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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-06
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1915
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— Welche außerordentlich groben Summen von Gold auch jetzt, nach 15 Kriegsmonaten Sammlungsarbeit, noch in privatem Besitz versteckt gehalten werden, dafür liefert eine auf der Neußer Rennbahn gemachte Erfahrung einen neuen Beweis. Die Veranstalter hatten offenbar, wie das ja ver schiedentlich schon mit gutem Erfolge geschehen ist, den Be suchern, die das Eintrittsgeld in Gold zahlen, gewisse Ver günstigungen eingeräumt. Der Erfolg war verblüffend. Am vorletzten Renntag wurden fast die gesamten Eintrittsgelder in Gold bezahlt, nämlich von 8000 Mark Gesamteinnahme nicht weniger als 7200 Mark. Am letzten Rcnnsonntag ka men sogar 15 000 Mark Gold in den Eintrittskassen zusam-, men. Und die Gesamtsumme von gelbem Metall, die allein aus diesen Neußer Rennen an die Neichsbank abgeliefert werden konnte, belief sich auf 64 000 Mark! Dabei betrug die Gesamteinnahme an Eintrittsgeldern etwa 85 000 Mark — eS sind also drei Viertel dieser Eintrittsgelder in Gold be- zahlt worden. Mit Recht bemerkt die Franks. Ztg., die diese Tatsachen berichtet, hierzu, waS folgt: „Das ist ein vorzüg liches Ergebnis. Aber im Grunde ist es doch tief beschämend. Denn eS zeigt eben, wie viele Leute es noch gibt, die ihren Eigennutz — der noch dazu völlig sinnlos ist, weil sie ja für Papier genau das gleiche kaufen können wie für Gold — auch nach so viel allgemeinen Kriegsopfern nicht überwin den können, die nicht an das Ganze, sondern nur an sich und dabei nicht einmal richtig denken! Nach -er Statistik, auch nach der vorsichtigsten, müssen noch Hunderte von Millionen Mark Gold, wahrscheinlich nicht viel weniger als eine Milli arde, versteckt gehalten werden, in -en Stahlkammern der Reichen sowohl, wie in den Schränken und Strümpfen -er kleinen Leute in Stadt und Land. Der Sammeltätigkeit steht also noch ein weites Feld offen. Man gebe -och endlich dieses Gold heraus, das sowichtigistwieMunition! Das Gold gehört jetzt in die Reichsbank. Denn die Reichs bank braucht es zur Deckung der Noten, die sie infolge -eS Krieges in gewaltig vermehrtem Umfange ausgeben muß, und die nach dem Gesetz zu mindestens einem Drittel in Gold gedeckt sein müssen. Tatsächlich sind sie ja zu reichlich 60 Prozent, also fast mit zwei Dritteln, in Gold gedeckt. Und in diesem glänzenden Stande der Reichsbank, der nur durch die verständnisvolle Goldeinlieferung aller Volkskreise er möglicht worden ist, liegt das Geheimnis ihrer wunderbaren Widerstandsfähigkeit. He mehr Gold die Neichsbank besitzt, desto stärker wird sie für die weitere finanzielle Führung deS Krieges, desto deutlicher und schneller werden die Neutralen und die Feinde erkennen, daß Deutschland auch mit den sil bernen Kugeln nicht zu schlagen ist. Also liefere man end lich das Gold ab, wie der gesunde Menschenverstand es rät, und wie die Pflicht es befiehlt!" —* Dem Kriegsministerium in Berlin gehen seit eini ger Zeit in gröberem Umfange Anträge von Städten, Lehr anstalten, Vereinen und Museen usw. auf Ucberlassung erbeuteter Geschütze zu. Da diese Geschütze, soweit sie unbrauchbar und verfügbar sind, den stellvertretenden Ge neralkommandos überwiesen werden, welche die weitere Verteilung selbständig vornehmen, kann das Kriegsmintste- rimn solche Gesuche nur an diese Dienststellen weitergeben. Zur Vermeidung von Verzögerungen und zwecklosem Schriftverkehr empfiehlt sich deshalb, Anträge von vornherein an die zuständigen stellvertretenden Generalkommandos zu richten. UcbrigcnS kommt nnr leihweise Abgabe erbeuteter Geschütze in Betracht, die für diesen Zweck nur in geringerer Anzahl znr Verfügung stehen. «Amtlich.) — Das Ministerium des Innern erläßt folgende Ver ordnung: Die Bcrsorgnng der größeren Städte deS Landes mit K artvffcln stößt zur Zeit auf Schwierig keiten. Sie müssen schnell überwunden werden, damit Ser Winterbcdarf der Städte noch vor Eintritt des Frostes gedeckt wird. Die Bnudcsratsverorönungcn geben genügende Handhaben, nm die Beschaffung sicherznstellcn, falls durch den freihändigen Auskauf nicht genügende Mengen zu er langen sind. Tie städtischen Verwaltungen haben die erfor derlichen Schritte mit größter Beschleunigung zu tun. Die Amtshauptleute werden angewiesen, den an sie ergehenden Aufforderungen o h n e j e d e n V c r z u g z u e n t s v r e ch e n und die Maßnahmen zur Beschaff»»« angesorderter Bestände Mit allein Nachdruck durchznsühren. Für den Bedarf der Ge meinden des Bezirks ist gleichzeitig zu sorgen, cs ist aber nicht zulässig, die Lieferung.der ans den gesicherten Bestän den angeforderten Mengen davon abhängig zu machen, daß der Bedarf im eigenen Bezirk bereits voll gedeckt ist. Für letzteren ist gegebenenfalls vornehmlich von dem Recht der Enteignung nicht sichergcstcltter Bestände Gebrauch zu ui-chrn. Tie Kleiulmudelshochstpreise sind von den zuständi gen Stellen umgehend, feslznsetzcn. - B e k a n n t m a ch u » g. Mit Rücksicht ans die Be kanntmachung des Reichskanzlers vom 2 September 1915 über Beschränkung der Milchvcrwcndung jR.-G. Bl. S. 515s und die sächsische Ausführungsverordnung dazu vom 21. Li ¬ des 8 5 der Postordnung vom 20. März 1900 infolge des in der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 16. Oktober 1915 erlassenen und im Reichsanzeiger Nr. 246 vom 18. Oktober 1915 veröffentlichten Ans- uns Durchfuhr verbotes folgenden einschränkenden Bestimmungen. Ver boten sind: Postkarten mit Abbildungen von Städten, Stadtteilen, geographisch genau bestimmbaren Ortschaften und Landschaften, besonders hervorragenden Baulichkeiten und Denkmälern Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, der Türkei und der von den verbündeten deutschen, österreichisch ungarischen und türkischen Heeren besetzten feindlichen Ge biete. Nicht unter das Verbot fallen: Postkarten mit Ab bildungen der bezeichneten Art a) nach Oesterreich-Ungarn, der Türkei sowie den besetzten Gebieten des Westens und des Ostens, wenn die Abbildungen Städte usw. des Be stimmungs-Landes oder Gebietes der Postkarten darstellen; b) im Feldpostverkehr an Truppen usw. oder Militärbe hörden in feindlichen Gebieten. —* Nach Lemberg (Galizien) sind von jetzt ab wie der frankierte Postpakete bis fünf Kilogramm zugelaffen. Wertangabe, Nachnahme, Bestellung durch Eilboten, Ver! sendung unter „dringend", schriftliche Mitteilungen in den Paketen und auf den Paketkarten sind unzulässig. — Die Goldeinziehuna derPost zugunsten der Neichsbank hat durch die Landbriefträger bisher fast 20 Millionen Mark ergeben, ein Beweis, wie schwer gerade die Landbevölkerung sich vom Goldgelbe trennen kann. Nach und nach bricht sich aber auch auf dem Lande die Ueberzeuguna Bahn, daß es sich um einen ganz unbedenklichen Geldumtausch handelt, der zur Stärkung des Goldbestandes der Reichsbank unerläßlich ist. — Zurzeit häufen sich bei den im Felde stehenden Kommandobehörden und Truppen die Angebote einzeln erFirmen über ihre Erzeugnisse; dadurch wird die Feldpost erheblich und unnötig belastet. Die Heeres verwaltung batte bereits im Januar die Firmen vor der Entsendung ihrer Angebote ins Feld gewarnt und empfoh len, derartige Schreiben an die Ersatztruppenteile und stell vertretenden Kommandobehörden und Intendanturen im Jnlande zu richten, denn diese Md für den Nachschub aller Bedürfnisse zuständig. Allen in Frage kommenden Firmen wird die Beachtung dieses Hinweises erneut dringend em pfohlen. Auf ihre Eingaben ins Feld haben sie keine Ant wort zu erwarten. (Amtlich.) —* Herr Rechtsanwalt 0rMende, welcher als Haupt mann seit Herbst 1914 in Frankreich eine Landsturm-Kom pagnie führt und schon vor längerer Zeit mit dein Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde, erhielt unter dem 1. November 1915 das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechts ordens mit Schwertern verliehen. —* In der lebten Zeit mehren sich die Fälle, in denen Feldpostpakete mit teilweise abgerissenen oder auch vollständig fehlenden Adressen bei den Militärpaketdepots eingehen. Wenn auch die von den Postannahmestellcn auf geklebten Postaufgabeiittmmcrn ermöglichen, durch Rückfrage eine neue Adresse zu beschaffen, so entsteht dadurch für die Militärpaketdevots und die Postanstalten doch eine Schreib arbeit, die weder die Heeresverwaltung noch die ReichS- postvcrwaltung zu übernehmen verpflichtet sind. Daher wird nochmals auf die Versandbedingungen für Pakete hin gewiesen, die in jeder Postanstalt eingesehen werden können. Im eigensten Interesse der Absender und der Empfänger liegt es, wenn die Adressen auf den Paketen dauerhaft be festigt werden. k MI. In einigen Zeitungen ist auf Grnnd von Erkun digungen, die angeblich an maßgebender Stelle eingeholt waren, mitgeteilt worden, das; dieVerabfolgnng von Fleischspeisen aiN Dienstag und Freitag in den Gast wirtschaften zulässig sei. Es ist nicht bekannt, woher diese Auskunft stammt, m jedem Falle ist sie aber falsch. ES wird nochmals darauf hinqewiesen, daß selbstverständ lich jede gewerbsmäßige Abgabe von Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ans Fleisch bestehen, an die Verbraucher Dienstags und Freitags untersagt ist, und daß das Verbot sich ebenso auf Gast- und Sveisewirtschajten, wie apf alle Ladengeschäfte, bezieht. MI. An einigen Stellen besteht die Auffassung, daß die Höch stpreise für Kartoffcln auch jetzt nur für die 20 Prozent der Bestände gelten, die enteignet werden können, oder daß dis Höchstpreise nur für Speisekartoffeln festgesetzt werden. Die neue Verordnung vom 28. Oktober führt jedoch Höchstpreise für alle Kartoffeln ein. ES ist ein Irrtum aiiznnehmen, daß irgendwelche Kartoffelver- känse nicht unter die Verordnung fallen. Ein Landwirt, der für Kartoffeln überhaupt einen höheren Preis als den für seinen Bezirk vorgeschriebeuen fordert, würde sich daher strafbar machen, ohne Rücksicht darauf, ob er an den Kom munalverband oder anderweit verkauft und ohne Rücksicht auf die Bezeichnung, unter welcher er die Kartoffeln liefert. ' - Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 6. November 1915. —* In der säch s i s ch en Verlustlist e Nr. 223 (aus- äeaeben am 5. November 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 138, 182, 346, 374. Reserve-Regimenter Nr. 100, 241, 242. Landwehr Regimenter Nr. 101,107, 350. Jäger-Bataillone Nr. 12, 13. Feld-Maschinengewehr-Züge Nr. 68, 177. Kavallerie: Ulanen Nr. 17. Feldartillerie: Re giment Nr. 115. —* Nach den Nachrichten von den oberen Plätzen ist wieder mit einem stärkeren Anwachsen des Wasserstandes der Elbe zu rechnen. —* Aus Anlaß der Eroberung von Nisch durch die Bulgaren hatten heute zahlreiche Häuser unserer Stadt und die öffentlichen Gebände Flaggenschmuck angelegt. —* Wir erhielten folgende Feldpost: Herzliche Grüße aus dem Felde senden die Feldgrauen Max Malig, Paul Kubsch, Paul Kloppisch, Paul Hartmann, Bruno Oehrmgen, Paul Zietzschmann, Hugo Teichmann, Alfred Mußgang vom 192. Infanterie-Regiment an alle Riesaer, Nünchritzer, Grödeler und Goltzschaer Bekannte. —y. Vor der vierten Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts hatten sich die aus Russisch-Polen gebürtigen landwirtschaftlichen Arbeiter Johann Kwiecinskv und Andreas Moransky wegen Vergehens gegen das Gesetz über den Belagerungszustand zu verantworten. Die Ange klagten waren seit längerer Zeit auf dem Rittergute Oppitzsch beschäftigt. Beide fanden später Arbeit im Hammerwerke inGröba, sie blieben aber vorläufig noch in Oppitzsch wohnen. Die Angeklagten sind seit 23. bis. 29. August dieses Jahres jeden Tag nach Gröba gegangen ohne hierzu als feindliche Ausländer schriflicke Genehmigung von der Königl. Amtshauptmannschaft gehabt zu haben. Kwiecinsky und Moranskn müssen dieses Vergehen je mit einer 7 tägigen Gefängnisstrafe büßen. Sodann erhielt nach nicht öffentlicher Beweisaufnahme der 37 Jahre alte Kohlenträger Richard Paul Mißbach aus Nünchritz wegen versuchten Sittlichkeitsverbrechens 8 Wochen Ge fängnis. — Außerdem verhandelte derselbe Gerichtshof als Berufungsinstanz gegen den 47 Jahre alten, 31 mal vorbe straften landwirtschaftlichen Arbeiter Heinrich Otto Noack aus Bahra wegen Beamtenbeleidigung, Widerstandes und Ruhestörung. Nachdem der Angeklagte am 10. September d.J. aus der Korrektionsanstalt in Hoheneck entlassen wor den war, kam er nach Lommatzsch und verlangte daselbst in grober Weise von der Polizei Nachtlager. Bei dieser Gelegenheit beschimpfte Noack den Schutzmann Krause. Als der Angeklagte deshalb verhaftet und in eine Zelle abge führt wurde, lärmte er und warf einen Stuhl nach dem Beamten, ohne diesen zu treffen. Das Kgl. Schöffengericht Lommatzsch verurteilte den Angeklagten zu 6 Monaten Ge fängnis. Die von Noack eingelegte Berufung wurde als un begründet kostenpflichtig verworfen, demnach das Urteil der Vorinftanz bestätigt. —* Am morgigen Sonntag wird es ein Jahr, daß unser Vorposten am Gelben Meere, Tsingtau, feindlicher Uebermacht erlag. „Nach Erschöpfung aller Verteidigungs mittel" hat der tapfere Gouverneur, Kapitän Meyer-Waldeck, die Feste den Japanern und Briten übergeben. Daß er wahr gesprochen, daß er tatsächlich alles getan hatte, um dem Feinde den sicheren Erfolg so lang wie möglich streitig zu machen, das bewies die monatelanae ruhmvolle Vertei- digurm. Das ganze Deutschtum in Ostasien hatte sich hier zum Widerstande versammelt; von überall her waren Re servisten und Kriegsfreiwillige gekommen, um das Sinnbild deutscher Macht im fernen Osten zu verteidigen. Aber auch sie eingerechnet, standen dem Gouverneur doch nur 4500 Mann zur Verfügung, während der Feind etwa das Sechs fache an die Mauern Tsingtaus herauführte. Alle Tapfer keit, alle Hingebung der Besatzung, alle Umsicht ihrer Füh rung mußte schließlich dieser Uebermacht erliegen, die ja zudem all ihre Verluste leicht ergänzen konnte. Das alles haben wir in der Heimat gewußt und doch ging ein schmerz licher Schauer durch unsere Herzen, als die Kunde von Tsingtaus Fall kam- Denn der Platz im fernen Osten war mehr als eine Festung; er war eine Stätte deutscher Kul turarbeit. Die Briten hatten in ihrem blinden Haß den Ostasiaten diese Städte überliefert. Sie traf die grausame Ironie der Geschichte; sie mußten bald sehen, wie die Japs durch das Tor, das sie chnen geöffnet, in China einströmten. Wir aber müssen den tapferen Verteidigern heute danken, daß sie den Schild deutscher Ehre und deutscher Kultur im fernen Osten gegen nackte Habsucht und blinden Has; rein gehalten haben. —* Die Beförderung von Po st karten mit Abbil dungen nach dem Auslande unterliegt jetzt auf Grnnd Riesaer O Tageblatt «8. Jahr«. 259 gabestellen zurückzuaeben. Diese Marken werden von uns an solche Personen verteilt, dre schwere körperliche Arbeit zu leisten haben oder an solche, für die eine Erhöhung aus anderen Gründen besonders angezeigt ist. - ' Der Ratder Stadt Riesa, am 5. November 1915.K^ Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ten abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; -ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4S wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silbe») 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- wrcchend höher. NachiveisungS- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Aewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oethestratze 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Nr. „19—21 vom Jahre 1915, sowie das Reichsgesetzblatt Nr. 123 bis 149 vom Jahre 1915, sind hier ern- geganaen und liegen zu jedermanns Einsicht ans. Der Inhalt dieser Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Gemeindeamtes cr- Gröba, am 4. November 1915. Der Gemeindevorstand. Brotmarkenausgabe. Die Ausgabe der auf die Zeit vom 8. November bis 5. Dezember 1918 gültigen Brotmarken erfolgt . Montag, den 8. November ISIS von vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr in den auf den Ausweiskarten angegebenen Ausgabestellen, wobei wir jedoch nochmals darauf Hinweisen, daß sich die Ausgabestelle für den X- Bezirk im Hotel „Deutsches Haus" befindet. Nichtverbrauchte Brotmarken sind beim Abholen der neuen Marken an die Aus- «ad Aazptger MedlaN Md Micha» Amtsblatt fSr die Königl. AmtShauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und Len Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Sonnabend, 6. November 1V15, abends.
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