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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191502231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-23
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1915
- Autor
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«8. Fabr«. 44. Da« Miksa» Tageblatt rrschkiut jedeo Tag abend« mit Ausnahme der Sonn» und Festtag,. BlertehtihrNcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark V0 Psg., durch unsere Träger frei in« Hau« 1 Mart 6» Psa., bei Abholung am Schalter der taiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briesträger srei in« Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonncmentS werden angenommen. Anzrigeu-Annahme siir die Nummer de« Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaUene 43 mm breite Korpuszeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarische» Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Rlesa. — Geschäftsstelle: Goethestraste 5g. - Für die Redaktion verantwortlich: ArthurHühnelinNiesa. «nd Attxrlgrr (Sldeblatt Mld Achcher). Tekegramm-Adrefl« FW Fenrsprechstrll« ,rag«d att Rt sL Nr.«. für die König!. AmLshauptrnannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Dienstag, 23. Februar 1V15, abends. Auf Grund von 8 1 der BundeSratSoerordnung vom 2. Februar 1915 Uber Vorrats- ».Hebungen werden al« Behörden, denen Auskunft über Vorräte an Kartoffel»« und Kultermitteln -n geben ist, die Amtshauptmannschaften für die Bezirksverbände und die Stadlräte der aus den Bezirksoerbänden auSgeschtedenen Städte für diese bestimmt. Die BundeSratSoerordnung ist nachstehend unter T abgedruckt. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Dresden, den 19. Februar 1915. 27oHl. Ministerium -es Innern. 809 O Bekanntmachung über Borralscrhcbmtgen. Vom 2. Februar 1918. Der BundeSrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetze? über die Ermächtigung deS BundeSratS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (NeichS-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1- Während der Dauer deS gegenwärtigen Krieges ist den von den Landeszentral» behörden bestimmten Behörden jederzeit Auskunft über die Vorräte an Gegenständen deS Kriegsbedarfs und an Gegenständen, die zur Herstellung von KriegSbedarfSartikeln dienen, ferner an Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere an NahrungS» und Futter mitteln aller Art, sowie an rohen Naturcrzeuguifsen, Heiz- und Leuchtstoffen zu geben. Die Auskunft kann durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Anfrage bei dxn kitszelnen zur Auskunft Verpflichteten erfordert werden. 8 2. Zur Auskunft verpflichtet sind: 1. alle, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Handelsbetrieb« oder sonst deS Erwerbes wegen in Gewahrsam haben, kaufen oder verkaufen; , 2. landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben solche Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden; 3. Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände. 8 3- Auf Verlangen sind anzugeben: 1. die Vorräte, die dem zur Auskunft Verpflichteten gehören oder, die sich in seinem Gewahrsam befinden; 2. die Mengen, auf deren Lieferung er Anspruch hat; 3. die Mengen, zu deren Lieferung er verpflichtet ist. Der zur Auskunft Verpflichtete hat auf Verlangen auch darüber Auskunft zu geben: 1. wer die Vorräte aufbewahrt, die ihm gehören; 2. wem die fremden Vorräte gehören, die er aufbewahrt; 3. wann die Vorräte abgegeben werden können; 4. für welchen Zeitpunkt die Lieferungen (Abs. 1 Nr. 2 und 3) vereinbart sind; 5. wohin früher angemeldete Vorräte abgegeben find. Jedes weitere Eindringen in die Vermögensverhältnisse ist unstatthaft. 8 4. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Beamten sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben Vorratsräume, in denen Gegenstände zu vermuten sind, über welche die Auskunft verlangt wird, zn untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten zu prüfen. 8 5. Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige An- gaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn tausend Mark bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werde». Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögenssalle mit Gefängnis bi» zu sechs Monaten bestraft. 8 6. Die LandeSzentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Ver ordnung. tz 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Verordnungen über Vorratserhebungen vom 24. August 1914 (NeichS-Gesetzbl. d. 382) und vom 15. Oktober 1914 (NeichS-Gesetzbl. S. 440) werden ausgehoben. Berlin, den 2. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestand« 1) des Gutsbesitzers Otto Möbius in Lrutewjtz Rr. 11, 2) des Gutsbesitzers Otto Wachs in Lentewitz Rr. 4. Zu 1 und 2 verbleibt eS bei den getroffenen Anordnungen. Großenhain, am 22. Februar 1915. 492 oL. Die Königliche AmtSbaublmannschaft. 492 äL. ES werden Scharischießen abgehalten a) auf -em Schießplatz HetdehSuser: am 23., 25. und 26. Februar diese» JahreS in der Zeit von 8 Nbr vormittags btS 5 Uhr abends, d) auf dem Schießplatz Gohrisch mit Geschützen nördlich und südlich des Wülknitzer Weges: am 24.. 25., 26. und 27. Februar diese» Jahres in der Zeit von 8 Uhr vormittag« bis 2 Uhr nachmittags. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so bewirkt, daß sie i/z Stunde vor Beginn des Schießens durchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt^ ebenso der Wülknitzer Weg bei Schießen südlich von diesem. Die Wege des Platzes sind bet geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 24. Mai 1914, Nr. 370 k v, abgedruckt in Nr. 95 deS Riesaer Amtsblattes, wird die- mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366,10 bez. 368,9 deS ReichSstraf» gesetzbuchs bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorge schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 22. Februar 1915. 42 i v. Königliche AmtShanptmanuschaft. Unter dem Viehbestände deS Gutsbesitzers Reinhold Donner in Moritz Rr» 1 D die Maul- und Klauenseuche ausgebroche». ES verbleibt bet den getroffenen Anordnungen, Großenhain, am 23. Februar 1915. 344 gL. Die Königliche Amtshauptmannfchaft. 365 o L. Abholung Ser MilitSransweise betrl Die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die bei der am 14. und 15. Januar 1915 stattgefundenen Musterung und Aushebung zurückgestellt oder auSgemustert wurden, werden hiermit aufgefordert, ihre Musternugsausweise oder Ansmusternngsscheine bi» spätestens zum 27. Februar 1915 im hiesigen Einwohnermeldeamte, Rathaus, Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen Geschäftsstunden persönlich abzuholen. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Februar 1915. Erdm. Zu der Mittwoch, deu 1«. März ISIS, nachmittags 4 Uhr im Saale des hiesigen Sachsenhoss mit der nachstehenden Tagesordnung stattfindenber» Generalversammlung ' — deS unterzeichneten Vereins werden die Vereinsmitglieder und Freunde der Sache zu zahlreicher Beteiligung ergebenst eingeladen. Der unter Punkt 5 der Tagesordnung genannte Vortrag findet öffentlich statt und wird ungefähr r/z5 Uhr beginnen. Eintrittsgeld tvird nicht erhoben. Um zahlreichen Besuch — Herren und Damen — wird freundlichst gebeten. Großenhain, am 22. Februar 1915. Bereit» für Wohlfahrtsvflege in den in» amtshanptmannschaftlichen Bezirke gelegenen Städten, Landgemeinden und selbständigen Gütern. Or. Uhlemann, Vorsitzender, Tagesordnung. 1. Jahresbericht. 2. Kassenbericht. 3. Wahl a. von 4 Vorstandsmitgliedern, b. „ 2 Rechnungsprüfern. 4. Voranschlag. 5. Vortrag des Herrn Geheimen HofratS vr. Kirchner — ordentlicher Professor der Landwirtschaft und Direktor des landwirtschaftlichen Instituts an der Universität Leipzig — über das Thema: „Die heimische Landwirtschaft, ihre Entwickelung und ihrs heutige Bedeutung." Oertlichcs und Sächsisches. Niesa, den 23. Februar 1915. —* Der Verein für Baum, und Bienen- jucht für Riesa und Umgegend besteht z. Zt. aus 70 Mitgliedern. In der BereinSversammlung, die ver gangenen Sonntag, den 21. Februar im Gasthofe zum Anker stattfand, wurde beschlossen, von den infolge des Krieges zu den Fahnen einberufenen 14 Mitgliedern die Jahressteuer von je 1,50 Mk. auf das Jahr 1915 nicht zn erheben. Borgelelen wurde ein Dankschreiben aus dem Lazarett Zeithain, dem der Verein vergangenen Herbst 38,5 kxHonlg gespendet hat. Die Vereinsbeamten, Herren SutSbes. Kluge (Poppitz) al« Vorsteher, Stadtgärtner Kintzel (z. Zt. beim Militär) als Schriftführer und Zimmerer Thoma» al» Kaisierer wurden »instimmig wieder gewählt. Durch Neuwahl wurde Herr Oberpostsekrelär Hentschel zum stellvertretenden Schriftführer und Herr Maschinenmeister Hermann (Wasserwerk Riesa) zum stellvertretenden Bor- steher ernannt. Die Jahresrechnung aus daS Jahr 1914 wurde von Herrn Thoma« vorgetragen. Sie schließt mit einem kleinen Barbestände ab und wurde von der Versamm lung richtig gesprochen. —* Wie den KriegSereigniffen zu Lande, so folgt ein jeder auch Len Vorgängen zur See mit größtem Interesse. Unsere junge deutsche Marine hat sich im bis- herigen Verlauf deS Krieges mit unsterblichem Ruhm be- deckt und sie wird, dessen ist sich jeder Deutsche bewußt, auch weiterhin ihren Mann stehen. Schwere Aufgaben werden noch an sie herantreten, wie ja die deutsche Er- kiärung der englischen Gewässer als KriegSgebiet beweist. Heute wird eS daher ein jeder willkommen heißen, wenn ihm Gelegenheit geboten wird, sich schnell und für wenig Geld ein Bild von der Größe und Beschaffenheit unserer Flotte zu machen. Diese Gelegenheit bietet sich durch den Bezug deS von unS herauSgegebenen MarinebogenS, der zum Preis von 20 Pfg. zu haben ist. Er ist in zwei- farbigem Steindruck anSgeführt und zeigt Abbildungen aller vorhandenen Schiffsklaffen unter Angaben der Namen sämtlicher Schiffe, ferner gibt er Aufschluß über Tonnen gehalt, Geschwindigkeit, Alter, Maschinenstärken, Artillerie und Besatzung der Schiffe. Der Marinebogen ist hier nur durch uns zu beziehen. (Siehe auch da» Inserat in vorliegender Nnmmer.) —* In Riesa hat sich in letzter Zeit ein Betrüger aufgehalten, der sich Dr. Berthold genannt hat. Eine Kellnerin wurde von ihm um 50 Mk. betrogen. Der Schwindler, der vorher in Dresden, Leipzig, Oschatz, Strrhltz
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