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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191507239
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150723
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-23
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1915
- Autor
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für die König!. ArntShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. ^°168^ Freitag, 23. Znli ISIS, avends. 68. Irrhrg^ Da« Klietzer Tageblatt «scheint jede» La« abend« «!t ««»ahm« der Sonn- und Festtage, «lerteljtlhrlicher »e»ugSprei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark lw Pfg-, durch unsere Träger frei in« Hau« L Mark SS Pfg, Kei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg-, durch de« Briefträger frei In« Hau« Z Mark 7 Pfg. Auch LRonatSabonnement« werden angenommen. Anzeigrn-Aunadme sür die Kmmner Le« «u«gabetage» bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür dl« «etngejpaltem 43 mm breite AorpnSzeile 18 Psg. (Lokalprei» 12 Psg.) Zeitmubendrr und tabellarische» Satz nach besonderem Tarif. RotationLdnick und »erlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrai« SV. - Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähurl in Riesa. In dem KimkarSVerfahrm über das Vermögen der Tischlerettnhabertn Marie Valerie Paula Lamme geb. von Kessinger in Zeithain, ist zur Abnahme der Schluß, rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das SchlnßverzeichniS der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren VermögenSstiicke -er Schlußtermin auf den 17. August ISIS, vormittags 11 Nhr vor dem Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 22. Juli 1915. Königliches AmtSaericht. Verlängerung Ser Feuerwchrsirnstpflicht. Nachdem durch die zahlreichen Einziehungen zum Heeresdienste sowohl die Mit- gliederzahl deS Freiwilligen RettungSlorpS als auch diejenige der Pflichtfeuerwehr start herabgesetzt worden ist, macht sich zur Sicherstellung des unbedingt erforderlichen Feuerschutzes die Verlängerung der Dienstzeit bei der Bürger- oder Pfltchtfeuerwehr er forderlich. Wir bestimmen deshalb hiermit gemäß § 2, Absatz 3 der Feuerlösch-Ordnnng der Stadt Riesa, dasz von jetzt ab bis auf Weiteres alle Bürger und selbständigen Gewerbetreibende» der Stadt vom 25. Lebensjahre an bis zum Vvüeudetrn 50. Lebensjahre die Verpflichtung Haven, Feuerwehrdienste zu leisten. Befreit vom Feuerlöschdienste sind nur: 1. die Geistlichen und Schullehrer, 2. die Eisenbahn-, Post- und Telegraphenbeamten, 3. die Beamten des Königlichen Amtsgerichts, 4. die Mitglieder und» die "Beamten des StadtratS, 5. die in Riesa stationierte» Gendarmen, 6. die Steuer- und SteueraufstchtSbeamten, 7. die Aerzte und Apotheker, 8. die Agenten der Brandversicherungsanstalten, 9. die Kranken- und Gebrechlichen, 10. diejenigen, welche aus besonderen Gründen vom Stadtrate auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vom Dienste dispensiert werden, 11. diejenigen, welchen gegen Bezahlung deS Abfindungsbetrags von 30 Mark zur Feuerlöschkafse vom Stadtrate auf Nachsuchen Befreiung vom Dienste er teilt wird. SS wird demnächst durch öffentliche Aufforderung zu einer HonKi»oIIv»n»an>inIiing aller nach Vorstehendem bät der Bürger- oder Pfltchtfeuerwehr Dienstpflichtigen etngeladen werden. Dieser Aufforderung ist bei Vermeidung von Strafe pünktlich Folge zu leisten. Riesa, den 23. Juli 1915. Der Rat der Stadt Riesa. vr. Scheider, Bürgermeister. Gßm. Verbot des Betretens der hiesigen Rittergutsflure», einschlteszlich der Pausitzer Wiest, sowie des Hallens von Nachlese und des PtlzesnchenS ans diesen Flure,r. Mit Rücksicht darauf, daß wir bereits wieder erhebliche Entwendungen von sogar noch nicht abgeernteten Feldern unserer RilterguISfluren haben fcststellen müssen, wird hiermit das unbefugte Betreten der Felder, Wiesen und Hölzer des Rittergutes Riesa in den Fluren Riesa und Pausitz sowie das Halten Von Nachlese und das Pilze» suchen auf diesen Fluren erneut ausdrücklich verboten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestim mungen höhere Strafen in Frage kommen, mit Geldstrafe bis zu 60 Marl oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft bez. soweit die Pausitzer Wiese in Frage kommt, zur Bestrafung angezeigt. Eltern usw. sind für ihre Kinder und Pflegebefohlenen verantwortlich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß Entwendungen aller Art auf den ge nannten Fluren nach den Bestimmungen deS Forst- und Feldstrafgesetzbuches vom 26. Februar 1909 strenger Bestrafung unterliegen und unnachstchtlich zur Anzeige ge bracht werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Juli 1915. Gßm. Fleischverkaiif in GrSba. Souuabend, den 24. Juli 1S15 von nachmittag 3—7 Uhr findet Fortsetzung -es Fleischverlaufs im Grundstück Altrockstraße 32 statt. Der Gemeindevorstavd. Pflamncuverpachtung. Die diesjährige Pflaumennutzung der Gemeinde Poppitz soll Sonnabend, -en 24. d. M., abends 7 Nhr in Hennigs Gasthof Hierselbst meistbietend und bedingungs weise verpachtet werden. Poppitz, am 21. Juli 1915. Der Gemeiudevorstaud. Orrttichcs und Sächsisches. Riesa, den 23. Juli 1915. —y Wegen Vergehens gegen das Gesetz betreffend dieHöchst- preise hat sich der 1877 m Krögis geborene, in Wuhsen bei Meißen wohnhafte Gutsbesitzer Otto Horst Petzsch vor der 5. Straf kammer des Dresdner Landgerichts zu verantworten. Der Ange klagte hat einem Kaufmann in Chemnitz 100 Zentner Kartoffeln frei Bahnhof Chemnitz für den Preis von 700 Mark «»geboten. Nach den Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Höchstpreise durfte Petzsch für den Zentner Kartoffeln nur 4,60 Mark einschließ lich Frachtkosten fordern. Er schlug aber auf den Höchstpreis noch 2,40 Mark sür Fracht und Sackmicte, so daß er den Höchstpreis für 100 Zentner Kartoffeln mit Abrechnung einiger berechtigter Unkosten um mindestens 200 Mark überschritt. Staatsanwalt vr Buch beantragt strenge Bestrafung des Angeklagten, der aus dem dringenden Bedarf an dem wichtigsten Nahrungsmittel ein wuche risches Geschäft gemacht habe. Das Gericht verurteilt Petzsch zu 300 Mail Geldstrafe oder 80 Tagen Gefängnis. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Hettncr, bezeichnet es in der Urteilsbegründung als verbrecherisch, wenn jemand die Notlage des Volkes ausnutze. Die Strafe würde vom Gericht noch höher bemessen worden sein, wenn nicht der Umstand, daß der Angeklagte jetzt als Soldat im Dienste des Vaterlandes steht, strafmildernd in Betracht gezogen worden wäre. — Am 15. Juli ist eine Bekanntmachung über Verarbeitungs verbot und Bestandserhebung von Seide und Seide n - abfällen durch die Militärbehörden veröffentlicht worden, über deren Tragweite im Interessentenkreisen Zweifel zu bestehen scheinen. Wir haben vom Webstoffmeldeamt des Kriegsministeriums die Auskunft erhalten, daß die Verordnung sich lediglich auf solche Seidenqarne bezieht, die zu Webzweckcn verwendet werden können. Reine Nähgarne, besonders solche auf Rollen, Docken usw., werden davon nicht betroffen und sind nicht nieldepflichtig. Ebensowenig müssen gefärbte Garne gemeldet werden. Das in 8 2 der Ver ordnung ausgesprochene Verarbeitungsverbot gilt nur für Vourctte- seiden und Vonrettegarne. Die Bestände an Schappc- und Tussahsetde und an den übrigen, in 8 3 Nr. 8 bis 6, der Ver ordnung ausgezählten Seiden und Seidengarnen unterliegen zwar der Meldepflicht, ihre Verarbeitung ist aber nach wie vor zulässig. Soweit die Meldung nicht in diesem Sinne erfolgt ist, muß eine sofortige Neumeldung erfolgen. — Zur Lage der Elbeschiffahrt wird geschrieben: Die Wasserstandsverhältnisse der Elbe sind bisher nur wenig gebessert, am böhmischen Oberlaufe steht das Wasser mehr als '/, Meter unter Vollschiffigkeit, und wenn am Mittellauf die Tauchtiefe ab Magdeburg auf 1,10 Meter festgesetzt werden konnte, so ist wohl ein kleiner Wuchs xzon den Nebenflüssen die Ursache. Das Ge schäft in Böhmen liegt in bezug auf Braunkohlenverladung immer noch wenig rege, die Grundsrachten haben den alten Stand von 260 Pfg. pro Tonne Magdeburg, 860 Pfg. Uuterelbc neben Staffelzuschlägen. Im Talgeschäst der Mittelelbe herrscht auch weiterhin keine Regsamkeit und auch der Hamburger Bergverkchr ist noch immer schwach. Ab Hamburg wurden zuletzt u. a. be zahlt: nach Magdeburg 1 Mk. 80 Pfg-, nach Dresden 3 Mk. 60 Pfg. bi» 3 Mk. 70 Pfg., für Kohlen nach Berlin 2 Mk. 60 Pfg. pro T o npt,, — Gestern Donnerstag trat die Sonne in das Zeichen des Löwen, damit begannen die Hund Stage, die ihren Namen vom Sternbilde des großen Hundes haben, vaS jetzt „regiert". Zu Beginn der Hundstage weht meist schon der Wind über Stoppel felder, die Hitze scheint aber im allgemeinen erträglicher geworden zu sein, namentlich wenn wie diesmal, ein recht heißer Juni vor- ausgiug. Ganz besonders fühlbar macht sich in unfern Breite graden die Hitze in den ersten Nachmittagöstunden, die späteren werden angenehm und die Abende zuweilen schon kühl. Bald ist auch das Abnehmen der Tage bemerkbar, und mit dem Eintritt der Sonne in das Zeichen der Jungfrau am 22. August erreichen die HundStagc ihr Ende. —MI. Der Vienemvirtschaftliche Hauptverein im Königreich Sachsen, der sich in den Dienst der Kricgsinvalidenfürsorge stellt, hält zu den: Zwecks in Börlas bei Rabenau am 25., Juli und 12. September je einen Lehrkursus in der Bienenzucht für Kricgsinvaliden unentgeltlich ab. Nähere Auskunft erteilt der 1. Vorsitzende Oberlehrer Lehmann in Rauschwitz, Post Elstra i. Sa. —* Wie uns der LandeSauSschuß vom Roten Krcnz mitteilt, hat der Hamburgische LandeSvrrein vom Roten Kreuz, Ausschuß für Kriegsgefangene, folgende Erklärung veröffentlicht: Vor einigen Tagen ging durch die Presse die Nachricht, das zwischen Rußland und Deutsch land eine Vereinbarung getroffen sei, derzusolge ein Ver treter des Dänischen Roten Kreuzes mit drei deutschen Schwestern russische, und mit drei russischen Schwestern deutsche Gefangenenlager besuchen und „Geld und LiebeSgabenfür die Gefangenen mitnehmen würden." Trotzdem die Nachricht den Stempel der Un wahrscheinlichkeit an der Stirn trug, ist sie doch vom Publikum viel geglaubt worden, wie wir auS einer Un zahl von Nachfragen bemerken. SS ist natürlich völlig ausgeschlossen, daß die Schwestern Geld oder gar Liebes- gaben mitnehme», denn diese würden ja solch bedenkenden Umfang annehmen, daß die Beförderung außer aller prak- tischen Möglichkeit liegt. Wir beeilen uns deshalb milzu- teilen, daß 1. diese Vereinbarung überhaupt noch nicht zum Abschluß gelangt ist, sondern die Verhandlungen darüber noch im Gange sind und daß 2. selbst wenn sie zum Abschluß führen, dadurch keine Gelegenheit gegeben sein wird, Geld oder Liebesgaben an Gefangene in Ruß land zu übermitteln. — Eine Verfügung deS StaatSsekrelärS deS ReichS- marineamtS ooln 13. Juli weist die Marinekassen an, die in ihren Beständen befindlichen sowie die noch eingehenden 2 5-Pfennig stücke nicht wieder zu verausgaben, sondern sie sämtlich der Reichsbank zuzusühren. — Achtung! Flaschen! Die Handelskammer zu Hannover teilt mit: Das feindliche Ausland sucht durch Agenten eine» neutra lenLande» Flaschen oder kugelförmig« Hohlkörper aus GlaS, die zum Versand von Gasen geeignet sind, aufzukaufen. Solche Versuche müssen verhindert werden. —* Zahlreiche Streitigkeiten, die dadurch entstanden sind, daß Lieferanten unter Bezugnahme auf die Kriegs klausel ihren vertraglichen LieserungSverpflichtuugcn nach Ausbruch des Krieges nicht mehr nachkamen, haben der Vereinigung Niedersächsischer Handelskammern Anlaß ge geben, eine Untersuchung über das Wesen der Kriegsklausel, ihr Anwendungsgebiet und ihre rechtlichen Folgen durch die Handelskammer Hannover zu veranstalten. Firmen, die zu diesen Fragen Unterlagen beitragen können, werden gebeten, sie der Handelskammer Dresden z» übersenden, die sie nach Sichtung an die Handelskammer Hannover weiter leiten wird. —* Vielfach werden den im Felde stehenden Truppen als Liebesgaben aus der Heimat HauS- und Arznei mittel gesandt. Der Auswahl gerade solcher Gaben liegt die gute Absicht zu Grunde, die Soldaten möglichst gegen die in der wärmeren Jahreszeit leicht auftretenden Unpäßlichkeiten und Beschwerden zu schützen. Hierbei wird indes übersehen, daß mit der Versendung solcher Mittel der beabsichtigte Zweck in den meisten Fällen nicht erreicht, dagegen häufig einer Verschlimmerung der Krank- heilen Vorschub geleistet wird. Der Besitz von HauS- und Arzneimitteln schließt nämlich die Gefahr in sich, daß die Soldaten, d!c sich über die Natur ihres Leidens meistens nicht klar sind, sie ohne ärztliche Einwilligung anwenden und dadurch häufig zur Verschlechterung ihres Zustandes beitragens mindestens aber die ärztliche Behandlung hinaus- schieben. Um solchen Uebelständen vorzubeugen, kann nur dringend empfohlen werden, die Versendung von HauS- und Arzneimitteln ins Feld ganz zu unterlassen, zumal von der Heeresverwaltung dafür gesorgt wird, daß alle zur Bekämpfung etwa anftretender Erkrankungen erforder lichen Medikamente usw. stets zur Stelle sind. * Mergendorf. AuS noch unbekannter Ursache war heute vormittag hinter der Scheune deS Anwesens deS Guts- besitz«« Hanisch ein großer Düngerhaufen in Drand ge rate». Da infolge des herrschenden starken WindcS auch der Knhstall und das Wohngebäude gefährdet erschien, wurde die Hilfeleistung der Riesaer Motorspritze erbeten. Nach Eintreffen derselben gelang r» bald, den Brand zu löschen. Strehla. Dem KrieaS-Jnvaltden Christian Fried- rsth JrMeMN Mr^der zu ^Anfang, deSKriegS, verwundet ... .. .. .............. 4^,.
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