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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191508067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-08
- Tag1915-08-06
- Monat1915-08
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1915
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— -7- Riesaer O Tageblatt «Md AMKdig»» (Ltdedtatt Md Rttzekgrr). rckgrmmEn-Hfl« ßH n Iymchnrchftem .»«,« r« t «i s» m-.«. für tte König!. AmtshaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Mesa, sowie dm Gemeinderat GröVa. 18V Freitag, 6. August 1915, abends. 68. Jährst. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta, abend, «It Ausnah«« der Sonn« und Festtage. BlerteljShrlichrr Bezugspreis bet Abholung tu der Srprdttton t» Mesa 1 Mark SO Psg.» durch unsere Träger frei InS Hau, I Mart «S Pfg-, bet Abholung am Schalter der talserl. Postanstalten 1 Mart Sö Psg-, durch den Briestrüger srrt in» Hau» 2 Marl 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden aiwenommen. Anjeigeu-Ännahme für d>- Ntuamrr Le, AMgabetage, Li, vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die Üringrspaltene 43 mm breite SorpuSzrUe 18 Psg. (Lolalprri» 1L Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Laris. Rotationsdruck und «erlag von Langer t Wtnterltch t» Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraß« vg. Für die Redaktion verantnwrtlich: Arthur Hähne! in Riesa. -------------- — ------ In dem AonkurSVerfahre« über das Vermögen der EchnittwarenhSndlerin Marie Zda Müller in Riesa, Niederlagstraße 3. ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walter», zur Erhebung von Einwendungen gegen da» SchlußoerzeichniS der bei der Ver teilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke -er Schlutztermin auf den 3. September ISIS, vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte bestimmt worben. Riesa, den 6. August 1915. Königliches Amtsgericht. Freibank Riesa. Morgen Sovnavend, den 7. August d. IS., von vormittag» V« 9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank de» städtischen Schlachthose» da» Fleisch etueS RindeS zum Preise von 50 Pfg. pro V, kg zum Verkauf. Das Betreten des Schlachthofer vor 8 Uhr ist untersagt. ^9 Uhr erfolgt die Ver teilung der Marken. Riesa, am 6. August 1S15. Die Direktion des städt. «chlachthofes. Freibank Zeithain. Sounabeud vormittag von s V, Uhr an gelangt das Fleisch eines Schweines in rohem Zustande zum Verkauf. Pfund 80 Pfg. Der Gemetudevorstand. Oertliches »nd Sächsisches. Niesa, den 6. August 1915. —* Der Augustmonat ist nun einmal der rechte deutsche SiegcSmonat. Großbeeren, Katzbach, Wörth, Mars la Tour, Gravelotte, Lüttich, Namur, St. Quentin — eine einzige Sieges kette, die noch nicht einmal vollständig ist. Nicht ein Tag allein storreichcn Erinnerns ist uns dieser August: glorreiche Gegenwart st uns der fünfte Tag: Warschaus Fall. Wir haken ihn chon längst ersehnt, erwartet. Jeder Fortschritt unserer Tapferen m Osten ließ Warschaus Schicksal näher herankommen. Und doch cheint uns das Ereignis über die Masten groß und bedeutungs voll. AIS ein Sieg überlegener deutscher Kraft stellt sich Warschaus Eroberung dar. "Einer Kraft, die sich nun ein Vierteljahr schon in unverminderter Stärke an den Rusten erprobt Hut. Warschau wird uns eine neue Kraftquelle sein: eine große Industrie- und Handelsstadt steht zu unserer Verfügung, wir können sie in jeder Be ziehung nutzbar machen. Gewiß nicht leicht wird die Verwaltung dieser Stadt sein, die selbst nach dem mehr oder minder freiwilligen Abzug eines großen Teils dec Zivilbevölkerung immer noch an Volkszahl alle bisher von uns eroberten Städte übertreffen dürfte, und deren Bevölkerung nicht leicht zu lenken sein wird. Denn es ist anzunehmcn, daß die Russen die Bevolkerungselemente, die uns wenig freundlich gesinnt waren, am ehesten in der Stadt belasten haben. Die deutsche Verwaltung wird auch dieser Schwierigkeiten Herr werden, das lehrt uns daS Beispiel von Belgien. Und so können wir denn mit einer ungetrübten Freude auch auf diesen 5. August zurückblicken, der unseren tapferen Stürmern Warschaus Tore öffnete. Wir wissen, daß die blutige Arbeit in diesem Kriege noch nicht beendet ist, wir wissen, daß auch unser östlicher Gegner noch nicht völlig niedergerungen ist. Warschau ist nur eine Etappe zum Endsieg; aber eine von ganz besonderer Art. Denn Warschau ist „mehr als eine Stadt", es ist das Kernstück russischer Macht im Westen, und sein Verlust zeigt sichtbarlich den Zusammenbruch dieser Macht. Und die deutsche Flagge, die jetzt auf Warschaus Wällen weht, verkündet mit frohem Wehen unsere ungebrochene Siegeskraft. — Auch in unserer Stadt gab sich gestern nachmittag, als die Extrablätter die Kunde von der Eroberung Warschaus ver breiteten, herzliche Freude kund. Bald schwellten zahlreiche Fahnen und Flaggen im Winde und gegen 5 Uh: erklang von den Türmen unserer Kirchen das Siegesläuten. Auf dem Kaiser-Wilhclm-Platz und auf dem Albertplatz fand Platzmusik statt, die von den ver einigten Kapellen der Feldart.-Rgt. 32 und 68 ausgcführt wurde. Eine große Menschenmenge Halle sich hierzu eingefunden. Die Freude und Dankbarkeit, die alle beseelte, wurde natürlich noch erhöht, als gegen Vr8 Uhr die Nachricht eintraf, daß auch Iwan gorod gefallen sei. Dis Stadt trug auch heute noch reichen Flaggcnschmuck. —* Verfügung. Unter Aushebung entgegenstehen der früherer Verfügungen wird für die Bereiche der stell vertretenden Generalkommandos des 12. und 19. Armee korps bestimmt: 1. Alle öffentlichen Versammlungen sowie solche nichtöffentliche Versammlungen, die zur Erörterung und Beratung militärischer, politischer, sozialpolitischer oder religiöser Angelegenheiten aügehalten werden, sind min destens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung der zu ständigen Polizeibehörde (Amtshauptmannschaft, Polizei direktion Dresden, Polizeiamt in den Städten mit beson derem Polizeiamt, Stadtrat in den übrigen Städten mit revidierter Städteordnung) unter Angabe des Ortes und der Zeit anzuzeigen. Ueber die Anzeige ist von der Polizeibehörde sofort eine Bescheinigung zu erteilen. — Die Veranstalter und Leiter solcher Versammlungen wer den, wenn die vorgeschriebene Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, auf Grund des Gesetzes über den Be lagerungszustand vom 4. Juni 1852 mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. 2. Alle in öffentlichen und nicht öffentlichen Versammlungen zu haltenden Vorträge, soweit sie einen militärischen Inhalt oder sich in irgendeiner Rich tung mit den äußeren oder inneren politischen Verhältnissen anläßlich des Krieges befassen, bedürfen der polizeilichen Genehmigung. Bon diesen Vorträgen sind spätestens sieben Tage vor der geplanten Abhaltung unter Angabe des Ortes und der Zeit der Abhaltung vollständige Manuskripte der zuständigen Polizeibehörde zur Prüfung einzureichen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. — Außerdem be dürfen Berichte über Versammlungen mit solchen Borträ- -am vor ihrer Veröffentlichung in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften der Genehmigung der zuständigen Poli zeibehörde. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. — Den Polizeibehörden wird nachgelassen, in Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften hinsichtlich der Vor legung der Manuskripte zu gestatten. — Auch erhalten die Polizeibehörden die Befugnis, die an solche Vorträge sich anschließende Aussprache ohne weitere Begründung zu verbieten. — Wer vor der Genehmigung oder in Ab weichung von der genehmigten Form einen genehmigungs pflichtigen Vortrag hält oder als verantwortlicher Schrift leiter einen genehmigungspflichtigen Bericht in einer Zei tung oder Zeitschrift erscheinen läßt, wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 Mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. — Im übrigen bleiben die bisher bestehenden gesetzlichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechtes maßgebend. Dres den und Leipzig,-den 2. August 1915. Der Kommandierende General: gez. v. Broizem. Der Kommandierende General: gez. v. Schweinitz. — Nach zwei durch Rechtsmittel nicht weiter anfecht baren Urteilen des Oberverwaltungsgerichts haben ent gegen der vom Kriegsministerium vertretenen und be kannt gegebenen Ansicht neben den Zivilbeamten der Mili tärverwaltung auch die Offiziere, Militärbe amten und Mannschaften des Beurlaubten standes die Gemeindesteuern in vollem Umfange wie vor Ausbruch des Krieges weiter zu zahlen. — Wie die „Leipz. Ztg." erfährt, werden zu der Be kanntmachung der stellvertretenden Generalkommandos des 12. und 19. Armeekorps vom 31. Juli ds. Js., betr. Be schlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel noch beson dere Ausführungsbestimmungen erscheinen. Es empfiehlt sich deshalb, mit der Ablieferung der in Betracht kommen den Gegenstände bis zum Erscheinen dieser Ausführungs bestimmungen zu warten, bis dahin auch alle Anfragen zurückzustellen, die zu der erwähnten Bekanntmachung jetzt vielfach an Militär- und Zivilbehörden gerichtet werden. —LB. Wegen der Etnfuhrschwierigkeiten und auch wegen der Einschränkung der Saatgutproduktton von Httlsenfrüch- ten in einzelnen kriegführenden Ländern wird sich voraus sichtlich im nächsten Jahre ein allgemeiner Mangel au Saat gut fühlbar machen. Es ist daher allen Besitzern von Ge müse- und Schrebergärten sehr zu empfehlen, das Saatgut selbst zu gewinnen, und zwar soll man nicht, wie das gewöhnlich geschieht, die ersten Bohnen und Erbsenschoten zu Spetsezweckcn verwenden und nur die später sich bildenden zu Samen stehen lasten. Auf diese Weise gewinnt man kein gut entwickeltes, voll ausgereiftes Saatgut. Man soll viel mehr, soweit dies noch möglich ist, einzelne gut entwickelte, sortenechte Stöcke von Anfang an als Samenträger bezeich nen, von denen dann keine Hülsen weggenommen werden dürfen. Allzu üppige, blattreiche Stauden eignen sich zu die sem Zwecke, namentlich, wenn sie auf zu düngerkräftigem Boden stehen, nicht. Man wähle sonnig stehende, nicht zu üppige Pflanzen als Samenträger und kneife, wenn nötig,' die Spitzen ab, um daS Blühen einzuschränken und -en be reits gebildeten Hülsen mehr Nährstoff zuzuführen. Dadurch erzielt man gut entwickelte, gleichmäßig reifende Hülsen. Es ist sodann, namentlich für die Bohnen, empfehlenswert, sie bis zum Frühjahr in den Hülsen aufzubewahren und erst vor der Aussaat zu enthülsen. Sie behalten so ihre Keimfähig keit besser. Ebenso wichtig wie die Gewinnung von Saatgut erscheint eine zweite Aussaat noch in diesem Sommer auf geeignetem Boden, z. B. auf Frühkartosfclland, um noch eine zweite Gemüseernte zu erzielen. Es würde sich dabei Hauptsächlich um Buschbohnen, Spinat, Matrüben, Möhren und eventuell Kohlrabi handeln, die bekanntlich rasch xr- tragsfähig werden. — Wo bleibt das Gold? Es klingt kaum glaublich, und doch ist es Tatsache! Auf einer Neichsbanknebenstclle in der Umgebung von Plauen i. V. wurden von einem Sand mann 20000 Mark in Gold eingczahlt. Er brachte bas Geld in einer Kassette, in der er es wohl schon viele Jahre auf bewahrt hatte. Wenn man den Zinsverlust, den der Besitzer hatte, auch ganz außer acht läßt, weil die» seine eigene An gelegenheit ist, so bleibt es doch eine große Versündigung am Baterlande, eine solche Menge Goldgcld bis jetzt zurückzu halten. Nach sachverständigen Urteilen ist nach der Berliner Börsenzeitung heute noch etwa eine Summe von 1 bis 1)4 Milliarden in Gold unter dem Volke. Insbesondere sind auf dem Lande noch viele Millionen in Strümpfen, Kasset ten, Truhen usw. aufbcwahrt. Es hat doch kein Mensch auch nur einen Pfennig Verlust, wenn er sein Gold hcrgibt, aber der Staat hat ungeheuren Nutzen davon, denn für tausend Mark Gold darf der Staat dreitausend Mark Papiergeld ausgebcn! Wie lange soll cs noch dauern, bis diese einfache Tatsache, auf die schon-so oft hingcwicscn worden ist, ein jeder begreift! — Zur Lagedcr Elbeschiffahrt wird geschrieben: Trotz regnerischer Witterung sind die Masserstandsvcrhält- nisse der Elbe ungünstig, und am böhmischen Oberlauf steht der Pegel mehr als 54 Meter unter Vollschiffigkeit. Die Wagengestellung zu den böhmischen Umschlagsplätzen läßt noch immer zu wünschen übrig, und so bewegt sich die Vrannkohlenverlaöung im bisherigen Rahmen. Die Grund frachten sind nicht geändert und notierten zuletzt (neben Was serstandsstaffelzuschlägen) nach Magdeburg 2,60 ./(, nach Hamburg 8,00 nach Lübeck 4 und nach Potsdam 8P0 pro Tonne. Das Talgeschäst an der Mittelclbe zeigt nnr ganz geringe Verladungen, und so bewegen sich die Frachten nach Hamburg kaum über 20 für 100 Kilogramm. Im Berggeschäft ab Hamburg ist die Berladetätigkeit ebenfalls sehr eingeschränkt, die Tauchtiefe für die Bergschtffahrt wurde auf 115 Zentimeter erhöht, die letzten Frachten waren u. a. nach Magdeburg 16 -1, nach Dresden 32 bis 34 für Koh len nach Berlin 29 für 100 Kilogramm. — Um die Fest stellung Gefallenermit noch grö ßerer Sicherheit zu ermöglichen, wird, wie den „Dr. N." ge schrieben wird, bestimmt, daß 1. für Ersatzmannschaften usw., die auf den Kriegsschauplatz nachgesandt werden, die Er kennungsmarke von dem Ersatztruppenteil, bei dem der Mann eingestellt wird, und zwar unmittelbar nach seiner Einstellung, in ihrem oberen Teile versehen wird mit: a) dem Bor- und Familiennamen, b) dem letzten Wohnort (bei größeren Orten mit Angabe der Straße und Hausnummer), c) -er Zeitangabe der Geburt, d) der Bezeichnung des Er satztruppenteiles in verständlicher Abkürzung, e) der Num mer der Kompagnie (Eskadron, Batterie usw.) und f) der Nummer der Kriegsstammrolle. 2. Der Felbtrnppenteil, dem der Mann zugewiesen wird, versieht die Erkennungsmarke in ihrem unteren Teil mit: a) der Bezeichnung deS Feld truppenteils in verständlicher Abkürzung, b) der Nummer der Kompagnie und c) der Nummer der Kriegsstammrolle. Wird der Mann im Laufe des Krieges einem anderen mobi len Truppenteil überwiesen, so sind auf der Erkennungs marke die Bezeichnungen deS bisherigen FelbtruppenteilS zu durchschlagen und die des neuen Feldtruppenteils gemäß Ziffer 2 anzubringen. Die Bezeichnung des Ersatztruppen teils usw. ändert sich niemals. Die Erkennungsmarken sind in Zinkblech zu beschaffen. Sie sind eiförmig, etwa 7 Zenti meter breit und 5 Zentimeter hoch. Unteroffiziere und Mannschaften sind auf die Wichtigkeit der Erkennungsmar ken hinzuweisen. Die Anordnungen zu 1 bis 3 finden auf die zum Feldheere entsandten Offiziere, Sanitätsoffiziere, Bete- rinäroffiztere und oberen Mtlitürbeamten mit der Maß gabe Anwendung, daß die Kompagnienummer fortfällt und die Nummer der Kriegsraugliste anzubringen ist. Die Be schaffung und Ausfüllung dieser Erkennungsmarken geschieht aus eigenen Mitteln der Offiziere. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 179 (auSgegeben am 5. August 1915), die in unserer Geschäft», stelle zur Einsichtnahme auSliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Infanterie-Negi- menter Nr. 100, 101, 102, 104, 177; Reserve-Jnfanterie- Regimenter Nr. 100, 101, 103; Landwehr-Jnfanteric-Ne. gimenter Nr. 100, 101, 106; Ersatz-Jnfanterie-Negimenter Nr. 23, 24, 32, 40; Ersatz-Bataillone: Landwehr-Regiment Nr. 101; Ersatz-Regiment Nr. 6, Landwehr-Regiment Nr. 104; Reserve-Jäger-Bataillone Nr. 12, 26. Fust art illerie: Regiment Nr. 19; Neserve-Regimenttr Nr. 12, 19; Landwehr-Regiment Nr. 19. Pioniere: I. Nr. 12, 22; II. Nr. 12, 22; 1. Ersatz-Kompagnie, 1. Bataillon Nr. 12. Eisenbahn-Formationen: Resernc-Eisen« bahn-Bau-Kompagnien Nr. 7, 8. Santtäts-For- malionen: Freiwillige Krankenpflege. — Prenstische Ber- lustlisten Nr. 288, 289; Bayerische Verlustlisten Nr. 208. 209; Würlteir bergische Verlustliste Nr. 234. —* Im Monat Juli 1915 gelangten auf dem Städtischen Schlachthofe zu Riesa 1329 Tiere zur Schlachtung und zwar 7 Pferde, 208 Rinder, davon 19 Ochsen, 63 Bullen, 109 Kühe, 17 Jungrinder, 285 Kälber, 470 Schweine, 351 Schafe, 4 Ziegen, 1 Ferkel, 2 Zickel und 1 Hund, womit die Höchstzahl der Monat»- schlachtungen bisher erreicht ist. Ton auSwärlS wurden in den Stadtbezirk eingesührt und der vorgeschriebenen Kon- trollbesichtigung unterzogen 65 Ninderviertel, 18 Schweine und 17 Kälber. Für bedingt tauglich erklärt und gekocht auf der Freibank verkauft wurden 1 und */. Schweine, im —-——— ---- -
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