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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191503152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150315
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150315
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-15
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.03.1915
- Autor
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Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abend« mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. Blerleliührlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 60 Psg., durch unsere Träger frei in« Hau» 1 Mark vii Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark L5 Psg., durch den Briefträger srei in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnement« werden angenommen. Aiycigen-Anuahme für di« Nummer de« Au«gabetage» bi« vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene 43 mm breit« Korpuszeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße 59. — Für di« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. -----S-S———------------- ' ' ES werden Scharischießen abgehnlten a) ans dem Schießplatz Hetdehönser: am 16. und 17. März dieses JahreS in der Zelt von 8 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends. d) ans dem Schießplatz Gohrisch: am 18. März d. I. von vorn,. 10 Uhr bis I Uhr mittags. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird- an jedem Tchießtage so bewirkt, daß sie V, Stunde vor Beginn des Schießens durchgefithrt ist. Bet Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt, ebenso der Wülknitzer Weg. Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 24. Mai 1914, Nr. 370 k v, abgedruckt in Nr. 95 des Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach Z 366,10 bez. 368,9 des RcichSstraf- gesetzbuchs bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorge schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 13. März 1915. 560 s v. Königliche Amtsftauptmaunschast. Auf Biall 75 des Hcmdklsregisters, die Firma Attiengeskllschlkft Lauchhammer in Riesa betreffend, ist heute eingetragen morden, daß die Prokura des Otto Adolf Friedrich Ebeling in Lauchhammer erloschen ist. Riesa, den 11. März 1915. — Königliches Amtsgericht. AHM«- iw Mtsffelvmiite im StMezirk Mts« belr. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 12. März 1915 ordnen wir hiermit folgendes an: 1. Die den einzelnen Gewerbetreibenden, HauShaltungSvorständen oder deren Stell« Vertretern durch Vermittelung der Grundstückseigentümer oder deren Stellvertreter zuge- fertigten Zählkarten sind nicht an Ratsstelle einzareichen, sondern ausgefüllt in den Geschäftsstellen und Haushaltungen der Grundstückseigentümer bez. ihrer Stell« Vertreter zur Mbkalung dvnvil zu hallen. Auszufülleu sind de^ Kopf der Zählkarte (Name, Stand, Straße und Hausnummer) and die Uber die Kartoffelvorräte geforderten Angaben. Dann ist die Zählkarte eigen händig zu unterschreiben. Die Grundstückseigentümer oder ihre Stellvertreter sind für Wiedereinsammlnng der empfangenen Zählkarten verantwortlich. Die Abholung erfolat im Lau e des Vivnstsg, 8«n 18. MLnL ISIS von vormittag A Khr ab durch die Herren Lehrer des ilUalprogymnasiumS und die Lehrerschaft (Damen und Herren) der Volksschulen, die sich uns zu diesem Zwecke wieder zahlreich zur Verfügung gestellt haben. 2. Um sogleich etwaige Aenderungen nnd Ergänzungen an den Anzeigen bewirken zu 'önnen, haben sich die zur Ausfüllung der Zählkarte Ve. pflichteten oder deren Stellvertreter zur Verfügung zn halten, bez. wenn sie nicht anwesend sein können, den Hausbesitzern anzugeben, wann sie noch an demselben Tage zu erreichen sind. 3. Wer noch keine Zählkarte erhalten hat, hat sich sofort solche in der Polizeiwach» abzuholen. Ebenso habe» diejenigen, deren Karten aus irgend welche» Gründen nicht abgeholt werden könne», diese bis spätestens zum 17. März 1915 mittags 12 Nhr in der Polizeiwache abzngebe». 4. Mil Geldstrafe bis zu 3060 Mark oder im Unvermögenssalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten wird bestraf«, we fahrlässig die geforderten Angaben nicht i» de« ge'ctzten Frist erstattet oder nnvollständigc Angaben macht. Bei vorsätzlichem Zuwider« handeln tritt Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 10000 Mart ein, auch können dann Vorräte, die verschwiegen sind, durch Urteil dem Staat verfallen erklärt werden. 5. Zu bemerken ist noch, daß sämtliche Kartoffeloorräte anzeigepflichtig sind. Di« Anzeige Über Vorräte, die sich am ErhebungStage auf dem Transport befinden, ist unverzüglich nach dem Empfange vom Empfänger zu erstatten. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. März 1915. F. Handelsschule Riesa. Zu der Dienstag, den 16. März, vorn«. V-H Uhr in der Handelsschule stattfindendev Entlassung der abgehenden Schüler und Schülerinnen ladet die geehrten Behörden, Mitglieder des Verein- „Handelsschule", Lehrherren und Eltern der Schüler und Schülerinnen, sowie alle Freunde der Handelsschule ein Niesa, den 11. Marz 1918. Der Vorstand der Handelsschule. C. Braune, Vors. — - I — Sparkasse tZe»üks. Unter Garantie der Gemeinde. Geschäftsstelle: II AN « Gemeindeamt. sj « jz y Verzinsung der Einlage» vor- Tage der Einzahlung ab bis zum Tage der Rückzahlung, Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montags — Freitags 8—1 u. 3—5 Uhr. Sonnabends 8—1 Uhr u. 2—3 Uhr- — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen« und Ergänzungssteuer« einschätzuug bekannt gemacht worden sind, werden nach ß 46 Abs. 2 und 3 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und tz 28 Abs. 2 deS Ergänzungssteuer- gesetze« vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, ausgefordert, sich bet der OrtSbehörde zu melden. Leutewitz, am 13. März 1915. Der Gemetndkvorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen» und Ergänzungssteuer einschätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach Z 46 Abs, 2 und 3 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und Z 28 Abs. 2 de» Ergänzungssteuer» gesetze» vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der OrtSbehörde zu melden. Pausitz und Oelsitz, am 15. März 1915. Die Gemeindevorstänve. mengen noch die Angabe, wem die fremden Vorräte ge hören, welche sich im Gewahrsam deS Auskunftspflichtigen befinden. Für die Meldepflicht ist der am 16. März 1915 (Meldetag) mittags 12 Uhr bestehende tatsächliche Zustand maßgebend. Die Meldung hat unter Benutzung der amt lichen grünen Meldescheine für Metalle zu erfolgen, für die Vordrucke in den Postanstalten 1. und 2. Klaffe er hältlich sind; die Bestände sind nach den vorgedrukten Klaffen getrennt anzugcben. In denjenigen Fällen, in welchen genaue Werte nicht ermittelt werden können (z. B. der Reingehalt von Erzen), find Schätzungswerte einzu« tragen. Die Meldezettel sind an die Metallmetdestelle der KriegS-Rohstoffabteitung des Königl. Preuß. KriegSmtniste- riumS, Berlin 66, Manerstraße 63/65 (Fernsprechamt Zentrum 11509), vorschriftsmäßig ausgefüllt bis zum 31. März 1915 einschließlich einzureichen. An diese Stelle find auch alle Anfragen zu richten, welche die vorliegende Verfügung betreffen. Die Bestände find in gleicher Weise fortlaufend alle drei Monate (erstmalig wieder am 1. Juli) aufzugeden, unter Einhaltung der Einreichungsfrist bis zum 15. des betreffenden Monats. Jede Uebertretnng der Be stimmungen der Bekanntmachung (worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt), sowie jedes Anreizen zur Ueberlretung der erlassenen Vorschrift wird, soweit nicht nach Len allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt find, nach Z 9 Ziffer b des Gesetzes über den Be lagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraf». —* Der erste Beigeordnete der. Stadt Köln, Adenauer, veröffentlicht tn Kölner Blättern unter der Ueberschrift „Ist da» Gesrtervxrfahren für Schweine ge« eignet?", die Ergebnisse der darüber von fachmännischer Sette anarttrllten Untersuchungen. Es Han-Kte sich darum, der Geschichte dieser vortrefflichen Truppenteile. Seiner Majestät dem Kaiser und König habe ich die gleiche Mit teilung erstattet, v. Einem, Generaloberst und Ober- befehlShaber. — Hierauf haben Se. Majestät der König an den Generaloberst v. Einem und an den kammandterenden General des 12. Armeekorps, General der Artillerie o. Kirch bach, gedrahtet: An Generaloberst v. Einem, Armeeober kommando 3. Ich danke Euer Exzellenz vielmals für Ihr freundliches Telegramm, in dem Sie sich so überaus an- erkennend über die Leistungen meiner Reserve-Regimenter ausgesprochen haben. Unter denkbar schwierigsten Verhält- nissen haben die Truppen wirklich UebcrmenschlicheS ge leistet. Der schöne Erfolg erfüllt jeden mit berechtigtem Stolze. Friedrich August. — An General der Artillerie o. Kirchbach, 12. Reseroekorps. Generaloberst v. Einem hat mir heute gemeldet, daß die drei Reserve-Infanterie- Regimenter Nr. 101, 104 und 107, sowie die Haubitzen abteilung sich glänzend tn der Wtnterschlacht in der Cham pagne geschlagen haben. Freudiger Stolz über die helden mütigen Truppen erfüllt mein Herz. Euer Exzelleuz bitte ich, den genannten Truppenteilen, sowie allen sonst an dem Riesenkampfe beteiligten Angehörigen Ihre» Korp» meinen wärmsten Dank und vollste Anerkennung auszusprechen. Ich hoffe, noch vor Ostern den Regimentern persönlich meine wärmste Anerkennung aussprechen zu können, (gez). Friedrich August. — BorratSerhebung und Bestandsmel dung überWolfram, Chrom, Molybdäu, Va nadium und Mangan. Die stellvertretenden Ge neralkommando» de» 12. und deS 19. sächlichen Armee korps erlassen eine Bekanntmachung über Vorratserhebung und Bestandsmeldung der Eingang» genannten Metalle. Die Meldepflicht umsaßt außer de» Angaben über MarratS- Oertliches nnd Sächsisches. Niesa, den 15. März 1915. —* Seit einigen Jahren finden tn der Kapelle der TrinttatiSkirche aller vier Wochen besondere Gottes- dienst« für die Temeindeglieder statt, die wegen SchwächedeS Gehör» dem Gemeindegotte? dienst nicht tn befriedigender Weise folgen können. Eine Anzahl solcher Temeindeglieder nimmt regelmäßig und gern an diesen Gottesdiensten teil. ES sind aber sicher in der Gemeinde ihrer noch mehr, denen mit diesen Gottesdiensten gedient wäre, zumal jetzt tn der KriegSzeit, in der sich die Herzen mehr denn sonst nach Trost und Kraft au» Gottes Wort sehnen, vielleicht ist eS ihnen nicht bekannt, daß diese Gottesdienste gehalten werde», und vielleicht nehmen sie Gelegenheit, der in diesen Zeilen liegenden Einladung zu folgen. Sie werden e» nicht bereuen und werden wie die bisherigen Besucher dieser Gottesdienste gern wiederkommen. Diese Gottesdienste, die Sonntags vorm. 11 Uhr statt- finden, werden stets in den Kirchennachrichten angekündtgt. — Für Mi sch futter, wie im Spezialtarif I ge nannt, ist ein Ausnahmetarif etngesührt worden. Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertigungen. —* Sr. Majestät dem König ist Sonnabend vom Oberbefehlshaber der 3. Armee nachstehende» Telegramm zugegangen: An Seine Majestät den König von Sachsen, Dresden. Euer Majestät melde ich allerunterlänipst, daß In der Winterschlacht tn der Champagne die Königlich sächsischen Reserve-Jnfanlerie-Regimenter Nr. 101, 104, 107, Teile deS Infanterie-Regiment» Nr. 177, sowie die Haubitzenabteilung de» 8. Reseroekorps mit großer Aus zeichnung, unermüdlicher Ausdauer und Todesverachtung gefochten baden. Die Schlacht bedeutet ein Ruhmesblatt tn Riesaer W Tageblatt «8. Jahr«. «0. rrrrd Anzeiger (Elbeblatt und Anzeiger). Drlegramrn-Adressn O I Fernspttchstell, rag b-tt R «s» für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Montag, 15. Mürz UNS, abenvs.
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