noch wenig Erfahrnng im Gemüsebau haben, hat jetzt die Zentralbehörde sür Wohnungsfürsorge, Dresden, Schiebgasse 241 eine vierseitige Flugschrift „Treibt Kriegsgemüsebau!" (von Sachverständigen bearbeitet) herauSgegeben, die in Einzelstücken auf Wunsch von jeder Gemeindeverwaltung, in größeren Mengen von der Zentralstelle zu beziehen ist. Ein Stück der Flugschrift kostet 1 Pfg., bei Massenbezug tritt eine starke Preisermäßigung ein. Jeder Verein, mag er tn Friedenszeiten ganz andere Ziele verfolgen, sollte im vaterländischen Interesse diese Flugschrift unter seinen Mit- gliedern verbreiten! — Bon dem Merkblatt Uber den Post, verkehr mit deutschen Kriegs- und Zivil gefangenen im Auslands hat das ReichS-Postamt dieser Tage eine NeuauSgabe Herstellen lassen. Da» Reichs- Postamt ist bereit, da» Merkblatt kostenfrei unmittelbar an Interessenten abzugrben. Diese hätten nur den Wunsch durch Postkarte der Geheimen Kanzlei de» ReichS-Postamt» in Berlin IV. 66 mitzuteilen. — K.M. Wo Gesuche anzubringen sind. ES werden immer noch zahlreiche Gesuche um Einstellung von Freiwilligen und um Zurückstellung, Beurlaubung, Versetzung, Entlassung von Wehrpflichtigen „sw. unmittel bar an da» Kriegsministerium eingereicht. Die Gesuche müssen den Einsendern zurückgegeben werden, da da« KrtegSministerium für die Entscheidung nicht zuständig ist. Für die Gesnchsteller entsteht dadurch ein unnötiger Zeitverlust; für da« KrtegSministerium aber erwächst eine
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