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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-30
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««d Meblatt Md Aryelger). Amtsötatt für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVba. 3V3' Donnerstag, 30. Dezember 1V1S, abends. 68. Jayrg Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezugSpretS, gegen Vorauszahlung, durch rmsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen sur die Nummer de« Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag« aufzugebeu und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zcile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ivrech«nd höher. Nachweisung«» und AermittelungSgebiihr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogcn werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Niesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an ocr Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Niesa. Geschäftsstelle: Goctheftrasjk 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Dezember 0 zu stellen. Das neu ar OrtSgesetz ist von det „— — nehmigt worden. Dieses allgemeine OrtSgesetz, das am 1. Januar. 1916 in Kraft trit^ liegt im Gemeindeamt, Z'nnmer M. st, mr öffentlichen Einsichtnahme aus, es werden auch Druckstücke an hiesige Einwohner zum Preise von 20 Pfg. abgegeben. Die in 8 62 der Landgemeinde-Ordnung geordnete Zuständigkeit des Gemeinde vorstandes wird vom 1. Januar 1916 ab unter ocn dort angegebenen Voraussetzungen und Vorbehalten erweitert ans: 1. die Ausstellung von Reisepässen, Paffkarten und Leichenpässeu, sowie der in 8 44» Absatz 1 der Gewerbeordnung vorgesehenen Leaitimationskarten; Einquartierung betreffend. Am 1. Januar 1916 findet ein Quartierwechsel insoweit statt, als die Einquartierten nicht im Einverständnisse mit den Quartiergebern in den bisherigen Quartieren verbleiben sollen. Die nene Belegung ist im östlichen und -um Teil im mittleren Teile der Stadt erfolgt. Da für eine gröbere Anzahl von Mannschaften als bisher Quartiere haben bereit gestellt werden müssen, sind die.im Monat Dezember in den obenbczcichneten Stadtteilen belegten Quartiere wieder belegt worden. Wir weisen wiederholt darauf hin, datz die Auszahlung der Einquartierungs-Ent- schiidigungSgelder nur gegen Abgabe der Qnartierzcttel erfolgen wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 80. Dezember 1915. dis hauptsächlich auf die grobe Vielseitigkeit der Erzeug nisse zurückzusühren seien, von der Festsetzung bestimmter Preise abgegeben habe. Man rechne mit einer Verbilligung der Preise dieser Waren nach der nunmehr geschassenen Regelung der Preise für Leder. — Wegen übermässiger Preissteigerung lmtte sich vor dem Landgericht Chemnitz der in Frankenau bei Mittweida geborene und auch dort wohnhafte Guts besitzer Friedrich Reinhard Kluge zu verantworten. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, in: August dieses Jahreö beim Verkauf eines Kalbes und bei dein beabsich tigten Verkauf einer Kuh zu hohe Preise gefordert zu haben. Für die Kuh forderte Kluge 70 Mark für den Zentner Lebendgewicht, während der übliche Preis für derartiges Schlachtvieh in der Mittweidaer Gegend nur 60 Mark war. TaS Kalb verkaufte er mit 60 Mark für den Zentner Lebendgewicht, während 50 Mark für den Zentner dem damals üblichen Preise entsprochen hätte. Der Angeklagte gab den Tatbestand zu, behauptete jedoch, sich um den „Marktpreis" nicht bekümmert zu haben. Das Gericht verurteilte K. zu 400 Mart Geldstrafe, ersatz weise zu 40 Tagen Gefängnis. Weiter wurde noch die Ver öffentlichung des Urteils auf Kosten des Angeklagten in den vier Chemnitzer Tageszeitungen, sowie in dem Amts blatt für Mittweida verfügt. — Es ist darauf hingcwiesen worden, das; Schrift stücke uud Drucksachen, wie GeschäftSpapicrc, Briefe. Zeitungen, Bücher aller Art, Abbildungen, Landkarten uud dergleichen, entweder überhaupt nichc oder doch nur nach genauer Prüfuna durch die dazu berujeneu Dienststellen bei Reisen ins Ausland mit über die Grenze genommen wer den dürfen. Im Interesse der Reise,rden selbst liegt eS daher, die Mitnahme auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken. Andernfalls sind sie der Gefahr ausgesetzt, an den Grenzübergangsstellen längere Zeit aufgehaltcn zu werden oder die Schriften nsw. zurücklassen und ander weitig befördern zu müssen. Ties gilt insbesondere auch für Reisen nach Oesterreich-Ungarn und darüber hinaus nach Rumänien. — Die War en verteitun gsgesellschaft m. b. H. für Dresden und Umgebung bat solgende Waken bis aus weiteres für die Bezirke des Konnnnnalverbandes Dresden und Umgebung und der Stadt Meisten, sowie der Amtshauptmannschasten Meisten und Gr osten Hain in Vertrieb genommen: Kondensierte Milch: 33 Mk. für eine Kiste mit 48 Dosen < Einzelpreis 83 Pfg. für 1 Dosel. Spsi'Ikass« 8«»8I» Unter Garantie der Gemeinde. Geschäftsstelle: II Gemeindeamt. Verzinsung der Einlagen vom Tage der Einzahlung ab bis zum Tage der Rückzahlung. Kostenlose Uebertragung au«wärtS angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montags — Freitags 8—1 U.3—5Uhr. Sonnabends 8—1 Nhrn. 2—3 Uhr. — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — MchkWnmsMi mit LMllle M Hits«. Die Anstalt umfasst Sexta bis Untersekunda des Realgymnasiums und eine voll ständige Realschule. Anmeldungen erbitte ich mir zwischen dem 10. und Ist. Januar 1916. Beizubringen sind Geburts- oder TaufzcuaniS, Impfschein und letztes Schulzeugnis. Per sönliche Vorstellung der Schüler ist erwünscht. Gute preiswerte Pensionen. Arbeits zimmer für auswärtige Schüler in der Schule. Das Schulgeld beträgt für Einheimische und Auswärtige 150 M. Sväterlegung weisen auch die Abendversoncnzüge auf. Der Abendzug nach Dresden verlässt Leipzig Hbf. — statt 7,30 — erst 7,35 abends, trifft 8,08 in Wurzen. 8,46 in Oschatz, 9,05 in Niesa 9,40 in Priestewitz (Anschlußzug ad Großen- Hain 9,25 — statt 9,13 — und in Groszenhain 9,56 — ztatt 9,48 abends —st 10,19 in DrcSdcn-N. und 10,29 in Dres den Hbf. ein.-Die in Oschatz anschließenden Schmalspur- bahnzüge nach Mügeln b. O. und Strehla verlassen Oschatz je nm 5 Minuten später, also erst 8,50 und 8,55 und treffen um die gleiche Zeit später in Mügeln b. O. (9,31) und Strehla (9,33) ein. — In der umgekehrten Richtung wird der jetzt abends 7,56 von Dresden Hbf. nach Leipzig ver kehrende Personenzug erst abends 8,07 von Dresden Hbf. 8,18 von Dresdcn-N., 8,44 von Coswig (Sa.) abfahrcn und 9,08 in Priestewitz, 9,36 in Riesa. 10 Uhr in Oschatz, 10,38 in Wurzen und 11,24 in Leipzig Hbf. eintreffen. In Coswig erhält dieser Zug günstigen Anschluß von Meißen, da der jetzt 8,33 dort abgehende Zug künftig schon 8,24 in Meißen abfahrcn, 8,37 in Coswig und lüber Cossebaude) 9,14 abends in Dresden Hbf. anlangcn soll. Der in Prieste witz anschließende Zug nach KottbuS verkehrt ebenfalls später, nämlich 9,15 ab Priestewitz, 9,24 in Großenhain Kottb. Bst, 11,15 abends in KottbuS. — Da seit dem 1. Oktober auf' zahlreichen Linien Sachsens zum Teil recht wesentliche Aenderungen der Fahr pläne eingcführt worden sind und am 1. Januar wieder einzelne Aenderungen eintreten, wird die sächsische Staats balmverwaltung nunmehr zum Kursbuch für Sachsen einen Nachtrag herausgeben. Der Nachtrag, der in Buch form geheftet erscheint und den ganzen Fahrplan der säch sischen StaatScisenbahnen nach dem Stand« vom 1. Ja nuar 1916 enthält, stellt ein vollständiges Kursbuch für die Linien des sächsischen NahnbereichS dar. Nur die Aeu- dcrungcn in den Fahrplänen der außcrsächsischen Bahnen konnten dabei im allgemeinen nicht berücksichtigt werden. Der Nachtrag ist vom 1. Januar 1916 an auf txn Eisen bahnstationen au den Fahrkarten- und Gepäckschaltern zum Preise von 10 Pfg. erhältlich. — Da? Neichsamt des Innern hat, wie die Dresdner Nachr. melden, auf eine Eingabe wegen der eventuellen Festsetzung von Höchstpreisen für Leder- und Schuhwaren geantwortet, daß wohl innerhalb der zu ständigen Stellen eingehende Erwägungen über die Schaf fung von bestimmten Höchstpreisen für Daren aus Leder, darunter auch für Schuhwaren, stattgefunden hätten, daß man aber infolge der außerordentlichen Schwierigkeiten, Die in unseren Bekanntmachungen vom 11, 20. und 27. November 1915 wegen der in der Gemeinde Röderau sowie m den Rittergütern Promnitz und Gröba ausgebrochen gewesenen Maul- und Klauenseuche für den Stadtbezirk Riesa mit Rittergut Göhlis aus gesprochene Wirkung des 8 168 Absatz 1 der Bundesratsvorschriften zum ReichSvieh- seucheimesetz vom 7. 12. 1911 wird, nachdem die Seuche dort erloschen ist, aufgehoben. Die Wirkung des 8 168 Absatz 1 der genannten Bundesratsvorschriften bleibt jedoch mit Rücksicht auf die im Stadtbezirk Riesa und in der Gemeinde Trogen festgestellten Seuchenfälle weiter in Kraft. verwirkt sind, 'Oi vom straft. Schdr. Oertliches »nv Sächsisches. Niesa, den 30. Dezember 1915. —* Der Rat der Stadl Riesa hat sich veranlaßt ge sehen, um der nicht zu bestreitenden Buttermappheit zu be gegnen, die Herstellung und den Verkauf von sogenannter .yalb milch mit einem Mindestfettgehalt von 1,5 Prozent zu genehmigen. Diese Halbmilch ist ein Gemisch von Voll milch und Magermilch im Verhältnis von etwa 6: 4. Die Vollmilch verliert an Nährwert durch Entziehung von Fett so gut wie gar nichts; denn der Gehalt an Ei weißstosfen ist derselbe geblieben. Zum Zwecke einer inten siven Vermischung der Milch wird sie homogenisiert. Ein Aufrahmcn der Halbmilch findet infolge des Homogeni sierens nicht mehr statt, gleichwie auch homogenisierte Vollmilch und Kaffeesahne nicht aufrahmt. Die homogeni sierte Halbmilch wird mit Genehmigung des Siadtrates zu Niesa von der Molkereigenossenschaft Niesa hergestellt und in den Handel gebracht. Außer in den Geschäften und Wagen der Molkereigenossenschaft wird diese Halbmilch in den Milchgeschäften Herbst (früher von Fehre), Beulig, Hüb ner, Föhste, Proschwitz, Winkler, Pechstein und Blüher zum Verkauf gelangen. Ter Preis für die Halbmilch beträgt 18 Pfg. für 1 Liter. Der Kauf dieser Milch wird ganz be sonders deshalb empfohlen, weil die nach Einführung der Halbmilch nicht verbrauchte Vollmilch dazu verwendet werden kann, täglich ca. 80—90 Pfund Butter zum Ver kauf an die Niesaer Einwohnerschaft zu ge winnen. Zum Schluß soll noch bemerkt werden, daß im Königreich Sachsen höchstens vier Homogenisier-Maschinen in Molkereien aufgestellt sind. — Auf den Linien Leipzig-Niesa —Dres den, Großenhain —Priestewitz treten vom 1. Ja- nnar ab verschiedene Fahrplanänderungen ein, über die wir nähere Mitteilungen hier folgen lassen: Der abends 8,40 von Leipzig Hbf. nach Dresden Hbf. verkehrend« Schnellzug wird später gelegt: er verläßt Leipzig Hbf. erst 10,31 und Dresden Hbf. (statt 10,17) 10,39. In Leip« ztg Hbf. wird durch diese Spüterlcgung Anschluß von dem 8,47 dort cintrefsenden Schnellzuge von Berlin—Bitterfeld erreicht, der in Bitterfeld bekanntlich Verbindung von Magdeburg (Abf. 6,10 abends) und durch diesen solche von Hannover (Abf. 3,34 nachm.), Köln (Abf. 10,10 vorm.), Aachen (Abf. 6,50 vorm.), Bremen (Avf. 1,07 nachm ), Geestemünde (Avf. 11,39 vorm.) nsw. vcrnnttrlt. — Eine Zn dein neu ausgestellten OrtSgesetz über die Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten an die Mitglieder des GemcinderateS und der ständigen Ausschüsse, sowie an die berufsmäßigen Gemeiildebeaiutev und Gemeindebcdiensteten der Gernemde Gröba hat die Königliche Amtshauptmannschalt Großenhain mit dem Bezirksausschuß Genehmigung erteilt. Das OrtSgesetz tritt am 1. Januar 1916 in Kraft und liegt zur öffentlichen Einsicht nahme im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 8, aus. Gröba, äm 29. Dezember 1915. Der Gcmeindevorstand. Der Gemeinderat Gröba hat beschlossen, die hiesige Gemeinde nach 88 70—77. der Landgemeindcordnung unter die Sondervorschriftcu für größere Landgemeinden « " " - ' stellte, die gesamten Gemeindeverhältuisse regelnde allgemeine sniglichen AintShauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß ge- allgemeine OrtSgesetz, das am 1. Januar. 1916 in Kraft trit^ rer M. 3, zur öffentlichen Einsichtnahme aus, es werden auch ncr znm Preise von 20 Pfg. abgegeben. _ .. .. . .rndgcmeinde-Ordnung geordnete Zuständigkeit des Gemeinde- Vorstandes wird vom 1. Januar 1916 ab unter ocn dort angegebenen Voraussetzungen und Vorbehalten, erweitert auf:.. .. Absatz 1 der Gewerbeordnung vorgesehenen LegitimätiouSkarken; 2. die Vornahme der den Polizeibehörden obliegenden Revisionen gewerblicher Betriebe; 3. die Unfalluntersuchuugen in Unfallversichcrüngssachen: 4. die Erledigung der Geschäfte erster Instanz in Jmmobilmrbrandversicherunassachen. G r öba, Elbe, am 29. Dezember 1915. Der Gememdevorstaud, ' —- _ .... .— . Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafbestimmungen verwirkt gemäß 8 57 der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Neichsviebseuchengesetze 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraf , Der Rat der Stadt Riesa, um 30. Dezember 1915. Sc Mnnimchmg, Sie PoltzeWiSe in Sri AM Ries« beir. , Vom 1. Januar 1916 wird die durch Polizeiverordnung vom 17. September 1914 für den Stadtbezirk Niesa auf nachts 1 Uhr ausgesprochene Polizeistunde auf 12 Uhr nachts festgesetzt. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 365 des Neichsstrafqcsetzbnches bestraft. , Der Rat der Stadt Riesa, am 30. Dezember 1915. Sch- Wegen des im Monat Januar bei uns besonders regen Verkehrs weisen wir'darauf hm, daß cs durchaus nicht nötig ist, "im Sparbuch die Zinsen gerade am Jahresbeginn znsrhreiben zu lassen. ' Es kann dies vielmehr ganz gelegentlich, wenn auch erst uach Wochen, Monaten oder gar Jahren, erfolgen.. Es erwächst dadurch kein Zinsverlnst, denn alle Zinsen, auch wen» sie nicht im Sparbuch stehen, werden am Jahresschlüsse zum Kapital geschlagen und mit verzinst, bis . die Hochsteinlage, die bis ans weiteres 5VUU Mark betragen kann, erreicht ist. * Svarkasscuvcrwaltung Riesa, am 16. Dezember 1915. B. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 1. Mai 11»!«, früh 8 Uhr, statt, Niesa,.deu 30. Dezember 1915. Prof. Dr. Göhl, Direktor. Oefferttliche Sitzung des Gemeinderittes Grövn, Freitag, den »1. Der«mber IVIk», nachmittags 8 Uhr.' Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Mitteilungen über vorgenommene Kassen revisionen. 8. Mitteilung über Fertigstellung rmd Inbetriebsetzung des 8er Retortenofens im Gaswerk. 4. Vorlage weiterer Gruppenzeichnungen der WobmmgSkvlonie der Grotz- einkaufSgesellschast. 5. Einfriedigung der Ueberpumpstatiou an der Elbe. 6. Genehmigung der Baumanpflanzung nu den Brückenböschungen zur Hgfcnbrücke. 7. Gesuche verschiedener Firmen um weiteren Ausbau der Uhlemannstraffe bis zur Brückcnstrahc. — Hierauf Nicht öffentliche Sitzung. . Gröba, am 29. Dezember 1915. Ter Gcmcindevorstand.
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