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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191503051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-05
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1915
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Riesaer O Tageblatt ««d A«;eigrr (Ltbrblatt mid Anzeiger». Telegrauun-Adresse: DH I Frrnsprech stell» rag.dlatt « es» Nr. SV. für die Kvnigl. Arntshauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 52. Freitag, 5. Miirz NN5, abenvs. 68. Aahrg. Da» Messer Tageblatt «scheint jede» Ta, abend« mit «»«nähme dec Sonn, und Festtage. BiertelMrltcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Marl VÜ Psg., durch unsere Träger srei in» Hau« 1 Mart Sii Psg-, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg-, durch den Briefträger srei in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatsabouuenientS werden angenommen. Auzeigcu-Auuahme siir die Nummer de« Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kteingespaltene 43 mm breite Korpuszeil« 18 Psg. (Lokalpreis 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. - Geschäftsstelle: Goethestraste SL - Fllr die Redaktion veranlwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. 990 Beschlagnahme. Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung, sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen Vorschrift bestraft wird. Da« Wollgefälle der deutschen Schafschur 1914/15, gleichviel, ob sich dasselbe Lei den Schafhaltern, an sonstigen Stellen, oder noch auf den Schafen befindet, sowie daS Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien wird von heute ab fllr die Zwecke der Heeres. Verwaltung in vollem Umfang beschlagnahmt und der Weiterverkauf verboten. DeS. gleichen ist verboten jedes andere Rechtsgeschäft, welches eine Veräußerung deS Woll gefälle» zur Folge hat. Verboten ist außerdem daS Scheren der Schafe zu einer früheren, al» der in anderen Jahren Üblichen Zeit. Die Wolle hat an dem Ort zu verbleiben, wo sie sich im Augenblick dieser Beschlagnahmsoerfllgung befindet. x Soweit sich die Wolle am Tage der Bekanntmachung bereits In den Betrieben und eigenen oder gemieteten Lagerräumen von Fabrikanten, die HeereSIieferungen auszuführen haben, befindet, ist die Weiterverarbeitung gestattet, sofern die Wolle nachweislich zu HeereSlteferunge» verarbeitet wird. Vorschriften über die Verwendung der beschlagnahmten Wollbestänbe erfolgen in kurzer Zeit durch daS Königlich Preußische Kriegsministerium und werden öffentlich bekannt gemacht. Dresden „ , 2. März 1915. Leipzig Stellv, «eucralkommando XII. Armeekorps. Der kommandierende General von Broizem, Stellv. Generalkommando XIX. Armeekorps. Der kommandierende General von Schweinitz. . Bekanntmachung. Die im Auftrage der KriegSgetreidegesellschast m. b. H. tätigen Kommissionäre sind verpflichtet, über die von ihnen oder ihren Beauftragten abgeschlossenen Getreideankäufe dem Kommunaloerband, in besten Bezirk der Ankauf erfolgt ist, unverzüglich Anzeige zu erstatten. Die Anzeigen haben den Namen deS Verkäufers, Art und Menge des gekauften Getreide» anzugeben. Soweit die Anzeigen bisher nicht erstattet sind, ist dies unverzllglich nachniholen. Dresden, den 2. März 1915. 505L.U. Ministerium des Innern. 991 Berkailf von Klippfisch. Um der Einwohnerschaft einen Ersatz siir das teure Fleisch zugängig zn machen, hat der Rat einen Zentner Klippfisch zur Anstellung von Versuchen beschafft. Ein Pfund des getrockneten Fisches hat den Nährwert von 3 Pfund Fleisch. Den Verkauf hat Herr Kaufmann Clemens Bürger, Fisch-, Wild, und Geflügeihandlun^ hier übernommen. Der Fisch kostet 45 Pfg. das Pfund und wird vom 6. März an abgegeben. Merkblätter über Verwendung des Fisches werden beim Einkauf unentgeltlich mit verabreich«. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. März 1915. Fnd. Bekämpfung der Blutlaus. Zur Abwendung deS groß:», Schadens, der dem Obstbau durch die Blutlaus droht, ist es unbedingt nötig, daß rechtzeitig und allseitig gegen diesen Schädling vor- gegangen wird. Um die Besitzer von Obstbäumen über die Entwicklung des Schädling« zu unter richten und mit den wirksamsten VertilgungSmitteln bekannt zu machen, hat das König liche Ministerium deS Innern eine leichtfaßliche Beschreibung der Blutlaus und der wirk samsten BekämpfungSweisen unter Angabe der hierzu geeignetsten Mittel drucken lasten. Ein Abdruck dieser Beschreibung hängt in der Hausflur des Rathauses aus. Die Besitzer von Obstbäumen werden veranlaßt, bei eigener Verantwortung dasü> besorgt zu sein, daß ihre Obstbäume sofort auf das Vorhandensein der Blutlaus unter sucht werden, und daß die zur Vertilgung der Blutlau« erforderlichen Arbeiten sofort in Angriff genommen werden. Hinsichtlich der Befolgung vorerstchtlicher Anordnung wird in nächster Zeit eine Revision stattfinden. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen und die Unterlassung der zur Ver- tilgung der Blutlaus notwendigen Ausführungen werden nach Z 368» de» ReichSstraf- gesetzbuchS mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Hast bis zu 14 Tage« bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 4 März 1915. Schn. HikfSschutzmann gesucht. Zu baldigem Antritt wird ein HilfSschutzmann gesucht. Einwöchige Kündigung Vorbehalten. Nähere Auskunft erteilt der Oberwachtmetster. Bet ihm sind auch Meldungen persönlich anzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. März 1915. Nr. 3 und 4 de« Gesetz» u. d Verordnungsblattes stir das Königreich Sachsen pom Jahre 1915, sowie Nr. 19—28 de» ReichsgesetzblatteS vom Jahre 1915 sind hier ein- gegangen und können in der RatSkanzlei einnesehen werden. Der Inhalt der Blätter »st aus den: Anschläge im Flur deS Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. März 1915. Oesfentliche Sitzung des Gemeinderates Grvba, Sonnabend, den 6. März 1915, nachmittags V-8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Ersuchen des Königlichen Amtsgerichts Riesa um Vorschläge eines OrtsrichterS. 3. Ersuchen . deS Schulvorstandes um AuS- schreibung einer neubegründeten Lehrerstelle. 4. Aufstellung von 2 Kompressoren und eines Elektromotors und Herstellung einer Kühlwastersammelgrube im Wasserwerk. 5. Uebernahme der im Wasserwerke ausgestellten EntetsenungS» und Entsäuerungsanlage. 6. Festsetzung von Bauwasscrzins bei WohnhanSneubauten. 7. Zeichnung ans die neu aufgelegte 5°/, Kriegsanleihe. — Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 4. März 1915. Der Gemeindevorstand. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 6. März d. Js., von vormittags t/z9 Uhr an, gelangt auf der Freibank des stäblischen Schlachthofes das Fleisch eines Rindes zum Preise von 55 Pfg. pro */, kß zum Verkauf. Riesa, am 5. März 1915. Die Direktion des städt. Schlachlhole». Oertliches »nid Sächsisches. Niesa, den 5. März 1915. „ ,—* rege Interesse, das sich gegenwärtig den Ereignissen zur See, insbesondere der Tätigkeit unserer kühnen Unterseeboote zuwendet, kam gestern deutlich zum Ausdruck in dem sehr starken Besuch, den der vom Orts verband Niesa und Umgegend des Deutscheu Flotten - Vereins im Hotel Hopfner veranstaltete Vortrags abend aufweisen konnte. Der Vorsitzende des Ortsver bandes begrüßte die Erschienenen, dankte für deren so zahlreiches Erscheinen und wies auf die Ziele und Bestre bungen des Deutschen Flottcnvcreins hin. Hierauf nahm Herr Konteradmiral z. D. Recke das Wort zu seinem Vor- trage über „Seekrieg einst und jetzt". Der Red ner schilderte die geschichtliche Entwickelung des See krieges, zeigte die Kämpfe der großen Kriegsschiffe im Ver- bande und machte hierbei seine Zuhörer »nit der heutige,» Art zu kämpfen und der Kampfesweise der Flotten frü- herer Zeiten bekannt. Seine weiteren Ausführungen be handelten die modernen Unterseewaffen (Seemmeu, Tor pedos und Unterseeboote) sowie Torpedoboote. Den Schluß bildete die Schilderung einer Fahrt im Unterseeboot, an der der Redner selbst teilgenommen hatte. Im ersten Teil des Vortrages wurde eine große Anzahl sehr schöner und wertvoller Lichtbilder gezeigt, die Schiffe und Schlachten bilder von den alten Zeiten der Wikinger angesaugen bis zum Unterseeboot heutiger Zeit vorführten. Ein außer- ordentlich erfreuliches Zeichen für den großen Opfer,inn unserer Bevölkerung und die Dankbarkeit und Begeiste rung, die für unsere Flottenmannschaft allgemein herrscht, bildete das Ergebnis einer Tellersammlung zum Besten der gefangenen Besatzungen der „Emden" und der anderen schiffe deS Kreuzergeschwaders, die sehr hart in der Ge fangenschaft behandelt werden. Da das Ertragnis der Sammlung (ungefähr 250 Mark) sich so sehr erfreulich ge staltete, soll ein Teil auch den Lazaretten, die der Flotten verein unterhält, zufließen. Mit dem allgemeinen Ge sänge von „Deutschland, Deutschland über alles" wurde der Abend beschlossen. —* Im hiesigen Einwohner-Meldeamte sind während des Monats Februar 1915 363 Personen, da von 203 männlichen und 160 weiblichen Geschlechtes, als hier zugezogen zur Anmeldung und 286 Personen, davon 164 männlichen und 122 weiblichen Geschlechtes, als von hier verzogen zur Abmeldung gekommen. Die ZuzugSzahl übersteigt somit diejenige deS Wegzugs um 77. Unter den Zugezogenen befanden sich 10, unter den Wcggezogenen 7 Personen mit selbständigem Haushalte. Die Zahl der selbständigen Haushaltungen ist somit von 3673, Stand am 31. Januar 1915, auf 3676, Stand am 28. Februar 1915, gestiegen. Weiter sind im verflossenen Monate 29 Geburts- und 25 Sterbefälle angezeigt worden, demnach 4 Personen mehr geboren als gestorben. Die Einwohnerzahl der Stadt Riesa beziffert^ sich am 28. Februar 1915 nach der hier geführten Statistik auf 16 806, und zwar 9150 männlichen und 7656 weiblichen Geschlechtes, gegenüber 16 725 am 31. Januar 1915. —* Dem Postschaffner Paul Tschirch ist nach be standener Prüfung der Titel „Ober-Postschaffner" verliehen worden. —* In einer vor kurzem anberaumten gcmcinschaft- lichen Sitzung der Damen-Stenographenvereinigung Gabels, berger und deS Herren-StenographenvereinS wurde ein stimmig beschlossen, einen Zusammenschluß beider Vereine herbeizuführen und vom Tage an unter dem Nacken de» letzteren und auf Grund seiner Satzungen fortbestehen zu lassen. Mehrere neue Mitglieder wurden ausgenommen. — Aus Gründ der BundeSratSverordnung betreffend VorratSerhebnngen vom 2 Februar 1915 erläßt daS Stell vertretende Generalkommando des 12. Armeekorps mit Wirksamkeit ab 5. März eine Bekanntmachung, in der wegen der Vorrat»erhebung u. a. bestimmt wird: 8 1. Von der Verfügung betroffen sind: alle Vorräte an Chile-Salpeter. § 2. Zur Auskunft ver pflichtet sind: 1. alle, die Chile-Salpeter au» Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen im Ge- wahrsam haben, kaufen oder verkaufen; 2. landwirtschaft liche und gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben Chile-Salpeter verarbeitet wird; 3. Kommunen, öffentlich- rechtliche Körperschaften und Verbände, tz 3. Zu »neiden sind: 1. Die Vorräte, die den zur Auskunft Verpflichteten gehören; dabei ist anzugeben, wer diese Vorräte ausbewahrt (genaue Adresse), »nit Angabe der Mengen, die von den einzelnen Personen oder Firmen ousbewahrt werden; 2. die einzelnen Vorräte, die sich — »nit Ausnahme der unter 1 angegebenen Mengen — außerdem in seinem Gewahrsam befinden, sowie die Eigentümer (unter Angabe der genauer» Adresse) der einzelnen Mengen; 3. die Mengen, die sich aus dein Transport zu dem zur Auskunft Verpflichteten oder nilter Zollaussicht (auf den» Wegs zu ihm) befinden. Die Mengen sind einheitlich in Kilogramm anzugeben. Zu melden sind alle Vorräte und Mengen nach dem ain 5. März vormittags 10 Uhr tatsächlich bestehende»» Zu stande. Ausgenommen sind Vorräte, die am Tage der Vorratserhebung weniger a!S 500 Kilogramm betragen Die Meldung ist bis zum 15. März zu richte»! an die Salpeter-Meldestelle des Königlich Preußischen Krieg«. Ministeriums, Kriegs-Rohstostabteilung, Ber 11 ^7 66, Leip- ziger Straße 5. Wer vorsätzlich die geforderte Auskunft zu der angesetzten Frist nicht erteilt oder wissentlich un richtige oder unvollständige Angaben mach«, wird mit Ge fängnis bis zu 6 Monaten oder »nit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen worden sind, «IN Urteil al» de»!» Staate verfallen erklärt werden. — Höchstpreis. Der Preis für eine Tonne
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