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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.05.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-05-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191505299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150529
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150529
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-05
- Tag1915-05-29
- Monat1915-05
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.05.1915
- Autor
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Riesaer G Tageblatt ««d Anxeiger MMM mü> ÄuMgert. rckgraamEress« 6 I FemsprechstM» rag.blat. « . » für die König!. Amtshauptmamrschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVba. 121. Sonnabend, 2S. Mai 1»IS, abends. «8. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta- abend» rrttt Ausnahme der Sonn- und Festtage, viertehtkhrlicher Bepe-Üprei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Psg., durch unsere Träger frei in« Hau« 1 Mart ÜS Pfg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstaltm 1 Mark SS Psg-, durch den Briefträger frei in» Haus 2 Mart 7 Psg. Auch Monat-abonnement» werden angenommen. A«-ei-ea-Am,ah»e fit, die Rümmer de» Ausgabetage» Li» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Prä» Pir die kleingespattenr 43 nun breite LorpuSzeile 18 Pfg. (Lokalprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarische, Sa« nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Sauger t Winterlich in Riesa. — «elch»st»stelle: Soathestraße SL — Für die Redaktton vrrantwottltch: Arthur Hähurl tu Riesa. in «ivn LIK». Für da» Baden in der Elbe sind folgende Anord nungen zu beachten: 1. Da« Vaden in der Elbe darf nur an besonder« abgesteckten Orten stattfinden. Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen oder Badeanzüge zu tragen. 2. Niemand darf ohne Begleitung einer Gondel über den Elbstrom oder größere Strecken al« vom oberen Ende der am rechten Elbufer bet Meißen und bei Promnitz ausgestellten Schwimm- und Badeanstalten bis au die am unteren Ende der letzteren angebrachten Leitern schwimmen. Dem Zurufe deS Schwimmlehrers oder AufstchtSführenden ist feiten der Badenden sofort Folge zu leisten. 3. Das Abschwimmen der Badenden von den Schwimmanstalten nach der Schiff fahrtsstraße ist nur bis zu einer Entfernung von höchstens 20 m von den Schwimm anstalten ab gestattet. 4. Das Betreten de« Ufergelünde«, soweit eS nicht den Badeplatz «»»mittelbar be grenzt, nach Ablegen der Kleider ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet. ' Die OrtSpolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften des hiesigen Elb- stromamtSbezirkS haben nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die von ihnen mit der Aufsichtsführung zu beauftragenden Personen überwachen zu lassen, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehenden Elbbadeplätzen diese Anordnungen mittel« Tafel- anschlagS (Plakat) noch besonder« bekannt zu machen. Etwaige Anträge von Gemeinden oder Privaten auf Absteckung von Badeplätzen sind bei dem Königlichen Straßen- und Wafserbauamte Meißen I zu stellen. Königliche NmtShanPtmannschaft Mcitzen als Elbstromamt, Nr. 335 X. am 27. Mai 1915. vnterstktzmig von Familie« Ser ;nm Heeresdienst eiuvernfenen Mannschaften. Die Auszahlung der UntersttttzungSgeldrr aus die Zeit vom 1. bis 15. Juni 1915 erfolgt . Tieuslag, den 1. Juni vonmittsg» van 7—12 un«! nnaklmittng» von 3 3 Ukn in unserer Sta-thanpttasse. Für den übrigen Verkehr ist die Stadthauptkaffe an diesem Tage geschloffen. Der Kassenoerwaltung ist sofort Mitteilung zu machen, wenn der im Felde stehende Ehemann, Vater oder Sohn gefallen oder verstorben sein sollte. Der Rat -er Stadt Riesa, am 29. Mai 1915. H. Spülung der Wasserleitung. Montag, den 7. und Dienstag, der» 8. Jnni 1915 findet von früh 6 Uhr ab die Spülung deS HochwafferbehälterS und de« Rohrnetzes der städtischen Wasserleitung statt. Es wird hierbei Vorkommen, daß an diesen Tagen das Wasser getrübt ist und auch zeitweilig wegbleibt. Den Abnehmern geben wir dies hierdurch mit dem Anheimgeben bekannt, das Wäschewaschen für diese Tage tunlichst nicht in Aussicht zu nehmen, und sich an diesen Tagen rechtzeitig, also vor 6 Uhr früh,, mit Wasser für den Trink- und Kochbedarf zu versehen. « Riesa, den 29. Mai 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Gßm. Mittwoch, de« 2. Juni 1915, vor«. 9 Uhr wird die GraSnntznng des Stadtparkes parzellenweise und gegen sofortige Barzahlung versteigert. Die näheren Bedingungen werden vorher bekannt gegeben. Die Ablchuuug einzelner oder aller Angebote behalten wir uns vor, Sammelort: Festplatz im Stadlpark. . Der Rat der Stadt Rieia, am 28. Mai 1915. Gßm. Kirschenverpachtung. Die diesjährige Kirschenuutzuug in der Rittergutsflur, auf der Pausitzer Chaussee und im Garten des StadlkrankenhauseS soll . Mittwoch, deu 2. Juni 1915, nachmittag- S Uhr in der Rat-kanzlei öffentlich versteigert werden. Die Auswahl unter den Bietern, die Vergebung der Nutzung an mehrere Meter und die Ablehnung sämtlicher Gebote bleibt vorbehalten. Die Pachtbedingungen können in der Ratrkanzlet eingesehen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. Mai I9l5. Militäretnquartierung tu Riesa. Am 1. Juni findet Quartterwechsel statt. Soweit die Mannschaften nicht in bk« Maffenquartieren untergebracht werden könne», werden im nächsten Monat dir Quartier pflichtigen im östlichen Teile der Stadt mit Einqartierung belegt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Mai 1915. R. Spwnlr»«« Unter Garantie der Gemeinde. «eschSftSstelle: I Gemetudeamt. , O sz sy Berzi»rs««g -er Einlagen vom Tage -er Einzahlung ab bis zum Tage der Rückzahlung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montag« — Freitags 8—1 u. 3—5 Uhr. Sonnabend«8—1 Uhr u.2—3Uhr, —^Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — . Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen AmtShauptmannschast wird die Grostenhainer Chaussee durch die Flur des Rittergutes Slanbilz wegen Chaussiernugsarbette« vom 1. bis 6. Jnni d. I. gesperrt und der Verkehr über Wildcnhain—Roda—Nünchritz verwiesen. Der Gntsvorsta»»-. Mit Genehmigung der König!. AmtShauptmannschast Meißen wird der von Boritz nach Heyda führende Kommmlikationsweg vom 31. Mai bis 4. Juni d. I. wegen Maffenschutt gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über Bahra bez. Schänitz verwiesen. Der Gemelrr-evorstan-. Freibank Heyda. Morgen Sonntag früh von 6 bis 7 Uhr wird Schweinefleisch, gekocht, Pfund 40 Pfg., verkauf!. Der Grmcin-evorstand. vertliches und Sächsisches. Niesa, den 29. Mai 1915. —* Dem Leutnant und Kompagnieführer Dr. phil. Arthur Pollmer, Inhaber deS Eisernen Kreuzes, wurde da« Ritterkreuz 2. Klasse vom AlbrechtSorden mit Schwertern verliehen. —* Am 25. Mai d. Js. früh gegen 8 Uhr hat sich die verehelichte Putzmacherin Emma Marie Winkler geb. Hennig, geboren am 18. Juli 1863 in Döbeln, zuletzt hier aufhältlich, aus ihrer Wohnung entfernt und ist bis jetzt noch nicht wieder zurückgekchrt. Die Umstände, unter denen sie sich entfernt hat, lassen darauf schließen, daß sie sich ein Leid angetan hat. Die Vermißte ist ungefähr 1,65 Meter groß, von mittlerer Statur, hat hellblondes Haar und am Leibe 2 große Narben, die von einer Operation verrühren. Bekleidet ist sie gewesen mit rotgestreifter Bluse, mit einem grauen und einem weißen Unterrock und schwarzen.Strümp fen. Schwermut soll sic veranlaßt haben, sich aus der Woh nung zu entfernen. —* Nm den im Krankenstände befindlichen Ange hörigen des Heeres «nd der Marine, und zwar den Mann schaften und Unteroffizieren bis einschließlich Feldwebel, die Benützung der Schiffe zu erleichtern, hat die Sächsisch- Böhmische Dampsschifsahrts-Gscllschaft anerkennenswerter Weise beschlossen, diese Militärpcrsoncn bei Fahrten an Werktagen bis auf weiteres zu halben Preisen zu befördern, und zwar gelangen Fahrscheine für Kinder zur Ausgabe. Ein besonderer Antrag ist zur Erlangung dieser Vergünsti gung nicht nötig. Es genügt, wenn der im Krankenstände befindliche Soldat beim Lösen des Fahrscheines auf die Tatsache entsprechend htnwetst, baß er sich im Krankenstände befindet. Diese Fahrpreisvergttnstigung wird auch den Be gleitpersonen verwundeter oder erkrankter Personen ge währt, doch nur auf rechtzeitigen vorherigen Antrag bei der Direktion der Gesellschaft und nur dann, wenn Begleitperso nen für den Ausflug tatsächlich erforderlich sind. — Von den sächsischen Staatseiscnbahucn haben bisher laut Amtsblatt der Generaldircktion 236 Beamte und Arbeiter den Heldentod gefunden, während 219 Bedienstete für rühmliches Verhalten im Kampfe durch Verleihung von Orden und Ehrenzeichen ausgezeichnet wurden. Tie derzeitige glatte Abwicklung des gesamten Personen- und Güterverkehrs verdient nm so mehr Aner kennung, als außer den znm Dienst mit der Waffe ein gezogenen Bediepstctcn noch zahlreiches Personal zum Eisen bahndienst nach den besetzten Strecken in Frankreich, Bel gien und Rußland abgeordnet worden ist. — Für das laufende Jahr ist der Abschuß vou weiblichem Edel- und Damwild, sowie Kälbern beider Wild arten schon vom 1. August an, von Rehböcken vom 1. Jnni an, von Fasanen vom 1. September an gestattet worden. Auch sind die Grundbesitzer ermächtigt, die auf ihren Grundstücken auftretcnden wilden Kaninchen selbst zn er legen oder zuverlässige Personen mit ihrer Erlegung zu beauftragen. Die Verwendung von Gift bleibt ausge schlossen. Zur Benutzung von Schießgewehr bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Jagdbercchtigten, dem auch das Verfügungsrccht über die erlegten Kaninchen verbleibt. — Ein reiches Obstjahr scheint uns in diesem Jahre beschiedcn zu sein. Dem reichen Blütenansatz der Kirschbäume entspricht auch der Fruchtansatz; wenn kein Hagelschlag oder sonstiges Unwetter einlrilt, dann dürfen wir mit einer außergewöhnlich reichen Kirschernte rechnen. Tie Apfelbäume haben abgeblüht, hoffcytlich steht auch hier der Fruchtansatz im Verhältnis zur Blüte. Vom Becrcnobst hat besonders die Johannisbeere vorzüglich angesetzt, während Stachelbeeren eine gute Mittelcrnte ver sprechen. —" Der Bundesrat hat in der gestrigen Sitzung für die Zeit nach dem 31. Mai 1915 weitere 15 Hundcrtteile des Kontingents der N o h z u ck cr f a b r i k en zum steuer pflichtigen Jnlandsverbrauch freigegebcn. Die Bertei- lnngsstclle für Rohzucker wird den Rohzucker nach Be darf in drei ungefähr gleichen Teilen in den Monaten Juni, Juli und August auf die Raffinerien verteilen. Der Preis für den unter die 15 Hundcrtteile fallenden Rohzucker ist für 50 Kilogramm Von 88 v. H. Ausbeute ohne Sack frei Magdeburg ans 11,25 festgesetzt worden, während der Preis für den unter die ersten 50 Hundert teile fallenden Rohzucker keine Aenderung erfährt ohne Rücksicht darauf, ob er sich noch in den Fabriken oder schon in anderen Händen befindet. Die hiernach für den menschlichen Konsum im Jnlande frei gegebene Menge Zucker ist größer als die größte Menge, die bisher jemals in der Zeit vom 1. September eines Jahres bis Ende Scp» tcmber des nächsten Jahres, also in 1.3 Monaten, ver braucht worden ist. Der Zucker genügt mithin, nm alle Bedürfnisse der Zucker verarbeitenden Industrie und der Haushaltungen zn befriedigen. Außerdem sind noch einige Millionen Zentner Zucker als Rückhalt sicher gestellt, falls der Verbrauch über Erwarten groß sein sollte. Der Bundesrat hat ferner den PreiSf ü r V e rbrauch s- zftcker für die Zeit bis Ende August 1915 neu festge setzt. Der Preis, zn dem die Verbrauchszuckcrfabriken Vcrbrauchszuckcr verlausen dürfen, beträgt darnach für 50 Kilogramm gemahlene Melis ohne Sack einschließlich der Verbranclisstcner bei Lieferung ab Magdeburg im Juui 20,65 Mark, im Juli 21,05 und im August 21,45 Mark. Um zu verhindern, das; unangemessene Zuschläge zu diesen Preisen genommen werden und daß der in reichlicher Menge vorhandene Verbrauchszucker zurückge- halicn wird, ist die ZcutralemiausS-Gesellschaft m. b. H. in Berlin ermächtigt worden, Verbrauchszucker in Ver- brauchszuckerfavriteu und im Handel zwangsweise auf» zukcnnen. Sie wird von dieser Befugnis nur, soweit es unbedingt notwendig ist, Gebrauch machen und dein Ver- branchszuckerhandel grundsätzlich freie Hand lassen. 'Um eine Ucbersicht über die vorhandenen Mengen an Ver- brauchszuckcr zu gewinnen, ist eine Anzcigcpflicht sür Verbrauchszucker eingcführt worden. (Amtlich.) . —* Der Bundesrat hat eine Aenderung der Verord nung über den Verkehr mit Futtermittel« vom 31. März 1915 dahin beschlossen, daß die Frist, innerhalb welcher die Bezugsvcrcinigniig die ihr zn überlassenden Futtermittel abzunchmen hat, vom 1. Juni ans den :x>. Juni ds. IS. hinaus geschoben wird. In Verfolg dieser Bestimmungen wird eine neue Anzeige derjenigen Für- tcrmittcl notig, die in der Zeit vom 1. Juni 1915 bis 30. Juni 1915 voraussichtlich gewerbsmäßig hergcstelU
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