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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191503260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150326
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150326
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-26
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.03.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt und Auzrlgrr (Lldeblatt und Artiger». Lelegramm-Adrefle: Fernspttchftell« »rageblatt*. Riesa. Nr.«. für die Königs. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 70. Freitag, 26. März N>15, alienvs. 68. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Psg., durch unsere Träger frei inS Han» 1 Mart VS Psg,, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigen-Annahme slic die Nummer deS Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrafte 59 — Fiir die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Herr Gutsbesitzer Otto Max Prasser in Kobeln ist als Gemeinde-Aeltkster seines Wohnortes auf die Zeit bis Jahresschluß 1921 in Pflicht genommen worden. Großenhain, den 25. Mär- 1915. 269KL Tie KSuigliche AmtShanPtmannschaft. Erloschen >st die Maui- und Klauenseuche unter dem Rrndvtehbestande des Bäcker- Meisters Rodert Münster in Niclritz Nr. 12. Da der Ort Ntckritz nunmehr seuchenfret ist, werden die angeordneten Sperrmaß- nahmen wieder aufgehoben. Großenhain, den 26. Mär- 1915. 303 k 8. Die Königliche Amtshanvtmannschaft. Web« W bie MMmMilz liiib MW«. 1. Wei in der Nacht vom 26. zum 27. Miirz 1815 mehr als zwei Zentner Malz und Malzkeime LUSSMMVI» in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichler, diese Vorräte an-umelden. Al» Anzeigepflichtige kommen neben allen, die sonst Malz und Malzkeime In Gewahrsam haben, besonders in Frage Mälzereien, Brauereien, mit Darrmalz arbeitende Brennereien, Preßhefefabriken jeder Art, Malzextraktfabrikcn, Malzkaffeefabriken, Getreide-, Futtermittel- und sonstige Handlungen, landwirtschaftliche Einkaufs- und Berkaufs- genossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Betriebe, die mehr als 20 Hektar landwirt schaftlich genutzter Fläche haben. 2. ES sind nur die inr eignen Gewahrsam befindlichen Vorräte anzugeben, diese aber auch dann, wenn sie anderen Eigentümern gehören. 3. Der Stadtrat ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die Vorrat»- und Betriebsräume des Anzeigepflichtigen zu untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. 4. Mengen, die sich mit dem Beginn des 27. März 1915 auf dem Transporte befanden und deshalb noch nicht eingetragen wnrdcn, sind nnnerzttglich nach dem Empfang vom Empfänger dem Stadtrat, Natskanzlei, Rathaus Zimmer Nr. 2, anzuzeigen, sofern der Gesamtvorrat an Malz und Malzketmen durch diese Sendung 2 Zentner erreicht. 5. Zu der Anmeldung sind Vordrucks zu benutzen, die wir den uns bekannten Meldepflichtigen Zttstelleu werden und die spätestens bis zum 29. März 1915 an den Stadtrat, Rathaus, Zimmer Nr. 2, -urückzugeben sind. Wer einen solchen Vordruck bis zum 26. Miirz 1815 nicht erhalten hat und anzeigepflichtige Vorräte der genannten Art besitzt, muß sich ttttvrrzüglich in der NatSkanzlet einen Vordruck abholen. 6. Wer die geforderten Anzeigen nicht i» der gesetzten Frist erstattet oder unvoll ständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im UnoermögenSfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monate» bestraft. Ter Rai der Stadt Riesa, am 26. Mär- 1915. F»d. Die Ausgabe der aus die Zeit vom 29. März bis 11. Aprit 1915 gültigen Brot marken (von rotem Papier hergestellt) erfolgt Montag, den 29. März 1915, vormittags von 8—1 Uhr und nachmittag« von 3—6 Uhr in den früher bekannt gegebenen Aus gabestellen. Gast- und Schankwirte, Pfleg» und Krankenanstalten und dergleichen haben ihre BrotauSweise an demselben Tage im Rathause, Zimmer Nr. 4, gegen neue Ausweise umzutauschen. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. Mär- 1915. Oesfentliche Sitzung des Gemeinderates Gröba, Sonnabend, de» 27. März 1815, nachmittags V-8 Uhr. Tagesordnung: 1. HauSbaltvlanbeiaUing für 1915. 2. Beschlußfassung über Erhebung der Gemeindesteuern sür 1915. — Hierauf nichtöffentliche Sitzuua. Gröba (Eibe), am 25. Mär- I9l5. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Sonnabend, de» 27. Miirz, abends 8>/s Uhr soll die Anfuhre von ca. 1-10 Kubik- Metern KlarsHtap. an» Ganziger Bruch bedingungsweise an den Mindestfordernden ver geben werde«? Weida, am 24. März 1915. Möbins, G.-V. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErgäuzungSsteuer- einschätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach Z 46 Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergän-ungSsteucr- gesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der OrtSbehörde zu melden. Nickritz. anr 25. März 1915. Ter Gemeindevorstnn-. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 26. März 1915. — Sc. Majestät der König begrüßte vorgestern im Felde Abordnungen von Truppenteilen des 19. Armeekorps und verlieh eigenhändig mehreren Offizieren und vielen Mannschaften zur Anerkennung für den Stnrm aus die Lorettohöhe und den Kampf bei Ncuve Chapelle Auszeich nungen. Nachmittags sprach der Monarch für einige Minuten beim Oberkommando der 6. Armee, dem Kron prinzen von Bayern, vor. Ein Grab bei Lille von Unter offizieren und Soldaten der Regimenter 139 und 181, bas durch ein Denkmal des 139. Regiments auS schwarzem Stein würdig geschmückt ist, erregte des Königs teilnahmsvolles Interesse. Später wurde ein Stützpunkt des Gouverne ments Lille im Süden der Festung, sowie ein Genesungs heim für sächsische Soldaten im Schlosse Gencch in Augen schein genommen. Die Nacht zum Donnerstag verbrachte der König im KorpS-Hauptquartier des Generals der Kavallerie v. Laffert. — Das Kultusministerium hat beschlossen, auch im Schuljahre 1915—16 für bie Schüler der in den Berordnungcn über Notprüfung en vom 2. bis 6. August 1914 be stimmten Klassen der neun- und scchsklassigen höheren Schulen Notprüfnngen abhalten zu lassen, und zwar vom 1. Juni d. I. an. Auf diese Prüfungen haben die Bestim mungen der genannten Verordnungen, jedoch unter folgen den Einschränkungen und Abänderungen, sinngemäße An wendung zu finden: 1. Dem Heeresdienste ist der Dienst in der freiwilligen Krankenpflege nur dann gleichzurcchnen, wenn sich der Schüler für den Dienst im Etappengebiet (nicht Heimatgebiet) auf die ganze Dauer des Kriege» ver pflichtet. Nur unter dieser Bedingung hat der in die frei willige Krankenpflege Eintretende Anspruch auf Zulassung zur Notprttfung. 2. Die Zulassung der Schüler ist von dem Nachweise abhängig, daß sic von einem Truppenteile oder zur freiwilligen Krankenpflege angenommen sind . 3. Schüle- cinnen, Hospitantinnen nnd außerhalb öffentlicher Schulen vorbereitete Mädchen werden zu Notreifeprüfungcn bis aus weiteres nicht zugelassen, da nach dem Gutachten der zu ständigen Stelle zurzeit kein Bedarf an noch nicht geübten und erfahrenen Pflegerinnen besteht. 4. Sogenannte Zu gewiesene können im Falle ihres Eintritts inS Heer oder in die freiwillige Krankenpflege zu einer Notreiseprüfung »ugelassen werden, jedoch für die Zeit vom 1. Juni bis 39. September nur dann, wenn ihre Vorbereitung als aus reichend für eine ordentliche Reifeprüfung zu Michaelis 1915 angesehen werden darf. Die sür Ostern 1916 Vorbereiteten sind nicht vor dem 1. Dezember 1915 zuzulassen. Ausdrück lich wird nochmals darauf hingewteseu, daß ein Notreife zeugnis als rechtlich wirksam erst dann auSgehändigt wer den darf, wenn der Nachweis des erfolgten Eintritts in den Heeresdienst oder in die freiwillige Krankenpflege (nicht des AusbildnngSlchrganges) erfolgt ist. Bis zu diesem Zeit punkte hat der in den Heeresdienst Eintretenbe den Unter richt regelmäßig zn besuchen: andernfalls geht er deS An spruches auf baS Notreifezeugnis verlustig. Dasselbe gilt für die Geprüften, die sich dem Dienste in -er freiwilligen Krankenpflege widmen wollen. Nach Beendigung deS AuS- tilbungSlehrgangeS, zu dem sie von der Schule zn beur ¬ lauben sind, haben sic in diese zurückzukchrcn, wenn sie I nicht sofort Verwendung in der Kriegs-Krankenpflege finden. — MI. Wie bereits vor einigen Tagen verlautete, be absichtigt das Ministerium des Innern, die KricgS- teilnemerf ü rsvrge im Königreich Sachsen cinheit - l i ch zn organisieren. Die Organisation sott ebensowohl eine für diesen Zweck zu errichtende Stiftung vertreten wie alle, die aus den weitesten Volkskreiscn Geldopfer und Mitarbeit zur Erfüllung der gemeinsamen Dankesschuld leisten wollen, vereinSmnßig zusammcnfasscn. Der in den Richtlinien ent worfene Organisationsplan soll als Grundlage für eine Be sprechung dienen, welche demnächst mit den Krcishanpt- lcuten, sowie mit Vertretern des KricgsministeriumS und anderer maßgebender Stellen abgchalten werden wird. Es empfiehlt sich daher, Sonderorganisationen und Samm lungen für den bezeichneten Zweck, namentlich solche, die sich auf einzelne Orte oder Landesteile beschränken wollen, vorläufig zurttckzustellcn, damit jede Zersplitterung ver mieden wird. Es wird darauf Bedacht genommen werden, im Rahmen der Gcsamiorganisation auch Raum für etwaige besondere und in gewissem Sinne selbständige Einrichtungen und Arbeiten zn lassen. — Die 5. Klasse der 166. Königs. Süchs. Lanbes- lottcrtc wird in der Zeit vom 7. biS 29. April gezogen. Die Erneuerung der Lose ist noch vor Ablauf deS 29. März bei dem Kollekteur, dessen Name »nd Wohnort auf dem Lose aufgcdrnckt und aufgcstcmpelt ist, zu bewirken. Wer dies versäumt oder sein Los von dem Kollekteur vor Ablauf deS 29. Marz nicht erhalten kann, hat dies bei Verlust aller An sprüche an das riespielic LoS der Königlichen Lotterie-Direk tion noch vor rlblauf des 3. April nntcr Beifügung deS Loses der 4. Klasse und deS ErneuernngSbctragcs anzu zeigen. — Tic Entlastung der Eisenbahnen durch den Wasserweg bildete in der letzten Hauptversamm lung deS Konzessionierten Sächsischen SchiffervercinS zn Dresden, wie seinerzeit kurz erwähnt, einen DeratnngS- gegcnstand. Dem Verein war seitens der Linienkvmman- dantnr T, Abteilung für Wassertransporte in Magdeburg, folgendes Schreiben -»gegangen: „ES hat sich alS ein dringendes Bedürfnis in militärischem und wirtschaftlichem Sinne hcruSgestcllt, zur Entlastung der Eisenbahnen für Beförderungen aller Art, mehr als bisher bereits geschehen, den Wasserweg zn wühlen. Leider hat sich herauSgestcllt, daß infolge übertriebener Fordernngen seitens der Schiff fahrt die Wasserfrachten sich derart hoch stellen, daß sie die Bahnfracht nahezu erreichen, »nd daß somit der Versendung durch die Eisenbahn bei der schnelleren Beförderung der Vorzug gegeben wird. Diese übertriebenen Forderungen scheinen weder durch bie augenblicklichen politischen Ver hältnisse, noch auch soweit berechtigt, alS die Staotsregiernna bestrebt gewesen ist nnd sich weiter bestrebt, den Schiffern alle möglichen Erleichterungen, die nach Lage der Sache geboten und zulässig erscheinen, zu gewähren. Ich ersuche crgcbenst, in diesem Sinuc auf die zum Verein gehörenden Schiffer einzuwirken." Ter Vorsitzende deS Vereins, Herr Direktor Kurt Fischer von der Sächsisch-Böhmischen Dampsschifl- fahrtgesellschaft, stellte demgegenüber fest, daß, soweit die Elbcschi(fahrt in Betracht komme, von übertriebenen Forde rungen keine Rebe sein könne. Die Elbfrachten seien während ! der Kriegsdauer zeitweise sogar niedriger alS in Frieden»- , I Seiten gewesen. In der Aussprache wies Herr Direktor Petters-Dresden darauf hin, daß seines Wissens die Ver hältnisse auf den östlichen Wasserstraßen den preußischen Be hörden Ursache zu dem Erlasse gegeben hätten. Schließlich wurde Herr Direktor Fischer beauftragt, mit der Linien kommandantur E in Dresden in der vorliegenden Sache persönlich Fühlung zu nehmen und die Linienkomman dantur T in Magdeburg unter Darlegung des Standpunktes des Vereins um die Mitteilung bestimmter Fälle zu bitten. Auch soll eine mündliche Aussprache in Magdeburg unter Hcrbeiziehung von Vertretern des Schiffahrtsvereins in Magdeburg und des Elbevcreins in Dresden in die Wege geleitet werden. — Das N a ch w e i s e b tt r o des sächsischen KricgsministeriumS kann als militärische Behörde während deS Krieges nicht mit amtlichen Stellen in Feindes land in Verbindung treten: eS kann nur Auskunft erteilt werden auf Grnnd amtlicher Gefangcncnlistcn der feind lichen Regierungen und auf Grund von Privatmitteilungen. Da die feindlichen amtlichen Stellen aber Anfragen von privater Seite beantworten, so wird den. Angehörigen empfohlen, sich bei der Erörterung über ungenaue Ge- fangcncnmcldnngen, bei Erkundigung über Sen Gesund heitszustand der verwundeten oder erkrankten Gefangenen oder bei Hcrbeiziehung von TodeSbeschcinignngcn direkt an da» Depot äss pnsomäors äs guerrs in dem betreffenden Gefangenen lager oder an da» Kiuistörs äs la gusrrs, Lursau äs ksnseigusmsot »ur les Drisonoisr» äs Duerrs, Daris, zu wenden. —" ES wird uns geschrieben:DieOrganisation unserer G e t r e i d e v c r s o r g u n g im Kriege findet Henle ihren Mittelpunkt einmal in dem Gesche vom 25. Mannar 1915, dessen überaus vielgestaltige Berordnungcn neuerdings zur Eiusctznug eines eigenen NeichSkomuiis- sars Veranlassung gegeben haben, nnd zweitens in der Krieasgctreidccicscilsmaft, die, in Verbindung mit der ReichSvcrteililngsstellc, die Durchführung der gesamten komplizierten Verbrauchsregelung übernommen hat. Soll aber dieses große Werk, die Verwirklichung einer bisher in der Welt-, nnd Wirtschaftsgeschichte unbekannten Organi sation, nut Erfolg dnrchgeftthrt werden, so gilt es, den AnigabcusreiS, dem jene Organisation plötzlich gegenüber genelit ist, auch ans diejenigen zn erweitern, die nur in mittelbarer, aber doch bedeutsamer Weise zu dem Ge- lmaen dieser unserer wichtigsten kriegswirtschaftlichen Maßnahme beitragen können. Es ist leider bei uns hänsig der Schrei nach der „Polizei" die Selbsthilfe iibcr- W d«? Gesetz da, dann legt der Einzelne die irr den Schoß. Ja noch menr: wenn da? Gesetz '»A überall und rechtzeitig ohne Fehler funktioniert, so 'M er sich zur Klage berechtigt, und da solche Klagen .bei den ein»elnen Interessenten die gleichen sind, ja sich haustg widersprechen, so ist der Gesetzgeber — ähnlich wie m der Fabel vom Bauer, dessen Sohn und dem Esel — ott m der Lage, cS keinem rcchtmachen zu können. wird von der KricgSgetreidcgcscllschast im Interesse der Konsumenten em niedriger Mehlpreis verlangt, ia es wer- den ihr Vorhaltungen über angeblich zu höhe Preise ge- macht, während sie doch als gemeinnützige Gesellschaft mit der Festsetzung der Mehkvreise nur den Zweck verfolgen ! vorsorglich schon jetzt für kommende i Falle «nd Zufälle zn kalkulieren. Und während hier die
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