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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.06.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-06-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191506284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150628
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150628
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-06
- Tag1915-06-28
- Monat1915-06
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.06.1915
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und Anzeiger (ElbkblM mchAuzeigers. rekgramm-Sdrrsi« ßH F»msp«chst«ü» rag b att Ri sL vr^«- für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. — — 1^——777—7—7—^ —. — 146 Montag, 28. Juni ISIS, abends. 68. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend» mit Ausnahme der Sonn« und Festtag,. MertthShrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl SV Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Marl SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Marl SS Psg., durch dm Briefträger frei in» Hau» 2 Marl 7 Psg. Auch MonatSabounement» werden anqeiummeu. Auzeigm-Amtahnu sltr di» Rümmer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespaltene »3 mm -reite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarisch« Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Gorthepraste SL — Fllr di« Redaktton verantwortlich: Arthur tzähnsl in Riesa. 7777— - Bekanntmachung. Auf' Grund der §8 4 und 9 de» Gesetze» über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimmen wir hiermit sür daS Gebiet der stellvertr. Generalkommandos XII und XIX: 8 1. Jeder über 15 Jahre alte Ausländer — mit Ausnahme der Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der türkischen Staaßangehörigen — hat sich binnen 24 Stunden nach seiner Ankunft am Aufenthaltsorte unter Vorlegung seine» Passe» oder des seine Stelle vertretenden behördlichen Ausweises (8 1 Abs. 2 und 8 2 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 16. Dezember 1914, R. G. Bl. S. 521) bei der OrtSpolizeibehörde persönlich anzumelden. Ueber Tag und Stunde der Anmeldung macht die Polizeibehörde auf dem Paß unter Beidrüekung de» AmtSsiegelS einen Vermerk. 8 2. Desgleichen hat jeder Ausländer der im 8 1 bezeichneten Art, der s-siwn Aufenthaltsort verläßt, sich binnen 24 Stunden vor der Abreise bei der Ortspolizeibehörde unter Vorzeigung seines Passes oder des seine Stelle vertretenden behördlichen Aus weises und unter Angabe des Reisezieles persönlich abzumelden. Der Tag der Abreise und daS Reiseziel wird von der OrtSpolizeibehörde wiederum auf dem Passe bez. Ausweise vermerkt. 8 3. Jedermann, der einen Ausländer entgeltlich oder unentgeltlich in seiner Be- Hausung oder in seinen gewerblichen und dergl. Räumen (Gasthäusern, Pensionen usw.) aufnimmt, ist verpflichtet, sich über die Erfüllung der Vorschriften im 8 1 spätestens 24 Stunden nach der Aufnahme deS Ausländers zu vergewissern und im Falle der Nichterfüllung der Ortspolizeibehörde sofort Mitteilung zu machen. 8 4. An- und Abmeldung gemäß 8 1 und 2 kann miteinander verbunden werden, wenn der Aufenthalt deS Ausländer» an dem betreffenden Orte nicht länger als drei Tage dauert. 8 5. Die OrtSpolizeibehörde hat über die an- und abmeldenden Ausländer Listen zu führen, die Namen, Alter, Nationalität, Paßnummer und Art deS Passes, sowie Tag der Ankunft, Wohnung und Tag der Abreise angeben. Zugänge, Abgänge und Ver änderungen dieser Liste sind täglich von den der AmtShauptmannfchaft unterstellten OrtS- polizeibehörden der AmtShauptmannfchaft, in Städten, in denen die An- und Abmeldung bei den einzelnen Polizeirevieren zu erfolgen hat, dem Polizeiverwalter (Polizeipräsident, Polizeidirektor, Bürgermeister) mitzuteilen. 8 6. Die über den AusenthaltSwechsel von Ausländern und ihre periodische Meldepflicht für die Dauer de» Kriege» erlassenen allgemeinen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen. 8-7. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1915 in Kraft. Die an diesem Tage ortsanwesenden Ausländer haben die polizeiliche Anmeldung (8 1) spätesten» bi» zum 10. Juli 1915 vorzunehmen. Die Vorschrift deS 8 3 findet dabei entsprechende Anwendung. 8 8. Ausländer, welche den Bestimmungen der 88 l> 2 und 7 znwiderhandeln, werden mit Haft bi» zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 M. bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher dem 8 3 zuwiderhandelt. Dresden und Leipzig, am 22. Juni 1915. 2816 Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XU. Armeekorps. des XIX. Armeekorps. v. Brotzem. v. Schweinitz. Bekanntmachung über das praktische Jahr der Mediziner. Die Befreiung der nach der Prüfungsordnung vom 28. Mai 1901 geprüften Kan didaten der Medizin von der Pflicht zur Ableistung deS praktische« JahreS (ogl. die Be kanntmachung vom 3. August 1914 in Nr. 177 de» Dresdner Journal» und Nr. 179 der Leipziger Zeitung) gilt zufolge neueren BundeSratsbeschluffeS vom 20. Juni 1915 ab nur noch für solche Kandidaten, die schon zur ordentlichen Prüfung zngelasse« find und sie noch in der laufenden Prüfungsperiode bestehen. 625 0 X Dresden, am 25. Juni 1915. 2825 Die Ministerien des Kultus i»nd öffentlichen Unterrichts und Les Innern. Bekanntmachung. Richt mehr dienstpflichtige, im Feldmagazindienst ausgebildete geeignete Per- sonen, die sich zum freiwilligen Diensteinirttt, als Soldat mit dem »dienten militärischen Dienstgrad, bereit erklären, werden aufgefordert, sich spätestens bi» zum 1. Juli 1915 per sönlich unter Vorzeigung der Milltärpapiere im Haupt-Melde-Amt Großenhain, Schul- gaffe 9, vormittag» zwischen 8 und 12 und nachmittags zwischen 2 und 6 Uhr zu melden. Bezirkskommaudo «rotzenhaiu. Oertliches mW Siichsisches. Nicsa, den 28. Juni 1915. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 164 fauSaegeben am 26. Juni 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Regi menter Nr. 100, 106, 133, 134, 178; Reseroc-Jnfanterie- Regiment Nr. 241; Landwehr-Jnfanterie-Negimenter Nr. 100, 133; Ersatz-Bataillon, Reserve-Regiment Nr. 100; Jäger-Bataillon Nr. 13; Reseroe-Jäger-Bataillon Nr. 25. Preußische Verlustlisten Nr. 254, 255; Bayerische Verlust listen Nr. 193, 194, 195, 196, 197; Württembergische Verlustlisten Nr. 206, 207, 208; Kaiserliche Marine, Ver lustliste Nr. 35. — Auf eine Eingabe der Handelskammer für Reuß ä.L., Wünsche in Eisenbahnsachen betr., hat daS Königl. Sächsische Finanzministerium erwidert, daß die Wünsche eingehend geprüft worden seien. Da jedoch eine große Anzahl Lokomotiven und über 10 000 Eisenbahn bedienstete zu Kriegszwecke» an die Heeresverwaltung hätten abgegeben werden müssen, wäre eine allgemeine Einschränkung de» Zugverkehr» im Hetmatlande unver meidlich gewesen. — Tiner von Berlin aus unternommenen öffentlichen LiebeSgaben-Sammlung für II-Boote ist in Sachsen die Genehmigung versagt worden, weil die von den Organi sationen deS Roten Kreuzes gesammelten Liebergaben planmäßig den Angehörigen der Marine ebenso wie denen be» Heeres zu Gute kommen. —MI. Die „Sammlung eine» Kapitals zur Unterstützung erblindeter Krieger de» LandheereS und der Flotte" in Berlin ist bekanntlich für Sachsen ver- boten wegen der Zersplitterung, welche sie in die Arbeit der Krleg»invalidenfürsorge hineinträgt, und wegen der unzweckmäßigen Zentralisierung eines einzelnen Zweige» dieser Fürsorge. Nun wird sür den Zweck der Samm lung auch noch die Heraulgabe und der Vertrieb von Wohlfahrtsmarken unternommen. Da ein solcher Vertrieb unter den Begriff der öffentlichen Sammlung fällt, findet da» für Sachsen nach wie vor bestehende Verbot auch auf ihn Anwenduno. — Der Verband von Ortskrankenkassen im Königrcich Sachsen, der als eingetragener Ver ein seinen Sitz in Dresden hat, trat gestern nachmittag 2 Uhr im „Zoologischen Garten" in Dresden zu seiner Jahresversammlung zusammen; diese ist einschließlich der Jahresversammlung der Ruhegehaltskasse Sächsischer Orts-, Land- und Jnnungskrankenkassen auf drei Tage, bis zum Dienstag, berechnet. Die gestrige sogenannte Vor versammlung beschäftigte sich unter Vorsitz des Land tags-Vizepräsidenten Fraßdorf mit internen Beratungs gegenständen und der Feststellung der Tagesordnung für die heute vormittag 9 Uhr beginnende Hauptversammlung. Unter den zwölf Punkten sind einige von ganz besonderem Interesse, so die Beteiligung der Krankenkassen an der Kriegskrüppelsürsorgc, die Beteiligung der Landesversiche- rungsanstalt Königreich Sachsen an der Weiterversichcrung von Kriegsteilnehmern und die Ausgaben der Kranken kassen infolge des Krieges. Nachdem die kurze Tagesord nung der Torversammlung erledigt Ivar, besichtigten die Kongreßmitglieder, die aus allen Teilen Sachsens herbei- gekommen waren, die Anlagen des Zoologischen Gartens. Die „Dresdn. Nachr." erhalten folgende Zuschrift: „Die Kriegszeit fördert allerhand Vorschläge zur Ver mehrung unserer Erntevorräte zutage, die um so mehr zu beachten sind, als die anhaltende Trockenheit das Ernte ergebnis zu beeinträchtigen drohte. Inwieweit solche Vor schläge durchführbar sind, läßt sich nur von Fall zu Fall entscheiden; ihnen gleichwertig sind aber sicher diejenigen zur Erhaltung der zu erwartenden Ernte. Wie solche teilweise gefährdet erscheint, zeigen mehrere in den letzten Tagen erschienene Zeitungsberichte, nach denen an ver schiedenen Orten große Schadenfeuer ausgebrochen sind, die u. a. die Heuernte vernichtet haben. Es liegt daher eine allgemeine Mahnung an die Landwirte im öffentlichen Interesse, ihre Vorräte in diesem Jahre durch besonders sorgfältige Ueber w ach ung gegen fahr lässige und böswillige Brandstiftung möglichst zu sichern. Dies könnte geschehen durch Verschluß der Zugänge und Oeffnung in den Scheunen. Fernhalten Fremder, Ermah nen der Dienstboten und K nder usw." , —* Der Reichskanzler hat angeordnet, daß die am 1. Juli 1915, vorhandenen Bestände an Verbrau chszucker der Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. zu Berlin, Behrenstraße 14/16 anzuzeigen sind. Die Vorschriften sind im allgemeinen dieselben wie für die Bestandaufnahme vom 1. Ium 1915. Indessen ist bestimmt, daß die Verbrauchs zuckerfabriken die Anzeige bis zum 5. Juli 1915 zu erstat ten haben. Von der Vorschrift, daß der Erwerb von Roh zucker lausend anzuzcigen ist, ist bis auf weiteres Abstand genommen worden. Es wird darauf hingewieseu, daß sich strafbar macht, wer die vorgeschriebcne Anzeige nicht er stattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. —* Der Verband Sächsischer J.n d u st r i-e l- ler hat das vor einiger Zeit vom Preußischen Äricgsmini- stcriunr veröffentlichte Verzeichnis aller Gegenstände, die die Heeresverwaltung in größeren Mengen beschafft, nach Gattungen und beschaffenden Stellen geordnet, als Son derdruck hcrausgegebeu. Diese Sonderdrucke sind noch er gänzt worden durch ein Verzeichnis der beschaffenden Stel len der Marinevcrwaltung sowie durch ein Adrcssenver- zcichnis der beschaffenden Stellen der Heeresverwaltung. Mitglieder erhalten die Verzeichnisse kostenlos von der Ge schäftsstelle des Verbandes, Dresden-A., Christian- stratze 1, I. — Das Fallobst mehrt sich jetzt immer stärker. Es ist zu sammeln und soll an die Schweine verfüttert werden, bevor die Obstmaden auskriechen. Wird das Fall obst nicht gesammelt, so erfolgt eine massenhafte Vermeh rung des Apfelblütenstechers, des Pflaumenwrcklers, der Kirschfliege usw. Vor einer jeden Aufsammlung ist es an gezeigt, die Obstbäume leicht und vorsichtig zu schütteln, damit auch alle schon beschädigten Früchte abfallen und so die gesunden mehr Platz zu ihrer Entwicklung erhalten. Man achte aber, so wird dem „Mcißu. Tgbl." geschrieben, auch darauf, ob nicht ein Teil des Fallobstes frei von Maden ist, denn dann ist der vorzeitige Abfall ein Zeichen von Wasser- und Nahrungsmangel. In diesem Falle bohrt oder stößt man iin Umkreise der Krvncntraufe der Bäume Löcher von 30 Zentimetern Tiefe und gießt in diese reich lich Wasser oder flüssigen Dünger. Dresden. In dem Prozeß gegen den Bauspekulanten Lorenz wurde am Sonnabend das Urten gefällt. Das Schwur gericht verurteilte den Unternehmer Friedrich Christian Lorenz wegen Meineides in 2 Fällen, Betruges in 6 Füllen, Verleitung zum Meineid und betrügerischen Bankrotts zu 12^ Jahren Zucht haus und 10 Jahren Ehrverlust. K Monate gelten als durch di« Untersuchungshaft verbüßt. Der Verurteilte ist dauernd unfähig, al» Zeuge oder Sachverständiger vernommen zu werden. Der Mit angeklagte Karl Franz August Götze wurde wegen fahrlässigen Falscheides zu S Monaten Gefängnis verurteilt, welche Strafe als durch die Untersuchungshaft verbüßt gilt. Der Mitangeklagte Friedrich Lau wurde wegen Verleitung zum fahrlässigen Falschere unter Einschließung einer früher gegen ihn erkannten Strafe zu 2 Jahren 3 Monaten Zuchthaus verurteilt. Chemnitz. An der Kreuzung Dresdner Straße und Palmstraße fuhr am Freitag nachmittag in der zweiten Stunde ein vom Stadtteil Hilbersdorf kommender Straßenbahn-Motorwagen einem nach dem Stadtinnern zu fahrenden Straßenbahn-Anhängerwagen der Linie Reichen brand—Neue Kasernen so heftig in die Flanke, daß letz- lerer umstürzte. Der umgeworfene Wagen war mit 14 Fahrgästen besitzt, von denen zwei Soldaten leichte Haut- verlotzungen an den Händen erlitten, während die übrigen Fahrgäste mit dem Schrecken davonkamen. Chemnitz. Ein bedauerlicher Unfall ereignete sich am Sonntag vormittag auf der Eisenbahnlinie unweit der Haltestelle Borna-Chemnitz. In dem 10 Uhr 21 Min. von Leipzig hier an kommenden Cilzug hatte unter anderem auch die Familie Klein- schmidt au» Leipzig-Altschönefeld Platz genommen. Ein Sohn der Eheleute Kleinschmidt ist Soldat und liegt gegenwärtig hier als Verwundeter. Diesen wollte die Familie besuchen. Kurz nach der Haltestelle Borna öffnete sich auf bis jetzt unaufgeklärte Weise während der Fahrt eine zu dem Wagenabteil, in dem die Familie saß, führende Tür und der 5 Jahre alte Knabe Kleinschmidt stürzte hinaus. Durch Anziehen der Notleine kam der Zug zum Stehen und nun fand der Vater sein Kind besinnungslos schwer verletzt vor; es war ihm der linke Unterschenkel abgefahren, auch zeigte der Kleine schwere Schädelverlktzungen. Auf dem Wege nach dem Krankcnhause, wohin das Kind durch die Rettungswache ge- bracht werden sollte, verstarb es.
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