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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-25
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1915
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ekcn. vollts i, die allein lerpen utzend inoen. sofort . In nach 'amen ereits lls zu f dem r, die n das ischte, Denn its in etwas mlose eines ß wir rseren i.» voll muß erung eichen > des nnkel. ei der rnsere s auf chand alen" :n in n, so , wie 1t ist. rnden sischer gute heben beab- flgien geböte S sind «8. Jahrn. Montag, 25 Oktober UNS, abends. Gemeinderatssitzung in Gröba. Die für Sonnabend, den 23. Oktober 1915 anberaumt gewesene öffentliche Sitzung des Gemeinderates hat nicht stattfinden können. Es wird dafür am Mittwoch, de» 27. Oktober, nachmittags V,8 Uhr im Gemeindeamt eine öffentliche Sitzung des Ge meinderates mit der bereits bekanntgegebenen Tagesordnung abgehalten. Gröba, den 25. Oktober 1915. Der. Gemeindevorstand. Di» Etnlagenbücher der hiesigen Sparkaffe Nr. 44554, auf Martha Braune in Gohlis, Nr. 59 347, auf Martha Rühle in Bobersen, ' Nr. 69 397, auf Paul Friedrich in Peritz und Nr. 77160, auf Richard Breitfeld in Mesa lautend, werden hiermit für ungültig erklärt. Riesa, am 25. Oktober 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Städtischer Butterverkauf. - Der unterzeichnete Rat hat von der Zentraleinkaufsgesellschaft preiswerte dänische Butter bezogen, dre nur an Minderbemittelte (Jahreseinkommen von nicht mehr als 1800 M.) abgegeben werden soll, da nur eure beschränkte Menge zur Verfügung steht. Das Auspfunden und den Verkauf, dieser Butter hat die Molkereigenossenschaft Riesa ohne ;edes Entgelt übernommen. Dre Abgabe erfolgt zum Preise von 1 M. 3 Pf. für ein Stück (V- Pfund) in den beiden Geschäften Wettinerstraße 24 und Schloßstraße 15 gegen Marken, die vom Kriegsunterstützungsamt allwöchentlich, erstmalig am Dienstag, den «8. Oktober 1N18 von vormittags V>9 Uhr ab, in der Polizeiwache ansgegebcn werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. Oktober 1915. Gtzrn. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« V,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, yeaen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzuacben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr siir' ta» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis siir die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSprecs 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sa» ent sprechend höher. NachweisungS- und VcrmittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Derlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetl-stratze 5V. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. > s-SS------------------ - «... Guttapcrcha, Balata und Fertigfabrikaten unter V< der Nachtragsoerordnung die Bestände der Klassen 1 bis 49 bis zum 1. Oktober 1915 unter Einhaltung der Einrcchnungsfrist bis zum 10. Okto bcr 1915 zu melden. Tas Kriegsministerium teilt mit, daß die Meldepsticbtigen, deren Meldungen auch bis zum 25. Oktober d. I. noch nicht eingeqcmqen sind, strafrechtliche Verfolgung zu gewärtigen haben. (Amtlich.) —* Die Bekanntmachung bctr. BestandScrheb u n g für clcktdische M aschincn, Transformatoren ttpd Apparate ist, wie die eingegangencn Meldungen zeigen, vielfach nicht verstanden worden. Deshalb wird ausdrücklich auf 8 4 der Bekanntmackmng, der die Melde pflicht behandelt, hiugcwicscn. Hiernach sind nur solche der ini 8 2 der Bekanntmachung aufgcfiihrtcn Gegenstände zu meiden, die verfügbar sind. Welche Maschinen als verfüg bar angesehen werden, ist in dem genannten 8 4 ausführlich dargestcllt. Nicht zu melden sind Maschinen, die sich im Betriebe befinden und nicht entbehrt werden können. - ' (Amtlich.) —" Der A u s s ch u tz für Kartoffel, Ge m ü s e und Obst des Beirates der Rcichsprüfungsstellr für Lebcns- wittclvrcisc trat Sonnabend unser dem Vorsitz des Präst- Oertliches und Sächsisches. Mesa, den 25. Oktober 1915. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtverord- neten-KollegmmS am Dienstag, den 26. Oktober 1915, nachmittags 6 Uhr. 1. Rechnung der Stadthauptkaffe 1910. 2. Rechnung der Stadthauptkaffe 1911. 3. Rechnung der Armenkaffe 1914. 4. Rechnung der Schlachthofskaffe 1914. 5. Ratsbeschluß: Erhöhung der Unterstützungen für Fami lien voA Kriegsteilnehmern betr. 6. Ratsbeschluß: Weih- nachtsliebesgaben an unsere Truppen betr. 7. Ratsbeschluß: Ankauf von Nahrungsmitteln seitens der Stadt betr. 8. Ratsbeschluß: Verwendung dkr Wertzuwachsstcuererträgniffe ausdemJahre 1914. 9. Ratsbeschluß: Anschluß eines städ tischen Grundstückes an die Gasleitung betr. 10. Mittei lungen. — Nichtöffentliche Sitzung. —KM. Die stellvertretenden Generalkommandos des 12. und des 19. Armeekorps erlassen folgende Bekannt' machungiDerPferdeaushebungsbezirk Riesaa.E. im Bezirk der Amtshauptmannschaft Großenhain, umfassend die Orte Bauda, Bobersen mit Gutsbezirk, Colmnitz mit Gutsbezirk, Forberge, Glaubitz mit Sageritz und Langenberg, Gläubig (Gutsbezirk), Gostewitz, Gröba mit Gutsbezirk, Grödel mit Gutsbezirk, Gröditz mit Hoische, Heyda mit Wüstmiltitz, Jahnishausen mit Böhlen, Jahnishausen (Guts- bezirk), Schäferei Bohlen mit Gutsbezirk Großholz, Klein- trebnitz mit Fichtenberger Rustelmark, Kobeln, Koselitz mit Gutsbezirk Lessa, Leutewitz, Lichtensee mit Heidehauser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf mit Guts bezirk, Moritz, Nauwalde, Nickritz, Nieska, Nünchritz, Olsitz, Pahrenz, Pausitz, Peritz, Pochra mit Gutsbezirk, Poppitz, Prausitz, Nromnitz mit Gutsbezirk, Pulsen, Nadewitz, Neppis, Riesa, Roda mit Gutsbezirk, Röderau, Schweinfurrh, Spans berg. Streumen mit Gutsbezirk, Tiefenau mit Gutsbezirk, Werda, Wülknitz, Zeithain, Zschaiten mit Gutsbezirk, schaltet in Angelegenheiten des Pferdeankaufs, der Pferdeaushebung und Pferdeausfuhr aus dem Bereich des stellvertretenden Generalkommandos 12. Armeekorps aus und gehört zum Bereich des stellvertretenden Generalkommandos 19. Armee korps. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Kl. ausgezeichnet wur de der OberMckmeistersmaat Hugo Martin, Sohn des verstorbenen Feuermannes bei der K. S. St.-E.-B. Hermann Martin in Mesa. —* Indxr sächsischenVerlustliste Nr. 215 (aus gegeben am 23. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 106, 177, 381: Landwehr-Regiment Nr. 103. — Preußische Ver lustliste Nr. 357; Württembergische Verlustliste Nr. 287. — Nach dem ReichSgesetz vom 30. September ISIS wird die Farnilieuumerstlitzung während dreier Monate über den Zeitpunkt hinaus, von dem an die den Hinterbliebenen auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai 1SV7 zu zahlenden Htnter- bliebenenbezüge zuständig sind, weitergewährt. Hieraus und aus ss rs der Schulgcldbestimmungen in der Fassung vom 22. September ISIS ergibt sich, daß beim Todesfall der Väter für Kinder der in diesem 8 10 genannten Mannschaften Schulgeld noch aus den gleichen Zeitraum zu zahlen ist. Um nun beim Ableben der Väter die Kinder der im 8 1 -er Schnlgcldbcstimmungen vom 16. Oktober 1905 aufgeführ te« Mannschaften mit den Kindern der in 8 10 genannten gleichzustellen, wird der Anmerkung 1 zu 8 2 der Schulgelö- bestimmungen mit Wirkung vom 1. Oktober d. Js. folgende Fassung gegeben: „Beim Ableben der Väter schulpflichtiger Militärkinder darf Schulgeld noch für die 3 Monate, Sie auf Len Stervemonat folgen, gezahlt werden." — Zur Erläute rung über die Schulgeldzahlung bei Gefangenschaft oder Bermißtsein wirb bemerkt: In beiden Fällen ist Schulgeld meiterzuzahlen. Tic Zahlung endet jedoch mit dem Aus scheiden der Väter aus der Zugehörigkeit zu den im 8 1 genannten Mannschaften bez. hinsichtlich der im 8 10 airsge- führte» Mannschaften mit dem Ablauf desjenigen Monats, in welchem die Kriegsunterstützungen.eingestellt werden ober der Heeresdienst dieser Mannschaften aufhört. —* Der Ständige Ausschuß des Landeskul- turrates hat inseiner Sitzung am Dienstag, den 19. Ok tober d. I., u. a. Beratung über die Höhe der Gestehungs kosten für 1 Kilogramm Lebendgewicht bei der Mast eines Schweines und bei der Erzeugung von 1 Liter Milch ge pflogen. Veranlassung hierzu gab eine Anfrage des Stadt rates zu Löbau. Es wurde beschlossen, dem Rate der Stadt Löbau mitzuteilen, daß einen gewissen Anstalt für die Bc- rechnuna die Versuche von Prof. Lehmmm-Gvttiugen geben. einen anderen Gefangenen ähnlichen Namens, für den die Sendung nicht bestimmt ist, zu verhindern. Es wird daher dringend empfohlen, bei Aufgabe einer Postanweisung stets dem Empfänger gleichzeitig eine Mitteilung über die er folgte Absendung und deren Betrag aus einer Postkarte zugehcn zu lassen. Ebenso wird die Anwendung dieses Verfahrens auch bei Sendungen an Gefangene in den anderen feindlichen Ländern als ein gewiß wirksames Mittel angelegentlichst empfohlen, um die Sicherheit eine» richtigen Uebermitielung der Beträge zu vermehren. —* Der erste Zug, welcher unseren deutschen Gefangenen in Rußland und Sibirien warme Win ter fach en über bringen soll, ist am 15. d. M. von der russischen Regierung gestellt worden, nachdem die zollfreie Durchführung durch Schweden und die Einfuhr nach Rußland endgültig ge regelt worden waren. Die Leitung des Transportes unter steht acht schwedischen Herren, die der russischen und der deutschen Sprache mächtig sind. Zwei von ihnen werden in Petersburg ihren Aufenthalt nehmen, bis der letzte Zug an seinem Bestimmungsorte angekommen ist, um alle wäh rend der Zuführung der Liebesgaben etwa auftretenden Schwierigkeiten aus dem Wege räumen zu können. — Dre preußische Heeresverwaltung warnt vor Ankauf minderwertiger oder gesundheitsschädlicher Konserven durch folgende Zuschrift: „Konserven aus Fleisch, Schinken'. Schmalz, Obst, Fleisch mit Gemüse usw., die unseren Soldaten von ihren Angehörigen als Liebes gaben ins Feld gesandt werden, sollen vielfach nur ganz geringe Mengen genreßbar sein. Größte Vorsicht beim Ein kauf ist daher am Platze, damit nickt durch die Nebersen- dung minderwertiger oder schädlicher Konserven bei unseren Kriegern Enttäuschungen oder Gesundheitsstörungen ver ursacht werden. Konserven sollte man als Liebesgabe nur dann zum Versand bringen, wenn man sich von ihrer Güt» zuvor durch Erprobung der gleichen Marke überzeugt hat. Aehnlich liegt der Fall mit Genußmitteln, die als Milch- ersatz, als Grogwttrfel, als Punsch-, Teepunsch-, Grog- usw. Tabletten in den Handel gebracht werden. Auch bei der Herstellung dieser Liebesgaben wird oft mit unlauteren Mitteln gearbeitet. Das Publikum wird maßlos über teuert und die Ware besteht oft aus ganz wertlosen Prä paraten. Liebesgabeu dieser Art und Konserven, die auf der Verpackung nicht außer der Jnhaltsanqabe dir Firma und den Wohnsitz des Fabrikanten tragen, sollten überhaupt nicht gekauft werden. Gegen Fabrikanten und Händler aber, die in betrügerischer Weistz. Konserven mit einem ihrem Inhalt auch nicht annähernd entsprechendem Preise in den Handel bringen, sollte jeder einzelne im Interesse der Allgemeinheit auf das schärfste vorgehen. Derartige Fälle gehören unbedingt vor den Staatsanwalt." — Es ist wahrzunehmen gewesen, daß beim Verkaufe von Kartoffeln in Säcken in das Gewicht das Gewicht des Sackes mit eingerechnet wird, ohne daß dies dem Käufer mitgeteilt wird. Beim Verkaufe von Kar toffeln in Säcken ist es handelsüblich, daß das Gewicht des Sackes beim Gewichte der verkauften Kartosfelmcnge außer Ansatz bleibt, da der Sack dem Verkäufer zurück- gegeben oder besonders vergütet wird. Das vorgcschilderte Gebaren ist nach 8 263 des Strafgesetzbuches strafbar. —* Nach der Bekanntmachung betr. Bestandserhc- bnng und Beschlagnah m e von Kautschuk (Gummi, 5 Asbest) sowie von Halb- nnb Fertigfabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe und der Nachtragsoerordnung zu dieser Bekanntmachung waren Der Berechnung müßten außerdem die Preise für Gerste, Mais und Fischmehl im freien Handel zu Grunde gelegt werden. Zu den so ermittelten Futterkosten kämen noch die Kosten für Stallmiete, Pflege und Wartung sowie Versiche rung. In der Praxis sind aber nicht die günstigen Voraus setzungen wie in einer akademischen Gutswirtschaft vorhan den, deshalb würden sich dort die Gestehungskosten noch bedeutend höher stellen, als nach dem Lehmannschen Ver fahren. Insbesondere auch dadurch, daß ein Mangel an eiweißreichen Futtermitteln vorhanden ist und infolgedessen eine unrationelle Mast mit eiweißarmen Futtermitteln be trieben werden muß. Betreffs Erzeugung eines Liters Milch wurde auf die Ausführungen in Nr. 40 der „Sachs. Lanüw. Zeitschrist" hingewiesen, da allgemein gültige Zahlen nicht gegeben werden können, weil die Verhältnisse jeder einzelnen Wirtschaft verschieden sind. Eine anonyme Zu schrift aus einer Großstadtzeitnna. betreffend Höchstpreise für Schweine, hat das Königliche Ministerium dem Landes kulturrat mit dem Ersuchen um Aussprache zuaefertiat. In dieser Zeitschrift ist u. a. erwähnt, daß der Landwirt, ob wohl er die Schweine fest verkauft hat, nachträglich höhere Preise fordere. Der Landeskulturrat hält es für ausge schlossen, daß ein Fleischer mehr bezahlt als er rechtlich verpflichtet ist. Auch hält er die Fleischer und Viehaufkaufer keineswegs für so geschäftsungewandt, als daß sie gegenüber den Landwirten den Kürzeren ziehen. Da gegenwärtig die Schweinehaltung wieder einen größeren Umfang anzunehmen scheint, sei es erwünscht, daß diese erfreuliche Entwicklung nicht vorzeitig durch einsckränkendeMaßnahmen unterbunden wird. Bezüglich Beschränkung der Milchoerwendung hat sich der Landeskulturrat dem Königlichen Ministerium gegenüber dahin geäußert, daß es nach seiner Ansicht richtiger ist, die Buttererzeuguna mehr zu fördern als den Frischmilchverkauf, weil augenblicklich die Nachfrage nach Butter und anderen Fetten sehr groß ist. Die ärmere Bevölkerung lege größeren Wert auf eine vermehrte Zufuhr von Fetten als wie von Milch. Dem Königlichen Ministerium soll vorgeschlagen werden, die Verteilung des Futterschrotes nur durch oie Kommunalverbände erfolgen zu lassen, weil diese über die Bedürfnisse jedes einzelnen am besten unterrichtet wären. Eine Eingabe des Herrn Sanitätsrat Dr. Schanz-Dresden, betreffend Färbung des Futterschrotes mit Eosin, die unter gewissen Bedingungen schädlich wirken kann, hat der Landes kulturrat an das Königliche Ministerium mit der Bitte, die Angelegenheit unverzüglich weiter prüfen zu lassen, abge geben. — Im kommenden Winter sollen die Haushalt lehrerinnen des Landesknltnrrats wieder Vorträge über ländliche Haushaltsführung während der Kriegszeit in landwirtschaftlichen und zweckverwandten Vereinen halten. — Die Faulbrut der Bienen tritt gegenwärtig an einigen Stellen des Königreichs Sachsen wieder auf. Es wurde deshalb beschlossen, beim Königlichen Ministerium den Er laß entsprechender Verordnungen zur Bekämpfung dieser Krankheit zu beantragen, weil die vom Reich geplante ge setzliche Regelung jetzt nickt stattfinden dürfte. — Die Ein gabe eines Landwirtschaftlichen Vereins, betreffend Zuteilung von Petroleum, ist an das Königliche Ministerium weiter gegeben worden. — Da infolge der Trockenheit in diesem Sommer die Ernte an Rauhfutter nicht gut ausgefallen ist und infolgedessen alles Stroh zu Futterzmecken Verwendung finden soll, sah sich der Landeskulturrat veranlaßt, beim Königlichen Ministerium anzuregen, daß die Gewinnung von Reisigstreu durch das sogenannte Schneiteln allenthalben zugelassen und die auf diese Weise gewonnene Streu zu einem mäßigen Preise abgegeben wird. —* Am 19. Oktober d. I. ist gerade ein Jahr verflossen, seitdem der Vereinslazarettznq 0 3 des Landesans- schusses der Vereine vom Roten Kreuz im Königreiche Sachsen im Dienste steht. Er hat in dieser Zeit in 27 Fahr ten 9284 Verwundete und Kranke teils vom östlichen, teils vom westlichen Kriegsschauplatz nach der Heimat überführt. Die Zahl der Lagerstätten beträgt z. Z. 312, früher 400, woraus sich auch die hohe Zoül der beförderten Verwun deten erklärt. Der Zria, der jetzt unter der Leitung des Herrn Oberstabsarzt Dr. Granpner steht, setzt sich aus 34 Wagen mit 72 Achsen zusammen. Seine bisherige Ein richtung hat sich während seiner" ganzen Tätigkeit als zweckmäßig bewährt. —* Der LandeSauSschnß der Vereine vom Roten Kreuz im Königreiche Sachsen schreibt uns: Tas Prisoners of War Information Bureau in London hat die Kommandanten aller Gefangenenlager in Euqlanv angewiesen, vor der Auszahlung von P 0 st a nwei s u n.g e u NN deutsche Kriegs oder Zivilgefangene diese über Betrag, Absender und Auf gabeort der Sendung zu befragen, pur die Auszahlung an Riesaer Tageblatt und Anzeiger Meblatt «ud Ayrtzrr). rckgr<mvw«dnff« RH I*Vemsprechst-ll. L«- d aN «t. L Nr.«. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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