Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-09
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer OTagcklM 68. Jahrg. Sonnabend, 9. Oktober 1915. abends — WWWWWWWWWWW Aus Anlaß der nächstjährigen Einschätzung zur Staatseinkommen- und Ergänzungs steuer sind den Haus- und Grundstücksbesitzern bez. deren Stellvertretern die Hauslisten zugestellt worden. Die Ausfüllung der Hanslisten hat nach dem Stande vom 12. Oktober 1915 zu erfolgen. Sie sind binnen 10 Tagen, vom Tage der Behändigung ab ge rechnet, jedoch keinesfalls vor dem 13. Oktober, durch eine erwachsene Person, welche über die Einträge und Verhältnisse im Grundstücke genau Auskunft geben kann, bei unserer Steuerkasse, Gemeindeamt Zimmer Nr. 4, wieder einzureichen. Ihrer Rückgabe wirb be sonders iu de« Nachmittagsturibe» (3—6 Uhr) der Tage vorn 13.—29. Oktober entgegengesehen, da die Stenerkasse während dieser Tage, jedoch nur zur Annahme vo» HauSltfterr, auch nachmittags geöffnet ist. Bei der Ausfüllung der Listen sind die auf der Titelseite abgedruckten Bemerkungen zu beachten. Besonders ist darauf hinzuweiscn, daß alle männlichen und weiblichen Per- ««dl AM-ris»» Meblatt Md AWtigerj. rÄegrauuwAdreff« AAmrst-nchstell. ras b at «t s» VKSO. für die König!. Amtshauptmarmschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. soncn, welche ein eigenes Einkommen haben, aufzimehmen sind, Ehefrauen und erwachsene Kinder sind dann wegzulassen, wenn sie keinen eigenen Erwerb, oder Vermögen besitzen, Ferner sind auch alle diejenigen Personen mit aufzunehmen, welche, obwohl sie nicht in dem Grundstück wohnen, doch in demselben ein Gewerbe betreiben oder Wohn- und gewerb liche Räume gemietet haben, dagegen wegzulassen "alle diejenigen Personen, die ihren Familien wohnsitz an einem anderen Orte des deutschen Reiches haben. Im Kriegsdienste befindliche Personen einschließlich der Untermieter und Schlafstellen inhaber sind in die HauSliste aufzunehmen, wenn sie die Wohnung beibehaltcn haben. Die Einberufung zum Kriegsdienst ist in Spalte 2 der Hausliste durch den Vermerk: „im Kriegsdienste" oder abgekürzt: „i. K." kenntlich zu machen. Gröba, Elbe, am 9. Oktober 1918. Der Gemetndevorstand. gang verläuft in ziemlich harmloser Weise, wenn das Superoxyd auf einmal in eine große überschüssige Wasser menge geschüttet wird. Falls aber beim Offnen der Flasche mit feuchten Händen nur einige Tropfen Wasser an die Substanz gelangen, so findet eine starke Temperaturerhöhung statt, und es ist möglich, daß der stürmisch entweichende Sauerstoff einen Teil des Inhalts Herausschleudert. —* Das Kgl. Sachs. Mrlitärverordnungsblatt veröffent licht einen Erlaß über die „Behandlung von Nach laßsachen und Schaffung einer Zentralstelle für Nachlaßsachen". U. a. wird bestimmt, daß an Stelle der Zentralstelle für Nachlaßsachen im preußischen Krieasmini- sterium die Zentralstelle für Nachlaßsachen im Sächsischen Kriegsministerium, Nachweisebureau, tritt. — Für den 3. Landtags-Wahlkreis der Stadt Dresden, der durch den Eintritt des bisher diesen Kreis vertretenden Oberbürgermeisters Blüher in die Erste Kammer freigeworden ist, ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Als Wahltag ist Mittwoch, der 27. Oktober 1915, bestimmt worden. -lieber die Einstellung der Wochenbilfe- leistung ist, wie man den „Dr.N." schreibt, folgende Ver fügung des Neichsamts des Innern ergangen: „Der An nahme, daß die Kriegswochenhilfe eine emheitliche Leistung dergestalt sei, daß das Wochen- und Stillaeld auch dann weiter zu leisten ist, wenn nach erfolgter Entbindung der Kriegsteilnehmer aus dem Militärverhältnis — wenn viel leicht auch nur auf Zeit — ausscheidet und Arbeit gegen Entgelt aufnimmt, vermag ich mich nicht anzuschließen. Die Teilbarkeit der Wochenhilfe geht unter anderem schon aus der Vorschrift des 8 10 der Bekanntmachung vom 3. De zember 1914, sowie des 8 10 der Bekanntmachung vom 28. Januar 1915 hervor. Mit dem Augenblick, wo der Ehemann seine Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen und infolgedessen für seine Familie selbst sorgen kann, fällt der Anlaß weg, der zur Gewährung jener außerordentlichen Beihilfe aus Reichsmitteln geführt hat." — Nach einer Verordnung des Evang.-luth. Landes konsistoriums haben die Geistlichen die von der 5. außer ordentlichen Landessynode der Evang.-luth. Landes kirche für das Königreich Sachsen am 18. September ab gegebene Erklärung entweder durch Abkündigung von der Kanzel oder durch Verlesung in einer Kirchenvorstands sitzung oder in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis der Gemeinden nnd der Kirchenvorstände zu bringen. —y Die dritte Strafkammer des Dresdner Kgl. Land gerichts verhandelte gestern gegen den 14 Jahre alten Schreiberlehrling Friedrich Walther Schneider wegen ein fachen und schweren Diebstahls. Als der junge Mann bei dem Lotteriekollekteur Seibcrlich in Riesa beschäftigt war, entwendete er diesem nach und nach insgesamt 70 Mark bares Geld. Schneider verausgabte dasselbe in Kinos und für Näschereien. Während der Nacht zum 4. Juli erbrach der Angeklagte eine Trinkhalle und stahl aus dieser eine silberne Uhr, Backware, Schokolade und 150 Stück Ziga retten. Schneider muß diese Diebereien mit einer zweimo natigen Gefängnisstrafe büßen. —* Die überdenEisenbahnversand vonGütern an das Feldheer bestehenden Vorschriften sind noch vielfach unbekannt. Da hieraus Verschleppung und Ver zögerungen entstehen, hat die Heeresverwaltung die Vor schriften in einem Merkblatt zusammenstellen lassen. Allen am militärischen Güterverkehr, insbesondere den an Heeres- lieferungen beteiligten Versendern kann nur dringend empfohlen werden, sich mit dem Inhalt des Merkblattes vertraut zu machen. Besonders wichtig ist die Vorschrift, daß Sendungen für das Feldheer nicht unmittelbar an den empfangenden Truppenteil usw., sondern an eine zur Zu sammenfassung des Nachschubes bestimmte Vorstation zur Weiterbeförderung an den gleichzeitig zu bezeichnenden Empfänger adressiert fein müssen. Welche dieser Vor stationen für den als schließlichen Empfänger in Betracht kommenden Truppenteil zuständig ist, wirb auf Anfrage von den Auskunftsstellen der stellvertretenden Generalkom mandos und den Linien-Kommandanturen mitgeteilt. Eben da wird auch daS Merkblatt unentgeltlich abäeben. Wochenspielplan der Königl. Hofthcater zu Dresden. Opernhaus: SonntagDer Bärenhäuter", 7 Uhr; Dienstag: 3. historischer Opernabend, neu einstudiert: „Die Jagd" (zum 1. Mal in neuer textlicher Bearbeitung), „Der Schauspieldirektor"; Mittwoch: „Hoffmanns Erzählungen"; Donnerstag: 2. Volksvorstellung „Der fliegende Holländer"; Sonnabend: „Die Hugenotten"; Sonntag: 3. historischer Overnabend „Die Jagd", „Der Schauspieldirektor . Schau spielhaus: Sonntag: Zu Halbes 50iährigcm Geburtstag, Ocrtlichcs und Sächsisches. Riesa, den 9. Oktober 1915. —* Der Wasserstand der Elbe ist infolge der Niederschläge in den letzten Tagen so erheblich gestiegen, daß gestern nachmittag auf dem hiesigen Elbkai der Betrieb eingestellt werden mußte. Am hiesigen Pegel hält der Wuchs zurzeit noch an. Nach Ansage der Königl. Wasserbau direktion ist vorläufig für morgen Sonntag früh mit einem Höchststand von 420 Zentimeter über Null am Dresdner Pegel zu rechnen. — Dem Hus arenregiment Nr. 18 ist aus Anlaß des Krieges 1914/15 von Reserveoffizieren und Gönnern des Regiments der Betrag von 9386,30 Mk. zu dem Zwecke gestiftet worden, nach dem Kriege den Frauen, unterstüt zungsbedürftigen Eltern usw. gefallener Unteroffiziere und Mannschaften einmalige Kapitalzahlungen zn gewähren. — Der am 3. August 1915 verstorbene Hmrptmann z. D. Walter Simon in Leipzig hat nachstehende Legate vermacht: s) dem 7. Feldartillerieregiment Nr. 77 3000M. mit der Bestimmung, daß die Zinsen dieses Kapitals all jährlich zu Weihnachten an eine Batterie des Regiments der Reihe nach gezahlt werden sollen, um hilfsbedürftige Unteroffiziere uno Trompeter nach Vorschlag des Batterie chefs zu unterstützen. Auch soll die 6. Batterie des Regi ments an dem Zinsenbetrage dieses Kapitals teilnehmen, trotzdem ihr das nachstehende Legat besonders vermacht ist; b) der 6. Batterie des 7. Feldartillerieregiments Nr. 77: 3000 Mk. mit der Bestimmung, daß die Zinsen dieses Kapitals gleichfalls alljährlich zu Weihnachten zur Unterstützung hilfsbedürftiger Unteroffiziere uno Trompeter verwendet werden sollen. Die Auszahlung der Beträge soll nach dem Ermessen des Batteriechefs erfolgen. — Der Verlagsbuchhändler R. Auslaender in Leipzig hat der Un terstützungskasse für die Hinterbliebenen der Unteroffiziere des 9. Infanterieregiments Nr. 133 den Betrag von 1000 Mk. überwiesen. —88 Der Verband der sächsischen Hausbesitzervereine hat, um die Erhebungen über die dem sächsischen Haus- und Grundbesitz durch den Krieg erwachsenen Mietzins Ver luste allgemein vorzunehmen und einheitlich zu gestalten, eine Anfrage an das sächsische Ministerium des Innern ge richtet, ob letzteres geneigt ist, darauf zuzukommen, amtli cherseits Erhebungen über die den sächsischen Haus- und Grundbesitzern durch den Krieg entstandenen Mietausfälle zu veranstalten, der Gestalt, daß diese Erhebungen gleichmä ßig und alle Gemeinden und Städte umfassend durchgeführt werden, daß also jeder Haus- und Grundstücksbesitzer zur Abgabe der gewünschten Erklärung verpflichtet wird, wie dies mit den Hauslisten der Fall ist. —88 Infolge Rückganges der Schweineschlachtungen ist großer Mangel an Blut zur Wurstbereitung eingetreten. Kälberblut durfte hierzu nicht verwendet werden. Nun mehr haben das sächsische Ministerium des Innern und das Landesgesundheitsamt Probeschlachtungen angeordnet, um festzustellen, ob sich das aufgefanaene Kälberblut zur Wurst bereitung eignen wird. Nach den Erfahrungen der Dresdner Fleischermnung soll das beim Schlachten — nicht Schächten — aufgefangene Kälberblut ohne Bedenken zur Wurstbe reitung verwendet werden können. — Wie aus Thüringen geschrieben wird, ist die Kar - toffelernte in den meisten Gegenden des Landkreises Weißenfels beendet; der Ertrag ist erfreulicherweise sehr reich. Man hatte auf zehnfachen Ertrag gehofft, aber er ist durchMnittlich zwölf- bis achtzehnfach. — Wie vorsichtig man beim Gebrauch unbe kannter Waschmittel sein muß, lehrt ein schwerer Unglücksfall, der sich in Dresden ereignet hat. Ein in einer dortigen Familie bedienstetes Hausmädchen hatte, wie der „Dr. Anz. berichtet, von ihrer Herrschaft ein solches Mittel erhalten. Es war von einer Leipziger Firma unter der Bezeichnung „Voigts selbsttätiges Wasch- und Bleichextrakt" bezogen worden. Beim Offnen der Flasche explodierte der Inhalt. Er spritzte dem Mädchen mit großer Gewalt ins Gesicht und bewirkte eine schwere Verbrennung der Hvrn-, Lid- und Bindehaut des linken Auges, dessen Sehkraft ver loren ging. Die chemische Untersuchung des Waschmittels ergab, daß es aus technisch reinem Natriumsuperoxyd be steht, das eine geringe Menge Kohlensäure aus der Luft angezogen hat. Das Natrtumsuperoxyd ist eine recht ge fährliche Substanz, die zwar wegen der Abgabe von freiem Sauerstoff auf die Wäsche bleichend wirkt, aber gleichzeitig daS Gewebe stark angreift. Bei der Berührung mit Wasser zerfällt es in Ätznatron und freien Sauerstoff. Dieser Vor ¬ ne» einstudiert „Der Strom"; Montag: „Datterich": Diens tag: „Der Weibsteufel"; Mittwoch: „Der Strom : Don nerstag: Für die Freitagsabonnentcn des 15. Oktober „Der Weibsteufel"; Sonnabend: „Wallensteins Lager", „Die Piccolomini", 7 Uhr; Sonntag: Zu Geibels 100 jährigem Geburtstag „Meister Andrea"; Montag: „Prinz Friedrich von Homburg". Oschatz. Folgende Bekanntmachung erläßt die Königl. Amtshauptmamlschaft: Es istjugendlichen Personen unter 18 Jahren verboten, sich zur Nachtzeit nach 9 Uhr abends zwecklos auf der Straße herumzutreiben. Zuwiderhand- lungen werden mit Geldstrabe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. — Infolge begründeter Beschwer den der beteiligten Grundstücksbesitzer über einen allzu- großen Bestand an Rehwild sieht sich die Kgl. Amtshaupt- Mannschaft veranlaßt, den Jagdberechtigten einen verstärk ten Abschuß des weiblichen Rehwildes und zwar zunächst innerhalb der gesetzlichen Jagdzeit zur Pflicht zu machen. Insbesondere ist für eine angemessene Verminderung der Feldrehe Sorge zu tragen. )l( Döbeln. Das Offiziersgefangenenlager Döbeln erhielt am 5. d. M. den Besuch einer russischen Rote-Kreuz- Schwester. Die Dame war in Begleitung eines Herrn vom dänischen Roten Kreuz und zweier Vertreter des Kriegs ministeriums. Nach mehrstündigem Aufenthalt im Gefan genenlager (ein abaetrennter Teil der Kasernengebäude) be sichtigte die Kommission auf dem hiesigen Niedergottesacker das mit einem schwarzen Marmorblock mit russischer In schrift versehene Grab des hier gestorbenen russischen Hauptmanns. Vor der Weiterreise wurde noch dem Laza rett ein Besuch abgestattet. "Kleinluga. Die Ziegelei von Waschneck ist am Donnerstag bis auf die Umfassungsmauern niedergebrannt. Das abseits stehende Maschinenhaus konnte erhalten bleiben. Mangel an Wasser erschwerte die Löscharbeiten. Es wird angenommen, daß der Brand durch Entzündung von Kohlen staub entstanden ist. Zwickau. Das hiesige französische Zivilgefangenen- lager wird aufgehoben und nach der Lausitz verlegt. Dieser Tage wurde den Gefangenen Gelegenheit gegeben, auf dem Hauptfriedhofe von den Gräbern ihrer verstorbenen Lands leute Abschied zu nehmen und ihre Gräber zu schmücken, wobei ein französischer Geistlicher mitwirkte. Leipzig. Das Polizeiamt Leipzig erläßt folgende Warnung: In letzter Zeit werden den Angehörigen im Felde Gefallener, vermutlich durch hausierende Händler, Gedenkblätter, eingerahmt oder lose, zur Abnahme gegen Zahlung eines Kaufpreises oder unter Abforderuug einer Gebühr angeboten. Zur Aufklärung sei bemerkt, daß es sich bei einem solchen Angebot nicht um die bekanntge gebene Ueberreichung der amtlichen Gedenkblätter handeln kann. Diese nebst einer Urkunde werden den Angehörigen in jedem Falle kostenlos entweder durch die zuständigen Pfarrämter ausgehändigt oder durch die Nachrichtenstelle der Königl. Kreishauptmannschaft Leipzig zugeschickt. Leipzig. Vor dem zweiten Strafsenat des Reichs gerichts begann gestern vormittag der Prozeß gegen den 29 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Agenten Johann Karl Müller aus Malstatt-Burbach (Kreis Saarbrücken), der wegen versuchten Verrates militärischer Geheimnisse und Anstiftung zum Diebstahl angeklagt ist. Stach dem Eröffnungsbeschluß hat Müller in den Jahren 1912 und 1913 in Metz und im Auslande militärische Drucksachen und Schriften, die er für geheim hielt, in den Besitz und zur Kenntnis der französischen Behörden gebracht. Ver suchter Verrat wird deshalb angenommen, weil es sich tat sächlich nicht um geheimzuhaltende Gegenstände handelte. Ferner wird der Angeklagte beschuldigt, den im Oktober 1913 vom Reichsgericht wegen versuchten Verrates mili tärischer Geheimnisse und schweren Diebstahls verurteilten und zur gestrigen Verhandlung als Zeugen erschienenen Schreiber Paul BiesalSki aus Metz-Sablon zur Entwen dung der erwähnten Schriftstücke angestiftet zu haben. Im ganzen waren 12 Zeugen anwesend. Die Oeffentlichkeit wurde ausgeschlossen- — Der Angeklagte wurde wegen versuchten Verrats militärischer Geheimnisse und wegen Anstiftung zu schwerem Diebstahl zu 4 Jahren Zuchthaus und zu 10 Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt. Naundorf bei Senftenberg. Seinen Schulkameraden erschossen hat hier der 12 Jahre alte Sohn des Gastwirts M. Dieser spielte vor dem Hanse seiner Eltern mit dem 12 jährigen und dem 8 jährigen Sohne der Witwe Lischke, wobei sie in Streit gerieten. M. holte aus der elterlichen Wohnung ein Tesching, lud es und schoß den älteren der 23 5 Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Haus oder bet Abholung am Schalter ber Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages find bis 10 Uhr vormittags aufzugcbcu und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr sllr da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Gruudschrist-Zeile (7 Silben) 18 Pf., Ortsprcis 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«- und VermittelungLgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Ewe". Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hühnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Entgelt aufnimmt, vermag ich mich nicht anzuschließ« Teilbarkeit der Wochenhilfe geht unter anderem sch. zember 1914, sowie des 8 10 der Bekanntmachung 28. Januar 1915 hervor. Mit dem Augenblick, w
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite