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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151231
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-31
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1915
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««d Av-rlg»» MMM «a> Aryügrr). Amtsblatt -Lr° für die KSnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 304. Freitag, 31. Dezember UNS, abends. 68. Jakrg. La« Riesaer Tageblatt erscheint jkve« La« abends V.? Uh5 der So>m. >md Festtage. Bezugspreis, gearn Vorauszahlung, durch ,mserr Träger frei Hauü oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich H10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» Mr d,e Nummer de» Ausgabetages ,ind brS !0 Uhr vormittag« anfzugebeu und im voraus -u bezahlen; eine Gewähr flir da» «rscheincn an bestttnniten Tagen und Platze» wird nicht übernommeii. Preis für die 48 mm breite Grundschnst-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtspreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. Nachwer ungs- und Vermtttelungügebübr 80 Pf. Feste Tarif-. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und rflillungSort-. Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage »Erzählt au der Elbe". --'irraggeoer >n Rotationsdruck uird «erlag: Langer L Winterlich, Riesa. ««schäftösteUe: S«th«ftratze 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verordnung, di« Ltchterführung bei Nacht im Schiffahrtsbetriebe betr. vom 10. Dezember 1016. Wegen des zurzeit herrschenden Mangels an Beleuchtungsstoffen wird unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs folgendes bestimmt: Die in 8 38 der Polizeiordnung für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe vom 8. Januar 1894 unter o vorgeschriebene Beleuchtung ist nicht erforderlich für Fahrzeuge, die am Ufer so entfernt vom Fahrwasser liegen, daß eine Gefährdung durch vorüberfahrende Schiffe ausgeschloflen ist. Liegen mehrere Fahrzeuge am Ufer nebeneinander, so hat nur das dem Fahrwasser zunächst liegende die vorgeschriebenen Lichter zu führen. Dresden, am 10. Dezember 1915. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Hundesteuer betreffend. Die Besitzer der im Stadtbezirke Niesa befindlichen Hunde werden hiermit aufge- rordert, bis zum 1V. Januar 1010 die gehaltenen Hunde bei der Stadthauptkasse schrift lich anzumelden und die Steuer für die Hunde auf bas Jahr 1916 bis znm 31. Januar INI« bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer angedrohten Strafe an unsere Stadt- hauptkaffe abzuführen. Hinterziehung der Steuer wird nach 8 7 des Gesetzes vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem Zfachen Betrage der Steuer bestraft. Die Steuer betragt vom 1. Januar 1916 ab für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund ohne Unterschied des Geschlechts jährlich SO Mark. Wenn innerhalb eines Haus- Halles, gleichviel, ob von dessen Vorstand oder seinen Angehörigen oder Bediensteten, mehrere Hunde gehalten werden, so beträgt die Steuer für den 2. Hund 80 Mark, für den 3. und jeden weiteren Hund 40 Mark jährlich. Von der städtischen Aufsichtsperson über das Hundewesen werden diejenigen Hunde weggefangen, die nach dem 31. Januar 1916 autzerhalb der Häuser, Gehöft« uns sonstigen geschloffenen Räume ohne die für das Jahr 1916 giltige Steuermarke am Halsband be troffen werden. „ Die Besitzer solcher Hunde sind außerdem, soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, gemäß 8 34 der Gemeindesteuerordnung für die Stadt Riesa vom 20, 9, 1918 mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark zu belegen. * Riesa, am 29. Dezember 1915. .... Der Rat der Stadt Riesa. , , Lt. H. Schlcichtviehverstcherung. MmN z 7 d-s G-sch-S »om dl- »oatll«. betreffend, ist Herr Gutsbesitzer OSkar Hofmann hier als ordentliche» Mitglied und Herr Mühlenbesitzer Hngo Röhrborn hier als stellvertretendes Mitglied deS OrtSschätzungS- ausschuffes auf die nächsten 3 Jahre verpflichtet worden. Dem Ortsschätzunasausschufse gehören nunmehr aus der Klaffe der Biehbefitzer an: Herr Fleischermeister Carl Plänitz > als ordentliches Mitglied, l auf die Jahre Herr Gutsbesitzer Gustav Hänsel i 1916 und 1917; als Stellvertreter - ' und Herr Gutsbesitzer OskarHofman« , als ordentliches Mitglied, i auf die Jahre Herr Mühlenbesitzer Hugo Nöhrbor« I 1916—1918. als Stellvertreter - Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Dezember 1915. . R. KrieMamilienrmterstützung. Die nächste Auszahlung findet Montag, den 3. Januar 1010 von vormittags 8 bis IS und nachmittags 3 bis 8 Uhr Für den übrigen Verkehr ist die Stadthauptkaffe an diesem Tage geschlafft». Alle Veränderungen sind sofort zu melden. Die Mtetztnsbcihilfe« sind von Montag, den 10. Januar bis mit Freitag, de« 14. Januar 1010 zu erheben. „ Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Dezember 1915. Städtischer Verkauf von Heringen Mr haben wiederum einen größeren Posten Heringe durch die Zentral-Einkaufs- aesellschaft m. b. H..bezogen. Der Berkanfsprets für 1 Hering beträgt 13 bezw. 14 Pfg. Die Heringe find in nachgenannten Geschäften zu erhalten: Consumverein für Riesa «. Umg., Goethestraße, 80/82; Theodor Tochter, Goethestraße 79; Fa. Jul. H. Grimberg, Altmarkt 1: Fa. Albert Hcrzger, Kaiser-Franz-Joseph-Straße 26; Paul Jähuig, Gocthe- straße 5»; Aa.Alfred König, Großenhainer Straße 3»; Fa. Max Mehner, Goethestraße 51; Fa. Ernst Moritz, Hauptstraße 2; Gdnard Müller, Klotzerstraße 13; Fa. Wilhelm Pinker, Hauptstraße 34; Fa. Ferdinand Schlegel, Hauptstraße 32; Fa. Paul Starke, Haupt straße 22; Otto Tauscher, Poppitzcr Straße 25; Ernst Welker, Meißner Straße Io. Der Rat der Stadt Riesa, den 31. Dezember 1915. Gßm. , Brotmarkenausgabe. Die Ausgabe der auf die Zeit vorn 3. bis 80. Januar 1916 gültigen Brotmarken erfolgt Montag, den 3. Jannae 1010 von vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr „ . in den bisherigen Ausgabestellen. Die Ausgabestelle für den 3. Bezirk — Echützenstratze, Hauptstraße, Albertplatz, Nlüertstraße, Käferberg — befindet sich nicht mehr im Sitzungs saal des Rathauses, sondern fernerhin im Vcreinszimmer des Ratskellers. Nichtverbrauchte Brotmarken sind beim Abholen der neuen Marken an die Ausgabe- stelle zurückzugeben. Der Rat der Stadt Mesa, am 81. Dezember 1915, Kr, 8p»kKMs ävr 81sät Livs». Wir nehmen sichere Wertpapiere, insbesondere die bei uns gekauften Kriegsanleihen, als »offene Depots" bis auf weiteres kostenlos in Verwahrung und Verwaltung. Rechtzeitige Abtrennung und Gutschrift der Zinsen, Beschaffung neuer ZinSscheftz- bogen, Kontrolle über Zinsfutzänderungen und Auslosungen, sowie die Einziehung der Werte geloster und die Beschaffung neuer Stücke werden ebenfalls übernommen. . Nähere Auskunft hierüber, stnvie über Stahlschliestfächer, die wir für den mäßigen Preis von jährlich S M. 60 vermieten, erteilen wir jederzeit berettwilligst, stelle« auch die bez. Bedingungen auf Wunsch gern zur Verfügung. Wir lösen fällige ZinSscheine kostenlos ein. Die Svarkaffenverwaltung ? B. Handelsschule Riesa. N^nMch^^*^4^tm^n«m^ Leute anderer Berufszweige. Unterrichtsdauer 8 Jahren S» Vollookul» für Knaben, die vor ihre« Eintritt in die Lehre eine kaufmännische Ausbildung erhalten sollen. Wöchentuch 80 Stunden. v. zur Ausbildung von jungen Mädchen in kaufmännischen wie allgemeinbildenden Fächer«. Unterrichtsdauer 1 Jahr mit wöchentlich 15—18 Stunden. Aufnahmebedingungen für alle Abteilungen: Vollendeter Besuch der Volksschule oder Besuch von wenigstens 3 Klaffen einer Realschule u. dergl. Zur Entgegennahme von Anmeldungen für Ostern 1010 und zu näheren Aus künften ist der unterzeichnete Direktor gern bereit. Die Direktion der Handelsschule. ° E. Oehme. Brotkartenausgabe in Gröba. Die Brotkarten auf die Zeit vom 3. bis 80. Januar werden Sonntag, den 2. Januar vormittags V,11—'/,1 Uhr in den bisherigen Ausgabestellen gegen Vorlegung der Aus weiskarten ausgegeben. Für den Bezirk »Steinstraste, Oststrasze, Wasserweg" erfolgt die Ausgabe diesmal zu derselben Zett im Gemeindeamte, Zimmer Nr. 3. Gröba, am 30. Dezember 1915. Der Gemeiudevorftand. Lebensmittewerkaus m Gröba. Mittwoch, den 5. Januar 1916 sollen in: Grundstück Weststratze 14 Schinken, Rauch fleisch, Wurst, Sveck und Heringe in Oel verkauft werden. Zwecks Regelung des Verkaufs werden Montag, den 3. Januar 1010 im Gemeindcamre, Zimmer Nr. 3, Marke» ausgegeben. Die für die einzelnen Nummern in Frage kommenden Vcrkaufsstunden werden noch bekannt gegeben. Gröba, am 30. Dezember 1915. Der Gemeiudevorftand. Der Wasserzins auf das 4. Vierteljahr 1016 wird am 31. des Monats fällig und ist binnen 14 Tagen an die hiesige Steuerkaffe abzuführen. Gröba, am 30. Dezember 1915. Ter Gemeiudevorftand. vertliches «uv Sächsisches. Mesa, den 91. Dezember 1915. —y Die zweite Strafkammer des Dresdener König!. Landgerichts verhandelte als Berufungsinstanz gegen den in M. wohnenden Fährmeister A. W. wegen Uebertretung der Elbstromordnnng. Am 20. November 1914 nachmit tag» gegen V, 5 Uhr setzte der Angeklagte mit seiner Fähre ein Geschirr über den Elbstrom bei M., nachdem das V-,4 Uhr in Riesa abgefahrene Personendampfschiff ..Bastei schon die rot' weiße Tafel paniert batte und ihm deshalb die Abfahrt verboten war. Es gelang dem Angeklagten auch nicht mehr, vor dem langsam fahrenden Dampfer mit der Fähre vorüberzukommen. Ein Zusammenstoß der Fähre mit dem Dampfer konnte nur dadurch von dem Kapitän verhindert werden, daß Lieser das Dampfschiff aus der Strommitte nach der rechten Seite der Fahrtrichtung steuern ließ und dadurch erreichte, daß die Fähre den Strom hinter dem Dampfer passieren konnte. W. ermelt von der Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen wegen Uebcr- tretung der Elbstromordnnng eine auf 50 Mark lautende Strafverfügung. Da W. gerichtliche Entscheidung bean tragt, hatte das König!. Schöffengericht Meißen in dieser Sache zu verhandeln. Der Angeklagte berief sich auf die Fahrorbnung, nach der verpflichtet sei, die Ueverfahrt der Fahrgäste nicht unnötig zu verzögern und behauptet, daß er an dem Dampfer gut vorüber gekommen wäre, wen» der Kapitän den Danwfcr anstatt nach rechts, nach links hätte steuern lassen. Das Gericht war aber der Meinung, daß die Sicherheit der Uebersetzenden und der das Dampf schiff benützenden Personen m allen Fällen vor der schnelleren Beförderung zu berücksichtigen seien. Das Urteil lautete wegen Uebertretung des 8 366, Absatz 10, des Strafgesetzbuches auf 50 Mark oder 5 Tage Haft. Die von W. eingelegte Berufung wurde von dem Landgerichte ver worfen, demnach die Strafe bestätigt. —MI Eine Ausnahme von der Verordnung vom 10. November 1915 ist für die Svlvesternacht vom Ministerium des Innern durch Gestattung des AnS- schankSvon Grog und Punsch bis zum Wirtschafts schluß (bis höchstens aber 2 Uhr) für das ganze Land nach gelassen worden. —* Ihre Majestät die Kaiserin hat nachstehenden Dank an die Ungehörigen der freiwilligen Krankenpflege gerichtet: »Beim Herannahen des Weihnachtsfestes ist es Mir Bedürfnis, den Angehörigen der freiwilligen Kranken pflege, insbesondere allen Schwestern und weiblichen Hilfs kräften, die nun schon zum zweiten Male das Fest in Feindesland feiern, einen herzlichen Gruß aus der Heimat zu senden und dabei zum Ausdruck zu bringen, mit wie stolzer Freude eS Mich erfüllt, daß die freiwillige Kranken pflege sich in vollem Maße den hohen Anforderungen ge wachsen gezeigt hat, die die ernste Zeit, die unser Vaterland durchlebt, an ihre hingebcnde Pflichttreue stellt. Je länger der Krieg dauert, desto größer sind die Opfer, ine cr von jedem draußen und in der Heimat verlangt, desto fester ist aber auch Mein Vertrauen, daß alle, die dazu berufen sind, seine Leiden zu linderm ausharren werden mit unerschütter licher Treue, bis der Sieg crstritten ist, den wir von Gott erbitten. Ec wird auch diese Liebesarbeit segnen. Neues Palais, den 18. Dezember 1915. Auguste Victoria". Dieser Dank ist den Mitgliedern der freiwilligen Krankenpflege im Königreiche Sachsen von Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Fra» Prinzessin Johann Georg mit herzlichen Wünschen für ein segensreiches Wirken anch im neuen Jahre und besonderen Grüßen übermittelt werden. —* Die französische Regierung hat ungeordnet, daß vom 1. Januar 1916 ab bis auf weiteres von einem Absender an einem Tage nicht mehr als 180 Franken auf Kriegs gefangenen - Postanweisungen nach Frankreich abgesandt werden dürfen. — Zur Lage der Elbeschiffahrt wird ge schrieben: Der starke Frost der Vorwoche war nur kurz. Der Schiffahrlsbetrieb auf der Elbe ist dadurch nur un wesentlich behindert worden und jetzt, nach Eintritt milder Witterung, noch in vollen: Gange. Anch führt die Wit terung dem Strome erneutes Wnchswasser zu. Das Schiss
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