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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191509275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150927
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150927
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-27
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.09.1915
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Riesaer G Tageblatt «8. Aasirg 256 i?./II Anmeldung »er in der Zett vom 31. Mat bis 30. September 1808 geborenen Angehörigen des Landsturms I. Aufgebots zur Laudsturmroltz betreffeud. Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Mai 1915 (Reichsgesetzblatt 1915 Seite 319, 320) haben sich die im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Großenhain aufhältlichen Landsturmpflichtigen des Jahr« ganges 1898 zur Aufnahme in die Landsturmrolle zu melden, sobald sie das 17. Lebens jahr vollendet haben. In weiterer Ausführung der Bekanntmachung des Unterzeichneten vom 2. Jmü 1915, nach der alle am 30. Mai 1898 und an einem früheren Tage geborenen Landsturmpflichti gen der Jahrgänge 1898, 1897 und 1896 zur Anmeldung zur Landsturmrolle veranlaßt worden waren, werden nunmchr hiermit alle Landsturmpflichtigen deS Jahrganges 1898, die das 17. Lebensjahr während ^ocr Zeit vom 30. Mai bis mit 30. September dieses Jahres vollendet haben, aufgefordert, sich bei der Ortsbehördc ihres Aufenthaltsortes (Stadt rat, Gemeindevorstand) in der Zeit vom 4. bis 9. Oktober dieses Jahres zur Landsturm rolle anzumelden. Oertliches mW Sächsisches. Riesa, den 27. September 1915. * Dem Oberpostsekretär Rossig, Riesa, zurzeit Feldwebel im Landsturm-Jnf.-Regt. 19 wurde die Friedrich- Angust-Medaille in Silber am Kriegsbande verliehen. —* In der sä chsisch enVerlust liste Nr. 200 (aus- gcaeben am 25. September 1915), die in unserer-Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regiment Nr. 178; Reserve-Regimenter Nr. 101, 102, 106, 133, 241, 243; Landwehr-Regimenter Nr. 101, 104, 107; Landsturm-Re giment Nr. 19; Landsturm-Bataillone: Zittau (Xll. 7); Leipzig (XIX. 1); (XIX. 4); (XIX. 5); Wurzen (XIX. 9); Er satz-Bataillon Leipzig (XIX. 6). Reserve - Jäger - Bataillon Nr. 12; Radfahrer-Kompagnie Nr. 58: Feld-Maschinen- Gewehr-Züge Nr. 73, 177, 180, 181; Feldartillerie: Regimenter Nr. 28, 48; Ersatz-Abteilungen: Regimenter Nr. 28, 48; Pioniere: Bataillone: l. Nr. 22; H. Nr. 22; Verkehrstruppen: Fernspre'ch-Abteilung Nr. 12, XIl. Ar meekorps; Reserve-Fernsprech-Abteilung Nr. 12, XIl. Reserve- Armeekorps. — Liste 3 der aus Frankreich zurückgekehrten preuß. Austauschgefangenen (San.-Pers.); Preußische Ver lustliste Nr. 332; Württembergische Verlustliste Nr. 271. — In Ergänzung der durch die Militärbefehlshaber veröffentlichten Ausführungsbestimmungen zu der Bekannt machung, betreffend Herstellungsverbot, Be schlagnahme und Bestandserhebung für Militärtuche macht das Kriegsministerium, Kriegs- Rohstoff-Abteilung in Berlin noch folgendes bekannt: l- Die in 8 8 der Bekanntmachung IV. I 1./5. 15. X. li. ausge sprochene Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vor nahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfü gungen über sie nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Ver fügungen stehen Verfügungen gleich, die ,m Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Trotz der Beschlagnahme sind Veränderungen und Verfügungen zu lässig, die mitZustimmung des WebstoffmeldeamtsderKriegs- Rohstoff-Abteilung des Kriegsmimsteriums erfolgen, ll. 8 3, Absatz 2, Ziffer 3 wird folgendermaßen ausgelegt: Diejeni gen Vorräte an Mannschaftstuchen, die in ein und derselben Warengattung (Qualität) eine Menge von 180 Meter bei doppelt breiter Ware, von 360 Meter bei einfacher breiter Ware nicht erreichen, sind nur dann von der Beschlagnahme ausgenommen, wenn diese Vorräte ordnunggesmätz mittels Meldescheins 2 angemeldet worden sind, bereits am 15. Mai 1915 vorhanden waren und auch damals nicht einen Teil einer größeren Menge bildeten. Das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilnng des Kriegsministeriums kann jederzeit den Nachweis dieser Voraussetznngen verlangen. Beschlagnahmt sind somit alle Mengen unter 180 Nieter, die erst nach dem 15. Mai 1915 hergestellt oder aus dem Auslande eingeführt oder von einer größeren Menge abge zweigt worden sind (z. B. dadurch, daß sie bei Ablieferung eines Heeresauftrags zurückgewiesen wurden.) Diese Mengen sind auch unverzüglich mittels Meldescheins 1 anzumelden. —* Von R. Fritzsches Kursbuch fürSachsen das übrige Mitteldeutschland, Böhmen, Schlesien usw. ist soeben, vom Publikum sehnlichst erwartet, die Winteraus- aabe 1915/16 in gleicher Form und Ausstattung wie bis her, unter dem Namen „Kursbuch für Sachsen" erschienen. Die Ausgabe enthält neben dem sonstigen reichen Inhalte auch die sorgfältig bearbeiteten direkten Zugverbindungen, die den Reisenden unentbehrlich geworden sind. Besonders sei darauf hingewiesen, daß in diesen direkten Verbindungen auch die SchnellzugSfahrgelegenheiten nach und von den Kriegsschauplätzen im Westen und Osten enthalten sind, die bet den regen Beziehungen mit diesen Plätzen für viele von Wert sein dürften. Das Kursbuch ist an den gewohnten post b riefe über 50 Gramm (Feldpostpäckchen) an Trup pen der im Osten stehenden Armeen sind infolge Anhäufung für die Zeit vom 26. bis einschließlich 30. September ein gestellt. — Der Staatssekretär der Reichspostverwaltung erläßt die nachstehende Bekanntmachung: Dienstliche Bcfördernngs- Da« Nlrsacr Tageblatt erscheint jede» Lag abends 7.7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag,. vezn^pretS, aeaeu vorauSzahluug, durch unsere.Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S,I0 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen sür die Nummer des Ausgabetages sind ldis io-Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr filr da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Prc,s für die 43 mm breite Brundschrist-Zeile (7 Süden) IL Pf., OrtSprerS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«, und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn l^r vetrag oerfallt, durch Klage ringezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Nirsa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Swe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «»ktheftratze SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verhältnisse haben eine starkeAnhäufung von Po st- fachen auf den östlichen Kriegsschauplätzen herbeigeführt. Die Mahnung durch die Zeitungen vorn 4. September hat eine Beschränkung der Auflieferungen leider nicht in dem erforderlichen Maße zur Folge gehabt. Bei dem Vorrücken der Truppen und oen infolgedessen immer größer werdenden Entfernungen von den wenigen W,Ä.Mdpunk^ ^SchwierigkZteu bei der Abfuhr der Postsachen ständig. Durnvcir rsi^HeerrSverr waltung ihre Beförderungsmittel augenblicklich nur in be schränktem Matze zur Verfügung stellen kann, wird behufs Wiederherstellung einer geordneten Abbeförderung im Ein vernehmen mit der Heeresverwaltung die Annahme und Beförderung privater Feldpostbriefe über 50 Gramm (Päck chen) an die Truppenanaehörigen der Ostarmee für die Zeit vom 26. bis einschließlich 30. September eingestellt. Hier nach unzulässige Sendungen werden den Absendern zurück- gegeben werden. Mach Mitteilung der Heeresverwaltung sind auch bet der Beförderung von Privatpaketen für die Trupven im Osten aus denselben Gründen zur Zeit erheb liche Verzögerungen nicht zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, auch von der Auflieferung von Privatpaketen in dieser Zeit abzuseheu. Es ist bedauerlich, daß infolge der außerordentlich schwierigen Bcförderungsverhältnisse solche Maßnahmen unabwendbar sind; es ist aber auch allen, die Angehörige auf dem östlichen Kriegsschauplätze habe», immer wieder dringend Maßhalten in bezug auf Fcldpostsendungen zu empfehlen, damit nicht noch weitergehende Einschrän kungen in bezug auf die Feldpost im Osten sich nötig machen. — Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Eine Sonnabend vom Bundesrat erlassene Verordnung bezweckt, den Ge meinden, Kommunalverbänden und Landeszentralbchörden erweiterte Befugnisse zur Regelung der Preishöhe von Gegenständen des notwendigen LebcnS- bedarfes und zur Versorgung ihrer Bevölkerung mit Lebens rnitteln in die Hand zu geben. Zur Schaffung von Unter lagen für die Vreisregelung und zur Unterstützung der zu ständigen Stellen bei der Überwachung des Lebensmittel- Verkehrs siud die Gemeinden mit mehr als 10000 Ein wohnern verpflichtet, die anderen Gemeinden und Kcumnu- nalverbände berechtigt, Preisprüfungsstellen zu ernchten. Die Mitglieder dieser Stellen sind zur einen Hälfte aus den Kreisen der Warenerzeuger, der Großhändler und der Kleinhändler, zur anderen Hälfte aus unbeteiligten Sach verständigen und Verbrauchern vom Gemeindevorstand zu berufen. Bestehende Einrichtungen der Art können bei ent sprechender Ausgestaltung die Slufgaben der Preisprüfungs stellen übernehmen. Um auf der Grundlage der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und sonstigen Gestehungskosten die den ört lichen Verhältnissen angemessenen Preise zu ermitteln, ist eine weitgehende Auskunftspflicht und insbesondere auch die Möglichkeit der eidlichen Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen geschaffen. Die Errichtung von Preis- prüsungsstellcn für größere Bezirke bleibt den Landeszentral behörden überlassen. Für das Reichsgebiet wird eine Reichsprüfungsstelle in Berlin errichtet, der insbesondere die Aufgabe obliegt, den Reichskanzler in allen die Ver sorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln betreffenden Fragen zu beraten. Die Reichsprüfungsstelle für Lebens mittelpreise besteht aus einem Vorstand und einem Beirat. Es ist beabsichtigt, in den Beirat sachverständige Bundes ratsbevollmächtigte und Reichstagsabgcordnete, sowie Ver treter aus den Kreisen der Landwirte, Groß- und Klein händler und der Verbraucher zu berufen. Zur Durchfüh rung der Versorgung ihrer Bevölkerung nut bestimmten Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfes zu ange messenen Preisen können die Gemeinden mit Zustimmung der Landcszentralbehördcn für die Handel- und Gewerbe treibenden ihres Bezirkes Vorschriften hinsichtlich des Be triebes, insbesondere deS Erwerbes, des Absatzes, der Preise und der Buchführung erlassen! die Versorgung unter Aus schluß des Handels und Gewerbes selbst übernehmen und die ausschließliche Versorgung gemeinnützigen Einrichtungen oder bestimmten Handels- und Gewerbetreibenden über tragen. Die Landeszentralbehörden können Kommunalver bände, Gemeinden und Gutsbezirke für die Zwecke derVer- sorgungSregelunq vereinigen und ihnen entsprechende Be fugnisse übertragen, sie können aber auch die Versorgung der Bevölkerung selbst regeln. Dresden. Ein heftiger Zusammenstoß zwischen einem Stratzenbahnzug der Linie 7, der landwärts fuhr, und einen» Möbelwagen dec Speditionsfirma R. Schieberlein trug sich am Sonnabend um 7«7 Uhr nachmittags auf der Königs brücker Straße zu. Der Kutscher des Möbelwagens wurde vom Bock aus dir Straße geschleudert und erheblich verletzt. Der Etwrr Stnnvpkaß veS Triebwagens wurde gänzlich zertrümmert und großer Schaden angerichtet. Die zahl reichen Fahrgäste kamen mit dem Schrecken davon. Chemnitz. Vor einigen Tagen verunglückte in einer hiesigen Maschinenfabrik der daselbst beschäftigte 54 Jahre alte, hier wohnhafte Fabrikarbeiter Taube so schwer, daß er in das Krankenhaus gebracht werden mußte. Daselbst ist der Beklagenswerte am Freitag an den Folgen der Ver letzungen gestorben. Zwickau. Stadtrat Kaufmann Kurt Trobsch hat der Stadtgemeinde 30 000 Mk. zum Gedächtnis seines auf dem Felde der Ehre gefallenen Sohnes, des Referendars und Leutnants d. R. un 2. Pionier-Bataillon Konrad Trobsch, zur Unterstützung von kranken oder siechen Kriegsteilnehmern oder deren Hinterbliebenen gestiftet. Oberwiesenthal. Wie bereits gemeldet, soll in der Nähe des allen Erzgebirgswanderern bekannten Neuen Hauses au der Straße zwischen Oberwiesenthal und Gottestzab ein Erinnerungsmal an die gegenwärtige Waffenbrüderschaft Deutschlands und Oesterreich-Ungarns errichtet werden. Kür gestern nachmittag 7-3 Uhr war die Feier der Grund steinlegung für den von Herrn Diplom-Ingenieur Zehl, Annaberg entworfenen Turm angesetzt. Die Feier wurde leider durch heftigen Regen beeinträchtigt. Trotzdem setzten sich zur vorgesehenen Zeit die Festzüge von Ober wiesenthal und von Gottesgab in Bewegung und trafen rechtzeitig beim Neuen Hanse ein. Als Ehrengäste wohnten der Feier u. a. bei Herr Ministerialdirektor Wahle aus Dresden, Herr Generalmajor Bacmeister aus Chemnitz als Vertreter der deutschen Armee, Herr Generalmajor Karres als Vertreter der österreichisch-ungarischen Armee, Herr Amtshauptmann Dr. Weihwange, Annaberg, und Herr k. und k. Amtsleiter Dr. Loser aus Joachimsthal, sowie viele andere behördliche Vertreter, zahlreiche Vereine mit Fahnen und die Schuljugend der beiden genannten Orte, sowie endlich auch eine große Anzahl Verwundeter der deutschen, sowie der österreichisch-ungarischen Armee. Böller schüsse kündeten den Begin» der Feier an, und es begrüßt« zunächst namens der sächsischen Staatsregierung Herr Amts hauptmann Dr. Wcißwange die Erschienenen, indem er der Freude Ausdruck gab, daß im Königreich Sachsen das erst« Wahrzeichen der Bundcstreue, die Deutschland und Oester reich-Ungarn verbindet, errichtet werden soll, was um so freudiger zu begrüßen sei, als zwischen Sachsen und Oester reich-Ungarn schon seit altersher die besten Beziehungen herrschten. Aldann nahm das Wort Herr k. und k. Amts leiter Dr. Loser, um auch namens der Statthalterei Prag und der Bezirkshauptmannschaft Joachimsthal die Jestteil- nehmer in längerer Ansprache herzlichst zu begrüßen. Dar aufhin wurde vom Herrn Diplomingenieur Zehl die dem Grundstein einzusügende Urkunde verlesen und letztere in einer Kapsel dem Grundsteine eingefügt. Nachdem als Erste der Bauherr, Herr Georg Lehmann, Besitzer des Neuen Hauses, und der Planschöpfer, Herr Diplomingenieur Zehl, die drei üblichen Hammerschläge ausgeführt hatten, folgten in gleicher Weise die Vertreter der Behörden und der be teiligten Vereine, sowie auch zwei Verwundete in der Weite, daß stets ein Deutscher und ein Oesterrcicher gleichzeitig die Hammerschläge vollzogen. Nachdem Herr Bürgermeister Elger, Oberwiesenthal, mit einem dreifachen Hoch Er. Maje stät des deutschen Kaisers und Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef gedacht hatte, wurde die deutsche und die österreichische Nationalhymne gesungen. Damit fand die Feier an dem zu errichtenden Turme selbst ihr Ende, und es folgten Nachfeiern, einesteils im Neuen Hause und andernteils in Stadt Karlsbad in Oberwiesenthal. Bei dem Kommers in letzterem Lokale hielt Herr Hofrat Pro fessor Dr. Seyffert aus Dresden die bei der Hauptseier aus gefallene Festrede, in der er in begeisterten Worten auf das schöne Verhältnis von Bundestreue und Waffenbrüderschaft Sollten noch Landsturmpflichtige vorhanden sein, die sich noch nicht angemeldct haben, obwohl sie dies bereits auf Grund vxr Bekanntmachung vom 2. Juni diese» Jahres hätten tun sollen, so werden auch diese nochmals ausdrücklich aufgefordert, sich nachträglich sofort zur Aufnahme in die Landsturmrolle zu melden. Bei der Anmeldung, die persönlich zu erfolgen hat, sind vorzulrgen: Der Geburts schein, der von dem für die betreffenden Geburtsorte zuständigen Standesbeamten kostenlos auszustellen ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen' werden auf Grund der gesetzlichen Be stimmungen bestraft. ' Großenhain, am 22. September 1915. Der Zivilvorfitzende der Königlichen Srsotzkommiffion «rostenhain. In Abänderung von 8 24 der Bekanntmachung vom 2. dieses Monats — Brot- und Mehlversorgung für das Erntejahr 1915 betr. — wird hiermit bckaiintgcgebcn, daß der Höchstpreis für 75 xr. Weitzbrot von: 1. Oktober dieses Jahres ob von 4 Pfennigen bis auf weiteres anf 5 Pfennige festgesetzt worden ist. Großenhain, am 25. September 1915. Der fiommunalverband Großenhain. ««d Anrrigov MedlMM AHckger). Amtsblatt -Lr- filr die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeindest Gröva. . Montag, 27. September IMS, irßendS.
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